Valuation Bewertung

Vermögenssteuerliche Bewertung Basel-Landschaft

Vermögenssteuer Basel-Landschaft: Bewertungsregeln

Basel-Landschaft bewertet das Vermögen in der Regel zum Verkehrswert, wobei für Liegenschaften (Katasterwert) besondere Regeln gelten, Wertpapiere, Privatunternehmen, Lebensversicherungen und Mitarbeiterbeteiligungen.

In Basel-Landschaft wird die Vermögenssteuer auf das Nettovermögen des Steuerpflichtigen am Ende der Steuerperiode erhoben, in der Regel 31. Dezember. Das kantonale Steuergesetz und das Baselbieter Steuerbuch (Band 1 - Vermögen) definieren, wie die verschiedenen Vermögensklassen zu bewerten sind (insbesondere §§ 42-47 StG und Steuerbuch Nummern 42-47).:contentReference[oaicite:0]{index=0}

Diese Seite fasst die wichtigsten Bewertungsmethoden für die wichtigsten Vermögenskategorien zusammen und verweist auf die von der Steuerverwaltung Basel-Landschaft erwartete Dokumentation die von der Steuerverwaltung Basel-Landschaft erwartet wird.

Wiederholung der Formel: Steuerpflichtiges Nettovermögen = (alle Vermögenswerte zum Jahresendwert) - (abzugsfähige Schulden) - (persönliche Freibeträge). Die Freibetragsgrenzen und die Steuersätze (progressiv zwischen etwa 1,1‰ und 3,3‰) sind in der Zulagen und Abzüge und Sätze und Multiplikatoren pages.:contentReference[oaicite:1]{index=1}

1. Allgemeines Prinzip (Steuerbuch 42 Nr. 1)

In der Regel, Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Verkehrswert), sofern nicht besondere Bestimmungen für bestimmte Vermögensarten gelten.:contentReference[oaicite:2]{index=2} Dieser Grundsatz wird dann durch detaillierte Vorschriften für Betriebsvermögen, Immobilien, Wertpapiere und Versicherungen verfeinert.

2. Immobilien

Für Basel-Landschaft folgt die Standardbewertung von Liegenschaften für die Vermögenssteuer einem kantonaler Katasterwert (kantonaler Katasterwert)::contentReference[oaicite:3]{index=3}

  • Der Katasterwert wird vom Kanton unter Berücksichtigung folgender Faktoren festgelegt Marktwert und Ertragswert.
  • Sie dient als verbindliche Vermögenssteuerwert für Immobilien in Basel-Landschaft.
  • Amtliche Schätzungsbescheide sind der wichtigste Nachweis und sollten zusammen mit Ihren Steuerunterlagen aufbewahrt werden.

Für landwirtschaftliches Vermögen und andere Sonderfälle enthalten die Abschnitte des Steuerbuchs über das unbewegliche Vermögen (43 Nr. 1 ff.) zusätzliche Einzelheiten, einschließlich der Verwendung von Ertragswerten für bestimmte landwirtschaftliche Grundstücke.

Tipp: Prüfen Sie nach umfangreichen Renovierungen, Um- oder Ausbauten, ob eine neue Katasterbewertung vorliegt. Bis ein aktualisierter amtlicher Wert vorliegt, kann die Steuerverwaltung übergangsweise Zuschläge auf der Grundlage der nachgewiesenen Kosten erheben.

3. Betriebsvermögen und immaterielle Vermögensgegenstände (Steuerbuch 42 Nr. 2)

Für bewegliches und immaterielles Betriebsvermögen in einer Einzelfirma oder Personengesellschaft gehalten werden, knüpft Basel-Landschaft Vermögenssteuerbewertung an die Einkommensteuerbilanz:

  • Das Betriebsvermögen wird im Allgemeinen mit dem Steuerbilanzwert für einkommensteuerliche Zwecke verwendet werden.
  • Stille Reserven und Abschreibungen müssen steuerlich akzeptablen Regeln folgen; zu aggressive Abschreibungen können angefochten werden.
  • Bei der Aktivierung von selbst erstellten Vermögensgegenständen oder Eigenleistungen gelten die Ausführungen des Steuerbuchs zur Bewertung von Eigenleistungen.:contentReference[oaicite:4]{index=4}

In der Praxis bedeutet dies, dass die Vermögenssteuer für Betriebsvermögen der gleichen Bewertungslogik folgt wie die Einkommensteuer für Ihr Unternehmen, vorbehaltlich der Überprüfung durch die Steuerverwaltung.

4. Lebens- und Rentenversicherung

Der kantonale Leitfaden zum Thema “Vermögen” besagt, dass Kapitalversicherungen werden mit ihrem Rückkaufswert besteuert einschließlich Gewinnbeteiligung::contentReference[oaicite:5]{index=5}

  • Private Lebensversicherungen und ähnliche Kapitalversicherungen: steuerpflichtig zu ihren Rückkaufswert (Rückkaufswert), , einschließlich etwaiger Gewinnbeteiligungen.
  • Rückzahlbare Rentenversicherungsverträge: gleich behandelt werden, wenn ein Rückkaufswert vorhanden ist.
  • Pensionsvermögen in der 2. Säule und der gebundenen Säule 3a bleiben von der Vermögenssteuer befreit.:contentReference[oaicite:6]{index=6}

Die Erklärung des Versicherers zum 31. Dezember ist das wichtigste Dokument zur Untermauerung des angegebenen Wertes.

5. Börsennotierte Wertpapiere und Forderungen

Die Abschnitte des Steuerbuchs zum “Wertschriftenvermögen” (46 Nr. 1 ff.) und der Online-Leitfaden der Steuerverwaltung fassen die Behandlung von Wertschriften zusammen::contentReference[oaicite:7]{index=7}

  • Börsennotierte Wertpapiere: Aktien, Fonds und Anleihen werden mit ihrem Wert bewertet. 31. Dezember Marktpreis (in der Regel auf der Grundlage der offiziellen Jahresendpreisliste der ESTV).
  • Zinstragende Instrumente: Der Steuerwert enthält normalerweise die im Marktwert enthaltenen aufgelaufenen Zinsen.
  • Forderungen: werden zum Nennwert bewertet; für bestrittene oder nachweislich zweifelhafte Forderungen, , kann die Wahrscheinlichkeit eines Verlustes durch eine Wertminderung berücksichtigt werden (Steuerbuch 42 Nr. 1, Abschnitt über zweifelhafte Forderungen).:contentReference[oaicite:8]{index=8}

6. Nicht börsennotierte Aktien und private Unternehmen (Steuerbuch 46 Nr. 2)

Basel-Landschaft verweist ausdrücklich auf die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) Rundschreiben Nr. 28 zur Bewertung nicht börsennotierte Wertpapiere für Vermögenssteuerzwecke.:contentReference[oaicite:9]{index=9}

  • Die Bewertung erfolgt nach dem Praktiker-Methode in KS 28 (Kreisschreiben 28): eine Kombination aus Substanzwert und Ertragswert.
  • Die Steuerverwaltung wendet diese Methode an, um einen Steuerwert pro Aktie auf der Grundlage der Buchführung des Unternehmens.
  • Einmal festgelegt, werden diese Werte für alle Aktionäre und Jahre einheitlich verwendet, bis sie aktualisiert werden.

Bei privaten Beteiligungen, für die noch keine offizielle Bewertung vorliegt, sollten Sie dies tun:

  • Legen Sie die Jahresabschlüsse der letzten 2-3 Jahre vor (einschließlich Anhang).
  • Hervorhebung außergewöhnlicher Posten und gegebenenfalls Normalisierung der Erträge.
  • Verwenden Sie die KS 28-Methode als Ausgangspunkt und stellen Sie sich darauf ein, dass das Finanzamt die Annahmen anpassen kann.

7. Mitarbeiteraktien und -optionen

Basel-Landschaft hat detaillierte Steuerbuch-Anleitungen herausgegeben zu Mitarbeiteraktien und -optionen im Zusammenhang mit der Einkommensteuer (24 Nr. 4), was sich auch auf die vermögensteuerliche Behandlung auswirkt.:contentReference[oaicite:10]{index=10}

  • Handelbare Mitarbeiteraktien: in der Regel zum Marktwert bewertet; wo Einschränkungen gelten, wird ein angemessener Abschlag gewährt werden und sich im Steuerwert niederschlagen können.
  • Optionen und bestimmte Beteiligungen werden nur bei Ausübung besteuert: bei Erteilung werden sie in der Regel als “pro memoria” ohne Vermögenssteuerwert; Die vermögenssteuerliche Relevanz ergibt sich, wenn sie ausübbar/übertragbar werden.
  • Alle Mitarbeiterbeteiligungen müssen in der Wertschriften- und Guthabenverzeichnis mit dem Steuerwert oder dem “pro memoria”-Vermerk.

Bei komplexen globalen Plänen ist es ratsam, ein separates Memo zu verfassen, das die Gewährungsbedingungen, die Unverfallbarkeit und die Bewertungslogik dokumentiert.

8. Sonstige Vermögenswerte und steuerfreie Immobilien

Der kantonale Leitfaden “Vermögen” klärt die Behandlung von Alltagsvermögen und Sonderkategorien::contentReference[oaicite:11]{index=11}

  • Hausrat und persönliche Gegenstände: bilden einen Teil von steuerfreies Vermögen (steuerfreies Vermögen).
  • Kraftfahrzeuge: werden ausdrücklich erwähnt als Teil von steuerpflichtiges Vermögen und muss zum realistischen Marktwert angegeben werden.
  • Krypto-Assets: noch nicht ausdrücklich kodifiziert, werden aber in der Praxis wie Finanzanlagen behandelt und zu Marktkursen zum Jahresende (ESTV-Kryptoliste oder anerkannte Wechselkurse) bewertet.
  • Edelmetalle, Kunst und Sammlerstücke: zum Marktwert bewertet werden, wobei für hochwertige Gegenstände ein professionelles hochwertige Gegenstände.
  • Bargeld und Einlagen: zum Nominalwert deklariert (Fremdwährungen umgerechnet in CHF - siehe unten).

9. Auslandsvermögen und Wechselkurse

Das Steuerbuch über die Bewertung des Vermögens (42 Nr. 1) erklärt, dass Vermögenswerte in Fremdwährung müssen in CHF umgerechnet werden unter Verwendung geeigneter Wechselkurse.:contentReference[oaicite:12]{index=12}

  • Verwenden Sie die Die offizielle Jahresendkursliste der ESTV für jede Fremdwährung.
  • Ausländische Immobilien werden zum lokalen Markt-/Amtswert bewertet und dann für die Vermögenssteuer Basel-Landschaft in CHF umgerechnet.
  • Bewahren Sie die Kontoauszüge in der Originalwährung und einen Vermerk oder Ausdruck des angewandten Wechselkurses auf.

10. Verbindlichkeiten und Schuldenabzug (Steuerbuch 48 Nr. 1)

Abzugsfähige Schulden mindern das steuerpflichtige Vermögen. Nach § 48 StG und der Steuerbuchführung gelten folgende Grundsätze::contentReference[oaicite:13]{index=13}

  • Schulden, für die der Steuerpflichtige allein haftet sind normalerweise voll abzugsfähig zum Nominalwert.
  • Gemeinsame, garantierte oder ähnliche Verpflichtungen sind nur insoweit abzugsfähig, als der Steuerpflichtige sie wirtschaftlich tragen muss.
  • Schulden in Fremdwährungen werden zu denselben Kursen wie die Vermögenswerte umgerechnet.

Darlehensverträge, Hypothekenurkunden und Saldenbestätigungen zum 31. Dezember bilden die wichtigsten Unterlagen für den Schuldenabzug.

11. Zeitplan und Steuerzeitraum

Das Basellandschaftliche Kantonsblatt und das Steuerbuch betonen, dass die Vermögenssteuer auf der Basis des Vermögensposition am Ende des Steuerzeitraums, in der Regel das Kalenderjahr.:contentReference[oaicite:14]{index=14}

  • Steuerzeitraum ist das Kalenderjahr; die Steuerschuld entsteht in der Regel für das ganze Jahr, wenn sie am Jahresende besteht.
  • Für Unternehmer mit nicht kalendarischen Wirtschaftsjahren ist der unterjährige Abschluss der Steuerbilanz entscheidend für das Betriebsvermögen.
  • Für Erbschaften und Umzüge während des Jahres gelten besondere zeitliche Regeln; das Kantonsblatt erläutert, dass in Erbschaftsfällen Vermögenssteuer auf Teilperioden (vor und nach dem Erbfall) aufgeteilt wird.:contentReference[oaicite:15]{index=15}

12. Planung von Takeaways

  • Immobilien: Der Katasterwert ist von zentraler Bedeutung. Verfolgen Sie Aufwertungen und größere Renovierungen, da diese direkt in Ihre Vermögenssteuerbemessungsgrundlage einfließen.
  • Geschäftsinhaber: Da sich das Betriebsvermögen nach den einkommensteuerlichen Werten richtet, wirken sich buchhalterische Entscheidungen (Abschreibungen, stille Reserven) sowohl auf die Einkommens- als auch auf die Vermögenssteuer auswirken - Koordinierung ist der Schlüssel.
  • Nicht börsennotierte Aktien: KS 28-basierte Wertermittlungen und amtliche Steuerwerte bieten einen strukturierten Rahmen; nutzen Sie sie proaktiv für Nachfolge- und Schenkungsstrategien.
  • Beteiligung der Arbeitnehmer: Verstehen Sie, ob Ihr Plan bei Gewährung oder bei Ausübung besteuert wird - dies bestimmt, ob “pro memoria”-Erklärungen oder volle Vermögenswerte gelten.
  • Zulagen und Tarife: Die Kombination von präzisen Bewertungen mit kantonalen Ausnahmeregelungen (z.B. CHF 75'000 / 150'000 Schwellenwerte) und lokalen Gemeindesteuersätzen ist oft wichtiger als marginale Unterschiede bei den Vermögenswerten.
Nächste: Überprüfen Sie die Vermögenssteuer-Rechner um Ihr Engagement in Basel-Landschaft zu modellieren, oder erkunden Sie Fälle und Praxisbeispiele für praktische Planungsszenarien.