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Vermögenssteuerfälle Basel Landschaft

Vermögenssteuer Basel-Landschaft: Fälle und Praxisbeispiele

Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die progressive Vermögenssteuer des Kantons Basel-Landschaft und die kommunalen Steuersätze (Steuerfüsse) in Schlüsselgemeinden wie Binningen, Reinach, Allschwil und Liestal.

Basel-Landschaft wendet ein progressive kantonale Vermögenssteuer zwischen etwa 1,1‰ bis 3,3‰ auf das steuerpflichtige Nettovermögen, nach einem Steuerfreigrenze und persönlicher Freibetrag. Die daraus resultierende kantonale Steuer (Staatssteuer) wird dann mit dem Anteil jeder Gemeinde multipliziert Steuerfuss um den kommunalen Anteil zu erhalten der Rechnung.

Die nachstehenden Beispiele verwenden Richtwerte für 2025, die die übliche Bandbreite der effektiven Vermögenssteuer in ausgewählten Baselbieter Gemeinden. Für verbindliche Berechnungen konsultieren Sie bitte die offiziellen Basellandschaftlichen Tariftabellen und Gemeindesteuerlisten oder mit dem kantonalen Rechner.

Zahlen gerundet; Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Freibeträge und Sätze sind Richtwerte und dienen nur der Planung.


Fall A - Alleinstehende Berufsleute in Binningen

  • Gemeinde: Binningen (Gemeindesteuersatz ≈ 49% der Kantonssteuer)
  • Vermögen: CHF 1.000.000 (Wertpapiere und Bargeld)
  • Passiva: keine
  • Freibetrag: CHF 90'000 (ledig; inkl. Vermögenssteuerfreibetrag, gerundet)
NettovermögenCHF 1.000.000
Abzüglich Zulage- CHF 90'000
Steuerpflichtiges NettovermögenCHF 910.000
Kantonale Vermögenssteuer (Staatssteuer)≈ 0,26% → ≈ CHF 2.370
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×1.49
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 3'530
Effektiver Satz≈ 0,35% des gesamten Nettovermögens
Beobachtung: Selbst bei einem Finanzvermögen von CHF 1 Mio. hält die Binninger Kombination aus progressivem Tarif und moderatem Steuerfuss bleibt der effektive Steuersatz deutlich unter 0,4% (ohne Kirchensteuer).

Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Reinach

  • Gemeinde: Reinach (Steuerfuss ≈ 54.5% der Kantonssteuer)
  • Vermögen: CHF 3'000'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'000'000 Hypothek
  • Zulagen: CHF 180'000 (verheiratet + Kinder, gerundet)
NettovermögenCHF 2.000.000
Abzüglich Zulagen- 180.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen1.820.000 CHF
Kantonale Vermögenssteuer (Staatssteuer)≈ 0,27% → ≈ CHF 4.900
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×1.55
Geschätzte Steuer≈ CHF 7.600
Effektiver Satz≈ 0,38% des Nettovermögens
Planungswinkel: Die Hypothek reduziert direkt das steuerbare Vermögen, während Der Steuerfuss in Reinach führt zu einer deutlich höheren Belastung als in sehr niedrig besteuerten Schweizer Kantonen, aber immer noch innerhalb einer Bandbreite, die viele Familien mit mittlerem Einkommen akzeptieren.

Fall C - Unternehmer mit privaten Firmenanteilen in Allschwil

  • Gemeinde: Allschwil (Steuerfuss ≈ 58% der Kantonssteuer)
  • Nicht kotierte Aktien: CHF 4.000.000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 800'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'300'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
  • Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
Nettovermögen3.500.000 CHF
Abzüglich Zulagen- 180.000 CHF
Steuerpflichtiges VermögenCHF 3'320'000
Kantonale Vermögenssteuer (Staatssteuer)≈ 0,30% → ≈ CHF 9.960
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×1.58
Vermögenssteuer insgesamt≈ CHF 15.700
Effektiver Satz≈ 0,45% des Nettovermögens

Unter der Annahme einer stabilen Bewertung nach der Praktiker-Methode für das Privatunternehmen und keine außergewöhnlichen Erleichterungen, die über die BL-Standardpraxis hinausgehen.

Planungswinkel: Für Baselbieter Unternehmer sind die wichtigsten Faktoren (i) die Bewertung von Aktien privater Unternehmen und (ii) der Steuerfuss der gewählten Gemeinde. Geringe prozentuale Unterschiede verstärken sich bei höheren Vermögensniveaus.

Fall D - Gebietsfremder mit Immobilienbesitz in Liestal

  • Steuerliche Verflechtung: Nur Gebietsfremde mit Vermögen in Basel-Landschaft
  • Wert der Immobilie: CHF 1'300'000 (Vermögenssteuerwert)
  • Hypothek: CHF 800'000 (wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
  • Kommune: Liestal (Steuerfuss ≈ 65% der Kantonssteuer)
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
Schweizer Nettovermögen500.000 CHF
Kantonale Vermögenssteuer (Staatssteuer)≈ CHF 1'240 (Beispieltarif BL für CHF 500k)
Kommunaler Anteil (Liestal ≈ 65%)≈ CHF 805
Vermögenssteuer insgesamt≈ CHF 2.050
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0,41%
Tipp: Für Gebietsfremde sind nur Schulden abzugsfähig, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Baselbieter Grundstück verbunden sind, abzugsfähig. Andere Aktiva und Passiva können nach wie vor die anderen Kantonen im Rahmen der Zuteilungsregeln die Steuerfestsetzung beeinflussen.

Fall E - Vergleich: Binningen vs. Allschwil vs. Liestal

Alleinstehender Steuerpflichtiger, CHF 2'000'000 steuerbares Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)

Binningen (49%) Allschwil (58%) Liestal (65%)
Kantonale Vermögenssteuer (Staatssteuer) ≈ 5.000 CHF ≈ 5.000 CHF ≈ 5.000 CHF
Kommunaler Anteil ≈ CHF 2.450 ≈ CHF 2'900 ≈ CHF 3.250
Vermögenssteuer insgesamt ≈ CHF 7.450 ≈ CHF 7.900 ≈ CHF 8.250
Effektiver Satz ≈ 0,37% ≈ 0,40% ≈ 0,41%
Jährliche Differenz Spanne von ≈ CHF 800 pro Jahr bei gleichem steuerbaren Vermögen
Anmerkung: Innerhalb von Basel-Landschaft ist der kantonale Tarif überall gleich hoch, aber die kommunalen Steuerfüsse führen dazu, dass die Wahl einer steuergünstigeren oder steuerstärkeren Gemeinde Die Wahl einer steuergünstigeren oder steuerstärkeren Gemeinde kann die jährliche Vermögenssteuerrechnung deutlich verändern, vor allem bei höherem Nettovermögen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Basel-Landschaft hat eine progressive Vermögenssteuer mit staatlichen Steuersätzen, die ungefähr in der Bandbreite von 1,1-3,3‰ des steuerpflichtigen Nettovermögens liegen.
  • Persönliche Freibeträge und ein geringer Freibetrag bedeuten, dass bescheidenes Vermögen entweder nur gering oder gar nicht besteuert wird.
  • Kommunale Steuerfüsse (z.B. 49% in Binningen vs. 65% in Liestal) beeinflussen die Gesamtbelastung bei gleichem Steuerfuss erheblich.
  • Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten verringern direkt das steuerpflichtige Vermögen; dies ist dort am wichtigsten, wo der Grenzpromillesatz am höchsten ist.
  • Unternehmer mit konzentrierten Beteiligungen an Privatunternehmen sollten sich auf die Bewertungsmethodik und die Nachweise konzentrieren, da kleine Bewertungsänderungen die absolute Steuer um mehrere tausend Franken verändern können.
  • Gebietsfremde werden nur auf dem Baselbieter Vermögen besteuert, aber die Schuldenverteilung und die interkantonale Koordination bleiben für die Gesamtplanung wichtig.