Vermögenssteuerfälle Basel Landschaft
Vermögenssteuer Basel-Landschaft: Fälle und Praxisbeispiele
Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die progressive Vermögenssteuer des Kantons Basel-Landschaft und die kommunalen Steuersätze (Steuerfüsse) in Schlüsselgemeinden wie Binningen, Reinach, Allschwil und Liestal.
Basel-Landschaft wendet ein progressive kantonale Vermögenssteuer zwischen etwa 1,1‰ bis 3,3‰ auf das steuerpflichtige Nettovermögen, nach einem Steuerfreigrenze und persönlicher Freibetrag. Die daraus resultierende kantonale Steuer (Staatssteuer) wird dann mit dem Anteil jeder Gemeinde multipliziert Steuerfuss um den kommunalen Anteil zu erhalten der Rechnung.
Die nachstehenden Beispiele verwenden Richtwerte für 2025, die die übliche Bandbreite der effektiven Vermögenssteuer in ausgewählten Baselbieter Gemeinden. Für verbindliche Berechnungen konsultieren Sie bitte die offiziellen Basellandschaftlichen Tariftabellen und Gemeindesteuerlisten oder mit dem kantonalen Rechner.
Zahlen gerundet; Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Freibeträge und Sätze sind Richtwerte und dienen nur der Planung.
Fall A - Alleinstehende Berufsleute in Binningen
- Gemeinde: Binningen (Gemeindesteuersatz ≈ 49% der Kantonssteuer)
- Vermögen: CHF 1.000.000 (Wertpapiere und Bargeld)
- Passiva: keine
- Freibetrag: CHF 90'000 (ledig; inkl. Vermögenssteuerfreibetrag, gerundet)
| Nettovermögen | CHF 1.000.000 |
|---|---|
| Abzüglich Zulage | - CHF 90'000 |
| Steuerpflichtiges Nettovermögen | CHF 910.000 |
| Kantonale Vermögenssteuer (Staatssteuer) | ≈ 0,26% → ≈ CHF 2.370 |
| Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor | ≈ ×1.49 |
| Fällige Vermögenssteuer | ≈ CHF 3'530 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,35% des gesamten Nettovermögens |
Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Reinach
- Gemeinde: Reinach (Steuerfuss ≈ 54.5% der Kantonssteuer)
- Vermögen: CHF 3'000'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
- Passiva: CHF 1'000'000 Hypothek
- Zulagen: CHF 180'000 (verheiratet + Kinder, gerundet)
| Nettovermögen | CHF 2.000.000 |
|---|---|
| Abzüglich Zulagen | - 180.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Vermögen | 1.820.000 CHF |
| Kantonale Vermögenssteuer (Staatssteuer) | ≈ 0,27% → ≈ CHF 4.900 |
| Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor | ≈ ×1.55 |
| Geschätzte Steuer | ≈ CHF 7.600 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,38% des Nettovermögens |
Fall C - Unternehmer mit privaten Firmenanteilen in Allschwil
- Gemeinde: Allschwil (Steuerfuss ≈ 58% der Kantonssteuer)
- Nicht kotierte Aktien: CHF 4.000.000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
- Andere Vermögenswerte: CHF 800'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
- Passiva: CHF 1'300'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
- Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
| Nettovermögen | 3.500.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Zulagen | - 180.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Vermögen | CHF 3'320'000 |
| Kantonale Vermögenssteuer (Staatssteuer) | ≈ 0,30% → ≈ CHF 9.960 |
| Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor | ≈ ×1.58 |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ CHF 15.700 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,45% des Nettovermögens |
Unter der Annahme einer stabilen Bewertung nach der Praktiker-Methode für das Privatunternehmen und keine außergewöhnlichen Erleichterungen, die über die BL-Standardpraxis hinausgehen.
Fall D - Gebietsfremder mit Immobilienbesitz in Liestal
- Steuerliche Verflechtung: Nur Gebietsfremde mit Vermögen in Basel-Landschaft
- Wert der Immobilie: CHF 1'300'000 (Vermögenssteuerwert)
- Hypothek: CHF 800'000 (wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
- Kommune: Liestal (Steuerfuss ≈ 65% der Kantonssteuer)
- Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
| Schweizer Nettovermögen | 500.000 CHF |
|---|---|
| Kantonale Vermögenssteuer (Staatssteuer) | ≈ CHF 1'240 (Beispieltarif BL für CHF 500k) |
| Kommunaler Anteil (Liestal ≈ 65%) | ≈ CHF 805 |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ CHF 2.050 |
| Effektivzins auf Schweizer Vermögen | ≈ 0,41% |
Fall E - Vergleich: Binningen vs. Allschwil vs. Liestal
Alleinstehender Steuerpflichtiger, CHF 2'000'000 steuerbares Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)
| Binningen (49%) | Allschwil (58%) | Liestal (65%) | |
|---|---|---|---|
| Kantonale Vermögenssteuer (Staatssteuer) | ≈ 5.000 CHF | ≈ 5.000 CHF | ≈ 5.000 CHF |
| Kommunaler Anteil | ≈ CHF 2.450 | ≈ CHF 2'900 | ≈ CHF 3.250 |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ CHF 7.450 | ≈ CHF 7.900 | ≈ CHF 8.250 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,37% | ≈ 0,40% | ≈ 0,41% |
| Jährliche Differenz | Spanne von ≈ CHF 800 pro Jahr bei gleichem steuerbaren Vermögen | ||
Wichtigste Erkenntnisse
- Basel-Landschaft hat eine progressive Vermögenssteuer mit staatlichen Steuersätzen, die ungefähr in der Bandbreite von 1,1-3,3‰ des steuerpflichtigen Nettovermögens liegen.
- Persönliche Freibeträge und ein geringer Freibetrag bedeuten, dass bescheidenes Vermögen entweder nur gering oder gar nicht besteuert wird.
- Kommunale Steuerfüsse (z.B. 49% in Binningen vs. 65% in Liestal) beeinflussen die Gesamtbelastung bei gleichem Steuerfuss erheblich.
- Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten verringern direkt das steuerpflichtige Vermögen; dies ist dort am wichtigsten, wo der Grenzpromillesatz am höchsten ist.
- Unternehmer mit konzentrierten Beteiligungen an Privatunternehmen sollten sich auf die Bewertungsmethodik und die Nachweise konzentrieren, da kleine Bewertungsänderungen die absolute Steuer um mehrere tausend Franken verändern können.
- Gebietsfremde werden nur auf dem Baselbieter Vermögen besteuert, aber die Schuldenverteilung und die interkantonale Koordination bleiben für die Gesamtplanung wichtig.
