Tarife Steuerfuss

Basel-Landschaft Vermögenssteuersätze

Vermögenssteuer Basel-Landschaft: Tarife & kommunale Multiplikatoren

Sehen Sie, wie der fortschrittliche kantonale Tarif und die relativ hohen kommunalen Gebühren in Basel-Landschaft Steuerfüsse führen zu einer mittleren bis hohen Schweizer Vermögenssteuerbelastung.

In Basel-Landschaft wird die Vermögenssteuer auf Ihre steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Der Kanton wendet zunächst eine progressiver kantonaler Tarif um die kantonale Vermögenssteuer festzulegen. Jede Gemeinde wendet dann ihre eigene Steuersatz (Gemeindesteuerfuss) als Prozentsatz der kantonalen Steuer, und die anerkannten Kirchen können für ihre Mitglieder eine zusätzliche Kirchensteuer erheben.

Für 2024/2025 wird die Vermögenssteuer auf das zu versteuernde Nettovermögen oberhalb von etwa CHF 75'000 (einfach) oder CHF 150'000 (Ehepaar), mit kantonalen Grenzsätzen zwischen rund 1,1‰ und 3,3‰ des steuerbaren Vermögens. Auf dieser Seite wird erklärt, (i) wie die kantonale Tabelle aussieht, (ii) wie die kommunalen Multiplikatoren funktionieren und (iii) wie der kombinierte Effekt bei den üblichen Vermögensstufen aussieht.


Progressiver Zeitplan der Kantone (Übersicht)

Basel-Landschaft verwendet ein progressiver Promille-Tarif für die Vermögenssteuer. Bei niedrigen steuerpflichtigen Vermögen beginnen die Grenzsteuersätze bei etwa 1,1‰ (0,11%) und steigen bei höheren Vermögen auf etwa 3,3‰ (0,33%) an. Der Tarif gilt für das steuerpflichtige Nettovermögen nach Berücksichtigung von Freibeträgen und abzugsfähigen Schulden.

Die nachstehende Tabelle zeigt illustrativ kantonale Vermögenssteuerbeträge bei ausgewählten Vermögensstufen. Es handelt sich um gerundete Zahlen, um die Grössenordnung und die Progression zu verdeutlichen; verwenden Sie für Ihre tatsächliche Einreichung immer den offiziellen Tarif Basel-Landschaft.

Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) Illustrative kantonale Vermögenssteuer (CHF) Ungefährer Durchschnitt Kantonal %
Bis zur Freibetragsgrenze 0 0%
500,000 ≈ 800 ~0.16%
1,000,000 ≈ 2,000 ~0.20%
3,000,000 ≈ 7,800 ~0.26%

Richtwerte für die Planung. Die tatsächliche kantonale Vermögenssteuer richtet sich nach den offiziellen Tariftabellen des Kantons Basel-Landschaft für das jeweilige Steuerjahr.

Kommunale Multiplikatoren in Basel-Landschaft

Die Gemeinden in Basel-Landschaft erheben eine eigene Vermögenssteuer, indem sie eine Gemeindesteuersatz (Steuerfuss) an die kantonale Vermögenssteuer. Für natürliche Personen wird die kommunale Vermögenssteuer in der Regel wie folgt berechnet:

Kommunale Vermögenssteuer = Kantonale Vermögenssteuer × Kommunaler Steuerfuss

Ein kommunaler Steuerfuss von 0,58 (58%) bedeutet, dass die Gemeinde zusätzlich zur kantonalen Vermögenssteuer noch einmal 58% dieses Betrags als eigene Vermögenssteuer erhebt. Im ganzen Kanton liegen die Gemeindesteuersätze üblicherweise zwischen knapp unter 0,50 und etwa 0,65.

Kommune (Beispiele) Illustrativer kommunaler Steuerfuss Kommentar
Liestal ≈ 0.65 Kantonshauptstadt; am oberen Ende der kommunalen Bandbreite
Allschwil ≈ 0.58 Grosse Vorstadtgemeinde an der Grenze zu Basel-Stadt
Reinach ≈ 0.545 Beliebte Wohngegend mit moderatem Gemeindesteuersatz
Muttenz ≈ 0.56 Industrie- und Wohnzentrum bei Basel
Binningen ≈ 0.49 Relativ niedriger Steuerfuss im Vergleich zu den Nachbargemeinden
Münchenstein ≈ 0.60 Mittlere kommunale Belastung
Pratteln ≈ 0.585 Logistik- und Industriezentrum; etwas oberhalb des Mittelbereichs

Die angegebenen kommunalen Steuerfüsse sind Richtwerte und basieren auf den letzten Steuerjahren. Sie werden jährlich von den einzelnen Gemeinden festgelegt; prüfen Sie immer die offizielle Liste der Gemeindesteuersätze des jeweiligen Jahres in Basel-Landschaft.

Einblick in die Planung: Ein Umzug von einer Gemeinde mit einem Steuerfuss um 0,65 zu einer Gemeinde mit einem Steuerfuss um 0,50 kann die kommunaler Anteil der Vermögenssteuer um rund 20-25% bei gleicher kantonaler Bemessungsgrundlage.

Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele

Die kombinierte Vermögenssteuer für kantonale und kommunale Zwecke in Basel-Landschaft kann näherungsweise wie folgt berechnet werden:
Gesamte Vermögenssteuer ≈ Kantonale Vermögenssteuer × (1 + Kommunaler Steuerfuss + ggf. Kirche).

Die folgenden Beispiele verwenden die oben genannten kantonalen Richtwerte und vergleichen eine steuergünstige Kommune (Steuerfuss ≈ 0.50) mit einem Hochsteuergemeinde (≈ 0.65). Die Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt, und es wird davon ausgegangen, dass die Standardfreibeträge bereits in das zu versteuernde Nettovermögen eingeflossen sind.

Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) Kommune @ 0,50 Kommune @ 0,65 Ca. Effektiv %
500,000 ≈ 800 × 1.50 = 1.200 CHF ≈ 800 × 1.65 = 1.320 CHF ~0,24%-0,26%
1,000,000 ≈ 2,000 × 1.50 = 3.000 CHF ≈ 2,000 × 1.65 = 3.300 CHF ~0,30%-0,33%
3,000,000 ≈ 7,800 × 1.50 = 11.700 CHF ≈ 7,800 × 1.65 = 12.870 CHF ~0,39%-0,43%
Nächste: Modellieren Sie Ihre genaue Gemeinde-, Steuerfuss- und Familiensituation im Vermögenssteuer-Rechner Basel-Landschaft.

Anmerkungen und Vorbehalte

  • Zuschläge und Schwellenwerte: Basel-Landschaft gewährt Freibeträge bei der Vermögenssteuer (z.B. rund CHF 75'000 für alleinstehende Steuerpflichtige und CHF 150'000 für Ehepaare), die das steuerbare Vermögen vor Anwendung des Tarifs reduzieren. Siehe Zulagen und Abzüge.
  • Die Verschuldung reduziert die Basis: Hypotheken und andere vollstreckbare Schulden, die am 31. Dezember ausstehen, können vom Bruttovermögen abgezogen werden. Bei Vermögen in mehreren Kantonen oder im Ausland erfolgt die Vermögensaufteilung über Steuerausscheidung. Siehe Zulagen.
  • Regeln für die Bewertung: Der Kanton besteuert das Vermögen in der Regel nach dem Verkehrswert. Immobilien werden nach einem kantonalen Katasterwert bewertet, der den Markt- und Einkommenswert widerspiegelt; Hausrat für den persönlichen Gebrauch ist von der Steuer befreit, aber Kraftfahrzeuge sind Teil des steuerpflichtigen Vermögens. Siehe Regeln für die Bewertung.
  • Kommunale und kirchliche Komponenten: Die kommunalen Steuersätze und die Kirchensteuer werden jährlich festgelegt. Die obigen Beispiele schließen die Kirchensteuer aus, die nur für Mitglieder anerkannter Religionsgemeinschaften gilt.
  • Jahresspezifische Zahlen: Tarifbänder, Freibeträge und kommunale Steuerfüsse können sich im Laufe der Zeit aufgrund kantonaler und lokaler Entscheidungen ändern. Vergewissern Sie sich immer, welche Zahlen für das jeweilige Steuerjahr gelten, das Sie modellieren.