Basel-Landschaft Vermögenssteuerfreibeträge
Vermögenssteuer Basel-Landschaft: Freibeträge & Abzüge
Wie Basel-Landschaft das steuerbare Nettovermögen ermittelt - die wichtigsten Freibeträge, Schuldenverrechnungen und Bewertungserleichterungen nach kantonalem Recht.
In Basel-Landschaft wird die Vermögenssteuer erhoben auf Nettovermögen (Reinvermögen): Summe der weltweiten Vermögenswerte abzüglich der abzugsfähigen Verbindlichkeiten und kantonale Freibeträge. . Der Kanton wendet eine progressiver Vermögenssteuertarif von etwa 1,1‰ bis 3,3‰, Die Art und Weise, wie Freibeträge und Abzüge angewendet werden, wirkt sich also unmittelbar auf die endgültige Steuerrechnung aus.
Die nachstehende Übersicht spiegelt die derzeitige Praxis im Rahmen der Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Basel-Landschaft (StG BL), , inklusive der im Jahr 2022 beschlossenen Vermögenssteuerreform (höhere Freibeträge und reduzierte Tarife), sowie die Vorgaben des Baselbieter Steuerbuchs (Band 1, Vermögen) und der offiziellen Wegleitung zur Steuererklärung.
Persönliche Zulagen
Stipendien Basel-Landschaft Steuerfreibeträge über Reichtum (steuerfreie Beträge) nach § 50 StG BL. Diese Freibeträge vermindern das steuerbare Nettovermögen und sind abhängig von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen persönlichen Situation zum Zeitpunkt 31. Dezember des Steuerjahres.
| Situation | Zulässige Steuerbefreiung (2025) | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Verheiratete Paare/eingetragene Partner, die zusammenleben; alleinstehende, verwitwete oder getrennt lebende Steuerpflichtige, die mit minderjährigen oder unterhaltsberechtigten Kindern oder mit einer abhängigen Person im gleichen Haushalt leben | 180.000 CHF | Höhere Zulagenkategorie (Tarif gemäss § 34 Abs. 2 StG BL). Gilt weitgehend für Haushalte mit einem Partner oder erheblichen Unterhaltspflichten. |
| Sonstige Steuerpflichtige (alleinstehend, verwitwet, getrennt lebend ohne unterhaltsberechtigte Personen) | CHF 90'000 | Standardzulage für Personen, die die Kriterien für die höhere Kategorie nicht erfüllen Kategorie von 180.000 CHF erfüllen. |
| Vermögen unterhalb der Mindestschwelle nach Freibeträgen | 10.000 CHF | Wenn das steuerbare Vermögen nach Abzug der Freibeträge unter CHF 10'000, keine Vermögenssteuer erhoben wird (Bestuerungsgrenze gemäss § 51 Abs. 4 StG BL). |
Die angegebenen Beträge spiegeln die erhöhten Freibeträge wider, die ab der Steuerperiode 2023 gelten (CHF 90“000 / CHF 180”000). Sie richten sich nach § 50 StG BL und dem Baselbieter Steuerbuch, Band 1, Ziff. 50 Nr. 1 "Steuerfreie Beträge". Der Kanton kann diese Zahlen in künftigen Steuerjahren aktualisieren.
Abzüge von Schulden
Die Vermögenssteuer wird berechnet auf Netz Reichtum. Ab dem 31. Dezember können die Steuerpflichtigen Folgendes absetzen rechtlich durchsetzbare, dokumentierte Verbindlichkeiten von ihrem Bruttovermögen abziehen. In Basel-Landschaft gehören zu den abzugsfähigen Schulden typischerweise:
- Hypothekarguthaben auf in- und ausländischen Liegenschaften in Privatbesitz
- Bankdarlehen, Investitionskreditlinien und Margenkredite
- Private Darlehen, bei denen schriftliche Vereinbarungen und Zinsbedingungen dokumentiert sind
- Ausstehende Steuerschulden von Bund, Kantonen und Gemeinden
Die Umrechnung der Fremdwährungsverbindlichkeiten in CHF erfolgt mit dem offizielle Wechselkurse zum Jahresende von den Steuerbehörden anerkannt (in der Regel die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlichten).
Eventuelle oder informelle Verpflichtungen (z. B. Garantien, Bürgschaften, Patronatserklärungen) sind nicht abzugsfähig bis sie zu tatsächlichen, einklagbaren Verbindlichkeiten werden.
Pensionsguthaben & Pensionskonten
Wie in den meisten Schweizer Kantonen werden auch in Basel-Landschaft bestimmte Altersguthaben als von der Vermögenssteuer befreit solange sie im Rentensystem verbleiben:
- Vermögen in der betrieblichen Altersversorgung (2und Säule / BVG) sind vom steuerpflichtigen Vermögen ausgeschlossen.
- Gebundene individuelle Vorsorgekonten (Säule 3a) sind ebenfalls von der Vermögenssteuer befreit.
Ungebundene Spar- und Anlageprodukte (Pfeiler 3b) bleiben voll steuerpflichtig. Vorsorgeeinkäufe und 3a-Beiträge reduzieren vor allem Einkommensteuer; Sie beeinflussen die Vermögenssteuer nur insoweit, als sie Gelder von steuerpflichtigen Privatkonten in steuerbefreite Rentenvehikel verlagern.
Wertberichtigungen
Gemäss §§ 42-47 StG BL und dem Baselbieter Steuerbuch, wird das Vermögen in der Regel bewertet mit Marktwert (Verkehrswert) zum Jahresende, mit besonderen Regeln für bestimmte Anlageklassen:
- Auswirkungen auf den Haushalt: normaler Hausrat und persönliche Gegenstände (Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände) sind von der Vermögenssteuer befreit.
- Wertpapiere und Fonds: börsennotierte Wertpapiere werden zu folgenden Werten bewertet offizielle Jahresendpreise; für viele Fonds und strukturierte Produkte, veröffentlichen die Steuerbehörden spezifische steuerpflichtige Werte.
- Nicht börsennotierte Unternehmensbeteiligungen: typischerweise nach praktischen Methoden bewertet Kombination von Ertragswert und Substanzwert; dies kann zu einem Steuerwert führen, der unter dem Buchwert des Eigenkapitals in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Schweizer Steuerkonferenz.
- Immobilien: steuerpflichtig aufgrund der kantonalen Katasterwert, , der sowohl den Boden- als auch den Gebäudewert widerspiegelt und in der Regel unter dem vollen Marktwert liegt. Für landwirtschaftliche Grundstücke gelten besondere Regeln und Bewertungsmethoden.
- Lebens- und Rentenversicherungen: Policen mit einem Rückkaufswert werden auf diesen Wert besteuert; Nicht rückkaufsfähige Forderungen sind in der Regel von der Bemessungsgrundlage der Vermögenssteuer ausgeschlossen.
- Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte: in der Regel mit dem offizielle Jahresendpreise veröffentlicht von der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Eheliches Vermögen und familiärer Kontext
Verheiratete Paare und eingetragene Partner, die in einer nicht aufgelösten Partnerschaft leben, sind im Allgemeinen gemeinsam versteuert in Basel-Landschaft. Ihr Einkommen und Vermögen wird unabhängig vom Güterstand zusammengerechnet, und je höher 180'000 CHF Vermögensfreibetrag gilt für ihr gemeinsames Nettovermögen.
Die Vermögen von minderjährigen Kindern unter elterlicher Aufsicht stehen, werden normalerweise in der Steuererklärung der Eltern für Vermögenssteuerzwecke angegeben. Wenn Kinder im selben Haushalt leben und finanziell unterstützt werden, kann dies für die Feststellung relevant sein, ob ein alleinstehender oder verwitweter Steuerzahler die höhere Freibetragskategorie in Anspruch nehmen kann.
Schenkungen, Erbschaften und andere außergewöhnliche Zuflüsse werden dem steuerpflichtigen Vermögen zum 31. Dezember hinzugerechnet, es sei denn, sie fallen unter bestimmte Ausnahmen (z. B. bestimmte Renten- oder Versicherungsleistungen). Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer gelten gesonderte kantonale Vorschriften, die bei der Planung der Vermögenssteuer berücksichtigt werden sollten. mit der Vermögenssteuerplanung.
Dokumentation und Einhaltung der Vorschriften
Die Steuerverwaltung Basel-Landschaft erwartet klare, konsistente Dokumentation sowohl für Vermögenswerte als auch für Verbindlichkeiten, die für die Vermögenssteuer erklärt werden, wie z. B.:
- Bank- und Depotauszüge zum Jahresende für Bargeld, Wertpapiere und Fondsbeteiligungen
- Hypotheken- und Kreditsaldobestätigungen zum 31. Dezember
- Schriftliche Vereinbarungen und Zinsbescheinigungen für private Schulden
- Auszüge aus Pensionsfonds (2und Säule) und Säule 3a Kontenübersichten
- Wertgutachten oder amtliche Steuerwerte für Immobilien und private Unternehmensbeteiligungen, sofern zutreffend
Sicherstellung, dass die Zahlen im Einkommensteuer und Vermögenssteuer Abschnitte (z. B. für Anlageportfolios oder Mietobjekte) abzustimmen hilft, Nachfragen und Anpassungen während der Bewertung zu vermeiden.
Einblicke in die Planung
- Mit der jüngsten Vermögenssteuerreform in Basel-Landschaft wurden die Freibeträge erhöht und die Spitzensteuersätze gesenkt, aber Optimierung des Nettovermögens im Bereich der Schwellenwerte von CHF 90k / CHF 180k immer noch zu wiederkehrenden Einsparungen führt, insbesondere für Haushalte, die sich diesen Grenzen nähern.
- Hypotheken und Investitionskredite können zur Senkung des steuerpflichtigen Nettovermögens eingesetzt werden, aber die Zinskosten verringern die Gesamtrendite und wirken sich auf die Einkommensteuer aus. Jede Umschuldung sollte für beide Bereiche modelliert werden Reichtum und Einkommen Steuern.
- Das Halten großer Mengen an ertragsschwachen oder unproduktiven Vermögenswerten (überschüssiges Bargeld, Sammlerstücke) oberhalb der Freibetragsgrenzen kann die Vermögenssteuer unverhältnismäßig hoch sein. Eine Umschichtung in diversifizierte Portfolios oder steuerlich begünstigte Rentenvehikel kann sowohl das Risiko-/Ertragsverhältnis als auch die steuerlichen Ergebnisse verbessern.
- Familieninterne Planung (Schenkungen, Darlehen, frühzeitige Übertragungen von Geschäftsanteilen oder Immobilien) können die Vermögenssteuerbelastung zwischen den Generationen verschieben. Nur angemessen dokumentiert Regelungen anerkannt werden und sie können auch Erbschafts- oder Schenkungssteuer auslösen - eine koordinierte Planung ist unerlässlich.
