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Vermögenssteuerfälle in Basel-Stadt

Basel-Stadt Vermögenssteuer: Fälle und Praxisbeispiele

Illustrative computations of Basel-Stadt Wealth Tax cases showing how Basel-Stadt’s progressive wealth tax and differing local tax loads in Basel, Riehen and Bettingen affect typical taxpayer profiles.

Basel-Stadt wendet eine progressive Vermögenssteuer mit Raten etwa zwischen 4,5‰ und 9‰ des steuerbaren Nettovermögens, nach persönlichen Freibeträgen (ca. 75'000 CHF für Alleinstehende und 150'000 CHF für Ehepaare). Oberhalb bestimmter Schwellenwerte ist der Grenzsteuersatz einer der höchsten in der Schweiz.

Der Kanton betreibt auch ein Vermögensteuerbremse die unter bestimmten Umständen die Vermögenssteuer auf etwa 0,5% des steuerpflichtigen Vermögens wenn die kombinierte Steuer auf Vermögen und dessen Ertrag zu hoch wird. In Riehen und Bettingen verändern die lokalen Steuersätze (Steuerfüsse) die Gesamtbelastung im Vergleich zur Stadt Basel leicht verändern.

Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Sätze und Faktoren sind Richtwerte für die Planung im Jahr 2025, kein Ersatz für offizielle Berechnungen.


Fall A - Alleinstehende Fachkraft in Basel (Stadt)

  • Gemeinde: Basel (Stadt; Basistarif Basel-Stadt, kein separater Gemeindeaufschlag)
  • Vermögen: CHF 1.200.000 (börsennotierte Wertpapiere und Bargeld)
  • Passiva: keine
  • Zulage: CHF 75'000 (alleinstehend)
Nettovermögen1.200.000 CHF
Abzüglich Zulage- 75.000 CHF
Steuerpflichtiges Nettovermögen1.125.000 CHF
Kantonale Vermögenssteuer (progressiver Tarif)≈ 0,70% → ≈ CHF 7.900
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 7.900
Effektiver Satz≈ 0,66% des gesamten Nettovermögens
Beobachtung: Mit rund 1,1 Mio. CHF steuerbarem Vermögen liegt der Basler Progressionstarif bereits einen deutlich höheren effektiven Steuersatz als Niedrigsteuerkantone wie Zug oder Schwyz.

Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Riehen

  • Kommune: Riehen (etwas geringere Gesamtbelastung als Basel-Stadt aufgrund des lokalen Steuersatzes)
  • Vermögen: CHF 3'000'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'000'000 Hypothek
  • Zulagen: CHF 200'000 (verheiratet + Kinder, gerundet)
NettovermögenCHF 2.000.000
Abzüglich Zulagen- 200.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen1.800.000 CHF
Kantonale Vermögenssteuer (Tarif B)≈ 0,55% → ≈ CHF 9.900
Indikativer Riehen-Faktor≈ ×1,20 (mäßig höher als der Stadtanteil)
Geschätzter Gesamtbetrag der Vermögenssteuer≈ CHF 11.900
Effektiver Satz≈ 0,60% des Nettovermögens
Planungswinkel: Die Hypothek reduziert direkt das steuerbare Vermögen; der Gemeindesteuersatz in Riehen mildert die Gesamtbelastung im Vergleich im Vergleich zu dem, was eine ähnliche Familie in der Stadt Basel zu tragen hätte.

Fall C - Unternehmer mit privaten Unternehmensanteilen in Bettingen

  • Gemeinde: Bettingen (wohlhabende kleine Gemeinde mit eigenem Steuersatz)
  • Nicht kotierte Aktien: CHF 4'000'000 (Bewertung nach der Praxis-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 1'000'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 2'000'000 (teilweise an das Geschäft gebundene Darlehen)
  • Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
NettovermögenCHF 3.000.000
Abzüglich Zulagen- 150.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen2.850.000 CHF
Kantonale Vermögenssteuer (Tarif B)≈ 0,60% → ≈ CHF 17.100
Indikativer Bettingen-Faktor≈ ×1,15 (lokaler Steueranteil)
Vermögenssteuer insgesamt (vor Bremse)≈ CHF 19.700
Effektiver Satz≈ 0,66% des Nettovermögens

Bei sehr hohen Vermögen und niedrigen Portfoliorenditen kann die Vermögensteuerbremse Basel-Stadt die Belastung unter bestimmten Voraussetzungen näher an ≈0,5% des steuerpflichtigen Vermögens begrenzen.

Planungswinkel: Für Unternehmer sind die wichtigsten Faktoren die Bewertung von Privatbeteiligungen und der lokale Steuersatz. Regelmäßig aktualisierte Bewertungen nach der Methode des Praktikers Bewertungen und eine solide Dokumentation sind unerlässlich.

Fall D - Gebietsfremder, der eine Wohnung in Basel (Stadt) besitzt

  • Steuerliche Verflechtung: Nur Gebietsfremde mit Immobilien in Basel-Stadt
  • Wert der Immobilie: CHF 1'300'000 (Vermögenssteuerwert)
  • Hypothek: CHF 800'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
  • Gemeinde: Basel (keine eigene kommunale Steuerbehörde)
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
Schweizer Nettovermögen500.000 CHF
Kantonale Vermögenssteuer (Tarif A)≈ 0,55% → ≈ CHF 2.750
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 2.750
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0,55%
Tipp: Nur Schulden, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Basler Vermögen stehen, sind hier abzugsfähig. Globale Aktiva und Passiva können weiterhin für die Festsetzung von Steuersätzen oder die Besteuerung im Wohnsitzland relevant sein. des Wohnsitzes relevant sein.

Fall E - Vergleich: Basel-Stadt vs. Riehen vs. Bettingen

Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)

Basel (Stadt) Riehen Bettingen
Kantonale Vermögenssteuer ≈ CHF 13.500 ≈ CHF 13.500 ≈ CHF 13.500
Indikativer lokaler Faktor × 1.00 × 1.20 × 1.15
Vermögenssteuer insgesamt ≈ CHF 13.500 ≈ CHF 16.200 ≈ 15.500 CHF
Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) ≈ 0,68% ≈ 0.81% ≈ 0,78%
Jährliche Differenz Spanne von rund CHF 2'700 pro Jahr zwischen tiefstem und höchstem steuerbaren Vermögen
Anmerkung: Basel-Stadt ist strukturell ein Hochvermögenden-Steuerkanton. Innerhalb des Kantons gibt es zwar Unterschiede, aber bei grösseren Portfolios sind die wichtigsten Hebel die Vermögensallokation, Leverage, Einkommensrendite und die mögliche Nutzung der Vermögenssteuerbremse.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Basel-Stadt ist unter den Kantone mit höherer Vermögenssteuer, mit einer effektiven Belastung, die häufig zwischen 0,5 und 0,8% des steuerpflichtigen Vermögens auf höheren Ebenen liegt.
  • Durch die persönlichen Freibeträge (CHF 75k / 150k) ist der Kanton bei bescheidenem Vermögen relativ günstig, verliert aber ab etwa CHF 1 Mio. schnell an Wettbewerbsfähigkeit.
  • Riehen und Bettingen gleichen die Gesamtbelastung über ihre lokalen Steuersätze leicht aus, aber Basel-Stadt als Ganzes bleibt im Vergleich zu den Zentralschweizer Kantonen ein Hochsteuerland.
  • Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten reduzieren das steuerbare Nettovermögen direkt; für Basel-Stadt kann dies bei höheren Vermögen mehrere tausend Franken pro Jahr einsparen.
  • Die Vermögensteuerbremse kann die Belastung in ertragsschwachen Situationen verringern, erfordert aber eine Einzelfallprüfung und die Dokumentation der Vermögenserträge.
  • Unternehmer sollten sich auf die Bewertung privater Beteiligungen und auf die Koordination der baselstädtischen Vermögenssteuer mit der eidgenössischen und grenzüberschreitenden Einkommenssteuerplanung konzentrieren.