Basel-Stadt Vermögenssteuerfreibeträge
Basel-Stadt Vermögenssteuer: Freibeträge & Abzüge
Wie Basel-Stadt das steuerbare Nettovermögen ermittelt - wichtige Freibeträge, Schuldenverrechnungen, Bewertungsregeln und Erleichterungen nach kantonalem Recht.
In Basel-Stadt wird die Vermögenssteuer auf das Vermögen eines Steuerpflichtigen erhoben Nettovermögen (Reinvermögen): weltweites Vermögen abzüglich abzugsfähiger Verbindlichkeiten und alle anwendbaren Freibeträge. . Der Kanton verwendet eine progressiver Vermögenssteuertarif (Tarif A und B), Die Ermittlung des steuerpflichtigen Nettovermögens nach Freibeträgen und Abzügen hat also eine direkte Auswirkung auf die Gesamtbelastung hat.
Dieser Überblick spiegelt die derzeitige Praxis im Rahmen der Gesetz über die direkten Steuern des Kantons Basel-Stadt (StG BS), , die Durchführungsverordnungen und die Leitlinien in der Wegleitung zur Steuererklärung Basel-Stadt und das kantonale Tarifbuch.
Persönliche Zulagen
Basel-Stadt gewährt Vermögenssteuerfreibeträge (Freibeträge), die das steuerpflichtige Nettovermögen verringern. Der Freibetrag hängt vom anwendbaren Tarif (ledig oder verheiratet) und der Anzahl der minderjährigen Kinder. Maßgeblich sind die Umstände, die die am 31. Dezember des Steuerjahres.
| Status der Einreichung | Zulässige Befreiung (derzeitige Praxis) | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Einzelner Steuerzahler (Tarif A) | 75.000 CHF | Standard-Vermögenssteuerfreibetrag für natürliche Personen, die nach Tarif A besteuert werden. Nur das Nettovermögen oberhalb dieser Grenze unterliegt der Vermögenssteuer Basel-Stadt. |
| Verheiratete Paare / eingetragene Partner (Tarif B) | 150.000 CHF | Gemeinsamer Freibetrag für Ehegatten und eingetragene Partner, die nach Tarif B besteuert werden; auf ihr gemeinsames Nettovermögen angewandt. |
| Pro minderjähriges Kind | 15.000 CHF | Zusätzlicher Freibetrag für jedes minderjährige Kind; gilt, wenn das Vermögen des Kindes den Eltern zugerechnet wird. |
Die angegebenen Freibeträge (CHF 75'000 / CHF 150'000 plus CHF 15'000 pro minderjähriges Kind) spiegeln die für die letzten Steuerjahre geltenden kantonalen Vermögenssteuerrichtlinien wider. Die genauen Zahlen sind im Tarifbuch Basel-Stadt aufgeführt und können periodisch aktualisiert werden.
Abzüge von Schulden
Basel-Stadt erhebt eine Vermögenssteuer auf das Nettovermögen, also rechtlich durchsetzbare, klar dokumentierte Verbindlichkeiten zum 31. Dezember können vom Bruttovermögen abgezogen werden. Typische abzugsfähige Schulden sind:
- Hypothekarguthaben auf in- und ausländischen Liegenschaften in Privatbesitz
- Bankdarlehen, Investitionskreditlinien und Margenkredite
- Private Darlehen, sofern ein schriftlicher Vertrag und Zinsunterlagen vorliegen
- Ausstehende Steuerschulden von Bund, Kantonen und Gemeinden
Schulden, die auf Fremdwährungen lauten, werden in CHF umgerechnet, wobei der offizielle Wechselkurse zum Jahresende behördlich anerkannt (in der Regel solche der Eidgenössischen Steuerverwaltung).
Eventuelle oder informelle Verpflichtungen (z.B. Garantien, Bürgschaften oder Patronatserklärungen) sind nicht abzugsfähig bis sie sich zu einer tatsächlichen, einklagbaren Haftung herauskristallisieren.
Pensionsguthaben & Pensionskonten
Bestimmte Altersguthaben sind von der Vermögenssteuer befreit in Basel-Stadt solange sie im Rahmen der Rentenversicherung bleiben. Im Besonderen:
- Guthaben aus der beruflichen Vorsorge in der Schweiz 2und Säulenmodelle (Berufliche Vorsorge / BVG) sind bis zur Auszahlung vom steuerpflichtigen Vermögen ausgeschlossen.
- Gebundene individuelle Vorsorgekonten (Säule 3a) sind ebenfalls nicht vermögenssteuerpflichtig.
Ungebundene Spar- und Anlageprodukte (Pfeiler 3b) bleiben voll steuerpflichtig. Vorsorgeeinkäufe und Beiträge in die Säule 3a reduzieren vor allem Einkommensteuer; ; sie wirken sich nur insoweit auf die Vermögenssteuer aus, als Vermögen von steuerpflichtigen Privatkonten in steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen umgeschichtet wird.
Wertberichtigungen
Basel-Stadt bewertet Vermögenswerte im Allgemeinen mit Marktwert (Verkehrswert) zum Jahresende, vorbehaltlich spezifischer Regeln für bestimmte Kategorien die das steuerpflichtige Vermögen im Vergleich zum einfachen Marktwert verringern können:
- Auswirkungen auf den Haushalt: normaler Hausrat und persönliche Gegenstände (Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände) sind von der Vermögenssteuer befreit.
- Wertpapiere und Fonds: börsennotierte Wertpapiere werden zu ihrem offizielle Jahresendpreise; Viele kollektive Kapitalanlagen haben spezifische, von den Behörden veröffentlichte steuerliche Werte.
- Nicht börsennotierte Unternehmensbeteiligungen: typischerweise mit Praxismethoden bewertet werden einer Kombination aus ertrags- und vermögensbasierten Ansätzen in Übereinstimmung mit Basel-Stadt und Schweizer Steuerkonferenz, was oft zu einem Steuerwert führt, der unter dem reinen Buchwert liegt.
- Immobilien: Ertragsimmobilien werden häufig mit einem einer Ertragswert (Kapitalisierung der Mieteinnahmen), während selbst genutzte Immobilien näher an den folgenden Werten bewertet werden tatsächlicher Wert (indexierter Versicherungswert plus Bodenanteil auf Basis der kantonalen Bodenwerttabellen).
- Lebens- und Rentenversicherungen: Policen mit einem Rückkaufswert werden werden mit diesem Wert besteuert; nicht rückkaufsfähige Forderungen fallen in der Regel nicht unter die Vermögenssteuerbemessungsgrundlage.
- Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte: in der Regel mit dem offizielle Jahresendpreise veröffentlicht von der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Eheliches Vermögen und familiärer Kontext
Verheiratete Paare und eingetragene Partner, die in einer nicht aufgelösten Partnerschaft leben sind in der Regel gemeinsam versteuert in Basel-Stadt. Ihr Einkommen und Vermögen wird zusammengezählt und der Tarif B (mit dem höheren Freibetrag von 150'000 Franken) wird auf ihr kombiniertes Nettovermögen angewendet.
Die Vermögen von minderjährigen Kindern unter elterlicher Aufsicht werden normalerweise in der Steuererklärung der Eltern für Zwecke der Vermögenssteuer angerechnet; der Freibetrag pro Kind wird auf dieser Grundlage gewährt. Verfügen Kinder über ein erhebliches eigenes Vermögen oder über Sonderregelungen, kann eine gesonderte Behandlung erfolgen.
Schenkungen, Erbschaften und außerordentliche Zuflüsse werden dem steuerpflichtigen Vermögen zugerechnet zum 31. Dezember einbezogen, es sei denn, sie kommen für bestimmte Ausnahmen in Betracht (zum Beispiel bestimmte Renten- oder Versicherungsleistungen). Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer gelten in Basel-Stadt gesonderte Vorschriften und sollten bei der Planung der Vermögenssteuer berücksichtigt werden.
Dokumentation und Einhaltung der Vorschriften
Die Steuerverwaltung Basel-Stadt erwartet umfassende Dokumentation sowohl für Vermögenswerte als auch für Verbindlichkeiten, die für die Vermögenssteuer erklärt werden, wie z. B.:
- Bank- und Depotauszüge zum Jahresende für Bargeld, Wertpapiere und Fondsbeteiligungen
- Hypotheken- und Kreditsaldobestätigungen zum 31. Dezember
- Schriftliche Vereinbarungen und Zinsnachweise für Privatkredite
- Auszüge aus Pensionsfonds (2und Säule) und Säule 3a Kontoübersichten
- Wertgutachten oder Steuerwerte für Immobilien und private Unternehmensbeteiligungen, sofern relevant
Sicherstellung, dass die Zahlen im Einkommensteuer und Vermögenssteuer Abschnitte der Rendite konsistent sind (z. B. für Wertpapierportfolios oder Mietobjekte) hilft, Nachfragen und Bewertungsanpassungen zu vermeiden.
Einblicke in die Planung
- Basel-Stadt gilt Tarife der progressiven Vermögenssteuer (unterschiedliche Steuerklassen für die Tarife A und B). Die Verwaltung des zu versteuernden Nettovermögens um die wichtigsten Schwellenwerte herum kann zu wiederkehrenden Einsparungen führen, insbesondere für Haushalte mit höherem Nettovermögen.
- Für Steuerpflichtige mit bescheidenem Einkommen, aber bedeutendem Vermögen, bietet Basel-Stadt Vermögenssteuererleichterung wenn die kombinierte Steuer auf Vermögen und Kapitalerträge einen bestimmten Anteil des tatsächlichen Ertrags übersteigt. In solchen Fällen kann die Vermögenssteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des steuerpflichtigen Vermögens gesenkt werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Hypotheken und Investitionskredite können das steuerpflichtige Nettovermögen senken, aber die Zinskosten verringern die Gesamtrendite nach Steuern und wirken sich auf die Einkommensteuer aus. Jede Umstrukturierung sollte sowohl für die Vermögens- als auch für die Einkommenssteuer modelliert werden.
- Große Bestände an ertragsschwachen oder unproduktiven Vermögenswerten (überschüssiges Bargeld, Kunst, Sammlerstücke) oberhalb der Freibetragsgrenzen können die Vermögenssteuer unverhältnismäßig erhöhen. Eine Umschichtung in diversifizierte Portfolios oder steuerlich begünstigte Rentenvehikel kann sowohl das Risiko-/Ertragsverhältnis als auch die steuerlichen Ergebnisse verbessern.
- Familieninterne Planung (Schenkungen, Darlehen, frühzeitige Übertragung von Immobilien oder Geschäftsanteilen) können die Vermögenssteuerbelastung zwischen den Generationen verschieben. Nur angemessen dokumentiert Vereinbarungen werden steuerlich anerkannt und sie können Erbschafts- oder Schenkungssteuer auslösen, weshalb eine koordinierte Beratung empfohlen wird.
