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Berner Vermögenssteuer-Fälle

Berner Vermögenssteuer: Fälle & Arbeitsbeispiele

Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die progressive kantonale Vermögenssteuer und die relativ hohen Gemeindesteuersätze in Gemeinden wie Bern, Köniz und Muri bei Bern zusammenwirken.

Im Kanton Bern wird die Vermögenssteuer in zwei Schritten berechnet: (i) eine progressive einfache Vermögenssteuer auf der Grundlage des steuerpflichtigen Nettovermögens und (ii) Multiplikation mit dem kantonaler Steuersatz und die Gemeindesteuersatz (Steueranlagen). Unterhalb eines steuerbaren Nettovermögens von rund 100'000 Franken wird keine kantonale oder kommunale Vermögenssteuer fällig.

Die Beispiele verwenden Richtwerte für 2025 und realistische Gemeindesteuer-Multiplikatoren für ausgewählte Gemeinden. Sie spiegeln die typische effektive Belastung in Bern wider, wo die Kombination von Kanton und Gemeinde oft zu einer Gesamtvermögensteuer um 0,4-0,6% des steuerpflichtigen Nettovermögens in der Stadt Bern und etwas tiefer in gewissen Vororten. Für genaue Zahlen verwenden Sie den Berner Vermögenssteuerrechner und die offiziellen Tariftabellen.

Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Sätze zur Veranschaulichung annähernd. Die Berner “Vermögenssteuerbremse” kann die Belastung auf einen Bruchteil des Vermögensertrages begrenzen, allerdings gibt es auch eine Mindestpromillegrenze.


Fall A - Einzelberufler in der Stadt Bern

  • Gemeinde: Bern (Hauptstadt; relativ hoher Gemeindesteuersatz)
  • Vermögen: CHF 1'200'000 (Wertpapiere und Bargeld)
  • Passiva: keine
  • Freibetrag: CHF 80'000 (einfach, gerundet)
Nettovermögen1.200.000 CHF
Abzüglich Zulage- 80.000 CHF
Steuerpflichtiges Nettovermögen1.120.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,10% → ≈ CHF 1,120
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×4,60 (Kanton ≈ 2,98 + Gemeinde ≈ 1,62)
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 5.150
Effektiver Satz≈ 0,43% des gesamten Nettovermögens
Beobachtung: Mit dieser Höhe liegt die effektive Vermögenssteuer in der Stadt Bern deutlich über Niedrigsteuerkantonen wie Zug oder Nidwalden, aber immer noch innerhalb der für grössere Kantonshauptstädte typischen Bandbreite von 0,3-0,61 TP3T.

Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Köniz (Vorortsgemeinde)

  • Gemeinde: Köniz (angrenzend an Bern; etwas tieferer Gemeindesteuersatz)
  • Vermögen: CHF 3'000'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'000'000 Hypothek
  • Zulagen: CHF 200'000 (Ehepaar + Kinder, gerundet)
NettovermögenCHF 2.000.000
Abzüglich Zulagen- 200.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen1.800.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,11% → ≈ CHF 2.000
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×4,35 (Kanton ≈ 2,98 + Gemeinde ≈ 1,37)
Geschätzte Steuer≈ CHF 8.700
Effektiver Satz≈ 0,44% des Nettovermögens
Planungswinkel: Die Hypothek reduziert direkt das steuerbare Nettovermögen, und die Wahl einer Gemeinde mit moderaten Steuern Die Wahl einer steuergünstigen Gemeinde wie Köniz anstelle der Stadt Bern selbst spart einen spürbaren Teil der jährlichen Rechnung.

Fall C - Unternehmerin mit privaten Firmenanteilen in Muri bei Bern

  • Gemeinde: Muri bei Bern (attraktive Wohngemeinde; geringerer kommunaler Multiplikator als Bern-Stadt)
  • Nicht kotierte Aktien: CHF 4.000.000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 1'000'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'500'000 (Darlehen, die teilweise mit dem Geschäftsvermögen verbunden sind)
  • Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
Nettovermögen3.500.000 CHF
Abzüglich Zulagen- 160.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen3.340.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,12% → ≈ CHF 4.000
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×4,28 (Kanton ≈ 2,98 + Gemeinde ≈ 1,30)
Vermögenssteuer insgesamt≈ 17.100 CHF
Effektiver Satz≈ 0,49% des Nettovermögens

Unter der Annahme einer stabilen Bewertung des Privatunternehmens nach der Praktiker-Methode und ohne besondere Erleichterungen, die über die üblichen Berner Regeln hinausgehen.

Planungswinkel: In Bern hat die Ebene der Vermögensteuer wird bestimmt durch (i) die Höhe des steuerpflichtigen Nettovermögens, (ii) dem kommunalen Steuersatz und (iii) der Bewertung privater Beteiligungen - insbesondere bei Unternehmern mit konzentrierten Beteiligungen.

Fall D - Nichtansässiger Eigentümer einer Ferienwohnung in Interlaken

  • Steuerliche Verflechtung: Nichtansässiger mit nur Berner Eigentum
  • Wert des Vermögens: CHF 1'500'000 (offizieller Wert für die Vermögenssteuer)
  • Hypothek: CHF 1'000'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
  • Gemeinde: Interlaken (mittlerer bis höherer Gemeindesteuersatz)
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
Schweizer Nettovermögen500.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0.10% → ≈ CHF 500
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×4,50 (Kanton ≈ 2,98 + Gemeinde ≈ 1,52)
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 2.250
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0,45%
Tipp: Für nicht in der Schweiz ansässige Personen besteuert Bern nur das in der Schweiz gelegene Vermögen, Die Schulden müssen jedoch in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Schweizer Vermögen stehen, um voll abzugsfähig zu sein. Globale Vermögenswerte und Verbindlichkeiten können im Rahmen von Zuteilungsregeln für die Besteuerung herangezogen werden.

Fall E - Vergleich: Bern Stadt vs. Köniz vs. Muri bei Bern

Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)

Stadt Bern (höherer Gemeindetarif) Köniz (mässig) Muri bei Bern (tiefer)
Kantonale einfache Vermögenssteuer ≈ CHF 2.200 ≈ CHF 2.200 ≈ CHF 2.200
Illustrativer Gemeindesatz Kommune ≈ 1,60 Kommune ≈ 1.37 Kommune ≈ 1.30
Kombinierter Faktor (ohne Kirche) ≈ 2.98 + 1.60 → 4.58 ≈ 2.98 + 1.37 → 4.35 ≈ 2.98 + 1.30 → 4.28
Vermögenssteuer insgesamt ≈ CHF 10.100 ≈ CHF 9.600 ≈ CHF 9.400
Effektiver Satz ≈ 0,51% ≈ 0,48% ≈ 0,47%
Jährliche Differenz Spanne von ≈ CHF 700 pro Jahr bei gleichem steuerbarem Vermögen
Anmerkung: Innerhalb von Bern ändert ein Wechsel der Gemeinde den kantonalen Tarif nicht, aber der Gemeindesteuersatz kann die effektive Vermögenssteuer um einige Zehntelprozente verschieben - für vermögendere Haushalte im Laufe der Zeit erheblich.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Bern sitzt im mittlerer bis oberer Bereich der Schweizer Kantone für die Vermögenssteuer, insbesondere in der Stadt Bern.
  • Effektive Belastungen um 0,4-0,6% des steuerbaren Nettovermögens sind bei höheren Vermögen in der Hauptstadt üblich; Gemeinden mit niedrigeren Steuern wie Muri bei Bern können etwas leichter sein.
  • Die kommunalen Steueranlagen sind der wichtigste Hebel innerhalb des Kantons, sobald die Freibeträge und Schulden festgelegt sind.
  • Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten verringern das steuerpflichtige Nettovermögen direkt, müssen aber gegen ihre Auswirkungen auf die Einkommensteuer und die Finanzierung abgewogen werden.
  • Die Berner Vermögenssteuerbremse begrenzt die Steuer im Verhältnis zum Vermögensertrag, aber es gibt auch eine Mindestpromillegrenze - wichtig für renditeschwache, vermögensstarke Portfolios.
  • Eine sorgfältige Dokumentation der Bewertungen (insbesondere von Immobilien und Privatunternehmen) und der Kreditbeziehungen ist für eine konsistente Behandlung in allen Steuerjahren unerlässlich.