Berner Vermögenssteuer-Fälle
Berner Vermögenssteuer: Fälle & Arbeitsbeispiele
Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die progressive kantonale Vermögenssteuer und die relativ hohen Gemeindesteuersätze in Gemeinden wie Bern, Köniz und Muri bei Bern zusammenwirken.
Im Kanton Bern wird die Vermögenssteuer in zwei Schritten berechnet: (i) eine progressive einfache Vermögenssteuer auf der Grundlage des steuerpflichtigen Nettovermögens und (ii) Multiplikation mit dem kantonaler Steuersatz und die Gemeindesteuersatz (Steueranlagen). Unterhalb eines steuerbaren Nettovermögens von rund 100'000 Franken wird keine kantonale oder kommunale Vermögenssteuer fällig.
Die Beispiele verwenden Richtwerte für 2025 und realistische Gemeindesteuer-Multiplikatoren für ausgewählte Gemeinden. Sie spiegeln die typische effektive Belastung in Bern wider, wo die Kombination von Kanton und Gemeinde oft zu einer Gesamtvermögensteuer um 0,4-0,6% des steuerpflichtigen Nettovermögens in der Stadt Bern und etwas tiefer in gewissen Vororten. Für genaue Zahlen verwenden Sie den Berner Vermögenssteuerrechner und die offiziellen Tariftabellen.
Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Sätze zur Veranschaulichung annähernd. Die Berner “Vermögenssteuerbremse” kann die Belastung auf einen Bruchteil des Vermögensertrages begrenzen, allerdings gibt es auch eine Mindestpromillegrenze.
Fall A - Einzelberufler in der Stadt Bern
- Gemeinde: Bern (Hauptstadt; relativ hoher Gemeindesteuersatz)
- Vermögen: CHF 1'200'000 (Wertpapiere und Bargeld)
- Passiva: keine
- Freibetrag: CHF 80'000 (einfach, gerundet)
| Nettovermögen | 1.200.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Zulage | - 80.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Nettovermögen | 1.120.000 CHF |
| Kantonale einfache Vermögenssteuer | ≈ 0,10% → ≈ CHF 1,120 |
| Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor | ≈ ×4,60 (Kanton ≈ 2,98 + Gemeinde ≈ 1,62) |
| Fällige Vermögenssteuer | ≈ CHF 5.150 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,43% des gesamten Nettovermögens |
Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Köniz (Vorortsgemeinde)
- Gemeinde: Köniz (angrenzend an Bern; etwas tieferer Gemeindesteuersatz)
- Vermögen: CHF 3'000'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
- Passiva: CHF 1'000'000 Hypothek
- Zulagen: CHF 200'000 (Ehepaar + Kinder, gerundet)
| Nettovermögen | CHF 2.000.000 |
|---|---|
| Abzüglich Zulagen | - 200.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Vermögen | 1.800.000 CHF |
| Kantonale einfache Vermögenssteuer | ≈ 0,11% → ≈ CHF 2.000 |
| Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor | ≈ ×4,35 (Kanton ≈ 2,98 + Gemeinde ≈ 1,37) |
| Geschätzte Steuer | ≈ CHF 8.700 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,44% des Nettovermögens |
Fall C - Unternehmerin mit privaten Firmenanteilen in Muri bei Bern
- Gemeinde: Muri bei Bern (attraktive Wohngemeinde; geringerer kommunaler Multiplikator als Bern-Stadt)
- Nicht kotierte Aktien: CHF 4.000.000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
- Andere Vermögenswerte: CHF 1'000'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
- Passiva: CHF 1'500'000 (Darlehen, die teilweise mit dem Geschäftsvermögen verbunden sind)
- Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
| Nettovermögen | 3.500.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Zulagen | - 160.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Vermögen | 3.340.000 CHF |
| Kantonale einfache Vermögenssteuer | ≈ 0,12% → ≈ CHF 4.000 |
| Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor | ≈ ×4,28 (Kanton ≈ 2,98 + Gemeinde ≈ 1,30) |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ 17.100 CHF |
| Effektiver Satz | ≈ 0,49% des Nettovermögens |
Unter der Annahme einer stabilen Bewertung des Privatunternehmens nach der Praktiker-Methode und ohne besondere Erleichterungen, die über die üblichen Berner Regeln hinausgehen.
Fall D - Nichtansässiger Eigentümer einer Ferienwohnung in Interlaken
- Steuerliche Verflechtung: Nichtansässiger mit nur Berner Eigentum
- Wert des Vermögens: CHF 1'500'000 (offizieller Wert für die Vermögenssteuer)
- Hypothek: CHF 1'000'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
- Gemeinde: Interlaken (mittlerer bis höherer Gemeindesteuersatz)
- Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
| Schweizer Nettovermögen | 500.000 CHF |
|---|---|
| Kantonale einfache Vermögenssteuer | ≈ 0.10% → ≈ CHF 500 |
| Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor | ≈ ×4,50 (Kanton ≈ 2,98 + Gemeinde ≈ 1,52) |
| Geschätzte Vermögenssteuer | ≈ CHF 2.250 |
| Effektivzins auf Schweizer Vermögen | ≈ 0,45% |
Fall E - Vergleich: Bern Stadt vs. Köniz vs. Muri bei Bern
Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)
| Stadt Bern (höherer Gemeindetarif) | Köniz (mässig) | Muri bei Bern (tiefer) | |
|---|---|---|---|
| Kantonale einfache Vermögenssteuer | ≈ CHF 2.200 | ≈ CHF 2.200 | ≈ CHF 2.200 |
| Illustrativer Gemeindesatz | Kommune ≈ 1,60 | Kommune ≈ 1.37 | Kommune ≈ 1.30 |
| Kombinierter Faktor (ohne Kirche) | ≈ 2.98 + 1.60 → 4.58 | ≈ 2.98 + 1.37 → 4.35 | ≈ 2.98 + 1.30 → 4.28 |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ CHF 10.100 | ≈ CHF 9.600 | ≈ CHF 9.400 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,51% | ≈ 0,48% | ≈ 0,47% |
| Jährliche Differenz | Spanne von ≈ CHF 700 pro Jahr bei gleichem steuerbarem Vermögen | ||
Wichtigste Erkenntnisse
- Bern sitzt im mittlerer bis oberer Bereich der Schweizer Kantone für die Vermögenssteuer, insbesondere in der Stadt Bern.
- Effektive Belastungen um 0,4-0,6% des steuerbaren Nettovermögens sind bei höheren Vermögen in der Hauptstadt üblich; Gemeinden mit niedrigeren Steuern wie Muri bei Bern können etwas leichter sein.
- Die kommunalen Steueranlagen sind der wichtigste Hebel innerhalb des Kantons, sobald die Freibeträge und Schulden festgelegt sind.
- Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten verringern das steuerpflichtige Nettovermögen direkt, müssen aber gegen ihre Auswirkungen auf die Einkommensteuer und die Finanzierung abgewogen werden.
- Die Berner Vermögenssteuerbremse begrenzt die Steuer im Verhältnis zum Vermögensertrag, aber es gibt auch eine Mindestpromillegrenze - wichtig für renditeschwache, vermögensstarke Portfolios.
- Eine sorgfältige Dokumentation der Bewertungen (insbesondere von Immobilien und Privatunternehmen) und der Kreditbeziehungen ist für eine konsistente Behandlung in allen Steuerjahren unerlässlich.
