Formulare und Fristen Formulare und Fristen

Formulare und Fristen der Berner Vermögenssteuer

Berner Vermögenssteuer: Formulare & Fristen

Wichtige Daten, E-Filing-Schritte, Verlängerungsmöglichkeiten, Zahlungsmodalitäten und Beweis-Checklisten für den Kanton Bern.

In Bern wird die Vermögenssteuer zusammen mit der Steuererklärung eingereicht. persönliche Einkommensteuererklärung. . Der Kanton unterstützt E-Filing über die Online-Plattform TaxMe sowie die traditionelle Einreichung auf Papier. Bei der Veranlagung und Rechnungsstellung werden kommunale Multiplikatoren angewendet.

Umfang: Auf dieser Seite werden die Standardverfahren für natürliche Personen (Gebietsansässige und Gebietsfremde mit Vermögenswerten aus Bern-Situs) beschrieben. Für Unternehmen und Sonderregelungen gelten angepasste Verfahren.

Zeitplan für die Einreichung (typischer Zyklus)

  1. Januar-Februar: Bern erstellt Einladungen zur Einreichung und öffnet die TaxMe / e-filing Module für das neue Steuerjahr.
  2. Ordentliches Fälligkeitsdatum: Für die meisten Privatpersonen ist die Steuererklärung in der Regel fällig bis 15. März des Folgejahres; für bestimmte selbständige Steuerpflichtige gelten spätere ordentliche Fristen (oft um 15. Mai).
  3. Erweiterungsfenster: Online-Verlängerungen sind in der Regel bis Mitte Juli kostenlos möglich, weitere Verlängerungen (oft bis Mitte September und Mitte November) sind gebührenpflichtig und zu bestimmten Bedingungen möglich.
  4. Bewertung und Abrechnung: Vorläufige Rechnungen können ausgestellt werden; endgültige Bescheide folgen nach der Überprüfung. Für verspätete Zahlungen fallen Zinsen an.

Überprüfen Sie vor der Einreichung immer die Daten des laufenden Jahres auf dem Portal der Berner Steuerverwaltung (TaxMe).

Wie man in Bern anmeldet

1) E-Filing über TaxMe (empfohlen)

  • Melden Sie sich bei der TaxMe Online-Portal der Berner Steuerverwaltung.
  • Vervollständigen Sie die Einkommenslisten und die Vermögensübersicht zum 31. Dezember (Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Wertberichtigungen).
  • Laden Sie Belege (Kontoauszüge, Bewertungsauszüge) im PDF-Format oder in anderen akzeptierten Formaten hoch.
  • Reichen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch ein; in vielen Fällen ist keine Unterschrift auf Papier erforderlich, sobald die Online-Übermittlung bestätigt ist.

2) Papierrücklauf

  • Verwenden Sie die offiziellen Formulare für das betreffende Steuerjahr (entweder in der Sendung enthalten oder von TaxMe als PDF generiert).
  • Fügen Sie Kopien der Auszüge bei; bewahren Sie die Originale für Ihre Unterlagen auf.
  • Schicken Sie die unterschriebene Steuererklärung an die auf der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung angegebene Adresse oder an die vom Finanzamt angegebene Adresse.

Erweiterungen

Wenn Sie den Antrag nicht bis zum regulären Fälligkeitstermin stellen können, beantragen Sie eine Erweiterung über den Online-Dienst TaxMe oder schriftlich. Bern bietet in der Regel ein gestaffeltes Verlängerungssystem an, bei dem die erste Frist kostenlos ist und spätere Verlängerungen mit bescheidenen Gebühren verbunden sind.

  • Antrag vor dem Fälligkeitstermin: Reichen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf der ursprünglichen Antragsfrist ein, um Mahnungen und Schätzungen zu vermeiden.
  • Erste Online-Erweiterung: In der Regel bis Mitte Juli des auf den Steuerzeitraum folgenden Jahres kostenlos erhältlich.
  • Weitere Erweiterungen: Zusätzliche Zeit (oft bis Mitte September und dann bis Mitte November) kann gegen eine Gebühr gewährt werden, je nachdem, ob der Antrag online oder schriftlich gestellt wird.
  • Mandat des Beraters: Ihr Steuervertreter kann Verlängerungen für mehrere Steuerpflichtige unter Verwendung fallspezifischer Identifikatoren beantragen und verwalten.
  • Sanktionen: Verspätete oder fehlende Steuererklärungen können Mahngebühren, Bußgelder und Schätzungen nach sich ziehen.

Vorläufige Zahlungen, Zinsen und Anpassungen

Berner Themen vorläufige Raten auf der Grundlage früherer Beurteilungen oder Schätzungen. Sie können Anpassungen beantragen, wenn sich Ihr Einkommen oder Vermögen wesentlich ändert. Nach der Einreichung und Prüfung wird eine Schlussrechnung ausgestellt wird. Auf verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe des kantonalen Satzes erhoben.

  • Zahlungshinweise: Verwenden Sie die genaue QR-Rechnungs- oder Zahlungsreferenznummer, die auf jeder Rechnung aufgedruckt ist.
  • Teilweise Zahlungen: In der Regel zulässig; bewahren Sie Zahlungsbestätigungen und Bescheide zum Abgleich mit der endgültigen Veranlagung auf.
  • Einwände (Einsprache): Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Frist schriftlich Einspruch ein.

Gebietsfremde mit Bern-Situs-Vermögen

Gebietsfremde, die Bern besitzen Immobilien oder Betriebsvermögen in der Regel eine begrenzte Rendite für Einkommen und Vermögen aus der Schweiz. Oft ist eine Schweizer Korrespondenzadresse oder ein Steuervertreter erforderlich. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige.

Dokument-Checkliste (Bereich Vermögen)

Bereiten Sie die folgenden Unterlagen vor und laden Sie sie hoch, um Ihre Vermögensaufstellung zum 31. Dezember zu belegen:

  • Bank- und Wertpapierauszüge (Stichtag 31. Dezember)
  • Offizielle Kursreferenzen (ESTV-Listen) für börsennotierte Wertpapiere/Kryptowährungen
  • Auszüge aus der Immobilienbewertung (amtlicher Wert)
  • Bestätigungen des Hypothekensaldos (31. Dezember)
  • Private Darlehensverträge und Zinsabrechnungen
  • Vorsorgeübersichten (2. Säule und Säule 3a)
  • Arbeitsblatt für die Bewertung von Privatunternehmen (Praktiker-Methode)
  • Offizielle FX-Tabelle für Nicht-CHF-Aktiva und -Passiva
  • Frühere Bewertungen und Zahlungsreferenzen
  • Bestellung eines Vertreters (falls von einem Berater eingereicht)
Tipp: Achten Sie auf die Konsistenz zwischen Ihrer Vermögensaufstellung und den Einkommensverzeichnissen (z. B. Wertpapierbestand und gemeldete Zinsen/Dividenden), um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.

Jährliche Änderungen

Formulare, TaxMe-Module, Fristen und kommunale Multiplikatoren werden jährlich aktualisiert. Vergewissern Sie sich vor der Einreichung Ihrer Steuererklärung auf dem offiziellen Portal der Berner Steuerverwaltung über die Anforderungen und Fälligkeiten des laufenden Jahres.