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Berner Vermögenssteuersätze

Berner Vermögenssteuer: Tarife & kommunale Multiplikatoren

Sehen Sie, wie Bern mit seiner progressiven einfachen Vermögenssteuer und den relativ hohen Steuermultiplikatoren im mittleren bis oberen Bereich der Schweizer Vermögenssteuerbelastung liegt.

Im Kanton Bern wird die Vermögenssteuer auf Ihre steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Die Steuer wird in zwei Schritten berechnet: Zuerst bestimmt der Kanton einen einfache Vermögenssteuer mit einem progressiven Promille-Tarif; zweitens wird diese einfache Steuer mit dem kantonaler Steuersatz (Steueranlage) und durch Ihr Steuersatz der Gemeinde. Die Kirchengemeinden können eine zusätzliche Komponente für ihre Mitglieder erheben.

Keine kantonale oder kommunale Vermögenssteuer wird fällig, wenn Ihr steuerbares Nettovermögen unter 100.000 CHF. Oberhalb dieser Schwelle wird die Steuer auf den gesamte steuerbares Vermögen, nicht nur den Überschuss über 100'000 CHF. Auf dieser Seite werden (i) der einfache kantonale Tarif, (ii) die Funktionsweise der kommunalen Multiplikatoren und (iii) die kombinierte Wirkung auf den gemeinsamen Vermögensstufen erläutert.


Kantonale einfache Vermögenssteuer (Übersicht)

Bern verwendet eine gestaffelter Promille-Tarif für Vermögen. In groben Zügen ist die einfache Steuer: 0‰ bis ca. CHF 35'000, stufenweise ansteigend durch Bandbreiten (0,4‰, 0,7‰, 0,8‰, 1,0‰, 1,2‰, 1,3‰) und dann 1,25‰ bei sehr hohen Vermögen. Darüber hinaus wendet der Kanton eine Entlastungsregel an, die die gesamte kantonale, kommunale und kirchliche Vermögenssteuer auf einen maximalen Bruchteil des jährlichen Vermögensertrags und auf etwa 2,4‰ des steuerpflichtigen Vermögens.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick illustrativ einfache Vermögenssteuerbeträge bei ausgewählten Vermögensstufen zu Planungszwecken. Die effektiven Zahlen sind immer der aktuellen Berner Tariftabelle zu entnehmen.

Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) Illustrative einfache kantonale Basis (CHF) Ungefähres Randband
Bis zu 100.000 CHF (Schwellenwert) 0 0%
500,000 ≈ 360 ~0,07-0,10%
1,000,000 ≈ 900 ~0,09-0,10%
3,000,000 ≈ 3,500 ~0,11-0,12%

Richtwerte auf der Basis des Berner Promille-Tarifs der Vermögenssteuer. Verwenden Sie bei der Erstellung der Steuererklärung den amtlichen einfachen Steuertarif für das Abgabejahr.

Kommunale Multiplikatoren in Bern

Der Kanton setzt eine kantonaler Steuersatz (Steueranlage) auf die einfache Steuer angewandt; bei natürlichen Personen liegt dieser Wert bei etwa 2,975 Einheiten für 2025. Jede Gemeinde legt dann ihre eigenen Gemeindesteuersatz, in der Regel zwischen etwa 1.0 und 2.0 Einheiten. Kirchengemeinden können weitere Einheiten hinzufügen. Die Summe dieser Einheiten (Kanton + Gemeinde + Kirche) wird mit der einfachen Steuer multipliziert und ergibt die gesamte Vermögenssteuer.

Die folgenden Beispiele zeigen typische Gemeindesteuersätze (ohne Kirche) für beispielhafte Berner Gemeinden. Je höher der Gemeindefaktor ist, desto höher ist die Endsteuer bei gleichem Vermögen.

Kommune (Beispiele) Illustrativer kommunaler Steuersatz Kommentar
Stadt Bern ≈ 1.60 Hauptstadt; effektive Vermögenssteuer im mittleren bis hohen Bereich der Schweiz
Biel/Bienne ≈ 1.70 Industrie- und Dienstleistungszentrum; etwas höhere kommunale Belastung
Thun ≈ 1.45 Regionales Zentrum am See; mäßiger Gemeindesteuersatz
Köniz ≈ 1.40 Vorstadtgemeinde in der Nähe der Stadt Bern
Muri bei Bern ≈ 1.30 Attraktive Wohngemeinde mit etwas niedrigerem Steuersatz als die Hauptstadt

Die oben genannten Zahlen sind Richtwerte und enthalten keine Kirchensteuer. Die Gemeindesteuersätze werden jährlich von den Gemeinden festgelegt und können sich ändern; überprüfen Sie immer die offizielle Liste der Steueranlagen für das betreffende Jahr.

Einblick in die Planung: Ein Wechsel von einer Gemeinde mit einem Gemeindesteuersatz von ca. 1,80 zu einer Gemeinde mit einem Steuersatz von ca. 1,30 kann den Gemeindeanteil an der Vermögenssteuer bei gleicher kantonaler Bemessungsgrundlage und gleicher Vermögenszusammensetzung um ca. 25-30% senken.

Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele

Für Bern kann die gesamte Vermögenssteuer für kantonale und kommunale Zwecke näherungsweise wie folgt berechnet werden:
Total Vermögenssteuer ≈ Einfache Bemessungsgrundlage × (Kantonssteuer + Gemeindesteuer + ggf. Kirchensteuer).

Die nachstehende Tabelle zeigt Gesamtwerte der Ballparks (ohne Kirche) für eine Mäßigsteuerkommune (Gemeindeanteil ≈ 1,30) gegenüber einem Hochsteuergemeinde (≈ 1.80). Der kantonale Satz wird mit ≈ 2,975 angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass die Standardfreibeträge bereits im steuerbaren Nettovermögen berücksichtigt sind.

Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) Kommune @ 1.30 Kommune @ 1,80 Ca. Effektiv %
500,000 Basis ≈ 360 × (2,975 + 1,30) ≈ 1.550 CHF Basis ≈ 360 × (2,975 + 1,80) ≈ 1.750 CHF ~0,31%-0,35%
1,000,000 Basis ≈ 900 × (2,975 + 1,30) ≈ CHF 3'900 Basis ≈ 900 × (2,975 + 1,80) ≈ 4.350 CHF ~0,39%-0,44%
3,000,000 Basis ≈ 3.500 × (2,975 + 1,30) ≈ CHF 15.200 Basis ≈ 3.500 × (2,975 + 1,80) ≈ 16.900 CHF ~0,50%-0,56%
Nächste: Modellieren Sie Ihre genaue Gemeinde, Ihre Familiensituation und Ihr Vermögensprofil im Berner Vermögenssteuer-Rechner.

Anmerkungen und Vorbehalte

  • Schwellenwert für die Zulässigkeit: Keine kantonale oder kommunale Vermögenssteuer wird erhoben, wenn das steuerbare Nettovermögen unter 100'000 CHF liegt. Sobald der Schwellenwert überschritten ist, wird die Steuer auf dem gesamten steuerbaren Vermögen berechnet, nicht nur auf dem übersteigenden. Siehe Zulagen und Abzüge.
  • Die Verschuldung reduziert die Basis: Am 31. Dezember ausstehende Hypotheken und andere vollstreckbare Schulden sind abzugsfähig. Wenn Sie Vermögen in mehreren Kantonen oder im Ausland besitzen, wird das Vermögen wie folgt aufgeteilt Steuerausscheidung. Siehe Zulagen.
  • Regeln für die Bewertung: Liegenschaften, Wertschriften und Beteiligungen an Privatunternehmen sind nach den von den Berner Steuerbehörden anerkannten Methoden zu bewerten, gegebenenfalls einschliesslich amtlicher Bewertungsfaktoren. Siehe Regeln für die Bewertung.
  • Reliefs und Kappen: Um übermässige Belastungen zu vermeiden, sieht Bern Entlastungen vor, wenn die gesamte Vermögenssteuer einen bestimmten Anteil des Vermögensertrages übersteigt und begrenzt die gesamte Vermögenssteuer (inklusive Kanton, Gemeinde und Kirche) auf rund 2,4‰ des steuerbaren Vermögens. Dies kann für vermögensstarke, renditeschwache Portfolios relevant sein.
  • Kirchensteuer: Die Kirchensteuer wird nur von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften erhoben und ist in den oben genannten Beispielen nicht enthalten.
  • Jahresspezifische Zahlen: Kantonale und kommunale Steuersätze, Freibeträge und Tarifstufen ändern sich mit der Zeit. Überprüfen Sie immer die Werte, die für das Steuerjahr gelten, für das Sie die Steuererklärung einreichen.