Formulare und Fristen der Genfer Vermögenssteuer
Genfer Vermögenssteuer: Formulare & Fristen
Wichtige Termine für die Einreichung, Zugang zur elektronischen Einreichung, Verlängerungsoptionen, Zahlungsmodalitäten und Checklisten für Nachweise für die kombinierte Einkommens- und Vermögenssteuererklärung in Genf.
In Genf wird die Vermögenssteuer zusammen mit der Einkommenssteuer auf dem jährliche individuelle Steuererklärung. . Der Kanton bietet vollständige E-Filing und ermöglicht Erweiterungen auf Antrag. Bei der Veranlagung und Rechnungsstellung werden kommunale Koeffizienten angewendet, die von der kantonalen Steuerverwaltung koordiniert werden.
Zeitplan für die Einreichung (typischer Zyklus)
- Januar-Februar: Genf verschickt Einladungen zur Einreichung und öffnet die E-Filing-Module des Jahres.
- Ordentliches Fälligkeitsdatum: Generell in März für das vorangegangene Steuerjahr (das genaue Datum wird jährlich bekannt gegeben).
- Erweiterungsfenster: Erste Verlängerungen können online beantragt werden; weitere Verlängerungen erfordern möglicherweise eine kurze Begründung oder die Bearbeitung durch einen Berater.
- Bewertung und Abrechnung: Es können vorläufige Rechnungen ausgestellt werden; die endgültige Veranlagung erfolgt nach Prüfung. Auf verspätete Zahlungen fallen Zinsen an; bewahren Sie Bescheide und Zahlungsbelege auf.
Überprüfen Sie vor der Anmeldung auf dem offiziellen Genfer Portal immer die spezifischen Fristen für das laufende Jahr.
Wie man in Genf anmeldet
1) e-Filing (empfohlen)
- Greifen Sie mit Ihren Zugangsdaten auf das Online-Steuerportal des Kantons zu (E-Filing / E-Démarches).
- Füllen Sie die kombinierte Steuererklärung aus: Einkommenstabellen und die Vermögensübersicht zum 31. Dezember mit entsprechenden Nachweisen.
- Laden Sie die geforderten PDF-Anhänge hoch und reichen Sie sie elektronisch ein.
2) Rücksendung auf Papier (falls zutreffend)
- Verwenden Sie die offiziellen Genfer Formulare für das betreffende Steuerjahr.
- Fügen Sie Kopien der Auszüge und Bestätigungen bei; bewahren Sie die Originale in Ihren Akten auf.
- Per Post an die auf der Einladung angegebene Adresse oder nach Anweisung des Finanzamts einreichen.
Erweiterungen
Wenn Sie den Antrag nicht bis zum regulären Fälligkeitstermin stellen können, beantragen Sie eine Erweiterung über das Online-Portal. Genf gewährt in der Regel erste Verlängerungen; weitere Fristen können auf begründeten Antrag oder über den von Ihnen benannten Betreuer gewährt werden.
- Online-Anfrage: Reichen Sie sie vor dem Fälligkeitsdatum ein, um Mahnungen zu vermeiden.
- Mandat des Beraters: Ihr Steuervertreter kann in Ihrem Namen Verlängerungen beantragen und verfolgen.
- Sanktionen: Bei Versäumnis des Fälligkeitsdatums ohne genehmigte Fristverlängerung können Gebühren und Veranlagungen anfallen.
Zahlungen, Zinsen und Anpassungen
Genf kann ausstellen vorläufige Raten im Laufe des Jahres auf der Grundlage früherer Daten oder Schätzungen. Sie können die Ratenzahlungen anpassen, wenn sich Ihr Einkommen/Vermögen wesentlich verändert hat. Die Schlussrechnung folgt der Veranlagung; bei verspäteter Zahlung fallen Zinsen und Mahnungen an.
- Referenzen: Verwenden Sie für den Abgleich die genaue Zahlungsreferenz (QR/ISR), die auf Ihrer Rechnung angegeben ist.
- Teilweise Zahlungen: In der Regel zulässig; Bestätigungen aufbewahren.
- Einwände: Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen réclamation innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Frist.
Dokument-Checkliste (Bereich Vermögen)
Bereiten Sie die folgenden Unterlagen vor und laden Sie sie hoch, um Ihre Vermögensaufstellung zum 31. Dezember zu belegen:
- Bank- und Wertpapierauszüge (Stichtag 31. Dezember)
- Offizielle Kursreferenzen für börsennotierte Wertpapiere/Kryptowährungen (Tabellen zum Jahresende)
- Auszüge aus der Immobilienbewertung (fiskalische Wertigkeit)
- Bestätigungen des Hypothekensaldos (31. Dezember)
- Private Darlehensverträge und Zinsabrechnungen
- Vorsorgeübersichten (2. Säule und Säule 3a)
- Arbeitsblatt für die Bewertung von Privatunternehmen (Praktiker-Methode)
- Währungsumrechnungstabelle für Nicht-CHF-Aktiva/Passiva
- Frühere Genfer Bewertungen und Zahlungsreferenzen
- Bestellung eines Vertreters (falls von einem Berater eingereicht)
Gebietsfremde mit Genf-Situs-Vermögenswerten
Gebietsfremde, die Genfer Immobilien oder Geschäftsvermögen besitzen, reichen in der Regel eine begrenzte Rendite für das Einkommen und Vermögen von Schweizerinnen und Schweizern. Genf erfordert oft eine Korrespondenzadresse oder bestellter Vertreter in der Schweiz. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige für Zuteilungs- und Vertragshinweise.
Jährliche Änderungen
Die Formulare, E-Filing-Module und Gemeindekoeffizienten werden jedes Jahr aktualisiert. Informieren Sie sich vor der Einreichung auf dem offiziellen Genfer Portal über die aktuellen Fristen und eventuelle Änderungen der Dokumentationsanforderungen.
