Glarner Vermögenssteuerschätzung
Glarner Vermögenssteuer: Bewertungsregeln
Glarus bewertet das Vermögen weitgehend zum Verkehrswert, mit spezifischen Regeln für Immobilien, landwirtschaftliche Grundstücke, Wertpapiere, Betriebsvermögen und Versicherungen.
Die Vermögenssteuer im Kanton Glarus wird auf dem Vermögen des Steuerpflichtigen erhoben. Nettovermögen zum 31. Dezember. Das kantonale Steuergesetz (StG) und das Kantonsblatt für natürliche Personen fassen zusammen, wie die verschiedenen Vermögensklassen für die Vermögenssteuer bewertet werden müssen für die Vermögenssteuer zu bewerten sind (Art. 37-46 StG, insbesondere Art. 38-44 StG: “Bewertung des Vermögens”).:contentReference[oaicite:0]{index=0}
Nach Angaben des Kantonsblattes, Vermögenswerte werden in der Regel zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Verkehrswert), während Versicherungen, Wertpapiere und Immobilien können besonderen Bewertungsregeln unterliegen. Das Betriebsvermögen wird mit dem dieselben Werte, die für die Einkommensteuer verwendet werden.:contentReference[oaicite:1]{index=1}
1. Allgemeiner Bewertungsgrundsatz (Art. 38-44 StG)
Das Glarner Kantonsblatt stellt fest, dass nach dem Schweizerischen Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) und dem kantonalen Steuerrecht, Die Vermögenswerte (Aktiven) werden im Allgemeinen zum Marktwert bewertet.. Für bestimmte Kategorien:
- Versicherungen, Wertpapiere und Immobilien kann bewertet werden mit spezifische Methoden vom reinen Marktwert abweicht.
- Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen werden mit dem einkommensteuerlich relevanter Wert (Steuerbilanzwert).:contentReference[oaicite:3]{index=3}
2. Immobilien und landwirtschaftlicher Besitz
Immobilien spielen eine zentrale Rolle bei der Glarner Vermögenssteuer. Der allgemeine Rahmen ist:
- Immobilien werden im Prinzip mit einem offizieller Wert bestimmt nach dem Verordnung über die Bewertung der Grundstücke (VBG), die die gesetzlichen Kriterien für die Immobilienbewertung im Kanton umsetzt.:contentReference[oaicite:4]{index=4}
- Der amtliche Wert spiegelt eine strukturierte Bewertung von Grundstücken und Gebäudeteilen unter Berücksichtigung von Nutzung, Lage, Gebäudetyp und andere Faktoren.
2.1 Landwirtschaftlicher Besitz (Art. 39-42 StG)
Das Kantonsblatt hebt besondere Vorschriften für landwirtschaftliche Flächen hervor::contentReference[oaicite:5]{index=5}
- Landwirtschaftliche Grundstücke, die unter die Bundes bäuerliches Bodenrecht und die überwiegend land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, werden mit ihrem Wert Ertragswert (Ertragswert) (Art. 39 StG).
- Wird ein solches Grundstück verkauft oder nicht mehr land- und forstwirtschaftlich genutzt, erhebt Glarus eine zusätzliche Vermögenssteuer (ergänzende Vermögenssteuer, Art. 40-42 StG). Die Ergänzungsabgabe wird berechnet auf der Differenz zwischen dem Mittelwert der Einkommenswerte und dem Mittelwert der amtlichen Werte während des betreffenden Zeitraums, für bis zu 20 Jahre.:contentReference[oaicite:6]{index=6}
3. Geschäftsvermögen & Patente
Nach Angaben des Kantonsblattes, Betriebsvermögen werden mit dem gleichen Wert bewertet, der für die Einkommensteuer maßgeblich ist::contentReference[oaicite:7]{index=7}
- Das bewegliche Betriebsvermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu ihrem Steuerbilanzwert (nach steuerlich anerkannten Abschreibungen und Rückstellungen).
- Stille Reserven können im Betriebsvermögen verbleiben, solange die Steuerbilanz von den Steuerbehörden akzeptiert wird.
Glarus sieht auch eine spezifische Entlastung von Unternehmensvermögen vor, das an Patente und vergleichbare Rechte gebunden ist:
- Unter Art. 38(2a) StG, die das steuerbare Vermögen wird im Verhältnis zu Patenten und vergleichbaren Rechten reduziert (Art. 63a StG) im Verhältnis zum gesamten Geschäftsvermögen.:contentReference[oaicite:8]{index=8}
- Dies bedeutet, dass ein Teil des Unternehmensvermögens, das mit qualifiziertem geistigem Eigentum verbunden ist, von der Vermögenssteuer befreit werden kann, im Einklang mit der Glarner “Patentbox”-Regelung.
4. Wertpapiere und Forderungen
Das Kantonsblatt listet zwar nicht alle Einzelheiten zu den Wertpapieren auf, doch heißt es dort, dass Die Vermögenswerte werden im Allgemeinen zum Marktwert bewertet., , und dass besondere Bewertungsregeln für Wertpapiere bestehen.:contentReference[oaicite:9]{index=9} In der Praxis folgt Glarus dem üblichen Schweizer Ansatz:
- Börsennotierte Wertpapiere: Aktien, Fonds und Anleihen werden mit ihrem Wert 31. Dezember Marktpreis, in der Regel anhand der Jahresendpreisliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
- Nicht börsennotierte Wertpapiere: werden nach der Schweizerischen Steuerkonferenz bewertet KS 28 Leitlinien für Wertpapiere ohne Marktpreis, unter Verwendung einer praktischen Methode, die den Nettoinventarwert und den Ertragswert kombiniert.
- Forderungen: werden zum Nennwert bewertet; bei strittigen oder eindeutig zweifelhaften Forderungen kann die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts einen niedrigeren Wert rechtfertigen, wenn dies ordnungsgemäß dokumentiert wird.
5. Lebens- und Rentenversicherung
Das Kantonsblatt enthält ausdrücklich rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen im Objekt der Vermögenssteuer::contentReference[oaicite:10]{index=10}
- Lebensversicherungen und rückzahlbare Rentenverträge sind Teil des steuerpflichtigen Vermögens und werden in der Regel mit ihrem Rückkaufswert (Rückkaufswert) zum 31. Dezember.
- Reine Risikolebensversicherungen ohne Rückkaufswert werden im Allgemeinen steuerlich nicht als Vermögen behandelt.
- Die Guthaben der zweiten Säule und der gebundenen dritten Säule (3a) bleiben bis zur Auszahlung von der Vermögenssteuer befreit.
6. Sonstige bewegliche Vermögenswerte und steuerfreie Posten
Für alle anderen Vermögenswerte gilt die allgemeine Regel Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gilt, es sei denn, es ist eine besondere Ausnahme oder Regelung vorgesehen:
- Bargeld und Bankeinlagen: zu ihrem Nominalwert in CHF am 31. Dezember bewertet.
- Edelmetalle: zu den Marktpreisen für Goldbarren am Jahresende bewertet.
- Kunst und Sammlerstücke: zu einem realistischen Marktwert bewertet werden; bei hochwertigen Beständen empfiehlt sich eine professionelle Schätzung.
- Kraftfahrzeuge, Boote, Flugzeuge: zum Marktwert aus zweiter Hand auf der Grundlage von Standardpreisführern oder Händlerangeboten bewertet.
- Krypto-Assets: Kryptowährungen sind im Glarner Recht noch nicht speziell geregelt, werden aber typischerweise wie Finanzanlagen behandelt und mit Jahresendkurse oder Krypto-Referenzlisten der ESTV.
Wie in anderen Kantonen werden grundlegende Haushaltswaren und persönliche Gegenstände nicht systematisch als Teil des steuerbaren Vermögens bewertet; sie werden als Teil des normalen Lebensumfelds und nicht als individuelles Anlagevermögen behandelt.
7. Auslandsvermögen und Wechselkurse
Glarnerinnen und Glarner werden auf ihr Vermögen besteuert weltweites Nettovermögen. Ausländische Vermögenswerte müssen daher ebenfalls bewertet werden:
- Ausländische Finanzanlagen (Konten, Portfolios, Darlehen) werden zum lokalen Markt- oder Nominalwert am Jahresende bewertet und dann in CHF umgerechnet. in CHF unter Verwendung offizielle Wechselkurse zum Jahresende, in der Regel die FTA-Liste.
- Ausländische Liegenschaften werden nach der lokalen Wertermittlung (Verkehrs- und Ertragswert) bewertet und für die Glarner Vermögenssteuer und die interkantonale Umlage in CHF umgerechnet. Vermögenssteuer und interkantonale Umlage umgerechnet.
- Das Kantonsblatt stellt klar, dass Vermögensgegenstände grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet werden, und dieser Grundsatz gilt auch für ausländisches Vermögen.:contentReference[oaicite:11]{index=11}
8. Passiva und Vermögensermittlung (Art. 44-45 StG)
Das Kantonsblatt erklärt, dass Bruttovermögen minus Schulden gleich Nettovermögen, und dass weitere Freibeträge und Sozialabzüge dann steuerbares Vermögen ergeben (Art. 44-45 StG).:contentReference[oaicite:12]{index=12} Es gilt die übliche Schweizer Praxis:
- Hypotheken und sonstige Darlehen für die der Steuerpflichtige persönlich haftet, sind mit ihrem Nennwert zum 31. Dezember abzugsfähig.
- Gemeinsame Schulden und Garantien sind nur insoweit abzugsfähig, als der Steuerpflichtige sie wirtschaftlich tragen muss.
- Schulden in Fremdwährungen werden zu denselben Wechselkursen umgerechnet, die für ausländische Vermögenswerte in dieser Währung gelten.
9. Timing und Messung des Reichtums
Glarus verwendet das Kalenderjahr als Steuerperiode, und das Kantonsblatt hält fest, dass die Vermögenssteuer auf dem Vermögen am Ende des Steuerzeitraums (normalerweise 31. Dezember).:contentReference[oaicite:13]{index=13}
- Der maßgebliche Bewertungsstichtag für alle Aktiva und Passiva ist der 31. Dezember des Steuerjahres.
- Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit ohne Wohnsitz sieht das Steuergesetz vor, dass die Die Vermögensteuer-Bemessungsgrundlage wird anteilig entsprechend der Dauer der Pfändung wenn die Steuerpflicht nur während eines Teils des Jahres besteht.:contentReference[oaicite:14]{index=14}
- Das Betriebsvermögen folgt der Schlussbilanz des Geschäftsjahres, das in den Steuerzeitraum fällt, in Übereinstimmung mit den Einkommenssteuervorschriften.
10. Planung von Takeaways
- Landwirtschaftliches Eigentum: Die Anwendung des Ertragswertes für landwirtschaftliche Flächen und die zusätzliche Vermögenssteuer auf Nutzungsänderungen machen eine langfristige Flächennutzungsplanung erforderlich.
- Business & IP: Weil Betriebsvermögen an einkommenssteuerliche Werte gebunden ist und Glarus Entlastungen für IP-bezogenes Betriebsvermögen bietet, können Entscheidungen über die Rechnungslegung und die Strukturierung von geistigem Eigentum die Vermögenssteuerbelastung erheblich beeinflussen.
- Wertpapiere und private Unternehmen: Die einheitliche Anwendung der KS 28-Bewertungen auf alle Anteilseigner verringert das Risiko von Streitigkeiten und unerwarteten Neubewertungen.
- Ausländisches Vermögen: Stimmen Sie die Glarus Bewertungen mit der ausländischen Berichterstattung ab (z.B. für US, deutsche oder andere Steuererklärungen) und führen Sie eine klare FX-Dokumentation, um Doppelbesteuerungs- und Offenlegungsprobleme zu bewältigen.
- Zulagen: Kombinieren Sie die genaue Bewertung mit den Glarner Vermögensfreibeträgen (CHF 77'300 / 154'600 plus Kinder- und IV-Entlastung) und dem pauschalen 3‰-Satz zur Modellierung der effektiven Belastung mit dem Vermögenssteuer-Rechner.
