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Glarner Vermögenssteuerfälle

Glarner Vermögenssteuer: Fälle & Arbeitsbeispiele

Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die tiefe kantonale Vermögenssteuer von Glarus und die kommunale Steuerfüsse in den drei Gemeinden Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd.

Der Kanton Glarus wendet eine kantonaler Vermögenssteuertarif auf das steuerpflichtige Nettovermögen, und die daraus resultierende einfache Steuer wird mit dem kantonale und kommunale Steuersätze (Steuerfüsse). Seit der Gemeindereform 2011 gibt es nur noch nur noch drei Gemeinden: Glarus Nord, Glarus, Glarus Süd, jeweils mit einem eigenen Steuersatz.

Vergleichende Erhebungen zeigen, dass die effektive Gesamtbelastung des Glarner Kantonshauptortes mit Vermögenssteuern Kantonshauptstadt typischerweise bei 0,29% zu 1 Mio. CHF und ≈0.34% bei höherem Wohlstandsniveau, und gehört damit zur unteren Mittelgruppe der Schweizer Kantone. In den folgenden Beispielen werden zur Veranschaulichung Richtwerte für 2025 verwendet. Für genaue Berechnungen verwenden Sie bitte den Kantonsrechner und die aktuellen Tariftabellen.

Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Die Sätze und Faktoren sind ungefähre Angaben und dienen nur der Veranschaulichung.


Fall A - Einzelperson in Glarus (Kantonshauptstadt)

  • Gemeinde: Glarus (Benchmark-Steuerbelastung innerhalb des Kantons)
  • Vermögen: CHF 1.000.000 (börsennotierte Wertpapiere und Bargeld)
  • Passiva: keine
  • Freibetrag: CHF 80'000 (einfach, gerundet)
NettovermögenCHF 1.000.000
Abzüglich Zulage- 80.000 CHF
Steuerpflichtiges Nettovermögen920.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,16% → ≈ CHF 1.470
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×2.00
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 2.940
Effektiver Satz≈ 0,29% des Nettovermögens
Beobachtung: Mit CHF 1 Mio. Finanzvermögen weist Glarus eine deutlich geringere Vermögenssteuerbelastung als Hochsteuerkantone, liegt aber leicht über den sehr steuergünstigsten Zentralschweizer Jurisdiktionen.

Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Glarus Nord

  • Gemeinde: Glarus Nord (etwas höherer Steuerfuss als Glarus)
  • Vermögen: CHF 3'000'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'000'000 Hypothek
  • Zulagen: CHF 200'000 (Ehepaar + Kinder, gerundet)
NettovermögenCHF 2.000.000
Abzüglich Zulagen- 200.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen1.800.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,14% → ≈ CHF 2.520
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×2.35
Geschätzte Steuer≈ CHF 5.930
Effektiver Satz≈ 0,30% des Nettovermögens
Planungswinkel: Die Hypothek reduziert das steuerbare Vermögen direkt. Zwischen Glarus und Glarus Nord ist der Hauptunterschied der Gemeindefaktor, der mit steigendem Vermögen deutlicher wird.

Fall C - Unternehmer mit privaten Gesellschaftsanteilen an Glarus Süd

  • Gemeinde: Glarus Süd (traditionell die steuerstärkste Gemeinde im Kanton)
  • Nicht kotierte Aktien: CHF 4.000.000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 1'000'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'500'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
  • Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
Nettovermögen3.500.000 CHF
Abzüglich Zulagen- 160.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen3.340.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,14% → ≈ CHF 4.680
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×2.40
Vermögenssteuer insgesamt≈ CHF 11.230
Effektiver Satz≈ 0,32% des Nettovermögens

Geht von einer stabilen Bewertung des Privatunternehmens nach der Praktiker-Methode aus und keine zusätzlichen Erleichterungen bei der Unternehmensbeteiligung, die über die Glarner Standardregeln hinausgehen.

Planungswinkel: Für die Unternehmer sind die wichtigsten Stellschrauben Bewertung der privaten Beteiligungen und die Wahl zwischen Glarus, Glarus Nord und Glarus Süd. Kleine prozentuale Unterschiede beim Gemeindefaktor können sich bei höherem Vermögen mehrere tausend Franken pro Jahr ausmachen.

Fall D - Nichtansässiger Eigentümer einer Ferienimmobilie in Glarus Süd

  • Steuerliche Verflechtung: Nichtansässiger mit nur Glarner Eigentum
  • Wert der Immobilie: CHF 1'100'000 (vermögenssteuerlicher Wert)
  • Hypothek: CHF 700'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
  • Gemeinde: Glarus Süd
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
Schweizer Nettovermögen400.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0.13% → ≈ CHF 520
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×2.10
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 1.095
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0,27%
Tipp: Für Nichtansässige ist nur der Teil der Schulden abzugsfähig, der wirtschaftlich mit dem mit der Glarner Liegenschaft zusammenhängen, ist hier abzugsfähig. Die globalen Aktiven und Passiven bleiben im Wohnsitzland und für eine allfällige interkantonale Verrechnung relevant.

Fall E - Vergleich: Glarus vs. Glarus Nord vs. Glarus Süd

Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)

Glarus Glarus Nord Glarus Süd
Kantonale einfache Vermögenssteuer ≈ CHF 2.800 ≈ CHF 2.800 ≈ CHF 2.800
Indikativer kombinierter Faktor × 2.00 × 2.30 × 2.40
Vermögenssteuer insgesamt ≈ CHF 5.600 ≈ CHF 6.440 ≈ CHF 6.720
Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) ≈ 0,28% ≈ 0,32% ≈ 0.34%
Jährliche Differenz Differenz von ≈ CHF 1'100 pro Jahr zwischen Glarus und Glarus Süd bei gleichem steuerbarem Vermögen
Anmerkung: In Glarus ist der kantonale Tarif einheitlich, aber die der drei Kommunen, in denen Sie leben, macht immer noch einen spürbaren Unterschied, wenn der Wohlstand einen den mittleren sechsstelligen Bereich überschreitet.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Glarus ist ein Kanton mit niedriger bis mittlerer Vermögenssteuer, mit einer effektiven Belastung von ca. 0,29-0,34% bei typischen vermögenden Personen in der Hauptstadt.
  • Es gibt nur drei Gemeinden, aber ihre Steuerfüsse unterscheiden sich genug, um Planungsspielraum zu schaffen, insbesondere zwischen Glarus (tiefer) und Glarus Süd (höher).
  • Hypotheken und andere abzugsfähige Schulden verringern direkt das steuerpflichtige Nettovermögen und sind für Immobilienbesitzer und Unternehmer wichtig.
  • Für Inhaber von Beteiligungen an Privatunternehmen sind die Bewertungsmethodik und die Dokumentation von zentraler Bedeutung für die Verwaltung der Vermögenssteuerbemessungsgrundlage.
  • Gebietsfremde werden nur auf dem Glarner Vermögen besteuert, wobei sich die Schuldzuweisung nach der wirtschaftlichen Verbindung zum Schweizer Vermögen richtet.