Nicht ansässig Gebietsfremde

Glarner Vermögenssteuer Leitfaden für Nichtansässige

Glarner Vermögenssteuer: Leitfaden für Nichtansässige

Für Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Glarus Immobilien oder Geschäftsvermögen besitzen - Verständnis der beschränkten Steuerpflicht in der Schweiz, der kantonalen Bewertungsregeln und der Abkommensentlastung.

Nichtansässige unterliegen der Glarner Vermögenssteuer auf Vermögen, das wirtschaftlich mit dem Kanton verbunden. . In der Praxis betrifft diese beschränkte Steuerpflicht hauptsächlich Immobilien und Betriebsvermögen in Glarus gelegen sind, ausländische Vermögen und bewegliches Vermögen im Ausland werden im Kanton nicht besteuert.

Dieser Leitfaden fasst den Anwendungsbereich, den Bewertungsrahmen und die Anforderungen für das Steuerjahr 2025 für nicht im Kanton Glarus ansässige natürliche Personen mit Vermögen zusammen.


1. Umfang der beschränkten Steuerpflicht

Eine nicht im Kanton Glarus ansässige Person wird vermögenssteuerpflichtig, wenn sie eines der folgenden Güter besitzt:

  • Wohn- oder Gewerbeimmobilien im Kanton Glarus
  • Grundstücke oder landwirtschaftliche Liegenschaften innerhalb von Glarus
  • Betriebsstätten oder feste Geschäftsräume (z.B. Werkstätten, Büros, Hotels, Restaurants) im Kanton
  • Geschäftsvermögen, das einer Glarner Niederlassung oder dem Ort der tatsächlichen Geschäftsführung zugeordnet ist

Vermögen ausserhalb der Schweiz - wie z.B. ausländische Wertschriften, ausländische Immobilien und ausländische Bankkonten - sind von der Glarner Vermögensbemessungsgrundlage ausgeschlossen, Sie können jedoch im Wohnsitzland für die Besteuerung oder die Berichterstattung relevant sein.

2. Bemessungsgrundlage

Glarus wendet kantonale Bewertungsregeln an, die mit dem Bundesrecht harmonisiert sind, aber von der Steuerbehörde lokal umgesetzt werden:

  • Immobilien: Kantonaler Steuerwert (Steuerwert), im Allgemeinen unter dem Marktwert
  • Wertpapiere und Bankvermögen: Steuerwert am Jahresende unter Verwendung der offiziellen Steuerwertlisten des Bundes und der Devisenkurse
  • Geschäftsvermögen: Buch- oder Verkehrswert nach Schweizer Rechnungslegungsvorschriften, vorbehaltlich der kantonalen Praxis
  • Vorsorgevermögen: Kapital aus der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a ist in der Regel bis zur Auszahlung von der Vermögenssteuer befreit

Die Steuerwert für Immobilien spiegelt einen Bruchteil des Marktwertes wider, der sich nach Lage, Nutzung und Objektart richtet und von der Glarner Steuerverwaltung festgelegt wird. Für weitere technische Details über die Bewertung in diesem Kanton, siehe Regeln für die Bewertung.

3. Schuldzuweisung

Die Schuldenzuteilung für Gebietsfremde im Kanton Glarus erfolgt nach dem schweizerischen Prinzip der wirtschaftlicher Zusammenhang kombiniert mit einer proportionalen Zuteilung:

  • Hypotheken, die auf Glarner Grundstücken lasten, sind vom vermögenssteuerlichen Wert dieser Grundstücke abzugsfähig.
  • Andere Schulden sind nur insoweit abzugsfähig, als sie wirtschaftlich mit schweizerischen Vermögenswerten verbunden oder anteilig zugeordnet werden können.
  • Besitzt der Steuerpflichtige Immobilien in mehreren Schweizer Kantonen, so wird die Gesamtschuld auf die Kantone entsprechend dem relativen Steuerwert dieser Vermögenswerte aufgeteilt.

Schuldzinsen sind einkommenssteuerrelevant und werden unter Bezugnahme auf die in der Schweiz belegenen Vermögenswerte und Einkünfte, einschließlich der interkantonalen Zuweisung, auf die verschiedenen Rechtsordnungen aufgeteilt.

4. Freibeträge und Ausnahmeregelungen

Nicht ansässige Steuerpflichtige in Glarus haben in der Regel nicht in den Genuss aller persönlichen Freibeträge und Abzüge kommen, die gebietsansässigen Personen gewährt werden. Bestimmte Gegenstände sind jedoch in der Regel von der Vermögensteuer-Bemessungsgrundlage ausgeschlossen:

  • Steuerbefreites Vorsorgekapital (2. Säule und Säule 3a) bis zum Vorbezug
  • Normaler Hausrat und persönliche Gegenstände
  • Kleinere technische Ausnahmen nach harmonisiertem kantonalem Recht erforderlich

Für Gebietsfremde wird die effektive Vermögenssteuerbelastung in erster Linie durch den Steuerwert des Grundstücks, die kantonalen und kommunalen Steuersätze sowie die Schuldenzuweisung bestimmt.

5. Doppelbesteuerungsabkommen

Nach den Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz ist die Besteuerung von unbewegliches Vermögen wird in der Regel dem Staat zugewiesen, in dem sich die Liegenschaft befindet. Damit behält Glarus das Recht, im Kanton gelegene Grundstücke und damit verbundene Betriebsstätten zu besteuern, auch wenn der Eigentümer im Ausland ansässig ist.

Die Hilfe wird in der Regel im Wohnsitzland gewährt:

  • Freistellung mit Progression, oder
  • Ausländische Steuergutschrift für die Glarner Vermögenssteuer gegen die Vermögens- oder Grundsteuern des Heimatlandes.

Es ist wichtig, das spezifische Abkommen zwischen der Schweiz und Ihrem Wohnsitzland zu prüfen und die Glarner Steuerbescheide und Quittungen als Nachweis für die gezahlten Schweizer Steuern aufzubewahren.

6. Schweizer Steuervertreter

Gebietsfremde müssen in der Regel eine Schweizer Korrespondenzadresse oder einen Steuervertreter im Verkehr mit den Glarner Steuerbehörden bestellen.

  • Schweizer Treuhänder, Steuerberater oder Rechtsanwälte können als Bevollmächtigte auftreten.
  • Der amtliche Schriftverkehr und die Bescheide werden in deutscher Sprache erstellt.
  • Die Einschaltung eines Vertreters hilft bei der Einhaltung von Fristen, bei sprachlichen Problemen und bei eventuellen Einsprüchen oder Beschwerden.

7. Ablage und Einhaltung

Nicht ansässige Eigentümer von Immobilien oder Geschäftsvermögen in Glarus reichen eine beschränkte Schweizer Steuererklärung die das Einkommen und das Vermögen der Schweizerinnen und Schweizer erfasst. Der Vermögenssteueranteil konzentriert sich auf das in Glarus gelegene steuerbare Nettovermögen am 31. Dezember.

  • Amtliche Bestätigung des Steuerwerts der Immobilie (Steuerwert)
  • Hypotheken- und Darlehensbestätigungen zum Jahresende
  • Aufstellung der Mieteinnahmen und -ausgaben für vermietete Immobilien
  • Unternehmensbilanz und Vermögensaufstellungen, wenn eine Glarner Betriebsstätte besteht

Die Einreichungsfristen entsprechen weitgehend denen für gebietsansässige Steuerpflichtige. Verlängerungen sind in der Regel auf Antrag möglich, der häufig über einen Schweizer Vertreter gestellt wird.

8. Beispiel - Nichtansässiger Eigentümer von Wohneigentum

Profil: Wohnhaft in Deutschland, besitzt ein Wohneigentum in Glarus.

  • Steuerwert (Steuerwert): 780.000 CHF
  • Hypothekensaldo: 500.000 CHF
  • Kombinierter kantonaler/kommunaler Multiplikator (illustrativ): 1,40 (140 % der einfachen Steuer)

Schritt 1 - Steuerpflichtiges Nettovermögen: CHF 780.000 - CHF 500.000 = CHF 280.000
Schritt 2 - Einfache Vermögenssteuer (illustrativer progressiver Satz): 2,8‰ von 280'000 CHF = 784 CHF
Schritt 3 - Anwendung von Multiplikatoren: CHF 784 × 1,40 = CHF 1.097,60
→ Indikative effektive Belastung von etwa 0,39 % des steuerpflichtigen Nettovermögens (nur zur Veranschaulichung; die tatsächlichen Sätze hängen vom Jahr und der Gemeinde ab).

Tipp: In Glarus ist die Kombination aus der Eigenschaft Steuerwert, progressive Vermögenssteuersätze und kommunale Multiplikatoren bedeutet, dass sowohl die Bewertung als auch die Finanzierungsstruktur wichtige Planungsvariablen für gebietsfremde Eigentümer sind.

9. Beendigung der Glarner Steuerpflicht

Die Vermögenssteuerpflicht in Glarus endet in der Regel mit der Veräusserung, der Übertragung oder der anderweitigen Veräusserung von Liegenschaften oder Betriebsvermögen im Kanton. A endgültige beschränkte Steuererklärung müssen eingereicht und die verbleibenden Vermögens- und Grundstücksgewinnsteuern beglichen werden.

Die Veräusserung sollte dem Steueramt Glarus umgehend gemeldet werden, um eine Weiterveranlagung aufgrund veralteter Eigentumsdaten zu vermeiden.

10. Einblicke in die Planung für Nichtansässige

  • Holen Sie vor dem Erwerb einer Immobilie eine Schätzung des Glarner Steuerwerts und der anwendbaren Multiplikatoren ein.
  • Stimmen Sie die Struktur der Hypotheken und die Verteilung der Schulden mit Ihrer allgemeinen grenzüberschreitenden Vermögens- und Nachlassplanung ab.
  • Prüfen Sie, wie die Glarner Vermögenssteuer mit den Vorschriften des Heimatlandes und den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zusammenspielt.
  • Beauftragen Sie einen Schweizer Steuervertreter mit der Verwaltung der Unterlagen, der Koordinierung mit Ihrem Berater im Heimatland und der Abwicklung der deutschsprachigen Korrespondenz.
Nächste: Für umfassendere Überlegungen zur Strukturierung und zum Wohnsitz, siehe Planungsstrategien.