Glarner Vermögensteuersätze
Glarner Vermögenssteuer: Tarife & kommunale Multiplikatoren
Sehen Sie, wie die kantonale Vermögenssteuer des Kantons Glarus und die drei kommunalen Steuerfüsse (Glarus, Glarus Nord, Glarus Süd) zusammen eine mittlere Schweizer Vermögenssteuerbelastung ergeben.
Im Kanton Glarus wird die Vermögenssteuer auf Ihre steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Das steuerpflichtige Nettovermögen ist Ihr weltweites Vermögen (für Gebietsansässige), abzüglich abzugsfähiger Schulden und persönlicher Freibeträge. Der Kanton wendet einen progressive einfache Vermögenssteuer, und jede Gemeinde wendet dann ihre eigenen Steuersatz (Steuerfuss) als Prozentsatz dieser einfachen Steuer. Anerkannte Kirchengemeinden können für ihre Mitglieder eine zusätzliche Kirchensteuer erheben.
Unabhängige Vergleiche zeigen, dass die kombinierte Vermögenssteuerbelastung in der Hauptstadt Glarus bei etwa 0,29% des steuerbaren Vermögens bei 1 Million CHF und um 0,34% zu 5 Millionen CHF, (ohne Kirchensteuer), womit Glarus national eher im Mittelfeld als bei den Hochsteuerkantonen liegt.
Kantonaler Vermögenssteuertarif (Übersicht)
Glarus verwendet eine progressiver Vermögenssteuertarif für natürliche Personen. Die detaillierten Bandbreiten werden in den jährlichen kantonalen Steuerrichtlinien veröffentlicht (Wegleitung) und in den offiziellen Tariftabellen. Die genauen Promillesätze variieren je nach Bandbreite und werden periodisch an die Indexierung angepasst, bleibt die einfache kantonale Vermögenssteuer im Vergleich zu vielen grösseren Kantonen moderat.
Die nachstehende Tabelle zeigt illustrativ kantonale Vermögenssteuerbeträge (einfache Steuer, vor Gemeinde- und Kirchenanteil) bei ausgewählten Vermögensstufen. Sie sollen die im Glarnerland übliche Grössenordnung und Progression widerspiegeln; für die Einreichung ist immer der offizielle Tarif oder der kantonale Steuerrechner zu verwenden.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Illustrative kantonale Vermögenssteuer (CHF) | Ungefährer Durchschnitt Kantonal % |
|---|---|---|
| Bis zur Freibetragsgrenze | 0 | 0% |
| 100,000 | ≈ 120 | ~0.12% |
| 500,000 | ≈ 600 | ~0.12% |
| 1,000,000 | ≈ 1,800 | ~0.18% |
| 3,000,000 | ≈ 5,400 | ~0.18% |
Die obigen kantonalen Zahlen sind Richtwerte und entsprechen der einfachen Vermögenssteuer vor Gemeinde- und Kirchenanteil. Für die genauen Beträge verwenden Sie den aktuellen Glarner Vermögenssteuertarif oder den Online-Rechner.
Städtische Steuerfüsse in Glarus
Der Kanton Glarus besteht nur aus drei Gemeinden nach der Gebietsreform: Glarus, Glarus Nord und Glarus Süd. Jede Gemeinde legt ihre eigene Gemeindesteuerfuss für Einkommen und Vermögen, ausgedrückt als Prozentsatz der kantonalen einfachen Steuer. In den letzten Jahren lag der kantonseigene Steuersatz bei etwa 50 Prozent der einfachen Steuer, während sich die kommunalen Steuerfüsse in der zwischen 50 und 60 Prozent, mit geringen Unterschieden zwischen den drei Gemeinden.
Die nachstehenden Beispiele zeigen indikative kommunale Steuerfüsse für natürliche Personen, ohne Kirchensteuer. Die effektiven Sätze werden jährlich von der Landsgemeinde oder Gemeindeversammlung beschlossen und vom Kanton und den Gemeinden veröffentlicht.
| Kommune | Illustrativer kommunaler Steuerfuss | Kommentar |
|---|---|---|
| Glarus | ≈ 0.56 | Hauptstadtgemeinde; kommunaler Steuerfuss kürzlich von rund 0,61 auf Mitte 50 gesenkt%, während der kantonale Satz erhöht wurde. |
| Glarus Nord | ≈ 0.60-0.63 | Große Gemeinde im Norden; jüngste Haushaltspläne und Presseberichte verweisen auf einen Steuerfuss in den niedrigen 60er Jahren% der einfachen Steuer (einschließlich einer kleinen Gebäudesteuerkomponente). |
| Glarus Süd | ≈ 0.63 | Gemeinde Süd; die Gemeindeversammlungen haben wiederholt einen Steuerfuss von rund 63% der einfachen Kantonssteuer bestätigt. |
Die kommunalen Steuerfüsse werden als Prozentsatz der einfachen Kantonssteuer ausgedrückt (z.B. 0,63 = 63%). Die Kirchensteuer wird für die Mitglieder der anerkannten Religionsgemeinschaften gesondert erhoben und ist in den obigen Zahlen nicht enthalten.
Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele
Für Glarnerinnen und Glarner kann die gesamte Vermögenssteuer (kantonal + kommunal, ohne Kirche) näherungsweise wie folgt berechnet werden:
Gesamte Vermögenssteuer ≈ Kantonale Vermögenssteuer × (1 + Kommunaler Steuerfuss).
Die folgende Tabelle verwendet die oben genannten kantonalen Richtwerte und vergleicht eine steuerlich günstigeres Umfeld (Gemeinde Steuerfuss ≈ 0.55, näher an Glarus) mit einer Hochsteuerland (≈ 0,63, näher an Glarus Nord / Süd). Diese Richtwerte stimmen weitgehend mit externen Schätzungen überein die die kombinierte Vermögenssteuer im Glarnerland auf etwa 0,29-0,34% des steuerbaren Vermögens im Bereich von CHF 1-5 Mio. beziffern, ohne Kirchensteuer.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Stadtverwaltung @ 0,55 | Stadtverwaltung @ 0,63 | Ungefährer effektiver %-Bereich |
|---|---|---|---|
| 500,000 | ≈ 600 × 1.55 = CHF 930 | ≈ 600 × 1.63 = 978 CHF | ~0,19%-0,20% |
| 1,000,000 | ≈ 1,800 × 1.55 = 2.790 CHF | ≈ 1,800 × 1.63 = 2.934 CHF | ~0,28%-0,29% |
| 3,000,000 | ≈ 5,400 × 1.55 = CHF 8'370 | ≈ 5,400 × 1.63 = 8.802 CHF | ~0,28%-0,29% |
Anmerkungen und Vorbehalte
- Schwellenwert für die Zulässigkeit: Die Vermögenssteuer wird nur oberhalb eines bescheidenen Freibetrags (persönlicher Freibetrag plus Familienzulagen) erhoben. Unterhalb dieser Schwelle wird keine kantonale oder kommunale Vermögenssteuer erhoben. Die Einzelheiten sind in der jährlichen Glarner Steuerberatung für natürliche Personen geregelt. Siehe Zulagen und Abzüge.
- Die Verschuldung reduziert die Basis: Hypotheken, Investitionsdarlehen und andere vollstreckbare Schulden, die am 31. Dezember ausstehen, können bei der Berechnung des steuerpflichtigen Nettovermögens vom Bruttovermögen abgezogen werden. Wenn Sie Vermögen in mehreren Kantonen oder Ländern besitzen, erfolgt die Vermögensaufteilung über Steuerausscheidung. Siehe Zulagen.
- Regeln für die Bewertung: Bankfähige Vermögenswerte werden in der Regel zum Marktwert am Jahresende angesetzt; Immobilien werden nach den kantonalen Bewertungsvorschriften bewertet; Beteiligungen an privaten Unternehmen folgen spezifischen Bewertungsmethoden. Siehe Regeln für die Bewertung.
- Kirchensteuer: Die Kirchensteuer wird nur von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften geschuldet und wird als zusätzlicher Prozentsatz der Grundsteuer erhoben. Sie ist in den obigen Zahlenbeispielen nicht enthalten.
- Jahresspezifische Zahlen: Die kantonalen Vermögenssteuertarife und die kommunalen Steuerfüsse werden von Zeit zu Zeit angepasst (z.B. wurde kürzlich vorgeschlagen, den kantonalen Steuerfuss auf 58% und die kommunalen Sätze auf einen Wert zwischen Mitte 50 und Anfang 60% festzulegen). Prüfen Sie immer die Werte für das betreffende Steuerjahr.
