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Jura-Vermögenssteuerfälle

Jura-Vermögenssteuer: Fälle & Arbeitsbeispiele

Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die kantonalen Vermögenssteuer- und Gemeindekoeffizienten des Jura in der Praxis für typische Profile von Gebietsansässigen und Nichtgebietsansässigen gelten.

Der Kanton Jura wendet ein progressive kantonale Vermögenssteuer auf das steuerbare Nettovermögen. Die daraus resultierende einfache kantonale Steuer wird dann mit dem Gemeindekoeffizient (und ggf. die Kirchensteuer), um die endgültige Rechnung zu erhalten. Gemeinden wie Delémont, Porrentruy und Courroux weisen deutliche, aber nicht extreme Unterschiede in der Gesamtbelastung auf.

Die nachstehenden Beispiele verwenden Richtwerte für das Jahr 2025, um realistische Größenordnungen zu veranschaulichen und geben nicht den offiziellen Tarif im Detail wieder. Für verbindliche Ergebnisse verwenden Sie die Jura-Vermögenssteuer-Rechner zusammen mit den neuesten kantonalen Tabellen und kommunalen Koeffizienten.

Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Die Preise sind ungefähre Angaben und dienen der Veranschaulichung.


Fall A - Alleinstehender Fachmann in Delémont (Kantonshauptstadt)

  • Kommune: Delémont (Benchmark-Koeffizient im Jura)
  • Vermögen: CHF 1.000.000 (Wertpapiere und Bargeld)
  • Passiva: keine
  • Entschädigung: CHF 70'000 (einfache Zulage, gerundet)
NettovermögenCHF 1.000.000
Abzüglich Zulage- 70.000 CHF
Steuerpflichtiges NettovermögenCHF 930.000
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,18% → ≈ CHF 1,675
Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor≈ ×1.70
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 2.850
Effektiver Satz≈ 0,29% des Nettovermögens
Beobachtung: Mit einem Finanzvermögen von 1 Mio. CHF weist die jurassische Hauptstadt eine effektive etwas höher als in den wettbewerbsfähigsten Zentralschweizer Kantonen, aber immer noch unter den Schwergewichten wie Basel-Stadt oder Genf.

Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Porrentruy

  • Gemeinde: Porrentruy (etwas höherer Gesamtkoeffizient als Delémont)
  • Vermögen: CHF 2'800'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
  • Passiva: CHF 900'000 Hypothek
  • Zulagen: CHF 180'000 (Ehepaar + Kinderzuschläge, gerundet)
Nettovermögen1.900.000 CHF
Abzüglich Zulagen- 180.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen1.720.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,19% → ≈ CHF 3.270
Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor≈ ×1.85
Geschätzte Steuer≈ CHF 6.050
Effektiver Satz≈ 0,32% des Nettovermögens
Planungswinkel: Wie in vielen Kantonen sind zwei Hebel am wichtigsten: (i) Hebelwirkung (die Hypothek verringert direkt das steuerpflichtige Vermögen) und (ii) die Gemeindekoeffizient, die in Porrentruy etwas höher ist als in einigen kleineren Gemeinden.

Fall C - Unternehmer mit Anteilen eines Privatunternehmens in Courroux

  • Gemeinde: Courroux (bei Delémont; mittlerer Koeffizient)
  • Nicht börsennotierte Aktien: CHF 3'000'000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 800'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 800'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
  • Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
NettovermögenCHF 3.000.000
Abzüglich Zulagen- 160.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen2.840.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,18% → ≈ CHF 5.110
Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor≈ ×1.80
Vermögenssteuer insgesamt≈ CHF 9.200
Effektiver Satz≈ 0,31% des Nettovermögens

Unter der Annahme einer stabilen Bewertung des Privatunternehmens nach der Praktiker-Methode und ohne besondere Erleichterungen für Unternehmensbeteiligungen, die über die übliche juristische Praxis hinausgehen.

Planungswinkel: Für Unternehmer ist die Bewertung von Aktien privater Unternehmen und der Standort des steuerlichen Wohnsitzes (Gemeindekoeffizient) sind die wichtigsten Faktoren für das Ergebnis der Vermögenssteuer.

Fall D - Gebietsfremder als Eigentümer einer Wohnung in Delémont

  • Steuerliche Verflechtung: Gebietsfremder mit Eigentum im Jura
  • Wert der Immobilie: CHF 1'000'000 (vermögenssteuerlicher Wert)
  • Hypothek: CHF 650'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
  • Kommune: Delémont
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
Schweizer Nettovermögen350.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0.16% → ≈ CHF 560
Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor≈ ×1.70
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 950
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0,27%
Tipp: Für Gebietsfremde ist nur der Teil der Schulden abzugsfähig, der wirtschaftlich der mit dem jurassischen Vermögen verbunden ist, im Jura abzugsfähig. Globale Vermögenswerte und Verbindlichkeiten können weiterhin im Wohnsitzstaat oder in anderen Kantonen von Bedeutung sein.

Fall E - Vergleich: Delémont vs. Porrentruy vs. eine Gemeinde mit niedrigerer Steuerbelastung

Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)

Delémont (Mittelklasse) Porrentruy (höher) Kleinere steuergünstige Kommune
Kantonale einfache Vermögenssteuer ≈ CHF 3.600 ≈ CHF 3.600 ≈ CHF 3.600
Indikativer kombinierter Faktor × 1.70 × 1.90 × 1.50
Vermögenssteuer insgesamt ≈ CHF 6.120 ≈ CHF 6.840 ≈ CHF 5.400
Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) ≈ 0.31% ≈ 0.34% ≈ 0,27%
Jährliche Differenz Differenz von rund 1'400 Franken pro Jahr zwischen einer Niedrigsteuergemeinde und Porrentruy bei gleichem steuerbarem Vermögen
Anmerkung: Innerhalb des Juras ist der kantonale Tarif einheitlich, aber die kommunalen Koeffizienten schaffen dennoch erhebliche Unterschiede. Bei einem höheren Nettovermögen kann die Wahl der Gemeinde die jährliche Vermögenssteuerrechnung um 20-25% oder mehr verschieben.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Jura ist ein Kanton mit mittlerer Vermögenssteuer, mit typischen effektiven Belastungen von etwa 0,25-0,35% des Nettovermögens auf den üblichen Planungsebenen.
  • Die kommunalen Koeffizienten (z.B. Delémont vs. Porrentruy vs. kleinere Gemeinden) sind für den Großteil der Variationen innerhalb des Kantons verantwortlich.
  • Hypotheken und andere absetzbare Verbindlichkeiten reduzieren das steuerpflichtige Nettovermögen direkt und sind besonders wichtig für immobilienlastige Profile.
  • Für Unternehmer ist die Bewertung privater Unternehmen nach den Methoden der Praktiker oft der wichtigste Faktor für die Bemessungsgrundlage der Vermögenssteuer.
  • Gebietsfremde werden nur auf das jurassische Vermögen besteuert, müssen aber die Koordination mit ihrem Wohnsitzland und den anderen Schweizer Kantonen beachten.
  • Über längere Zeiträume hinweg summieren sich die scheinbar geringen prozentualen Unterschiede in der effektiven Vermögenssteuer zwischen den Gemeinden zu erheblichen Beträgen.