Jura-Vermögenssteuer-Sätze
Jura-Vermögenssteuer: Sätze & kommunale Multiplikatoren
Sehen Sie, wie die progressiven kantonalen Vermögenssteuersätze des Jura in Kombination mit relativ hohen kommunalen Koeffizienten zu einer effektiven Vermögenssteuer im oberen Mittelfeld der Schweiz führen.
Die Vermögenssteuer im Jura wird erhoben auf Ihre steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Das System verwendet einen zweistufigen Ansatz: (i) eine kantonaler Stufenplan (die impôt simple oder einheitliche Steuer) und (ii) Multiplikation mit dem kantonale und kommunale Jahreskoeffizienten (Zitate) für das betreffende Jahr. Anerkannte Kirchen können eine zusätzliche Komponente erheben.
Diese Seite befasst sich mit (i) den kantonalen Bandbreiten und ihren Einheitssätzen, (ii) der Funktionsweise der kommunalen Multiplikatoren insbesondere im Departement Delémont, und (iii) Beispiele für die kombinierte Belastung bei gemeinsamen Nettovermögenswerten. Gehen Sie bei der Einreichung immer von den aktuellen offiziellen Tabellen und den von Ihrer Gemeinde veröffentlichten Koeffizienten aus.
Kantonaler progressiver Tarif (einheitliche Vermögenssteuer)
Jura wendet eine progressive Einheitssteuer für die Vermögenssteuer. Der gesetzliche Tarif wird in Promillebereichen (‰) ausgedrückt, die auf steuerpflichtig Nettovermögen nach Freibeträgen und abzugsfähigen Schulden. Das daraus resultierende einfache Vermögenssteuer wird dann mit den kantonalen und kommunalen Koeffizienten multipliziert, um den endgültigen Betrag zu erhalten.
Die aktuellen gesetzlichen Bandbreiten (gerundet) sind im Überblick:
- 0.50‰ auf der ersten ca. 112.000 CHF des steuerpflichtigen Vermögens
- 0.75‰ auf der nächsten ca. 336.000 CHF
- 0.95‰ auf der nächsten ca. 393.000 CHF
- 1.10‰ auf der nächsten ca. 796.000 CHF
- 1.20‰ auf steuerpflichtiges Vermögen oberhalb dieser Grenze
Die nachstehende Tabelle zeigt die ungefähren Beträge von einfach kantonalen Vermögenssteuer (vor Koeffizienten) bei ausgewählten Vermögenswerten, basierend auf der obigen Bandbreitenstruktur.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Illustrative einfache kantonale Steuer (CHF) | Ungefährer durchschnittlicher Einheitssatz |
|---|---|---|
| Bis zur Freibetragsgrenze | 0 | 0‰ |
| 100,000 | ≈ 50 | ~0.50‰ |
| 500,000 | ≈ 360 | ~0,70-0,75‰ auf den oberen Bändern |
| 1,000,000 | ≈ 860 | ~0,85‰ im Durchschnitt |
| 3,000,000 | ≈ 3,200 | ~1,05-1,10‰ im Durchschnitt |
Die obigen Werte sind Richtwerte und werden gerundet, um die Form und die Größenordnung zu verdeutlichen. Verwenden Sie den aktuellen offiziellen Jura-Tarif und die Indexierung für das Jahr der Anmeldung.
Kommunale Multiplikatoren im Jura
Jura verwendet eine Koeffizientensystem: Für jedes Steuerjahr legt der Kanton einen kantonalen Koeffizient fest und jede Gemeinde wählt einen Gemeindekoeffizient (beide gelten für dieselbe einfache Vermögenssteuer). In Delémont zum Beispiel liegt der kantonale Multiplikator seit kurzem bei 2.85× die einfache Steuer, während es den kommunalen Multiplikator schon länger gibt 1.90×, mit separaten kleineren Kirchenmultiplikatoren für die Mitglieder.
Andere Gemeinden setzen etwas niedrigere oder vergleichbare kommunale Koeffizienten fest, so dass insgesamt kantonal + kommunal Multiplikatoren liegen typischerweise in einer Bandbreite von etwa 4,3×-4,8× der einfachen Vermögenssteuer, ohne Kirchensteuer.
| Kommune (Beispiele) | Illustrativer gemeinschaftlicher Koeffizient | Indikatives kombiniertes Multiple* | Kommentar |
|---|---|---|---|
| Delémont (Hauptstadt) | ≈ 1.90× | 2,85 (Kanton) + 1,90 ≈ 4.75× | Bezugspunkt für viele Vergleichstabellen |
| Porrentruy | ≈ 1.80× | 2.85 + 1.80 ≈ 4.65× | Historische Stadt; etwas unter dem Niveau der Hauptstadt |
| Haute-Sorne | ≈ 1.70× | 2.85 + 1.70 ≈ 4.55× | Ländlich-vorstädtisch; etwas geringerer kommunaler Anteil |
| Courroux / Courrendlin (Gürtel um Delémont) | ≈ 1.70-1.80× | ≈ 4.55-4.65× | Typisch für Gemeinden in der Nähe der Hauptstadt |
| Kleinere Landgemeinden | ≈ 1.60-1.80× | ≈ 4.45-4.65× | Spielraum für eine geringfügig niedrigere Gesamtvermögenssteuer |
*Der kombinierte Multiplikator schließt die Kirchensteuer aus und wird als (kantonaler Koeffizient + kommunaler Koeffizient), angewandt auf die einfache Vermögenssteuer. Die genauen Koeffizienten werden jährlich vom Kanton und jeder Gemeinde festgelegt.
Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele
Die jährliche Vermögenssteuerrechnung im Jura beläuft sich auf rund: einfache Vermögenssteuer × (kantonaler Koeffizient + kommunaler Koeffizient + Kirche, falls vorhanden). Die folgenden Beispiele gehen von der aktuellen Bandstruktur, einem kantonalen Koeffizienten von 2,85× und zwei kommunale Richtwerte (1,70× und 1,90×), ohne Kirchensteuer und nach Pauschalabzügen.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Kommune @ 1,70× | Kommune @ 1,90× | Ca. Effektiv % (ohne Kirche) |
|---|---|---|---|
| 500,000 | ≈ 360 × (2.85 + 1.70) ≈ 1.630 CHF | ≈ 360 × (2.85 + 1.90) ≈ 1.700 CHF | ~0,33-0,34% |
| 1,000,000 | ≈ 860 × (2.85 + 1.70) ≈ CHF 3'900 | ≈ 860 × (2.85 + 1.90) ≈ 4.070 CHF | ~0,39-0,41% |
| 3,000,000 | ≈ 3,200 × (2.85 + 1.70) ≈ 14.500 CHF | ≈ 3,200 × (2.85 + 1.90) ≈ 15.150 CHF | ~0,48-0,51% |
Unabhängige Vergleichsstudien und die kantonseigene Tabelle von TaxRep deuten auf einen effektiven Steuersatz im Jura von von rund 0.4% bei CHF 1 Mio. und etwas über 0.5% bei CHF 5 Mio. steuerbarem Vermögen in der Hauptstadt, ohne Kirchensteuer und besondere Erleichterungen.
Anmerkungen und Vorbehalte
- Zulagen und Familienstand: Persönliche Freibeträge, Familienstand und Kinderfreibeträge Freibeträge verringern das steuerpflichtige Vermögen vor Anwendung des Einheitstarifs. Siehe Zulagen und Abzüge.
- Die Verschuldung reduziert die Basis: Hypotheken und andere vollstreckbare Schulden, die am 31. Dezember ausstehen, sind abzugsfähig. Kantonsübergreifendes Vermögen erfordert eine Aufteilung von Vermögen und Schulden. Siehe Zulagen.
- Die Bewertung ist entscheidend: Immobilien, Wertpapiere und Aktien privater Unternehmen müssen nach der anerkannten juristischen und eidgenössischen Praxis bewertet werden. Eine Unter- oder Überbewertung wirkt sich direkt auf die Vermögenssteuerrechnung aus. Siehe Regeln für die Bewertung.
- Kirchliche Komponente: Anerkannte Kirchengemeinden können ein zusätzliches Vielfaches der der einfachen Vermögenssteuer erheben; dies ist in den obigen Beispielen nicht enthalten und gilt nur für registrierte Mitglieder.
- Jährliche Änderungen: Sowohl die Bandbreiten der Vermögenssteuer (durch Indexierung) als auch die kantonalen und kommunalen Koeffizienten können periodisch angepasst werden. Prüfen Sie immer die aktuelle Jahrestabelle für den Kanton und Ihre Gemeinde.
