Luzern Vermögenssteuer Sätze
Luzerner Vermögenssteuer: Tarife & kommunale Multiplikatoren
Verstehen Sie, wie der pauschale Vermögenssteuerfuss von 0,75‰ in Luzern und die Steuereinheiten der einzelnen Gemeinden zu einer vergleichsweise moderaten Schweizer Vermögenssteuerbelastung führen - mit besonders tiefen Sätzen in Gemeinden wie Meggen.
Im Kanton Luzern wird die Vermögenssteuer auf Ihre steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Das steuerpflichtige Nettovermögen ist Ihr weltweites Vermögen (für Gebietsansässige) abzüglich abzugsfähiger Schulden und persönlicher Freibeträge. Luzern wendet eine pauschaler Vermögenssteuersatz von 0,75‰ pro Steuereinheit zum steuerpflichtigen Nettovermögen. Der sich daraus ergebende Betrag wird dann mit dem kantonale und kommunale Steuereinheiten (Steuereinheiten), die in Ihrer Kommune gelten. Kirchliche Einheiten können sich für Mitglieder anerkannter Religionsgemeinschaften.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Vermögenssteuer in Luzern proportional auf das zu versteuernde Nettovermögen über den Freibetrag, aber die effektiver Prozentsatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde. In der Stadt Luzern liegen die kantonalen + kommunalen Einheiten derzeit im mittleren 3er-Bereich, was zu einer effektiven Gesamtvermögenssteuer von rund 0,21-0,25% bei 1 Million CHF des steuerpflichtigen Vermögens (ohne Kirchensteuer). Niedrigsteuer-Gemeinden wie Meggen deutlich unter diesem Niveau liegen.
Kantonale Vermögenssteuerbasis (0,75‰ pro Einheit)
Im Gegensatz zu vielen Kantonen mit gestaffelten Promille-Tarifen ist die Vermögenssteuerbasis in Luzern einfach: Die einfache Vermögenssteuer pro Einheit ist eine Wohnung 0.75‰ (0,00075) des steuerpflichtigen Nettovermögens. Die Progression der Gesamtbelastung ergibt sich hauptsächlich aus (i) Freibeträgen und (ii) der Höhe der Steuereinheiten in Ihrer Gemeinde und nicht von einem stark progressiven Vermögenssteuertarif.
Die nachstehende Tabelle zeigt die einfache kantonale Vermögenssteuer pro Einheit auf der Ebene der gemeinsamen Vermögenswerte, bevor Steuereinheiten (kantonal, kommunal oder kirchlich) anzuwenden.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Einfache Vermögenssteuer pro Anteil @ 0,75‰ (CHF) | Kommentar |
|---|---|---|
| Bis zur Freibetragsgrenze | 0 | Keine Vermögenssteuer vor Überschreiten der Freibeträge |
| 100,000 | ≈ 75 | Basis pro Einheit; multipliziert mit den gesamten Steuereinheiten |
| 500,000 | ≈ 375 | Geradlinig proportional zum steuerpflichtigen Vermögen |
| 1,000,000 | ≈ 750 | Einfacher Bezugspunkt für die Planung |
| 3,000,000 | ≈ 2,250 | Skaliert direkt mit höheren Vermögenswerten |
Diese Zahlen geben nur die einfache Vermögenssteuer pro Anteil an. Ihre tatsächliche Vermögenssteuerrechnung hängt ab von der Multiplikation dieser Bemessungsgrundlage mit den geltenden kantonalen, kommunalen und (gegebenenfalls) kirchlichen Steuereinheiten in Ihrer Gemeinde.
Steuereinheiten & kommunale Multiplikatoren in Luzern
Luzern verwendet eine Einheitssystem anstelle von separaten prozentualen Multiplikatoren. Der Kanton setzt einen kantonale Steuereinheit (derzeit 1,60 Einheiten für die staatliche Steuer), und jede Gemeinde legt ihre eigene kommunale Steuereinheiten. Für die meisten Einwohner ist das Wichtigste die Gesamtzahl der Einheiten (kantonal + kommunal und ggf. kirchlich), die die einfache Basis von 0,75‰ multiplizieren.
Auf der anderen Seite des Kantons, der Gesamteinheiten (kantonal + kommunal) liegen in der Regel bei knapp 2,7 Einheiten in sehr steuerschwachen Gemeinden bis zu etwa 4.1-4.3 Einheiten in Gemeinden mit höherer Steuerbelastung. Die nachfolgende Tabelle zeigt indikative Gesamteinheiten (ohne Kirche) für ausgewählte Gemeinden in der Luzerner Agglomeration und Seenregion.
| Kommune (Beispiele) | Illustrative Summe der Steuereinheiten* (kantonal + kommunal) | Kommentar |
|---|---|---|
| Stadt Luzern | ≈ 3.50 | Urbaner Benchmark; durch die jüngsten Senkungen hat die Stadt spürbar an Attraktivität gewonnen. |
| Kriens | ≈ 3.70-3.77 | Großer Vorort; etwas höhere Gesamteinheiten als die Stadt. |
| Horw | ≈ 3.25-3.30 | Seeseite, in der Nähe von Luzern; geringfügig weniger Einheiten als in der Stadt. |
| Meggen | ≈ 2.65-2.70 | Prominente Niedrigsteuergemeinde; gehört zu den niedrigsten Gesamteinheiten im Kanton. |
| Wurzel | ≈ 3.30 | Wachsendes Wohn- und Geschäftsviertel; wettbewerbsfähige Einheiten der mittleren Preisklasse. |
| Weggis / Vitznau | ≈ 3.15-3.25 | Resorts am Vierwaldstättersee; moderate Gesamteinheiten mit starkem Lifestyle-Appeal. |
| Landgemeinden mit höherer Steuerbelastung (z.B. Luthern, Altbüron) | ≈ 4.10-4.40 | Am oberen Ende der Luzerner Palette; höherer kommunaler Anteil. |
*Die angegebenen Gesamteinheiten sind Richtwerte und können je nach Steuerzeitraum und Steuerzahlerkategorie leicht variieren. Sie enthalten keine Kircheneinheiten, die für Mitglieder anerkannter Gemeinschaften gesondert erhoben werden.
Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele
Für die Luzernerinnen und Luzerner kann die kombinierte kantonale und kommunale Vermögenssteuer (ohne Kirche) näherungsweise wie folgt berechnet werden:
Gesamtvermögensteuer ≈ Steuerpflichtiges Nettovermögen × 0,75‰ × Summe der Anteile.
Die folgenden Beispiele verwenden die einfache Basis aus der vorherigen Tabelle und vergleichen eine steuergünstige Kommune wie Meggen (≈ 2,7 Einheiten) mit dem Stadt Luzern (≈ 3,5 Einheiten). Sie gehen von einem steuerpflichtigen Nettovermögen nach Freibeträgen aus und lassen die Kirchensteuer außer Acht.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Niedrigsteuer-Gemeinde @ 2,7 Einheiten (z.B. Meggen) | Luzern Stadt @ 3.5 Einheiten | Ungefährer effektiver %-Bereich |
|---|---|---|---|
| 500,000 | ≈ 500,000 × 0.75‰ × 2.7 ≈ 1.010 CHF | ≈ 500,000 × 0.75‰ × 3.5 ≈ 1.310 CHF | ~0,20%-0,26% |
| 1,000,000 | ≈ 1,000,000 × 0.75‰ × 2.7 ≈ 2.025 CHF | ≈ 1,000,000 × 0.75‰ × 3.5 ≈ 2.625 CHF | ~0,20%-0,26% |
| 3,000,000 | ≈ 3,000,000 × 0.75‰ × 2.7 ≈ 6.075 CHF | ≈ 3,000,000 × 0.75‰ × 3.5 ≈ 7.875 CHF | ~0,20%-0,26% |
Diese Summen stimmen weitgehend mit vergleichbaren Schätzungen überein, wonach die effektive Vermögenssteuer in Luzern bei 0,21-0,25% des steuerbaren Vermögens in der Kantonshauptstadt bei CHF 1-5 Mio., wobei keine Kirchensteuer und Standardfreibeträge angenommen werden.
Anmerkungen und Vorbehalte
- Zuschläge und Schwellenwerte: Luzern gewährt persönliche und familiäre Freibeträge, die das steuerbare Vermögen vor Anwendung der 0,75‰-Basis reduzieren. Unterhalb der kombinierten Freibeträge wird keine kantonale oder kommunale Vermögenssteuer fällig. Siehe Zulagen und Abzüge.
- Die Verschuldung reduziert die Basis: Die am 31. Dezember ausstehenden Hypotheken, Investitionsdarlehen und sonstigen vollstreckbaren Forderungen können vom Bruttovermögen abgezogen werden. Bruttovermögen. Kantonsübergreifende und grenzüberschreitende Vermögensbestände erfordern Steuerausscheidung (Aufteilung zwischen den Gerichtsbarkeiten). Siehe Zulagen.
- Regeln für die Bewertung: Bankfähige Vermögenswerte werden in der Regel zum Marktwert am Jahresende bewertet; Immobilien werden nach den kantonalen Immobilien werden nach den kantonalen Bewertungsvorschriften bewertet, und Beteiligungen an privaten Unternehmen werden nach bestimmten Methoden bewertet. Siehe Regeln für die Bewertung.
- Kirchensteuer: Die Kirchensteuer wird von den anerkannten Religionsgemeinschaften getrennt festgelegt und nur von den Mitgliedern erhoben. Sie sind in den obigen Zahlenbeispielen nicht enthalten.
- Jahresspezifische Einheiten: Die Steuereinheiten und Freibeträge werden von Zeit zu Zeit angepasst (zum Beispiel im Rahmen der Steuergesetzreform 2025). Überprüfen Sie immer die aktuellen Einheiten für Ihre Gemeinde und Ihr Steuerjahr anhand der offiziellen Luzerner Steuerpublikationen oder mit dem Rechner.
