Neuchatel Vermögenssteuerbewertung
Neuenburger Vermögenssteuer: Bewertungsregeln
Neuenburg bewertet das Vermögen am Jahresende mit Katasterwerten für Immobilien und mit den üblichen Schweizer Methoden für Wertpapiere, Privatunternehmen, Versicherungen und ausländische Vermögenswerte.
Vermögenssteuer im Kanton Neuenburg (Vermögensabgabe (impôt sur la fortune)) wird auf das Vermögen des Steuerpflichtigen erhoben Nettovermögen zum 31. Dezember. Die kantonale Steuerverwaltung erklärt, dass die Vermögenssteuer berechnet wird auf das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen, das am Ende des Steuerzeitraums oder am Ende der Neuenburger Steuerpflicht Steuerpflicht.
Neuenburg wendet das allgemeine Schweizer Prinzip der fairer Marktwert, aber für Immobilien stützt sie sich auf den offiziellen katastermäßige (steuerliche) Schätzung. Bei Wertschriften und nicht börsenkotierten Beteiligungen folgt der Kanton folgt der Kanton den Bewertungsrichtlinien des Bundes und der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), um die Konsistenz mit anderen Kantonen zu gewährleisten.
1. Allgemeiner Bewertungsgrundsatz
Im Einklang mit den Schweizer Harmonisierungsvorschriften besteuert Neuenburg das Vermögen auf der Grundlage der folgenden Kriterien:
- Weltweites Nettovermögen für in Neuenburg ansässige Personen, vorbehaltlich der Zuteilungs- und Vertragsregeln.
- Marktwert zum 31. Dezember für die meisten Vermögenswerte, es sei denn, es gilt eine besondere Vorschrift (z. B. der Katasterwert).
- Für das Betriebsvermögen werden die Werte an den Steuerbilanz für einkommensteuerliche Zwecke verwendet werden.
2. Immobilien (Kataster / Steuerliche Schätzung)
Für die Neuenburger Vermögenssteuer werden die Immobilien im Privatvermögen anhand der offiziellen katastermäßige (steuerliche) Schätzung von der kantonalen Steuerbehörde festgelegt:
- Die für die private Vermögenssteuer zu deklarierender Wert ist gleich dem Katasterschätzungen zum 31. Dezember des Steuerjahres.
- Die Katasterschätzung ist ein Referenzwert, der auch für die Berechnung des angenommenen Mietwerts und bestimmter anderer Steuern verwendet wird. Sie wird nach Bau, Renovierung, Nutzungsänderung oder auf Antrag aktualisiert.
- Liegt die Katasterschätzung zum Zeitpunkt des Ausfüllens der Steuererklärung noch nicht vor, kann der Steuerpflichtige vorläufig erklären. 70% des Kaufpreises oder der Gesamtinvestitionskosten anstelle des steuerlichen Wertes. Sobald die Sobald die endgültige Katasterschätzung vorliegt, passt die Steuerbehörde die Veranlagung entsprechend an.
- Für nichtlandwirtschaftliche Gebäude und Grundstücke (REI) und für ländliche/landwirtschaftliche Grundstücke (REIAgr) gibt es getrennte technische Anweisungen. Immobilien (REIAgr), aber für die private Vermögenssteuer ist das Ergebnis immer noch ein einziger Katasterwert pro Immobilie.
Für Liegenschaften ausserhalb von Neuchâtel:
- Schweizer Immobilien in anderen Kantonen: den lokalen Steuerwert angeben (fiskalischer Wert / Steuerwert) im Sinne des jeweiligen Kantons.
- Ausländisches Eigentum: den lokalen Marktwert oder den entsprechenden offiziellen Wert angeben und dann in CHF umrechnen (siehe Ausländische Vermögenswerte).
3. Börsennotierte Wertpapiere
Neuenburg folgt dem Schweizer Standardansatz für börsennotierte Wertpapiere:
- Aktien, Anleihen, ETFs und Fonds an einer Börse notiert sind, werden zu ihrem 31. Dezember Marktpreis.
- In der Praxis erwarten die Steuerbehörden, dass die Verwendung des Jahresendpreisliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für viele schweizerische und ausländische Wertpapiere, um eine einheitliche Bewertung zu gewährleisten.
- Wenn ein Wertpapier nicht in der FTA-Liste aufgeführt ist, verwenden Sie den Schlusskurs an einer anerkannten Börse am Jahresende oder einen angemessenen Durchschnitt der jüngsten Kurse, wenn die Liquidität begrenzt ist.
- Aufgelaufene Zinsen auf Anleihen sind in der Regel im Börsenkurs enthalten; separate Anpassungen sind für private Anleger nur selten erforderlich. Privatanleger.
- Fügen Sie die Portfolioauszüge zum Jahresende bei oder bewahren Sie diese auf, aus denen ISINs/Ticker, Mengen und Gesamtwerte in CHF hervorgehen.
4. Nicht börsennotierte Aktien und Privatunternehmen
Bei Beteiligungen an privaten Unternehmen und anderen nicht börsennotierten Wertpapieren orientiert sich Neuenburg an der Hinweise der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) (KS 28) in der ganzen Schweiz verwendet:
- Hat der Wohnsitzkanton des Unternehmens bereits eine offizielle Steuerwert pro Aktie, Dieser Wert sollte von allen in Neuenburg ansässigen Aktionären verwendet werden.
-
Wenn kein offizieller Wert existiert, werden nicht börsennotierte Aktien in der Regel mit dem
Praktiker-Methode, kombiniert:
- Nettoinventarwert (NAV): buchmäßiges Eigenkapital, bereinigt um stille Reserven und außerbilanzielle Posten.
- Ertragswert: durchschnittlicher nachhaltiger Gewinn, kapitalisiert mit einem geeigneten Faktor, der das Risiko und den Sektor widerspiegelt.
- Der steuerpflichtige Wert ist häufig ein gewichteter Durchschnitt (z. B. 1/3 NAV und 2/3 Ertragswert), es sei denn, die besonderen Umstände des Unternehmens besondere Umstände des Unternehmens eine andere Gewichtung rechtfertigen.
Was die Dokumentation anbelangt, erwartet Neuchâtel in der Regel:
- Jahresabschlüsse für die letzten 2-3 Geschäftsjahre.
- Erläuterungen zu allen außergewöhnlichen oder einmaligen Posten, die sich auf den Gewinn oder das Eigenkapital auswirken.
- Konsistente Bewertungen für alle Aktionäre und Steuerjahre.
5. Betriebsvermögen & Selbstständigkeit
Für Einzelunternehmer und Partner, Betriebsvermögen (Handelsglück) werden im Allgemeinen auf der Grundlage des Wertes für die Einkommensteuer verwendete Werte:
- Das bewegliche Betriebsvermögen (Maschinen, Inventar, Betriebsfahrzeuge) wird mit seinem Steuerbilanzwert nach steuerlich anerkannten Abschreibungen und Rückstellungen.
- Immaterielle Vermögenswerte wie Geschäfts- oder Firmenwert oder Patente folgen der Steuerbilanz, wenn sie aktiviert werden; ein selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert wird in der Regel nur berücksichtigt, wenn er ausdrücklich anerkannt wird.
- Stille Reserven, die durch anerkannte Abschreibungen oder Rückstellungen gebildet werden, bleiben eingebettet und werden nicht automatisch für die Vermögenssteuer zurück, solange die Buchhaltung von der Steuerverwaltung akzeptiert wird.
- Unternehmensimmobilien werden mit ihrem Steuerbilanzwert angesetzt, der jedoch im Hintergrund weitgehend mit dem mit dem kataster- und marktbasierten Bewertungsrahmen übereinstimmen.
6. Lebens- und Rentenversicherung
Neuchâtel folgt der üblichen Schweizer Praxis für Lebens- und Rentenversicherungen:
- Lebensversicherungspolicen und rückzahlbare Rentenversicherungsverträge mit einer Sparkomponente werden in das steuerpflichtigen Vermögen zu ihrem Rückkaufswert (Erlös aus dem Verkauf) zum 31. Dezember.
- Reine Risikoversicherungen ohne Rückkaufswert werden nicht als Teil des steuerpflichtigen Vermögens betrachtet.
- Die Guthaben der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und die gebundenen Vorsorgegelder (Säule 3a) bleiben von der Vermögenssteuer befreit bis zur Auszahlung.
7. Andere Vermögenswerte
Alle Vermögenswerte, die oben nicht aufgeführt sind, müssen dennoch bei ihrer fairer Marktwert zum 31. Dezember:
- Krypto-Assets: Bewertung mit 31. Dezember-Kursen einer anerkannten Börse oder der Krypto-Referenzliste der ESTV Referenzliste und konvertieren in CHF, wenn sie in Fremdwährung notieren.
- Edelmetalle: Verwenden Sie für Standardbarren und -münzen die Barrenmarktpreise zum Jahresende.
- Kunst und Sammlerstücke: Verwenden Sie realistische Marktwerte; bei größeren Erhebungen kann die Steuerverwaltung kann die Steuerverwaltung Wertgutachten oder aktuelle Versicherungsbewertungen erwarten.
- Kraftfahrzeuge, Boote und ähnliche Güter: Verwenden Sie Marktwerte aus zweiter Hand, die auf Preisführern oder Händlerangeboten.
- Bargeld, Bankguthaben und Forderungen: Nominalsalden verwenden; bei eindeutig zweifelhaften Forderungen kann ein Bei eindeutig zweifelhaften Forderungen kann ein niedrigerer Wert gerechtfertigt sein, wenn das Verlustrisiko dokumentiert ist.
- Gewöhnlicher Hausrat und persönliche Gegenstände werden im Allgemeinen als Teil des normalen Lebensumfelds betrachtet, die für die Vermögenssteuer nicht einzeln bewertet werden.
8. Auslandsvermögen und Wechselkurse
Die Neuenburgerinnen und Neuenburger werden auf ihr Vermögen besteuert weltweites Nettovermögen. Ausländische Vermögenswerte müssen daher in der Neuenburger Steuererklärung angegeben werden:
- Ausländische Bankkonten und Portfolios: Bewertung zum lokalen Markt- oder Nominalwert am Jahresende und Umrechnung in CHF unter Verwendung des offizielle Wechselkurse vom 31. Dezember (in der Regel die FTA FX-Liste).
- Ausländische Immobilien: Verwenden Sie den lokalen Marktwert oder den offiziellen Steuerwert, wie er von der Neuenburger Steuerverwaltung akzeptiert wird, und rechnen Sie dann in CHF um. Diese Werte werden sowohl für die Vermögenssteuer als auch für die interkantonale oder internationale Verrechnung verwendet.
- Ausländische Lebensversicherungen und Renten: Anwendung der gleichen Grundsätze wie bei den Schweizer Versicherungen; die Vermögenssteuer Die Befreiung der ausländischen beruflichen Vorsorge von der Vermögenssteuer hängt von der steuerlichen Behandlung in der Schweiz ab, nicht von ausländischen Rechtsbezeichnungen.
- Bewahren Sie die Originale ausländischer Erklärungen und Bewertungen sowie Nachweise über die verwendeten Wechselkurse auf, falls das Finanzamt eine Klärung oder Dokumentation verlangt.
9. Verbindlichkeiten (Schuldenabzug)
Neuenburger Steuern Nettovermögen, Daher werden die Schulden vom Gesamtvermögen abgezogen, um die Steuerbemessungsgrundlage zu ermitteln:
- Hypotheken auf Liegenschaften sind zu ihrem Nominalwert am 31. Dezember abzugsfähig, unabhängig davon, ob sich die Immobilien in Neuenburg, in einem anderen Kanton oder im Ausland liegen.
- Persönliche Darlehen, Überziehungskredite und Kreditkartenguthaben sind ebenfalls abzugsfähig, wenn sie echte, einklagbare Verpflichtungen darstellen.
- Für gemeinsame Schulden oder Garantien, sollte nur der vom Steuerpflichtigen wirtschaftlich getragene Anteil abgezogen werden abgezogen werden.
- Schulden in Fremdwährung müssen zu denselben Kursen in CHF umgerechnet werden, die am Jahresende für Vermögenswerte in dieser Währung.
Nach Abzug der Verbindlichkeiten wendet Neuenburg seine persönlichen Freibeträge und den progressiven Vermögenssteuertarif an (beginnend bei einem Nettovermögen von ca. CHF 50'000 und ansteigend bis zu einem Höchstsatz im Bereich von 3-4‰), um die endgültige kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer.
10. Dokumentation und Verifizierung
- Katasterauszüge für jedes Neuenburger Grundstück mit dem amtlichen Katasterwert zum 31. Dezember.
- Kaufverträge, Renovierungsrechnungen und ggf. Korrespondenz zu Katasterrevisionen oder Sachverständigengutachten.
- Bank- und Portfolioauszüge zum Jahresende, in denen Positionen, Marktwerte und der Gesamtwert in CHF aufgeführt sind.
- Versicherungszertifikate, die den Rückkaufswert für Lebens- und Rentenversicherungsverträge ausweisen.
- Jahresabschlüsse und Bewertungsvermerke für bedeutende nicht börsennotierte Beteiligungen oder privat gehaltenes Betriebsvermögen privat.
- Nachweise über die Werte ausländischer Vermögenswerte und die verwendeten Wechselkurse (Ausdrucke der Devisenliste der ESTV oder Bankbestätigungen).
11. Planung von Takeaways
- Schwerpunkt Immobilien: In Neuenburg bestimmt der Katasterwert direkt die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer Eigentum. Die Kenntnis und gegebenenfalls die Anfechtung oder Aktualisierung dieses Wertes kann sich erheblich auf die jährliche Rechnung auswirken.
- Verschuldung: Da die Vermögenssteuer auf das Nettovermögen erhoben wird, kann die Verteilung von Hypotheken und anderen Hypotheken und andere Darlehen effizient auf Liegenschaften und Kantone verteilt werden, kann die Steuerbemessungsgrundlage optimiert werden.
- Privatunternehmen und Betriebsvermögen: KS 28-Bewertungen und die Verknüpfung mit der Steuerbilanz bedeuten, dass die Bilanzpolitik, die Gewinnglättung und die Verwaltung der Rücklagen sowohl die Einkommens- als auch die Vermögenssteuer beeinflussen.
- Grenzüberschreitende Investoren: Die konsequente Verwendung der Preis- und Devisenlisten der ESTV vereinfacht die Koordination zwischen Neuenburger Steuererklärungen und ausländischen Steuererklärungen und unterstützt Anträge auf Entlastung bei der Doppelbesteuerung.
- Modellierung der Auswirkungen: Kombinieren Sie genaue Bewertungs- und Schuldendaten mit den Freibeträgen und progressiven Sätzen von Neuenburg progressiven Sätzen mit dem Vermögenssteuer-Rechner um die effektive Vermögenssteuerbelastung unter verschiedenen Szenarien.
