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Nidwaldner Vermögenssteuerfälle

Nidwaldner Vermögenssteuer: Fälle & Arbeitsbeispiele

Illustrative Berechnungen, wie sich die proportionale Nidwaldner Vermögenssteuer von 0,25‰ und die vergleichsweise tiefen Gemeindesteuerfüssen in Gemeinden wie Stans, Hergiswil, Ennetbürgen, Stansstad und Buochs auswirken.

Nidwalden ist der einzige Schweizer Kanton mit einer streng proportionale Vermögenssteuer: die einfache Steuer auf das zu versteuernde Nettovermögen ist eine Pauschalsteuer 0,25‰ (0,025%), unabhängig vom Vermögensniveau. Der endgültige Betrag ist:

Vermögenssteuer = steuerbares Nettovermögen × 0,25‰ × kombinierter kantonaler und kommunaler Steuersatz (Steuerfuss).

In der Praxis bewegen sich die kommunalen Steuersätze in etwa zwischen 4.05 bis 5.16 Einheiten (ohne Kirchen), was zu effektiven Gesamtvermögenssteuersätzen führt, die typischerweise bei 0,10-0,13% des Nettovermögens in den meisten Gemeinden.

Die Standardzuschläge (gerundet) sind: CHF 35'000 für Einzelpersonen, 70'000 CHF für Ehepaare und 15.000 CHF pro Kind. In den folgenden Beispielen werden Richtwerte für das Jahr 2025 verwendet, die nur der Veranschaulichung dienen.

Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Bestimmte qualifizierte Beteiligungen können von einem ermäßigten Steuersatz von 0,20‰ profitieren, der hier nicht in allen Einzelheiten modelliert wird.


Fall A - Alleinstehender Berufsangehöriger in Hergiswil (Niedrigsteuergemeinde)

  • Gemeinde: Hergiswil (Steuerfuss ≈ 4.05)
  • Vermögen: CHF 1.000.000 (Wertpapiere und Bargeld)
  • Passiva: keine
  • Zulage: CHF 35'000 (einfach)
NettovermögenCHF 1.000.000
Abzüglich Zulage- CHF 35'000
Steuerpflichtiges NettovermögenCHF 965.000
Einfache Vermögenssteuer (0,25‰)≈ CHF 241
Steuerfuss Hergiswil (≈ 4.05)× 4.05
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 980
Effektiver Satz≈ 0,10% des Nettovermögens
Beobachtung: Selbst bei einem Nettovermögen von CHF 1 Mio. führt das lineare 0,25‰-System von Hergiswil zu einem sehr niedrigen absoluten Steuerbetrag im Vergleich zu den meisten anderen Schweizer Kantonen.

Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Stans (Kantonshauptstadt)

  • Gemeinde: Stans (Steuerfuss ≈ 4.81)
  • Vermögen: CHF 2'500'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
  • Passiva: CHF 900'000 Hypothek
  • Zulagen: CHF 70'000 (verheiratet) + CHF 30'000 (zwei Kinder) = CHF 100'000
Nettovermögen1.600.000 CHF
Abzüglich Zulagen- 100.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen1.500.000 CHF
Einfache Vermögenssteuer (0,25‰)CHF 375.
Steuerfuss Stans (≈ 4.81)× 4.81
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 1.805
Effektiver Satz≈ 0,11% des Nettovermögens
Planungswinkel: Bei einem Pauschalsatz sind die wichtigsten Hebel die Hypothek (direkte Reduzierung des steuerpflichtigen Vermögens) und die kommunaler Steuerfuss. Es gibt keinen Progressions- oder Stufeneffekt bei höheren Vermögensstufen.

Fall C - Unternehmer mit privaten Gesellschaftsanteilen in Ennetbürgen

  • Gemeinde: Ennetbürgen (Steuerfuss ≈ 4.16)
  • Nicht kotierte Aktien: CHF 3'500'000 (Bewertung nach der Praxis-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 700'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'500'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
  • Familienstand: Verheiratet, keine Kinder (Freibetrag CHF 70'000)
Bruttovermögen4.200.000 CHF
Abzüglich Verbindlichkeiten- CHF 1.500.000
Nettovermögen2.700.000 CHF
Abzüglich Zulage- 70.000 CHF
Steuerpflichtiges VermögenCHF 2'630'000
Einfache Vermögenssteuer (0,25‰)≈ 658 CHF
Steuerfuss Ennetbürgen (≈ 4.16)× 4.16
Vermögenssteuer insgesamt≈ CHF 2.735
Effektiver Satz≈ 0,10% des Nettovermögens

In der Praxis kann für qualifizierte Beteiligungen (≥10%) ein leicht reduzierter Satz von 0,20‰ auf die Aktienkomponente profitieren, was das Ergebnis weiter senkt. In diesem Beispiel wird der Einfachheit halber der Standardsatz von 0,25‰ verwendet.

Planungswinkel: Für Unternehmerinnen und Unternehmer bietet Nidwalden eine gut kalkulierbare Vermögenssteuerbelastung. Bewertung und Verschuldung spielen eine Rolle, aber es gibt keine progressive “Strafe” bei höheren Nettovermögenswerten.

Fall D - Gebietsfremder als Eigentümer einer Wohnung in Buochs

  • Steuerliche Verflechtung: Nur Gebietsfremde mit Nidwaldner Vermögen
  • Wert der Immobilie: CHF 1'200'000 (Vermögenssteuerwert)
  • Hypothek: CHF 800'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
  • Gemeinde: Buochs (Steuerfuss ≈ 4.93)
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
  • Freibetrag: Einmaliger Freibetrag CHF 35'000 für NW-situs Vermögen (vereinfacht)
Schweizer Nettovermögen400.000 CHF
Abzüglich Freibetrag (vereinfacht)- CHF 35'000
Steuerbares Schweizer VermögenCHF 365'000
Einfache Vermögenssteuer (0,25‰)≈ CHF 91
Steuerfuss Buochs (≈ 4.93)× 4.93
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 450
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0,11%
Tipp: Für Nichtansässige ist nur der Teil der Schulden abzugsfähig, der wirtschaftlich mit dem Nidwaldner Grundstück zusammenhängt in Nidwalden abzugsfähig. Globale Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bleiben in erster Linie im Land des Wohnsitzes relevant.

Fall E - Vergleich: Hergiswil vs. Stans vs. Buochs

Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)

Hergiswil (4.05) Stans (4.81) Buochs (4.93)
Einfache Vermögenssteuer (0,25‰ von CHF 2'000'000) CHF 500.
Steuerfuss (ohne Kirchen) 4.05 4.81 4.93
Vermögenssteuer insgesamt ≈ CHF 2.025 ≈ CHF 2.405 ≈ CHF 2.465
Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) ≈ 0,10% ≈ 0,12% ≈ 0,12%
Jährliche Differenz Spanne von rund CHF 400-450 pro Jahr zwischen einer Niedrigsteuergemeinde (Hergiswil) und einer Hochsteuergemeinde (Buochs) bei gleichem steuerbarem Vermögen
Anmerkung: Da der Nidwaldner Steuersatz proportional ist, haben alle Gemeinden den gleichen Sockel von 0,25‰. Der einzige innerkantonale Hebel ist der Steuerfuss, was immer noch zu einer sichtbaren, wenn auch bescheidenen, Spreizung der jährlichen Vermögenssteuer bei höheren Vermögensniveaus.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Nidwalden ist ein Kanton mit sehr niedriger Vermögenssteuer, Die effektiven Sätze liegen in vielen Gemeinden bei 0,10-0,13% des Nettovermögens.
  • Die Vermögenssteuer ist streng proportional (0,25‰ einfache Steuer): Es gibt keine Progression bei steigendem Vermögen.
  • Die Gemeindesteuersätze (Steuerfüsse) sind der wichtigste innerkantonale Planungshebel; Hergiswil und Ennetbürgen sind etwas leichter als Gemeinden mit höheren Steuerfüssen.
  • Dank der Freibeträge (35'000 CHF für Alleinstehende, 70'000 CHF für Ehepaare und 15'000 CHF pro Kind) werden bescheidene Vermögen nur gering besteuert.
  • Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten reduzieren das steuerpflichtige Nettovermögen linear, was die Hebelwirkung zu einem wichtigen Planungsinstrument für Immobilienbesitzer macht.
  • Für Unternehmer sind die konsequente Bewertung von privaten Unternehmensbeteiligungen und die mögliche Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 0,20‰ von zentraler Bedeutung für die Verwaltung der Vermögensbemessungsgrundlage.
  • Gebietsfremde werden nur auf dem Nidwaldner Vermögen besteuert, wobei die Schuldzuweisung eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Schweizer Steuerbemessungsgrundlage spielt.