Nidwaldner Vermögenssteuerfälle
Nidwaldner Vermögenssteuer: Fälle & Arbeitsbeispiele
Illustrative Berechnungen, wie sich die proportionale Nidwaldner Vermögenssteuer von 0,25‰ und die vergleichsweise tiefen Gemeindesteuerfüssen in Gemeinden wie Stans, Hergiswil, Ennetbürgen, Stansstad und Buochs auswirken.
Nidwalden ist der einzige Schweizer Kanton mit einer streng proportionale Vermögenssteuer: die einfache Steuer auf das zu versteuernde Nettovermögen ist eine Pauschalsteuer 0,25‰ (0,025%), unabhängig vom Vermögensniveau. Der endgültige Betrag ist:
Vermögenssteuer = steuerbares Nettovermögen × 0,25‰ × kombinierter kantonaler und kommunaler Steuersatz (Steuerfuss).
In der Praxis bewegen sich die kommunalen Steuersätze in etwa zwischen 4.05 bis 5.16 Einheiten (ohne Kirchen), was zu effektiven Gesamtvermögenssteuersätzen führt, die typischerweise bei 0,10-0,13% des Nettovermögens in den meisten Gemeinden.
Die Standardzuschläge (gerundet) sind: CHF 35'000 für Einzelpersonen, 70'000 CHF für Ehepaare und 15.000 CHF pro Kind. In den folgenden Beispielen werden Richtwerte für das Jahr 2025 verwendet, die nur der Veranschaulichung dienen.
Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Bestimmte qualifizierte Beteiligungen können von einem ermäßigten Steuersatz von 0,20‰ profitieren, der hier nicht in allen Einzelheiten modelliert wird.
Fall A - Alleinstehender Berufsangehöriger in Hergiswil (Niedrigsteuergemeinde)
- Gemeinde: Hergiswil (Steuerfuss ≈ 4.05)
- Vermögen: CHF 1.000.000 (Wertpapiere und Bargeld)
- Passiva: keine
- Zulage: CHF 35'000 (einfach)
| Nettovermögen | CHF 1.000.000 |
|---|---|
| Abzüglich Zulage | - CHF 35'000 |
| Steuerpflichtiges Nettovermögen | CHF 965.000 |
| Einfache Vermögenssteuer (0,25‰) | ≈ CHF 241 |
| Steuerfuss Hergiswil (≈ 4.05) | × 4.05 |
| Fällige Vermögenssteuer | ≈ CHF 980 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,10% des Nettovermögens |
Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Stans (Kantonshauptstadt)
- Gemeinde: Stans (Steuerfuss ≈ 4.81)
- Vermögen: CHF 2'500'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
- Passiva: CHF 900'000 Hypothek
- Zulagen: CHF 70'000 (verheiratet) + CHF 30'000 (zwei Kinder) = CHF 100'000
| Nettovermögen | 1.600.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Zulagen | - 100.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Vermögen | 1.500.000 CHF |
| Einfache Vermögenssteuer (0,25‰) | CHF 375. |
| Steuerfuss Stans (≈ 4.81) | × 4.81 |
| Geschätzte Vermögenssteuer | ≈ CHF 1.805 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,11% des Nettovermögens |
Fall C - Unternehmer mit privaten Gesellschaftsanteilen in Ennetbürgen
- Gemeinde: Ennetbürgen (Steuerfuss ≈ 4.16)
- Nicht kotierte Aktien: CHF 3'500'000 (Bewertung nach der Praxis-Methode)
- Andere Vermögenswerte: CHF 700'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
- Passiva: CHF 1'500'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
- Familienstand: Verheiratet, keine Kinder (Freibetrag CHF 70'000)
| Bruttovermögen | 4.200.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Verbindlichkeiten | - CHF 1.500.000 |
| Nettovermögen | 2.700.000 CHF |
| Abzüglich Zulage | - 70.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Vermögen | CHF 2'630'000 |
| Einfache Vermögenssteuer (0,25‰) | ≈ 658 CHF |
| Steuerfuss Ennetbürgen (≈ 4.16) | × 4.16 |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ CHF 2.735 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,10% des Nettovermögens |
In der Praxis kann für qualifizierte Beteiligungen (≥10%) ein leicht reduzierter Satz von 0,20‰ auf die Aktienkomponente profitieren, was das Ergebnis weiter senkt. In diesem Beispiel wird der Einfachheit halber der Standardsatz von 0,25‰ verwendet.
Fall D - Gebietsfremder als Eigentümer einer Wohnung in Buochs
- Steuerliche Verflechtung: Nur Gebietsfremde mit Nidwaldner Vermögen
- Wert der Immobilie: CHF 1'200'000 (Vermögenssteuerwert)
- Hypothek: CHF 800'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
- Gemeinde: Buochs (Steuerfuss ≈ 4.93)
- Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
- Freibetrag: Einmaliger Freibetrag CHF 35'000 für NW-situs Vermögen (vereinfacht)
| Schweizer Nettovermögen | 400.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Freibetrag (vereinfacht) | - CHF 35'000 |
| Steuerbares Schweizer Vermögen | CHF 365'000 |
| Einfache Vermögenssteuer (0,25‰) | ≈ CHF 91 |
| Steuerfuss Buochs (≈ 4.93) | × 4.93 |
| Geschätzte Vermögenssteuer | ≈ CHF 450 |
| Effektivzins auf Schweizer Vermögen | ≈ 0,11% |
Fall E - Vergleich: Hergiswil vs. Stans vs. Buochs
Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)
| Hergiswil (4.05) | Stans (4.81) | Buochs (4.93) | |
|---|---|---|---|
| Einfache Vermögenssteuer (0,25‰ von CHF 2'000'000) | CHF 500. | ||
| Steuerfuss (ohne Kirchen) | 4.05 | 4.81 | 4.93 |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ CHF 2.025 | ≈ CHF 2.405 | ≈ CHF 2.465 |
| Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) | ≈ 0,10% | ≈ 0,12% | ≈ 0,12% |
| Jährliche Differenz | Spanne von rund CHF 400-450 pro Jahr zwischen einer Niedrigsteuergemeinde (Hergiswil) und einer Hochsteuergemeinde (Buochs) bei gleichem steuerbarem Vermögen | ||
Wichtigste Erkenntnisse
- Nidwalden ist ein Kanton mit sehr niedriger Vermögenssteuer, Die effektiven Sätze liegen in vielen Gemeinden bei 0,10-0,13% des Nettovermögens.
- Die Vermögenssteuer ist streng proportional (0,25‰ einfache Steuer): Es gibt keine Progression bei steigendem Vermögen.
- Die Gemeindesteuersätze (Steuerfüsse) sind der wichtigste innerkantonale Planungshebel; Hergiswil und Ennetbürgen sind etwas leichter als Gemeinden mit höheren Steuerfüssen.
- Dank der Freibeträge (35'000 CHF für Alleinstehende, 70'000 CHF für Ehepaare und 15'000 CHF pro Kind) werden bescheidene Vermögen nur gering besteuert.
- Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten reduzieren das steuerpflichtige Nettovermögen linear, was die Hebelwirkung zu einem wichtigen Planungsinstrument für Immobilienbesitzer macht.
- Für Unternehmer sind die konsequente Bewertung von privaten Unternehmensbeteiligungen und die mögliche Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 0,20‰ von zentraler Bedeutung für die Verwaltung der Vermögensbemessungsgrundlage.
- Gebietsfremde werden nur auf dem Nidwaldner Vermögen besteuert, wobei die Schuldzuweisung eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Schweizer Steuerbemessungsgrundlage spielt.
