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Obwalden Vermögenssteuerfälle

Obwalden Vermögenssteuer: Fälle & Praxisbeispiele

Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die proportionale Obwaldner Vermögenssteuer und die lokalen Steuerfüsse (Steuerfüsse) in Gemeinden wie Sarnen, Kerns, Alpnach und Engelberg in der Praxis angewendet werden.

Obwalden wendet eine proportionale Vermögenssteuer: die einfache kantonale Steuer auf dem steuerbaren Nettovermögen ist eine Pauschalsteuer 0,2‰ (0,02%). Die endgültige Rechnung ergibt sich durch Multiplikation der einfachen Steuer mit dem kantonaler Steuerfuss und die kommunale Steuereinheiten.

Für Einzelpersonen bleibt die effektive Belastung in der Kantonshauptstadt Sarnen in der Regel unter ≈ 0,14% des Nettovermögens, Damit gehört Obwalden zu den größten Schweizer Kantone mit der niedrigsten Vermögenssteuer. Engelberg, als touristische Berggemeinde, liegt am oberen Engelberg liegt als touristische Berggemeinde am oberen Ende der kantonalen Skala, während Sarnen, Kerns und Alpnach eher leichter sind.

Die Standard-Vermögenssteuerfreibeträge (gerundet) sind: 25.000 CHF für Einzelpersonen, 50'000 CHF für Ehepaare und 10'000 CHF pro Kind. In den nachstehenden Beispielen werden die Parameter des Stils 2025 nur zur Veranschaulichung verwendet.

Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Minimale Grundsteuerregeln werden nicht explizit modelliert.


Fall A - Alleinstehende Berufsleute in Sarnen (Kantonshauptstadt)

  • Gemeinde: Sarnen (Benchmark in Obwalden)
  • Vermögen: CHF 1.000.000 (börsennotierte Wertpapiere und Bargeld)
  • Passiva: keine
  • Zulage: CHF 25'000 (einfach)
NettovermögenCHF 1.000.000
Abzüglich Zulage- 25.000 CHF
Steuerpflichtiges Nettovermögen975.000 CHF
Einfache Vermögenssteuer (0,2‰)≈ CHF 195
Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor≈ ×5.0
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 980
Effektiver Satz≈ 0,10% des Nettovermögens
Beobachtung: Mit rund CHF 1 Mio. Finanzvermögen ist die gesamte Vermögenssteuerbelastung in Sarnen deutlich deutlich niedriger als in Mittel- oder Hochsteuerkantonen und selbst im Vergleich zu den Innerschweizer Tiefsteuerkantonen wettbewerbsfähig.

Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Kerns

  • Gemeinde: Kerns (etwas höhere Steuereinheiten als Sarnen)
  • Vermögen: CHF 2'500'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
  • Passiva: CHF 900'000 Hypothek
  • Zulagen: CHF 50'000 (verheiratet) + CHF 20'000 (zwei Kinder) = CHF 70'000
Nettovermögen1.600.000 CHF
Abzüglich Zulagen- 70.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen1.530.000 CHF
Einfache Vermögenssteuer (0,2‰)≈ CHF 306
Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor≈ ×6.0
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 1.840
Effektiver Satz≈ 0,11% des Nettovermögens
Planungswinkel: Da der Tarif verhältnismäßig ist, sind die wichtigsten Faktoren die Größe des Nettovermögens (nach Hypothek) und der kommunale Steuereinheiten. Kleine Unterschiede im Faktor bleiben auch bei auf dem niedrigen Gesamtniveau von Obwalden.

Fall C - Unternehmer mit privaten Gesellschaftsanteilen in Alpnach

  • Gemeinde: Alpnach (mittlere bis niedrige Steuereinheiten)
  • Nicht kotierte Aktien: CHF 3'500'000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 700'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'500'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
  • Familienstand: Verheiratet, keine Kinder (Freibetrag CHF 50'000)
Nettovermögen2.700.000 CHF
Abzüglich Zulage- 50.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen2.650.000 CHF
Einfache Vermögenssteuer (0,2‰)≈ CHF 530
Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor≈ ×4.5
Vermögenssteuer insgesamt≈ CHF 2.390
Effektiver Satz≈ 0,09% des Nettovermögens

Unter der Annahme einer einheitlichen Bewertung des Privatunternehmens nach der Methode des Praktikers und ohne besondere zusätzliche Erleichterungen.

Planungswinkel: Die proportionale Vermögenssteuer in Obwalden bedeutet für die Unternehmer, dass die Bewertung der Privatbeteiligungen und die Wahl der Gemeinde in einer linearen Wechselwirkung stehen: Jede zusätzliche Million an Nettovermögen ist mit einer sehr berechenbaren, relativ geringen absoluten Steuerkosten.

Fall D - Gebietsfremder als Eigentümer einer Ferienwohnung in Engelberg

  • Steuerliche Verflechtung: Nichtansässiger mit nur Obwaldner Eigentum
  • Wert der Immobilie: CHF 1'200'000 (Vermögenssteuerwert)
  • Hypothek: CHF 800'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
  • Gemeinde: Engelberg (oberes Ende der Obwaldner Steuerkette)
  • Zulage: CHF 25'000 (ledig, zugewiesen an Obwalden; vereinfacht)
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
Schweizer Nettovermögen400.000 CHF
Abzüglich Freibetrag (vereinfacht)- 25.000 CHF
Steuerbares Schweizer Vermögen375.000 CHF
Einfache Vermögenssteuer (0,2‰)≈ CHF 75
Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor≈ ×7.0
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 525
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0.13%
Tipp: Für Nicht-Einwohner besteuert Obwalden nur das Obwaldener Vermögen. Die Zuordnung der Hypothekarschulden zum Engelberger Liegenschaft ist entscheidend; andere globale Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bleiben primär im Land des Wohnsitzes.

Fall E - Vergleich: Sarnen vs. Kerns vs. Engelberg

Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)

Sarnen Kerns Engelberg
Einfache Vermögenssteuer (0,2‰ von CHF 2'000'000) CHF 400.
Indikativer kombinierter Faktor ≈ ×5.0 ≈ ×5.8 ≈ ×7.0
Vermögenssteuer insgesamt ≈ CHF 2'000 ≈ CHF 2.320 ≈ CHF 2.800
Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) ≈ 0,10% ≈ 0,12% ≈ 0,14%
Jährliche Differenz Spanne von rund CHF 800 pro Jahr zwischen Sarnen und Engelberg bei gleichem steuerbarem Vermögen
Anmerkung: Innerhalb Obwaldens ist der Vermögenssteuertarif streng proportional; die Verteilung zwischen den Gemeinden wird durch die Steuereinheiten bestimmt. Engelberg bildet das obere Ende der kantonalen Spanne ab, bleibt aber bleibt aber im nationalen Vergleich bescheiden.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Obwalden ist ein Kanton mit sehr niedriger Vermögenssteuer, mit effektiven Sätzen, die in der Regel deutlich unter 0,15% des Nettovermögens liegen.
  • Der Tarif ist streng proportional (0,2‰ einfache Steuer); kommunale und kantonale Steuereinheiten sind die Hauptmultiplikatoren.
  • Dank der Freibeträge (25'000 CHF für Alleinstehende, 50'000 CHF für Ehepaare und 10'000 CHF pro Kind) werden bescheidene Vermögen nur gering besteuert.
  • Hypotheken und andere absetzbare Verbindlichkeiten reduzieren das steuerpflichtige Nettovermögen linear, was die Hebelwirkung zu einem leistungsstarken Planungsinstrument für Immobilienbesitzer macht.
  • Bei Unternehmern mit bedeutenden Beteiligungen an Privatunternehmen beeinflussen die Bewertungsmethodik und die Wahl der Gemeinde (z.B. Alpnach vs. Engelberg) direkt das Ergebnis der Vermögenssteuer.
  • Gebietsfremde werden nur auf dem Obwaldner Vermögen besteuert; in Grenzfällen kann die separate minimale Vermögenssteuer relevant werden und sollte mit dem offiziellen Rechner überprüft werden.