Obwalden Vermögenssteuerfälle
Obwalden Vermögenssteuer: Fälle & Praxisbeispiele
Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die proportionale Obwaldner Vermögenssteuer und die lokalen Steuerfüsse (Steuerfüsse) in Gemeinden wie Sarnen, Kerns, Alpnach und Engelberg in der Praxis angewendet werden.
Obwalden wendet eine proportionale Vermögenssteuer: die einfache kantonale Steuer auf dem steuerbaren Nettovermögen ist eine Pauschalsteuer 0,2‰ (0,02%). Die endgültige Rechnung ergibt sich durch Multiplikation der einfachen Steuer mit dem kantonaler Steuerfuss und die kommunale Steuereinheiten.
Für Einzelpersonen bleibt die effektive Belastung in der Kantonshauptstadt Sarnen in der Regel unter ≈ 0,14% des Nettovermögens, Damit gehört Obwalden zu den größten Schweizer Kantone mit der niedrigsten Vermögenssteuer. Engelberg, als touristische Berggemeinde, liegt am oberen Engelberg liegt als touristische Berggemeinde am oberen Ende der kantonalen Skala, während Sarnen, Kerns und Alpnach eher leichter sind.
Die Standard-Vermögenssteuerfreibeträge (gerundet) sind: 25.000 CHF für Einzelpersonen, 50'000 CHF für Ehepaare und 10'000 CHF pro Kind. In den nachstehenden Beispielen werden die Parameter des Stils 2025 nur zur Veranschaulichung verwendet.
Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Minimale Grundsteuerregeln werden nicht explizit modelliert.
Fall A - Alleinstehende Berufsleute in Sarnen (Kantonshauptstadt)
- Gemeinde: Sarnen (Benchmark in Obwalden)
- Vermögen: CHF 1.000.000 (börsennotierte Wertpapiere und Bargeld)
- Passiva: keine
- Zulage: CHF 25'000 (einfach)
| Nettovermögen | CHF 1.000.000 |
|---|---|
| Abzüglich Zulage | - 25.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Nettovermögen | 975.000 CHF |
| Einfache Vermögenssteuer (0,2‰) | ≈ CHF 195 |
| Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor | ≈ ×5.0 |
| Fällige Vermögenssteuer | ≈ CHF 980 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,10% des Nettovermögens |
Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Kerns
- Gemeinde: Kerns (etwas höhere Steuereinheiten als Sarnen)
- Vermögen: CHF 2'500'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
- Passiva: CHF 900'000 Hypothek
- Zulagen: CHF 50'000 (verheiratet) + CHF 20'000 (zwei Kinder) = CHF 70'000
| Nettovermögen | 1.600.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Zulagen | - 70.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Vermögen | 1.530.000 CHF |
| Einfache Vermögenssteuer (0,2‰) | ≈ CHF 306 |
| Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor | ≈ ×6.0 |
| Geschätzte Vermögenssteuer | ≈ CHF 1.840 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,11% des Nettovermögens |
Fall C - Unternehmer mit privaten Gesellschaftsanteilen in Alpnach
- Gemeinde: Alpnach (mittlere bis niedrige Steuereinheiten)
- Nicht kotierte Aktien: CHF 3'500'000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
- Andere Vermögenswerte: CHF 700'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
- Passiva: CHF 1'500'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
- Familienstand: Verheiratet, keine Kinder (Freibetrag CHF 50'000)
| Nettovermögen | 2.700.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Zulage | - 50.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Vermögen | 2.650.000 CHF |
| Einfache Vermögenssteuer (0,2‰) | ≈ CHF 530 |
| Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor | ≈ ×4.5 |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ CHF 2.390 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,09% des Nettovermögens |
Unter der Annahme einer einheitlichen Bewertung des Privatunternehmens nach der Methode des Praktikers und ohne besondere zusätzliche Erleichterungen.
Fall D - Gebietsfremder als Eigentümer einer Ferienwohnung in Engelberg
- Steuerliche Verflechtung: Nichtansässiger mit nur Obwaldner Eigentum
- Wert der Immobilie: CHF 1'200'000 (Vermögenssteuerwert)
- Hypothek: CHF 800'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
- Gemeinde: Engelberg (oberes Ende der Obwaldner Steuerkette)
- Zulage: CHF 25'000 (ledig, zugewiesen an Obwalden; vereinfacht)
- Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
| Schweizer Nettovermögen | 400.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Freibetrag (vereinfacht) | - 25.000 CHF |
| Steuerbares Schweizer Vermögen | 375.000 CHF |
| Einfache Vermögenssteuer (0,2‰) | ≈ CHF 75 |
| Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor | ≈ ×7.0 |
| Geschätzte Vermögenssteuer | ≈ CHF 525 |
| Effektivzins auf Schweizer Vermögen | ≈ 0.13% |
Fall E - Vergleich: Sarnen vs. Kerns vs. Engelberg
Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)
| Sarnen | Kerns | Engelberg | |
|---|---|---|---|
| Einfache Vermögenssteuer (0,2‰ von CHF 2'000'000) | CHF 400. | ||
| Indikativer kombinierter Faktor | ≈ ×5.0 | ≈ ×5.8 | ≈ ×7.0 |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ CHF 2'000 | ≈ CHF 2.320 | ≈ CHF 2.800 |
| Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) | ≈ 0,10% | ≈ 0,12% | ≈ 0,14% |
| Jährliche Differenz | Spanne von rund CHF 800 pro Jahr zwischen Sarnen und Engelberg bei gleichem steuerbarem Vermögen | ||
Wichtigste Erkenntnisse
- Obwalden ist ein Kanton mit sehr niedriger Vermögenssteuer, mit effektiven Sätzen, die in der Regel deutlich unter 0,15% des Nettovermögens liegen.
- Der Tarif ist streng proportional (0,2‰ einfache Steuer); kommunale und kantonale Steuereinheiten sind die Hauptmultiplikatoren.
- Dank der Freibeträge (25'000 CHF für Alleinstehende, 50'000 CHF für Ehepaare und 10'000 CHF pro Kind) werden bescheidene Vermögen nur gering besteuert.
- Hypotheken und andere absetzbare Verbindlichkeiten reduzieren das steuerpflichtige Nettovermögen linear, was die Hebelwirkung zu einem leistungsstarken Planungsinstrument für Immobilienbesitzer macht.
- Bei Unternehmern mit bedeutenden Beteiligungen an Privatunternehmen beeinflussen die Bewertungsmethodik und die Wahl der Gemeinde (z.B. Alpnach vs. Engelberg) direkt das Ergebnis der Vermögenssteuer.
- Gebietsfremde werden nur auf dem Obwaldner Vermögen besteuert; in Grenzfällen kann die separate minimale Vermögenssteuer relevant werden und sollte mit dem offiziellen Rechner überprüft werden.
