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Obwalden Vermögenssteuer-Rechner

Obwalden Vermögenssteuerrechner 2025

Schätzen Sie Ihre jährliche Vermögenssteuerschuld im Kanton Obwalden - unter Berücksichtigung des Steuerstatus, des Grundfreibetrags und des Steuerfusses der Gemeinde.

Der Kanton Obwalden ist bekannt als ein Niedrigsteuerkanton, aber sie erhebt dennoch eine kantonale Vermögenssteuer auf steuerpflichtiges Nettovermögen nach persönlichen Freibeträgen und abzugsfähigen Schulden. Die einfache kantonale Steuer wird dann mit dem Steuerliche Faktoren (“Steuerfüsse”) des Kantons, der Gemeinde und der Kirche, um die endgültige Last zu bestimmen.

Der nachstehende Rechner verwendet eine stilisierte Version von Obwalden's progressiver einfacher Vermögenssteuertarif für das Steuerjahr 2025 und ermöglicht Ihnen die Anwendung eines benutzerdefinierten kommunaler Multiplikator zur Angleichung der kombinierten kantonalen, kommunalen und kirchlichen Vermögenssteuer. Sie ist bestimmt für Planung und Vergleich und ersetzt nicht den offiziellen Rechner der Steuerverwaltung Obwalden.

Vereinfachte Formel:
Schritt 1: Steuerpflichtiges Nettovermögen = Nettovermögen - persönlicher Freibetrag
Schritt 2: Einfache kantonale Vermögenssteuer = Anwendung des Obwaldner Tarifs (in ‰) auf das steuerbare Nettovermögen
Schritt 3: Gesamte Vermögenssteuer ≈ Einfache kantonale Steuer × (1 + kommunaler Multiplikator)

Zur Veranschaulichung werden die persönlichen Freibeträge mit 100'000 CHF für alleinstehende Steuerpflichtige und 200'000 CHF für Ehepaare (gemeinsame Veranlagung). Kinderzulagen und Sonderabzüge werden in diesem vereinfachten Tool nicht vollständig erfasst. vereinfachten Tool nicht vollständig erfasst; siehe Zulagen und Abzüge für weitere Einzelheiten.


Interaktiver Rechner

Geben Sie Ihr Nettovermögen, Ihren Steuerstatus und einen ungefähren kommunaler Multiplikator für Ihre Gemeinde. In Obwalden führen typische kombinierte Steuerfaktoren (Kanton + Gemeinde + Kirche) oft zu einer Gesamtvermögenssteuerhöhe von etwa 1.0×-1.4× der einfachen kantonalen Steuer, je nach Gemeinde und Kirchenzugehörigkeit.

Beispiel-Szenarien

Beispiel A - Einzelperson, CHF 1'000'000, Kommunalmultiplikator 0.40

Nettovermögen CHF 1'000'000.
Persönlicher Freibetrag (ledig) CHF 100'000 → steuerpflichtig CHF 900'000.
Progressive einfache kantonale Vermögenssteuer ≈ CHF 1'150 (gerundet, unter Verwendung der stilisierten Bandbreiten).
Gemeindemultiplikator 0,40 → gesamte Vermögenssteuer ≈ CHF 1'600 (140% der einfachen Steuer).
Effektive Belastung ≈ 0,16% des Nettovermögens.

Beispiel B - Verheiratet, CHF 3'000'000, Gemeindemultiplikator 0.35

Nettovermögen CHF 3'000'000.
Persönlicher Freibetrag (verheiratet/gemeinsam) CHF 200'000 → steuerpflichtig CHF 2'800'000.
Progressive einfache kantonale Vermögenssteuer ≈ CHF 4'600 (gerundet).
Gemeindemultiplikator 0,35 → gesamte Vermögenssteuer ≈ CHF 6'200 (135% der einfachen Steuer).
Effektive Belastung ≈ 0,21% des Nettovermögens (ohne detaillierte Kirchensteuer und Sonderabzüge).

Diese Szenarien sind indikativ und gerundet. Die tatsächliche Bewertung hängt von den präziser Obwaldner Vermögenssteuertarif, den Steuerfaktor Ihrer Gemeinde, die Kirchenzugehörigkeit und die vollen Freibeträge und Abzüge, wie sie von der Obwaldner Steuerverwaltung angewendet werden.

Planung Verwendung

  • Mit diesem Rechner können Sie vergleichen verschiedene kommunale Multiplikatoren wenn Sie einen Umzug innerhalb des Kanton Obwalden oder bei der Beurteilung der Auswirkungen der Kirchensteuer auf Ihre Vermögenssituation.
  • Kombinieren Sie die Schätzung mit Zulagen und Abzüge die korrekte Berücksichtigung von Schulden, Pensionsvermögen und Kinderfreibeträge in Ihrem steuerpflichtigen Nettovermögen zu berücksichtigen.
  • Überprüfung Regeln für die Bewertung die Bewertung von Immobilien, Wertpapieren und privaten Unternehmen in Übereinstimmung mit der Obwaldner und eidgenössischen Praxis bewertet werden.
  • Integration der Ergebnisse der Vermögensbesteuerung in die breitere Planungsstrategien, einschließlich Wohnsitz Planung von Wohnsitz, Finanzierungsentscheidungen und generationsübergreifende Übertragungen von Obwaldner Vermögen.