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Schaffhauser Vermögenssteuerfälle

Schaffhauser Vermögenssteuer: Fälle & Arbeitsbeispiele

Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die progressive Vermögenssteuer von 0,9-2,3‰ in Schaffhausen und die Gemeindesteuersätze auf typische Profile von Gebietsansässigen und Gebietsfremden anwenden.

Der Kanton Schaffhausen erhebt eine progressive kantonale Vermögenssteuer auf das steuerbare Nettovermögen. Der einfache kantonale Tarif reicht von etwa 0,9‰ bis 2,3‰, mit gestaffelten Sätzen und einer oberen Bandbreite ab etwa 1,75 Millionen CHF. Die einfache Steuer wird dann mit dem kantonaler Steuersatz (derzeit 81%) und von jeder Kommune Gemeindesteuersatz (etwa 61-117% der einfachen Steuer), um die endgültige Belastung zu ermitteln.

Die Sozialabzüge (gerundet) betragen etwa 50.000 CHF für Einzelpersonen, 100'000 CHF für Ehepaare, und CHF 30'000 pro minderjähriges Kind. In der Praxis führt dies zu effektiven Vermögenssteuersätzen, die etwa in der Größenordnung 0,20-0,35% Bereich für die meisten Haushalte auf typischen Planungsebenen. Die nachstehenden Beispiele verwenden Richtwerte für das Jahr 2025, die nur der Veranschaulichung dienen.

Alle Zahlen gerundet; Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Steuerklassen und Gemeindesätze zur Veranschaulichung vereinfacht.


Fall A - Einzelberufler in der Stadt Schaffhausen

  • Gemeinde: Schaffhausen (Stadt; mittlerer Gemeindetarif)
  • Vermögen: CHF 1.000.000 (börsennotierte Wertpapiere und Bargeld)
  • Passiva: keine
  • Freibetrag: CHF 50'000 (einmaliger Abzug)
NettovermögenCHF 1.000.000
Abzüglich Zulage- 50.000 CHF
Steuerpflichtiges Nettovermögen950.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,16% → ≈ CHF 1.520
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×1.70
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 2'580
Effektiver Satz≈ 0,26% des Nettovermögens
Beobachtung: Mit CHF 1 Mio. Finanzvermögen liegt die Stadt Schaffhausen im Schweizer Mittelfeld: Deutlich über den Tiefststandskantonen (Zug, Schwyz, Obwalden), aber unter Genf oder Basel-Stadt.

Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Neuhausen am Rheinfall

  • Gemeinde: Neuhausen am Rheinfall (etwas höherer Gemeindesteuersatz als Stadt Schaffhausen)
  • Vermögen: CHF 2'800'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
  • Passiva: CHF 800'000 Hypothek
  • Zulagen: CHF 100'000 (verheiratet) + CHF 60'000 (zwei Kinder) = CHF 160'000
NettovermögenCHF 2.000.000
Abzüglich Zulagen- 160.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen1.840.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,20% → ≈ CHF 3.680
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×1.85
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 6.810
Effektiver Satz≈ 0,34% des Nettovermögens
Planungswinkel: Der progressive Tarif und ein etwas höherer Gemeindesteuersatz in Neuhausen erhöhen den effektiven im Vergleich zur Stadt, aber die absoluten Beträge bleiben angesichts des Wohlstandsniveaus moderat.

Fall C - Unternehmer mit privaten Firmenanteilen in Thayngen

  • Gemeinde: Thayngen (typischer Gemeindesteuersatz im oberen bis mittleren Bereich)
  • Nicht börsennotierte Aktien: CHF 3'000'000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 900'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'000'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
  • Familienstand: Verheiratet, keine Kinder (Freibetrag CHF 100'000)
Bruttovermögen3.900.000 CHF
Abzüglich Verbindlichkeiten- CHF 1.000.000
Nettovermögen2.900.000 CHF
Abzüglich Zulage- 100.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen2.800.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,21% → ≈ CHF 5.880
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×1.80
Vermögenssteuer insgesamt≈ CHF 10'580
Effektiver Satz≈ 0,36% des Nettovermögens

Unter der Annahme einer stabilen Bewertung des Privatunternehmens nach der Praktiker-Methode und der Standardbehandlung von qualifizierten Beteiligungen.

Planungswinkel: Für die Unternehmer in Schaffhausen sind die wichtigsten Stellschrauben (i) die Bewertung der privaten Unternehmensbeteiligungen und (ii) der kommunale Steuerfuss. Die kantonale Progression erreicht schnell ihren Höhepunkt, so dass innerkantonale Verschiebungen hauptsächlich auf den kommunalen Anteil auswirken.

Fall D - Nichtansässiger Eigentümer einer historischen Liegenschaft in Stein am Rhein

  • Steuerliche Verflechtung: Nichtansässiger mit nur Schaffhauser Eigentum
  • Wert der Immobilie: CHF 1'100'000 (vermögenssteuerlicher Wert)
  • Hypothek: CHF 700'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
  • Gemeinde: Stein am Rhein (malerische Gemeinde mit mittlerem Gemeindetarif)
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
  • Zulage: CHF 50'000 (einmalige Zulage für Schaffhausen; vereinfacht)
Schweizer Nettovermögen400.000 CHF
Abzüglich Freibetrag (vereinfacht)- 50.000 CHF
Steuerbares Schweizer Vermögen350.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0.14% → ≈ CHF 490
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×1.70
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 830
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0,24%
Tipp: Bei Gebietsfremden ist nur der Teil der Schulden abzugsfähig, der in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Schaffhauser Grundstück steht ist bei der kantonalen Berechnung abzugsfähig. Die übrigen Aktiven und Passiven bleiben hauptsächlich im dem Wohnsitzland und allen anderen Schweizer Kantonen, in denen sich Vermögenswerte befinden.

Fall E - Vergleich: Stadt Schaffhausen vs. Neuhausen vs. ländliche Gemeinde

Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)

Schaffhausen Stadt Neuhausen a.Rh. Landgemeinde mit niedrigeren Steuern (z.B. Hallau)
Kantonale einfache Vermögenssteuer ≈ 0,20% → CHF 4.000 ≈ 0,20% → CHF 4.000 ≈ 0,20% → CHF 4.000
Indikativer kombinierter Faktor ≈ ×1.70 ≈ ×1.85 ≈ ×1.55
Vermögenssteuer insgesamt ≈ CHF 6.800 ≈ CHF 7.400 ≈ CHF 6.200
Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) ≈ 0.34% ≈ 0,37% ≈ 0.31%
Jährliche Differenz Differenz von rund 1'200 Franken pro Jahr zwischen einer Gemeinde mit höherem Steuerfuss und einer ländlichen Gemeinde mit tieferem Steuerfuss bei gleichem steuerbarem Vermögen
Anmerkung: Innerhalb von Schaffhausen ist der kantonale Tarif für alle Steuerpflichtigen gleich; die wichtigste innerkantonale Marge ist der Gemeindetarif. Bei einem höheren Nettovermögen können sich selbst prozentuale Unterschiede, die auf dem Papier gering erscheinen im Laufe der Zeit zu bedeutenden Beträgen kumulieren.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Schaffhausen ist ein Kanton mit mittlerer Vermögenssteuer, mit effektiven Steuersätzen auf das Nettovermögen, die für viele gebietsansässige Steuerzahler typischerweise bei 0,20-0,35% liegen.
  • Die Vermögenssteuer ist progressiv, Die oberste Grenze wird jedoch relativ früh erreicht (ab einem steuerpflichtigen Vermögen von etwa 1,75 Millionen Franken), so dass weitere Erhöhungen im Wesentlichen linear verlaufen.
  • Die Gemeindesteuerfüsse sind der zentrale innerkantonale Planungshebel: Schaffhausen Stadt, Neuhausen und Landgemeinden können sich in der Gesamtbelastung erheblich unterscheiden.
  • Die Sozialabzüge (50'000 CHF für Alleinstehende / 100'000 CHF für Verheiratete / 30'000 CHF pro Kind) sorgen dafür, dass ein bescheidenes Vermögen absolut gesehen nur gering besteuert wird.
  • Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten verringern das steuerpflichtige Nettovermögen direkt; bei immobilienlastigen Profilen ist die Verschuldung oft der wichtigste Faktor für das Ergebnis.
  • Unternehmer sollten sich auf eine konsequente Bewertung von Beteiligungen an privaten Unternehmen und auf die Wahl der Gemeinde konzentrieren; in vielen Fällen führt die Tätigkeit in einer Gemeinde mit etwas niedrigeren Steuern zu wiederkehrenden Einsparungen.
  • Gebietsfremde werden nur auf das in Schaffhausen gelegene Vermögen besteuert; die korrekte Zuordnung von Schulden zu schweizerischem Grundbesitz ist für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Schweizer Vermögenssteuer entscheidend.