Formulare und Fristen Formulare und Fristen

Formulare & Fristen der Schaffhauser Vermögenssteuer

Schaffhauser Vermögenssteuer: Formulare & Fristen

Eckdaten, Steuern24/eFiling-Schritte, Verlängerungsmöglichkeiten, Zahlungsmodalitäten und Beweis-Checklisten für den Kanton Schaffhausen.

In Schaffhausen wird die Vermögenssteuer zusammen mit der Steuererklärung eingereicht. persönliche Einkommensteuererklärung. . Der Kanton unterstützt elektronische Aufbereitung mit dem Steuern24 Software und vollständig digital eFiling, sowie die traditionelle Papiereinreichung. Kantons- und Gemeindesteuern werden auf der Grundlage der kombinierten Einkommens- und Vermögenssituation gemeinsam veranlagt.

Umfang: Diese Seite behandelt die Standardverfahren für natürliche Personen (Gebietsansässige und Gebietsfremde mit Schaffhauser Vermögen). Für Unternehmen und Sonderregelungen gelten angepasste Verfahren.

Zeitplan für die Einreichung (typischer Zyklus)

  1. Ende Januar: Die Stadt Schaffhausen versendet Einladungen zur Einreichung, die den eFiling-Code und die Zugangsdaten für Steuern24 enthalten.
  2. Ordentliches Fälligkeitsdatum (Privatpersonen): Die Steuererklärungen für Einkommen und Vermögen sind in der Regel fällig bis 31. März des folgenden Jahres.
  3. Ordentliches Fälligkeitsdatum (Unternehmen / komplexe Fälle): Für viele Körperschaftssteuerpflichtige und einige Selbstständige oder Sonderfälle werden die Fristen später im Jahr festgelegt (oft um 30. September, (wie auf der Steuererklärung aufgedruckt).
  4. Erweiterungsfenster: Verlängerungen können online oder schriftlich beantragt werden; für Einzelpersonen sind in der Praxis Verlängerungen in der Regel bis zu 30. November, und für Unternehmen bis zu 31. Dezember, vorbehaltlich der Genehmigung.
  5. Bewertung und Abrechnung: Es können vorläufige Rechnungen ausgestellt werden; endgültige Bescheide folgen nach Prüfung. Für verspätete Zahlungen fallen Zinsen und gegebenenfalls Mahngebühren an.

Überprüfen Sie vor der Einreichung immer die aktuellen Jahresdaten auf Ihrer Schaffhauser Steuereinladung oder dem kantonalen Steuerportal.

Wie man in Schaffhausen anmeldet

1) Steuern24 + eFiling (empfohlen)

  • Laden Sie das aktuelle Jahr herunter und installieren Sie es Steuern24 Software von der Website der Steuerverwaltung Schaffhausen.
  • Füllen Sie alle Einkommensverzeichnisse und die Vermögensübersicht zum 31. Dezember (Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Wertberichtigungen) in Steuern24.
  • Scannen oder fotografieren Sie Belege (z. B. mit der DocCapture-App) und fügen Sie sie direkt in der Software an, während Sie die Steuererklärung ausfüllen.
  • Verwenden Sie die eFiling Funktion und den auf Ihrer Steuererklärung aufgedruckten eFiling-Code, um Daten und Dokumente sicher an die Steuerverwaltung zu übermitteln.
  • Bewahren Sie die elektronische Bestätigung und Ihre Steuern24-Akte für Ihre Unterlagen auf; bei vollständiger elektronischer Einreichung ist keine gesonderte postalische Übermittlung erforderlich.

2) Papierrücklauf

  • Drucken Sie die von Steuern24 generierten Formulare aus, oder verwenden Sie die offiziellen Papierformulare, die Sie mit der Einladung zur Einreichung erhalten haben.
  • Unterschreiben Sie die Erklärung und fügen Sie Kopien der Auszüge bei; bewahren Sie die Originale für Ihre Unterlagen auf.
  • Senden Sie die unterzeichnete Erklärung und die Anlagen per Post an die auf der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung angegebene Adresse oder an Ihr Finanzamt.

Erweiterungen

Wenn Sie den Antrag nicht bis zum regulären Fälligkeitstermin stellen können, beantragen Sie eine Erweiterung (Fristerstreckung) bei der Steuerverwaltung Schaffhausen. Der Kanton bietet einen Online-Verlängerungsdienst sowie traditionelle schriftliche Anträge an.

  • Online-Erweiterung: Verwenden Sie die kantonale eFristerstreckung oder den auf Ihrer Steuererklärung aufgedruckten Link/QR-Code, um zusätzliche Zeit zu beantragen.
  • Typisches Maximum (Einzelpersonen): Verlängerungen werden in der Regel bis zu etwa 30. November des Anmeldejahres.
  • Typisches Maximum (Unternehmen): Für Körperschaftssteuerzahler sind Verlängerungen in der Regel bis zu etwa 31. Dezember, je nach Situation.
  • Antrag vor dem Fälligkeitstermin: Reichen Sie den Verlängerungsantrag ein, bevor 31. März (oder die gedruckte Frist), um Mahnungen und Schätzungen zu vermeiden.
  • Sanktionen: Dauerhaft verspätete oder fehlende Steuererklärungen können Mahngebühren, Bußgelder und Ermessensentscheidungen (Schätzungen) nach sich ziehen.

Vorläufige Zahlungen, Zinsen und Anpassungen

Schaffhauser Themen vorläufige Raten auf der Grundlage früherer Veranlagungen oder Schätzungen von Einkommen und Vermögen. Wenn sich Ihre Situation wesentlich ändert, können Sie eine Anpassung der vorläufigen Rechnungen beantragen. Nach Einreichung und Prüfung wird eine Schlussrechnung ausgestellt wird; bei verspäteten Zahlungen fallen Zinsen an.

  • Zahlungshinweise: Verwenden Sie die auf jeder Rechnung aufgedruckte QR-Rechnung oder Zahlungsreferenz, damit die Zahlungen korrekt zugeordnet werden.
  • Teilweise Zahlungen: In der Regel zulässig; bewahren Sie die Zahlungsbestätigungen und Rechnungen für den Abgleich mit der endgültigen Bewertung auf.
  • Einwände (Einsprache): Wenn Sie mit dem endgültigen Bescheid nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb der auf dem Steuerbescheid angegebenen Frist schriftlich Einspruch ein.

Gebietsfremde mit Schaffhausen-Situs-Vermögen

Gebietsfremde mit Wohnsitz in Schaffhausen Immobilien oder Betriebsvermögen im Allgemeinen eine begrenzte Rendite nur für Einkommen und Vermögen mit Sitz in der Schweiz. Oft ist eine Schweizer Korrespondenzadresse oder ein Steuervertreter erforderlich. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige.

Dokument-Checkliste (Bereich Vermögen)

Bereiten Sie die folgenden Unterlagen vor und laden Sie sie hoch, um Ihre Vermögensaufstellung zum 31. Dezember zu belegen:

  • Bank- und Wertpapierauszüge (Stichtag 31. Dezember)
  • Offizielle Kursreferenzen (ESTV-Listen) für börsennotierte Wertpapiere/Kryptowährungen
  • Grundsteuerwerte oder Bewertungsauszüge (amtlicher Wert) für Schaffhausen und ausserkantonale Liegenschaften
  • Bestätigungen des Hypothekensaldos (31. Dezember)
  • Private Darlehensverträge und Zinsabrechnungen
  • Vorsorgeübersichten (2. Säule und Säule 3a)
  • Arbeitsblatt für die Bewertung von Privatunternehmen (Praktiker-Methode)
  • Offizielle FX-Tabelle für Nicht-CHF-Aktiva und -Passiva
  • Frühere Bewertungen und Zahlungsreferenzen
  • Vertreterbestellung oder Vollmacht (wenn ein Berater in Ihrem Namen einreicht)
Tipp: Fassen Sie bei der Nutzung von Steuern24 und eFiling die Belege in klar gekennzeichneten PDF-Bündeln zusammen (z. B. nach Bank oder Portfolio), damit das Finanzamt Ihre Vermögensaufstellung mit den Ertragspositionen wie Zinsen und Dividenden leicht abgleichen kann.

Jährliche Änderungen

Die Versionen von Steuern24, die eFiling-Regeln, die Fristen und die kommunalen Parameter werden jährlich aktualisiert. Informieren Sie sich vor der Abgabe der Steuererklärung auf dem offiziellen Portal der Schaffhauser Steuerverwaltung über die Anforderungen und Fristen des laufenden Jahres.