Tarife Steuerfuss

Schaffhauser Vermögenssteuersätze

Schaffhauser Vermögenssteuer: Sätze & kommunale Multiplikatoren

Sehen Sie, wie die progressive kantonale Vermögenssteuer in Schaffhausen mit den kommunalen Steuersätzen kombiniert wird (Steuerfüsse), so dass die effektive Vermögenssteuerbelastung im Vergleich zu anderen Schweizer Kantonen im Mittelfeld liegt.

Die Vermögenssteuer in Schaffhausen wird erhoben auf Ihre steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Das steuerpflichtige Nettovermögen ist Ihr weltweites Vermögen (für Gebietsansässige), abzüglich abzugsfähiger Schulden und Sozialabzüge. Für Zwecke der Vermögenssteuer bestimmen Sie zunächst das einfache kantonale Vermögenssteuer mit einem progressiven Promille-Tarif; diese einfache Steuer wird dann multipliziert mit dem kantonaler Steuersatz und Ihr Steuersatz der Gemeinde (Gemeindesteuerfuss). Anerkannte Kirchen erheben zusätzliche Prozentsätze auf derselben Grundlage.

Die in der Praxis gebräuchliche Formel lautet:
Vermögenssteuer ≈ Steuerbares Vermögen × Vermögenssteuersatz (‰) × (kantonaler Steuersatz + Gemeindesteuersatz).
In den letzten Jahren hat die Der kantonale Steuersatz liegt bei 81%, während die Gemeindesätze für natürliche Personen im Allgemeinen zwischen etwa 60% bis knapp über 115%, Je nach Kommune.:contentReference[oaicite:0]{index=0} Vergleichende Tabellen zeigen, dass die effektive Vermögenssteuer in der Stadt Schaffhausen bei etwa 0,26% des steuerbaren Vermögens bei 1 Million CHF und um 0,39% zu 5 Millionen CHF.


Tarif der kantonalen progressiven Vermögenssteuer (einfache Steuer)

Die einfache kantonale Vermögenssteuer (100%) in Schaffhausen wird durch einen progressiven Promille-Tarif bestimmt. Die aktuelle gesetzliche Regelung (gültig ab 2022) lautet::contentReference[oaicite:2]{index=2}

  • 0.9‰ am ersten 350.000 CHF des zu versteuernden Nettovermögens
  • 1.9‰ bei der nächsten 400.000 CHF (CHF 350.001-750.000)
  • 2.95‰ bei der nächsten CHF 1.000.000 (CHF 750.001-1.750.000)
  • 2.3‰ zum steuerpflichtigen Vermögen über 1.750.000 CHF (einheitlicher Grenzsatz)

Bevor der Tarif angewandt wird, muss ein sozialer Abzug gewährt wird: typischerweise 100.000 CHF für Ehepaare in ununterbrochener Ehe und 50.000 CHF für andere Steuerzahler, plus Kinderabzüge (in der Regel rund 30'000 Franken pro minderjähriges Kind).:contentReference[oaicite:3]{index=3} Unterhalb des kombinierten Abzugs wird keine Vermögenssteuer fällig.

Die folgende Tabelle zeigt illustrative einfache kantonale Steuerbeträge auf ausgewählten Stufen von steuerpflichtig Nettovermögen (nach Sozialabzügen, vor Anwendung der kantonalen und kommunalen Steuersätze).

Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) Illustrative einfache kantonale Vermögenssteuer (CHF) Ungefährer durchschnittlicher einfacher Satz
Bis zur Freibetragsgrenze 0 0‰
100,000 ≈ 90 ~0,09% (0,9‰)
500,000 ≈ 600 ~0,12% (1,2‰ im Durchschnitt)
1,000,000 ≈ 1,800 ~0,18% (1,8‰ im Durchschnitt)
3,000,000 ≈ 6,900 ~0,23% (2,3‰ im Durchschnitt)

Die obigen Zahlen sind gerundet und beziehen sich auf den einfache kantonale Vermögenssteuer auf 100%, noch nicht multipliziert mit kantonalen oder kommunalen Steuersätzen. Verwenden Sie für die Einreichung die offiziellen Schaffhauser Vermögenssteuertabellen oder den Steuer Steuerrechner für das entsprechende Jahr.

Kantonale und kommunale Steuersätze (Steuerfüsse)

Sobald die einfache Vermögenssteuer bekannt ist, wird die tatsächliche kantonale und kommunale Vermögenssteuer erhält man durch multipliziert mit dem geltenden Steuerfüsse (Steuersätze in % der einfachen Steuer):

Total Vermögenssteuer (ohne Kirche) ≈ Einfache Steuer × (Kantonaler Steuerfuss + Kommunaler Steuerfuss).

Für den Steuerzeitraum 2024 wird die kantonaler Steuerfuss für natürliche Personen erscheint etwa um 81% der einfachen Steuer. Die kommunalen Steuerfüsse für natürliche Personen reichen grob von den niedrigen 60er Jahren bis rund 115-117% gemäss der offiziellen Liste der Gemeindesteuersätze und externen Zusammenfassungen.:contentReference[oaicite:4]{index=4} Dies impliziert einen kombinierten kantonalen + kommunalen Multiplikator, der typischerweise im Bereich von ~1,4× bis ~1,9× die einfache Vermögenssteuer (ohne Kirche).

Kommune (Beispiele) Indikativer kommunaler Steuerfuss (nat. Personen) Illustratives kombiniertes Multiple* (Kanton + Gemeinde) Kommentar
Schaffhausen (Stadt) ≈ 86% 0.81 + 0.86 ≈ 1.67× Kapital; Vergleichstabellen zeigen eine Vermögenssteuer von ~0,26% bei CHF 1 Mio. und ~0,39% bei höheren Beträgen.
Neuhausen am Rheinfall ≈ 90-95% 1.71-1.76× Industrie- und Wohnzentrum; etwas höherer kommunaler Anteil als in der Hauptstadt.
Buchberg ≈ 62% 0.81 + 0.62 ≈ 1.43× Steuergünstige Rheinkommune; am unteren Ende der kommunalen Skala.
Hallau / Gächlingen ≈ 107-112% 1.88-1.93× Gemeinden der Weinbauregion; höherer Gemeindeanteil als im kantonalen Durchschnitt.
Beggingen ≈ 117% 0.81 + 1.17 ≈ 1.98× Unter den höheren kommunalen Steuerfüssen; ergibt sich eine höhere effektive Vermögenssteuer vor Ort.

*Der kombinierte Multiplikator bezieht sich auf den Faktor, der auf die einfache Vermögenssteuer (100%) für die kantonale und kommunale Vermögenssteuer angewandt wird, ohne Berücksichtigung allfälliger Kirchensteuern. Die effektiven Steuerfüsse werden jährlich festgelegt und können je nach Steuerjahr Steuerjahr und Steuerpflichtigenkategorie abweichen.

Einblick in die Planung: Bei einem gegebenen Vermögensniveau kann der Wechsel von einer Gemeinde mit einem kommunalen Steuerfuss von ca. 115-117% zu einer Gemeinde mit ca. 65-70% kann der kommunale Anteil an der Vermögenssteuer um rund 30-40% gesenkt werden, obwohl Schaffhausen insgesamt im der Mittelklasse der Schweizer Kantone und nicht zu den alleruntersten oder allerobersten.

Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele

Für die Einwohner von Schaffhausen beträgt die kombinierte kantonale und kommunale Vermögenssteuer (ohne Kirche) angenähert werden:
Gesamte Vermögenssteuer ≈ Einfache Vermögenssteuer × (Kantonaler Steuerfuss + Kommunaler Steuerfuss).

Die folgenden Beispiele verwenden den einfachen Richtsatz des kantonalen Tarifs und vergleichen eine steuerlich günstigeres Umfeld mit einem kombinierten Vielfachen von etwa 1.60× (z. B. Hauptstadt oder Niedrigsteuergemeinde), gegen eine Hochsteuerland mit etwa 1.90× (z. B. Landgemeinde mit hohem Steuersatz). Sie gehen davon aus, dass das steuerpflichtige Netto Vermögen bereits Freibeträge widerspiegelt und die Kirchensteuer ignoriert.

Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) Kommune @ 1,60× Einfache Steuer Kommune @ 1,90× Einfache Steuer Ungefährer effektiver %-Bereich
500,000 Basis ≈ 600 → 600 × 1,60 ≈ 960 CHF 600 × 1.90 ≈ 1.140 CHF ~0,19%-0,23%
1,000,000 Basis ≈ 1.800 → 1.800 × 1,60 ≈ CHF 2'900 1,800 × 1.90 ≈ 3.440 CHF ~0,29%-0,34%
3,000,000 Basis ≈ 6.900 → 6.900 × 1,60 ≈ 11.040 CHF 6,900 × 1.90 ≈ CHF 13'110 ~0,37%-0,44%

Diese Bandbreiten stimmen mit unabhängigen Vergleichen überein, wonach die Stadt Schaffhausen etwa 0,26% des steuerbaren Vermögens bei 1 Million CHF und etwa 0,39% zu 5 Millionen CHF, ohne Kirchensteuer und Sonderabgaben.

Nächste: Modellieren Sie Ihre exakte Gemeinde, Ihre Familiensituation und Ihren Vermögensmix im Schaffhauser Vermögenssteuer-Rechner.

Anmerkungen und Vorbehalte

  • Zulagen und Sozialabzüge: Die Sozialabzüge (in der Regel CHF 100'000 für Verheiratete, CHF 50'000 für andere, plus Kinderabzüge) ) reduzieren das steuerbare Nettovermögen vor Anwendung des Promille-Tarifs. Unterhalb des kombinierten Freibetrags, wird keine kantonale oder kommunale Vermögenssteuer fällig. Siehe Zulagen und Abzüge.
  • Die Verschuldung reduziert die Basis: Die am 31. Dezember ausstehenden Hypotheken, Investitionskredite und sonstigen vollstreckbaren Forderungen sind vom Bruttovermögen abzugsfähig. zur Ermittlung des Nettovermögens abgezogen. Bei Vermögenswerten, die in mehreren Kantonen oder im Ausland gehalten werden, wird das Vermögen zugewiesen über interkantonale Steuerausscheidung. Siehe Zulagen.
  • Regeln für die Bewertung: Die bankfähigen Aktiva werden im Allgemeinen zum Marktwert am Jahresende bewertet. Immobilien werden mit dem amtlichen Steuerwert bewertet; Geschäftsvermögen und Aktien privater Unternehmen werden nach den für die Einkommens- und Vermögenssteuer geltenden und Vermögenssteuer. Siehe Regeln für die Bewertung.
  • Kirchensteuer: Die Kirchensteuern werden als zusätzliche Steuerfüsse (Prozentsätze der einfachen Steuer) von anerkannten Religionsgemeinschaften erhoben. Gemeinschaften erhoben. Sie sind nicht in den obigen Zahlenbeispielen enthalten und gelten nur für Mitglieder.
  • Jahresspezifische Änderungen: Der kantonale Tarif, die Sozialabzüge und die Steuerfüsse können durch Gesetzgebung oder jährliche Budgetbeschlüsse angepasst werden angepasst werden (einschließlich der jüngsten Reformen für 2022-2024). Bestätigen Sie immer die aktuellen Tarife, Steuerfüsse und Steuerfüsse und Freibeträge für das Steuerjahr, das Sie modellieren, anhand der offiziellen Schaffhauser Publikationen oder des ESTV Steuerrechner.