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Schaffhauser Vermögenssteuer-Rechner

Schaffhauser Vermögenssteuer-Rechner 2025

Schätzen Sie Ihre jährliche Vermögenssteuer im Kanton Schaffhausen - progressiver kantonaler Tarif kombiniert mit kommunalen Steuerfüssen.

Schaffhausen erhebt eine Vermögenssteuer auf Ihr Nettovermögen zum 31. Dezember. Vom weltweiten Vermögen (für Gebietsansässige), ziehen Sie die Verbindlichkeiten und Vermögenssteuerfreibeträge; Das verbleibende steuerpflichtige Nettovermögen wird mit einem progressiver Promille-Tarif. Die sich daraus ergebende einfache kantonale Steuer wird dann um den kantonaler Steuersatz und die Ihrer Gemeinde Steuerfuss.

Dieser Rechner spiegelt die Schaffhauser Vermögenssteuerstruktur 2025 wider, wie sie in der TaxRep Schaffhausen zusammengefasst ist: eine progressive 0.9‰-2.95‰-2.3‰ einfacher Tarif, persönliche Zulagen von etwa 50.000 CHF für alleinstehende Steuerzahler und 100.000 CHF für Ehepaare, und indikative Kinderfreibeträge von etwa 10'000 CHF pro unterhaltsberechtigtes Kind. Sie ist bestimmt für Planung und Vergleich und ersetzt nicht den offiziellen Schaffhauser Steuerrechner.

Formel (vereinfacht):
Steuerpflichtiges Vermögen = Nettovermögen - persönlicher Freibetrag - Kindergeld
Einfache kantonale Vermögenssteuer (100%) = Progressiver Promille-Tarif auf steuerbarem Vermögen
Gesamte Vermögenssteuer ≈ Einfache Steuer × (Kantonaler Steuersatz + Gemeindesteuersatz)
In den letzten Jahren lag die kantonale Quote bei 81 % der einfachen Steuer, während die Gemeindesätze für natürliche Personen in der Regel zwischen etwa 60-115 %, je nach Kommune (ohne Kirchensteuer).

Interaktiver Rechner

Geben Sie Ihr Nettovermögen (Vermögen abzüglich Schulden), Ihr Steuerstatus, die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, und die Gemeindesteuersatz (Gemeindesteuerfuss) ausgedrückt als Prozentsatz der einfachen Steuer (z.B. 0,75 = 75 %). Das Skript wendet einen indikativen Schaffhauser Tarif 2025 und einen kantonalen Satz von 81 % an.

Beispiel-Szenarien

Beispiel A - Alleinstehend, Nettovermögen CHF 1'000'000, keine Kinder, Gemeindesatz 0.80

Nettovermögen CHF 1'000'000.
Grundfreibetrag (ledig) ≈ CHF 50'000 → steuerbares Vermögen ≈ CHF 950'000.
Progressiver einfacher Tarif (0,9‰ / 1,9‰ / 2,95‰ / 2,3‰) → einfache kantonale Vermögenssteuer ≈ CHF 1'665.
Kantonaler Satz 0,81 und kommunaler Satz 0,80 → Gesamtfaktor ≈ 1,61 → gesamte Vermögenssteuer ≈ CHF 2'850 (effektiver Satz ≈ 0,28 % des Nettovermögens, ohne Kirchensteuer).

Beispiel B - Verheiratet, 2 Kinder, Nettovermögen CHF 3'000'000, Gemeindesatz 1.00

Nettovermögen CHF 3'000'000.
Grundzulage (verheiratet) ≈ CHF 100'000 + Kinderzulage 2 × CHF 10'000 = CHF 20'000 → Gesamtzulage ≈ CHF 120'000.
Steuerbares Vermögen ≈ CHF 2'880'000.
Einfache kantonale Vermögenssteuer mit demselben progressiven Tarif ≈ CHF 6'624.
Kantonaler Satz 0,81 und kommunaler Satz 1,00 → Gesamtfaktor ≈ 1,81 → Gesamtvermögensteuer ≈ CHF 12'000 (effektiver Satz ≈ 0,40 % des Nettovermögens, ohne Kirchensteuer).

Die Zahlen sind gerundet und illustrativ. Verwenden Sie den Rechner mit Ihren eigenen Daten und dem aktuellen Steuerfuss Ihrer Gemeinde, und vergleichen Sie für genaue Beträge mit dem offiziellen Schaffhauser Steuerrechner.

Planung Verwendung

  • Variieren Sie die Gemeindesteuersatz (Gemeindesteuerfuss) Vergleich von Niedrig- und Hochsteuergemeinden innerhalb Schaffhausens - Bei einem höheren Nettovermögen können sich Unterschiede in den Multiplikatoren erheblich auf die langfristige Vermögenssteuer auswirken.
  • Kombinieren Sie diesen Rechner mit Zulagen und Abzüge und Regeln für die Bewertung Ihr steuerpflichtiges Nettovermögen zu verfeinern (Hypotheken, sonstige Schulden, steuerfreie Rentenwerte, Unternehmensbewertungen).
  • Verwenden Sie die Ausgabe als Eingabe für breitere Planungsstrategien - Wahl der Gemeinde, Strukturierung der Verschuldung und des Hebels, Zeitpunkt von Schenkungen und Erbschaften und Koordinierung mit grenzüberschreitenden Steuerpflichten (Deutschland, USA usw.).
  • Bei komplexen Betrieben oder grenzüberschreitenden Profilen sollten Sie eine maßgeschneiderte Prüfung über die Schaffhauser Einkommensteuer-Service .