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Solothurner Vermögenssteuerfälle

Solothurner Vermögenssteuer: Fälle & Praxisbeispiele

Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die progressive Vermögenssteuer in Solothurn (0,75-1,50‰ einfacher Satz) mit den kantonalen und kommunalen Steuersätzen in Gemeinden wie Solothurn, Olten und Grenchen interagiert.

Der Kanton Solothurn erhebt eine progressive Vermögenssteuer auf das zu versteuernde Nettovermögen. Der einfache Jahrestarif lautet:

  • 0,75‰ auf die ersten CHF 50'000
  • 1,00‰ auf die nächsten CHF 50'000
  • 1,25‰ auf die nächsten CHF 50'000
  • 1,00‰ auf die nächsten CHF 850'000
  • 1,40‰ auf die nächsten CHF 1'000'000
  • 1,50‰ auf die nächsten CHF 1'000'000
  • 1,30‰ über CHF 3'000'000 (einfache Steuer)

Die einfache Steuer wird multipliziert mit dem kantonaler Steuersatz (derzeit 104%) und die Gemeindesteuersatz (variiert von Gemeinde zu Gemeinde, oft um die 100-130%), so dass die tatsächliche Belastung für typische Haushalte oft im Bereich 0,20-0,35% Bereich des Nettovermögens.

Die Sozialabzüge (gerundet) sind: CHF 60'000 für Einzelpersonen, 100'000 CHF für Ehepaare und CHF 20'000 pro Kind. Die nachstehenden Beispiele verwenden Richtwerte für das Jahr 2025 und durchschnittliche kombinierte Faktoren nur für die Planung.

Alle Zahlen gerundet; Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Kommunale Steuersätze und Steuerklassen vereinfacht.


Fall A - Einzelberufler in der Stadt Solothurn

  • Kommune: Solothurn (Kantonshauptstadt; mittlere Gesamtbelastung)
  • Vermögen: CHF 1.000.000 (börsennotierte Wertpapiere und Bargeld)
  • Passiva: keine
  • Freibetrag: CHF 60'000 (einmaliger Abzug)
NettovermögenCHF 1.000.000
Abzüglich Zulage- 60.000 CHF
Steuerpflichtiges Nettovermögen940.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer ≈ 0,10% von 940.000 CHF
(Bandbreiten: 0,75-1,25‰ auf den ersten CHF 150k, danach 1,00‰) → ≈ CHF 940
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×2.20
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 2'070
Effektiver Satz≈ 0,21% des Nettovermögens
Beobachtung: Mit CHF 1 Mio. Finanzvermögen liegt die Stadt Solothurn im schweizerischen Mittelfeld: Höher als Kantone mit sehr niedrigem Vermögen (Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden), aber niedriger als Genf oder Basel-Stadt.

Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Olten

  • Kommune: Olten (etwas höherer Gemeindeanteil als Stadt Solothurn)
  • Vermögen: CHF 2'800'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
  • Passiva: CHF 900'000 Hypothek
  • Zulagen: CHF 100'000 (verheiratet) + CHF 40'000 (zwei Kinder) = CHF 140'000
Nettovermögen1.900.000 CHF
Abzüglich Zulagen- 140.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen1.760.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer ≈ CHF 2.060
(≈ CHF 1'000 auf den ersten CHF 1'000'000, plus ≈ CHF 1'060 zu 1.40‰ auf den nächsten CHF 760'000)
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×2.30
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 4.740
Effektiver Satz≈ 0,25% des Nettovermögens
Planungswinkel: Bei einem progressiven Tarif und erheblichen Hypothekenschulden sind die wichtigsten Faktoren (i) wie schnell die höheren Stufen erreicht werden und (ii) der Multiplikator der gewählten Kommune. Der leicht höhere Satz in Olten ist sichtbar, aber nicht extrem.

Fall C - Unternehmerin mit privaten Firmenanteilen in Grenchen

  • Gemeinde: Grenchen (Industriestadt; mittlerer bis hoher Gemeindeanteil)
  • Nicht börsennotierte Aktien: CHF 3'000'000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 1'000'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'500'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
  • Familienstand: Verheiratet, keine Kinder (Freibetrag CHF 100'000)
BruttovermögenCHF 4.000.000
Abzüglich Verbindlichkeiten- CHF 1.500.000
Nettovermögen2.500.000 CHF
Abzüglich Zulage- 100.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen2.400.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer ≈ 3.000 CHF
(≈ CHF 1.000 auf die ersten CHF 1.000.000,
+ CHF 1'400 zu 1.40‰ auf die nächsten CHF 1'000'000,
+ CHF 600 zu 1.50‰ auf die nächsten CHF 400'000)
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×2.10
Vermögenssteuer insgesamt≈ CHF 6.300
Effektiver Satz≈ 0,25% des Nettovermögens

Geht von einer stabilen Bewertung nach der Praktiker-Methode und der Standardbehandlung von qualifizierten Beteiligungen aus.

Planungswinkel: Für Unternehmer ist das Zusammenspiel von Bewertung (Aktien privater Unternehmen) und kommunale Wahl dominiert. Sobald die oberen Bandbreiten erreicht sind, steigt das zusätzliche Vermögen annähernd linear mit dem Grenzsteuersatz.

Fall D - Gebietsfremder, der ein Grundstück in der Nähe von Solothurn besitzt (z.B. Zuchwil)

  • Steuerliche Verflechtung: Gebietsfremder mit ausschließlich solothurnischem Vermögen
  • Wert der Immobilie: CHF 1'100'000 (vermögenssteuerlicher Wert)
  • Hypothek: CHF 700'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
  • Gemeinde: Zuchwil (Vorort von Solothurn; mittlerer Gemeindetarif)
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
  • Freibetrag: CHF 60'000 (einmaliger Abzug für Solothurn; vereinfacht)
Schweizer Nettovermögen400.000 CHF
Abzüglich Freibetrag (vereinfacht)- 60.000 CHF
Steuerbares Schweizer Vermögen340.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer ≈ CHF 340
(0,75-1,25‰ auf die ersten CHF 150k, 1,00‰ auf die restlichen CHF 190k)
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×2.10
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 710
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0,18%
Tipp: Für Gebietsfremde ist nur der Teil der Schulden abzugsfähig, der in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Solothurner Grundstück steht ist in Solothurn abzugsfähig. Ausländische Aktiven und Passiven bleiben hauptsächlich im Wohnsitzland des Wohnsitzes und allfälliger weiterer betroffener Schweizer Kantone.

Fall E - Vergleich: Stadt Solothurn vs. Olten vs. ländliche Gemeinde

Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)

Solothurn Stadt Olten Ländliche Gebiete mit niedrigeren Steuern (z. B. Laupersdorf)
Kantonale einfache Vermögenssteuer ≈ CHF 2'400 (≈ CHF 1'000 auf den ersten CHF 1'000'000 + CHF 1'400 zu 1.40‰ auf den nächsten CHF 1'000'000)
Indikativer kombinierter Faktor ≈ ×2.15 ≈ ×2.30 ≈ ×1.95
Vermögenssteuer insgesamt ≈ CHF 5'160 ≈ CHF 5'520 ≈ CHF 4.680
Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) ≈ 0,26% ≈ 0,28% ≈ 0.23%
Jährliche Differenz Spanne von rund CHF 800-850 pro Jahr zwischen einer Stadt mit höherem Steuerfuss (Olten) und einer einer steuergünstigeren Landgemeinde bei gleichem steuerbarem Vermögen
Anmerkung: Der kantonale Tarif ist im ganzen Kanton Solothurn identisch; die innerkantonale Planung erfolgt hauptsächlich über den kommunalen Multiplikator und die Bewirtschaftung des steuerbaren Nettovermögens (Hypotheken, Vermögensmix, Bewertung).

Wichtigste Erkenntnisse

  • Solothurn ist ein Kanton mit mittlerer Vermögenssteuer, mit effektiven Belastungen typischerweise im Bereich von 0,20-0,35% des Nettovermögens für viele gebietsansässige Steuerpflichtige.
  • Der Tarif ist bis zu einer Höhe von etwa 3 Mio. CHF progressiv, danach gilt ein etwas niedrigerer einfacher Satz von 1,30‰.
  • Durch die Sozialabzüge (60'000 CHF für Alleinstehende / 100'000 CHF für Verheiratete / 20'000 CHF pro Kind) wird ein bescheidenes Vermögen absolut gesehen nur gering besteuert.
  • Die Gemeindesteuersätze (Solothurn, Olten, Grenchen vs. ländlich) können bei siebenstelligen Vermögen die Gesamtrechnung um mehrere hundert Franken pro Jahr verschieben.
  • Hypotheken und andere absetzbare Verbindlichkeiten reduzieren das steuerpflichtige Nettovermögen direkt und sind besonders wichtig für immobilienlastige Profile.
  • Unternehmer sollten die Bewertung von privaten Unternehmensbeteiligungen und die Wahl der Kommune genau beobachten; sobald die oberen Bandbreiten erreicht sind, steigt der Wohlstand fast linear an.
  • Gebietsfremde werden nur auf das solothurnische Vermögen besteuert, wobei die Schuldzuweisung eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Schweizer Vermögenssteuer spielt.