Formulare und Fristen Formulare und Fristen

Solothurner Vermögenssteuer Formulare & Fristen

Solothurner Vermögenssteuer: Formulare & Fristen

Eckdaten, eTax Solothurn-Schritte, Verlängerungsmöglichkeiten, Zahlungsmechanismen und Nachweis-Checklisten für den Kanton Solothurn.

In Solothurn wird die Vermögenssteuer zusammen mit der Steuererklärung eingereicht. persönliche Einkommensteuererklärung. . Der Kanton unterstützt Online-Einreichung über eTax Solothurn (etax.so.ch), mit einer vollständig papierlosen Option, sowie die herkömmliche Papiereinreichung. Die Kantons- und Gemeindesteuern werden auf der Grundlage des Gesamteinkommens und -vermögens gemeinsam veranlagt; kommunale Multiplikatoren beeinflussen die endgültige Belastung.

Umfang: Auf dieser Seite finden Sie die Standardverfahren für natürliche Personen (Gebietsansässige und Gebietsfremde mit solothurnischem Vermögen). Für Unternehmen und Sonderregelungen gelten angepasste Verfahren und Formulare.

Zeitplan für die Einreichung (typischer Zyklus)

  1. Februar: Solothurn stellt Einladungen zur Anmeldung aus und aktiviert das laufende Jahr eTax Solothurn Module.
  2. Ordentliches Fälligkeitsdatum (Privatpersonen): Die Steuererklärung für Einkommen und Vermögen ist in der Regel fällig bis 31. März des folgenden Jahres.
  3. Ordentliches Fälligkeitsdatum (Unternehmen): Körperschaftssteuererklärungen sind in der Regel fällig bis 30. Juni.
  4. Erstes Erweiterungsfenster: Eine Erweiterung für Einzelpersonen auf 31. Juli ist auf rechtzeitige Anfrage in der Regel kostenlos erhältlich.
  5. Weitere Verlängerung: Eine zweite Verlängerung für Einzelpersonen ist in der Regel möglich bis zu 30. November, Derselbe Termin gilt häufig als gewöhnliche Frist für bestimmte Zweitsteuerpflichtige.
  6. Bewertung und Abrechnung: Vorläufige Rechnungen können während des Jahres ausgestellt werden; endgültige Bescheide folgen nach Prüfung der eingereichten Steuererklärung. Bei verspäteten Zahlungen fallen Zinsen an und es können Mahngebühren anfallen.

Verlassen Sie sich immer auf das auf Ihrer Solothurner Steuereinladung aufgedruckte Fälligkeitsdatum und bestätigen Sie die Regeln des laufenden Jahres auf dem kantonalen Steuerportal.

Wie man in Solothurn anmeldet

1) eTax Solothurn (empfohlen)

  • Gehe zu eTax Solothurn (etax.so.ch) und loggen Sie sich mit den Zugangsdaten ein, die Sie mit Ihrer Einladung zur Anmeldung erhalten haben.
  • Füllen Sie alle Einkommensverzeichnisse und Ihre Vermögensübersicht zum 31. Dezember (Aktiva, Passiva, Freibeträge) in den Online-Formularen.
  • Hochladen von Belegen (Bank- und Wertpapierauszüge, Immobilienbewertungen, Rentenübersichten usw.) in elektronischer Form, wie verlangt.
  • Reichen Sie die Steuererklärung elektronisch ein. Je nach gewähltem Modus ist die Einreichung in der Regel ohne Unterschrift, Die erforderlichen Bestätigungen werden über das Portal abgewickelt.

2) Papierrücklauf

  • Verwenden Sie die offiziellen Papierformulare, die Sie mit der Einladung zur Einreichung erhalten haben, oder drucken Sie die von eTax Solothurn generierten Formulare aus.
  • Füllen Sie die Abschnitte über Einkommen und Vermögen aus, unterschreiben Sie die Erklärung und fügen Sie Kopien der Belege bei; bewahren Sie die Originale für Ihre eigenen Unterlagen auf.
  • Schicken Sie die unterschriebene Steuererklärung an die auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung angegebene Adresse oder reichen Sie sie wie vorgeschrieben über Ihr Finanzamt ein.

Erweiterungen

Wenn Sie den Antrag nicht bis zum regulären Fälligkeitstermin stellen können, beantragen Sie eine Erweiterung (Fristerstreckung) bei der Steuerverwaltung Solothurn. Verlängerungen können sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen online oder schriftlich beantragt werden.

  • Online-Anfrage: Nutzen Sie das vom Solothurner Steuerportal verlinkte Online-Formular des Kantons für eine schnelle und papierlose Fristerstreckung.
  • Erste Verlängerung (Einzelpersonen): Ersuchen an 31. Juli werden in der Regel automatisch und kostenlos gewährt, wenn sie rechtzeitig eingereicht werden.
  • Zweite Verlängerung (Einzelpersonen): Erweiterungen bis zu etwa 30. November erfordern in der Regel eine kurze Begründung und sind mit einer geringen Gebühr pro Steuerzahler verbunden.
  • Unternehmen: Verlängerungen für Unternehmen sind auf Antrag möglich, in der Regel über den normalen Stichtag 30. Juni hinaus, vorbehaltlich der Genehmigung und ähnlicher Gebührenregelungen.
  • Antrag vor dem Fälligkeitstermin: Reichen Sie Ihren Verlängerungsantrag vor dem 31. März (oder dem gedruckten Termin) ein, um Mahngebühren und geschätzte Veranlagungen zu vermeiden.
  • Sanktionen: Werden die Unterlagen trotz Mahnung nicht eingereicht, können Mahngebühren, Bußgelder und Ermessensentscheidungen (Schätzungen) fällig werden.

Vorläufige Zahlungen, Zinsen und Anpassungen

Solothurner Themen vorläufige Raten auf der Grundlage früherer Veranlagungen oder geschätzter Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Wenn sich Ihre Situation wesentlich ändert, können Sie eine Anpassung dieser vorläufigen Beträge beantragen. Nach Einreichung und Prüfung wird eine endgültige Bewertung und Rechnung ausgestellt; bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen in Höhe des kantonalen Satzes an.

  • Zahlungshinweise: Verwenden Sie die auf jeder Rechnung aufgedruckte QR-Rechnung oder Zahlungsreferenz, damit die Zahlungen korrekt zugeordnet werden.
  • Teilweise Zahlungen: In der Regel zulässig; bewahren Sie Bestätigungen und Rechnungen zum Abgleich mit der endgültigen Bewertung auf.
  • Einwände (Einsprache): Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb der auf dem Steuerbescheid angegebenen Frist schriftlich Einspruch ein.

Gebietsfremde mit Solothurn-Situs-Vermögen

Gebietsfremde mit Wohnsitz in Solothurn Immobilien oder Betriebsvermögen (einschliesslich Betriebsstätten) sind in der Regel in der Schweiz beschränkt steuerpflichtig und hinterlegen eine begrenzte Rendite nur für Einkommen und Vermögen mit Sitz in der Schweiz. Oft ist eine Schweizer Korrespondenzadresse oder ein Steuervertreter erforderlich. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige.

Dokument-Checkliste (Bereich Vermögen)

Bereiten Sie die folgenden Unterlagen vor und laden Sie sie hoch, um Ihre Vermögensaufstellung zum 31. Dezember zu belegen:

  • Bank- und Wertpapierauszüge (Stichtag 31. Dezember)
  • Offizielle Kursreferenzen (ESTV-Listen) für börsennotierte Wertpapiere/Kryptowährungen
  • Auszüge aus der Immobilienbewertung oder Steuerwerte (amtlicher Wert) für Solothurn und ausserkantonale Liegenschaften
  • Bestätigungen des Hypothekensaldos (31. Dezember)
  • Private Darlehensverträge und Zinsabrechnungen
  • Vorsorgeübersichten (2. Säule und Säule 3a)
  • Arbeitsblätter für die Bewertung von Unternehmen in Privatbesitz (Praktiker-Methode)
  • Offizielle FX-Tabelle für Nicht-CHF-Aktiva und -Passiva
  • Frühere Bewertungen und Zahlungsreferenzen
  • Vertreterbestellung oder Vollmacht (wenn ein Berater in Ihrem Namen einreicht)
Tipp: Fassen Sie bei der Einreichung über eTax Solothurn die Belege in klar beschrifteten PDF-Bündeln zusammen (z.B. nach Bank oder Portfolio), damit das Steueramt Ihren Vermögensausweis effizient mit den Ertragspositionen wie Zinsen und Dividenden abgleichen kann.

Jährliche Änderungen

eTax Solothurn Versionen, Fristen, Verlängerungsregeln und kommunale Multiplikatoren werden jährlich aktualisiert. Vergewissern Sie sich vor der Einreichung Ihrer Steuererklärung auf dem offiziellen Portal der Solothurner Steuerverwaltung über die Anforderungen und Fristen des laufenden Jahres.