Tarife Steuerfuss

Solothurner Vermögenssteuersätze

Solothurner Vermögenssteuer: Tarife & kommunale Multiplikatoren

Solothurn wendet einen progressiven kantonalen Vermögenssteuertarif mit Promillegrenzen zwischen 0,75‰ und 1,30‰, in Verbindung mit kommunalen Steuersätzen, die meist in der 100-125% Bereich. Das Ergebnis ist ein mittlere effektive Vermögenssteuerbelastung im Schweizer Vergleich.

Die Vermögenssteuer im Kanton Solothurn wird erhoben auf Ihre steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Das steuerpflichtige Nettovermögen ist Ihr weltweites Vermögen (für Gebietsansässige) abzüglich der abzugsfähigen Schulden und des kantonalen Sozialabzug. Sie berechnen zunächst das einfache kantonale Vermögenssteuer unter Verwendung eines progressiver Promille-Tarif; diese einfache Steuer wird dann mit multipliziert:

  • die kantonaler Steuersatz (Steuerfuss des Kantons), und
  • Ihr Steuersatz der Gemeinde (Gemeindesteuerfuss), ausgedrückt als Prozentsatz der einfachen staatlichen Steuer.

In den letzten Jahren hat die kantonaler Steuerfuss wurde auf etwa 104% der einfachen Steuer, während die Gemeindesteuersätze für natürliche Personen in der Regel zwischen etwa 65% bis 145%, mit einem bevölkerungsgewichteten Durchschnitt nahe 115%. Die Stadt Solothurn selbst gilt um 107%. Zusammengenommen bedeutet dies, dass die einfache Vermögenssteuer in der Regel multipliziert wird mit etwa 2.0-2.3× auf kantonaler + kommunaler Ebene (ohne Kirchen- und Personensteuer).


Kantonaler progressiver Tarif (einfache Vermögenssteuer)

Der Solothurner Vermögenssteuertarif für natürliche Personen beträgt progressiv. Für ein Steuerjahr ist die einfache staatliche Vermögenssteuer auf das steuerpflichtige Nettovermögen wird wie folgt berechnet:

  • 0.75‰ am ersten 50.000 CHF
  • 1.00‰ bei der nächsten 50.000 CHF (bis zu 100.000 CHF)
  • 1.25‰ bei der nächsten 50.000 CHF (bis zu 150.000 CHF)
  • 1.00‰ bei der nächsten 850.000 CHF (bis zu 1.000.000 CHF)
  • 1.40‰ bei der nächsten CHF 1.000.000 (CHF 1.000.001-2.000.000)
  • 1.50‰ bei der nächsten CHF 1.000.000 (CHF 2.000.001-3.000.000)
  • 1.30‰ auf das zu versteuernde Nettovermögen über CHF 3'000'000

Bevor dieser Tarif zur Anwendung kommt, gewährt Solothurn eine Sozialabzug auf das Vermögen. In der jüngsten Praxis lag dies in der Regel bei 100'000 CHF für Ehepaare und CHF 60'000 für alleinstehende Steuerpflichtige, mit zusätzlichen Kinderabzügen. Unterhalb des Gesamt Abzug wird keine kantonale Vermögenssteuer fällig.

Die nachstehende Tabelle zeigt eine indikative einfache kantonale Steuer (zu 100%) auf ausgewählten Stufen von steuerpflichtig Nettovermögen (d. h. nach Sozialabzügen). Diese Beträge sind vor Vervielfältigung mit den kantonalen und kommunalen Steuerfüssen.

Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) Illustrative einfache Vermögenssteuer (CHF) Ungefährer durchschnittlicher einfacher Satz
Bis zur Freibetragsgrenze 0 0‰
100,000 ≈ 90 ~0,09% (0,9‰)
500,000 ≈ 500 ~0,10% (im Durchschnitt 1,0‰)
1,000,000 ≈ 1,000 ~0,10% (im Durchschnitt 1,0‰)
3,000,000 ≈ 3,900 ~0,13% (1,3‰ im Durchschnitt)
5,000,000 ≈ 6,500 ~0,13% (1,3‰ im Durchschnitt)

Die einfachen Steuerbeträge sind gerundet und basieren auf den offiziellen Solothurner Vermögenssteuerstufen. Für die Einreichung oder die genaue Planung verwenden Sie bitte immer die kantonalen Tabellen oder den Rechner des laufenden Jahres.

Gemeindesteuersätze (Steuerfüsse) in Solothurn

Nach der Berechnung der einfachen Vermögenssteuer wird die tatsächlich zu zahlende Vermögensteuer auf kantonaler und kommunaler Ebene (ohne Kirche) wird wie folgt ermittelt:

Gesamte Vermögenssteuer ≈ Einfache Vermögenssteuer × (Kantonaler Steuerfuss + Kommunaler Steuerfuss)

Die wichtigsten Punkte für Solothurn:

  • Die kantonaler Steuerfuss für natürliche Personen liegt derzeit bei 104% der einfachen Steuer.
  • Kommunale Steuerfüsse für natürliche Personen liegen in der Regel zwischen 65% (Gemeinden mit niedriger Steuerbelastung) und über 145%, mit einem bevölkerungsgewichteten Durchschnitt von etwa 115%.
  • Die Stadt Solothurn selbst wendet einen kommunalen Steuerfuss von rund 107% für natürliche Personen, was einen kombinierten Faktor von etwa 2,11× die einfache Vermögenssteuer auf kantonaler + kommunaler Ebene (104% + 107%).
Kommune (Beispiele) Indikativer kommunaler Steuerfuss (nat. Personen) Ca. Kantonaler + kommunaler Faktor* Kommentar
Solothurn (Stadt) ≈ 107% 1.04 + 1.07 ≈ 2.11× Kantonshauptstadt; effektive Vermögenssteuer im schweizerischen Vergleich im Mittelfeld.
Olten ≈ 108% 1.04 + 1.08 ≈ 2.12× Wichtiges regionales Zentrum; ähnliche Belastung wie in der Hauptstadt.
Niedrigsteuer-Gemeinden (z.B. Kammersrohr) ≈ 65-75% 1.69-1.79× Sehr tiefe Gemeindesteuern; tiefere kombinierte Vermögenssteuer bei gleichbleibendem kantonalen Tarif.
Gemeinden mit durchschnittlicher Steuerbelastung (gewichtetes Mittel) ≈ 115% 1.04 + 1.15 ≈ 2.19× Ungefähr dort, wo der bevölkerungsgewichtete Durchschnitt der Solothurner Gemeinden liegt.
Hochsteuergemeinden (z.B. Bolken, Zullwil) ≈ 135-145% 2.39-2.49× Oberes Ende der Spanne; deutliche Erhöhung des kommunalen Anteils an der Vermögensteuer.

*Faktor bezieht sich auf die kombinierte kantonale und kommunale Vermögenssteuer (ohne Kirche) als Vielfaches der einfachen staatlichen Vermögenssteuer (100%). Ein Faktor von 2,11× bedeutet, dass die gesamte kantonale + kommunale Steuer gleich ist 211% der einfachen Steuer.

Einblick in die Planung: Auf höheren Wohlstandsniveaus kann ein Wechsel von einer Gemeinde mit einem kommunalen Steuerfuss von 140-145% zu einer Gemeinde mit einem Steuerfuss von 70-80% kann die kommunal Anteil an der Vermögenssteuer um rund ein Drittel, obwohl der kantonale Tarif und Freibeträge gleich bleiben.

Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele

Setzt man die Teile zusammen, so ergibt sich die kombinierte kantonale und kommunale Vermögenssteuer (ohne Kirchen- und Personensteuer) Steuer) näherungsweise wie folgt berechnet werden:

Vermögenssteuer insgesamt ≈ Einfache Vermögenssteuer × (1,04 + Kommunaler Steuerfuss)

Die folgenden Beispiele verwenden die einfache Steuer aus dem Solothurner Tarif und vergleichen:

  • a steuerlich günstigeres Umfeld mit kommunalem Steuerfuss ≈ 100% (Faktor ≈ 2,04× einfache Steuer), und
  • a Hochsteuerland mit kommunalem Steuerfuss ≈ 125% (Faktor ≈ 2,29× einfache Steuer).

Sie gehen davon aus, dass das zu versteuernde Nettovermögen bereits die sozialen Abzüge widerspiegelt, und ignorieren jegliche Kirchensteuer.

Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) Kommune @ Faktor 2,04× (100% muni) Kommune @ Faktor 2,29× (125% muni) Ungefährer effektiver %-Bereich
500,000 Einfache Steuer ≈ 500 → 500 × 2,04 ≈ 1.020 CHF 500 × 2.29 ≈ 1.145 CHF ~0,20%-0,23%
1,000,000 Einfache Steuer ≈ 1.000 → 1.000 × 2,04 ≈ CHF 2'040 1,000 × 2.29 ≈ 2.290 CHF ~0,20%-0,23%
3,000,000 Einfache Steuer ≈ 3.900 → 3.900 × 2,04 ≈ 7.960 CHF 3,900 × 2.29 ≈ 8.930 CHF ~0,27%-0,30%
5,000,000 Einfache Steuer ≈ 6.500 → 6.500 × 2,04 ≈ CHF 13'260 6,500 × 2.29 ≈ 14.885 CHF ~0,27%-0,30%

Unabhängige Vergleiche für ein Ehepaar mit zwei Kindern in der Stadt Solothurn zeigen eine Vermögenssteuer von rund CHF 2'100 bei CHF 1 Million und CHF 13'700 bei CHF 5 Millionen, d.h. effektive Raten von etwa 0,21%-0,27% - im Einklang mit den oben genannten beispielhaften Faktoren.

Nächste: Modellieren Sie Ihre exakte Gemeinde, Ihre Familiensituation und Ihren Vermögensmix im Solothurner Vermögenssteuer-Rechner.

Anmerkungen und Vorbehalte

  • Sozialer Abzug und familiäre Situation: Der Sozialabzug für die Vermögenssteuer verringert das steuerpflichtige Nettovermögen vor Anwendung des Promille-Tarifs. Verheiratete Paare profitieren von einem höheren Abzug als alleinstehende Steuerzahler, und es gelten zusätzliche Abzüge pro Kind. Siehe Zulagen und Abzüge.
  • Die Verschuldung reduziert die Basis: Die am 31. Dezember ausstehenden Hypotheken, Investitionskredite und sonstigen vollstreckbaren Forderungen sind abzugsfähig vom Bruttovermögen abgezogen. Bei kantons- oder grenzüberschreitenden Sachverhalten wird das Vermögen wie folgt aufgeteilt interkantonale Steuerausscheidung. Siehe Zulagen.
  • Regeln für die Bewertung: Wertschriften werden in der Regel zu Jahresendkursen bewertet, Liegenschaften zum kantonalen Steuerwert und das Geschäftsvermögen und die Beteiligungen nach den solothurnischen Regeln für die Vermögens- und Erwerbssteuer. Siehe Regeln für die Bewertung.
  • Kirchen- und Personensteuer: Anerkannte Religionsgemeinschaften erheben die Kirchensteuer als zusätzlichen Prozentsatz der einfachen Steuer, und Solothurn erhebt zusätzlich eine kleine Personensteuer pro Erwachsenem. Keines der beiden Elemente ist in den obigen Steuerbeispielen enthalten.
  • Jahresspezifische Änderungen: Die oben aufgeführten Promillegrenzen entsprechen dem aktuellen Solothurner Vermögenssteuertarif. Der Kanton hat in den letzten Jahren die Tarife insbesondere für Vermögen über 1 Million CHF angepasst. Die kommunalen Steuerfüsse werden jährlich festgelegt. Bestätigen Sie immer den anwendbaren Tarif, die Sozialabzüge und die Steuerfüsse für das Steuerjahr das Sie gerade modellieren.