Formulare und Fristen Formulare und Fristen

St. Galler Vermögenssteuer Formulare & Fristen

St. Galler Vermögenssteuer: Formulare & Fristen

Eckdaten, eTaxes SG Portalschritte, Verlängerungsoptionen, Zahlungsmechanismen und Nachweis-Checklisten für den Kanton St. Gallen.

In St. Gallen wird die Vermögenssteuer zusammen mit der Steuererklärung eingereicht. persönliche Einkommensteuererklärung. Der Kanton unterstützt Online-Einreichung über die eTaxes SG Portal, das einen weitgehend papierlosen Einreichungsprozess bietet, während die Einreichung in Papierform auf Anfrage weiterhin möglich ist. Die Kantons- und Gemeindesteuern werden zusammen veranlagt, wobei der Multiplikator der Gemeinde in die endgültige Veranlagung einfliesst.

Umfang: Auf dieser Seite finden Sie die Standardverfahren für natürliche Personen (Gebietsansässige und Gebietsfremde mit St. Galler Vermögen). Für Unternehmen und Sonderregelungen gelten angepasste Verfahren und Fristen.

Zeitplan für die Einreichung (typischer Zyklus)

  1. Januar-Februar: St. Gallen stellt Einladungen zur Anmeldung aus und aktiviert das laufende Jahr eTaxes SG Module.
  2. Ordentliches Fälligkeitsdatum (Privatpersonen): Im Allgemeinen 31. März für das vorangegangene Steuerjahr.
  3. Ordentliches Fälligkeitsdatum (Unternehmen): Normalerweise 30. Juni, mit gedruckten Fristen, die für bestimmte Fälle gelten.
  4. Erweiterungen: Erste Erweiterungen in der Regel auf 30. September auf Antrag; weitere Verlängerungen können mit Begründung und gegen Gebühr gewährt werden.
  5. Bewertung und Abrechnung: Es können vorläufige Rechnungen ausgestellt werden; endgültige Bescheide folgen nach der Überprüfung. Für verspätete Zahlungen fallen Zinsen an und es können Mahngebühren anfallen.

Verlassen Sie sich immer auf das aufgedruckte Fälligkeitsdatum in Ihrer Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen oder im Portal eTaxes SG.

Wie man in St. Gallen anmeldet

1) eTaxes SG (empfohlen)

  • Öffnen Sie die eTaxes SG und melden Sie sich mit den Anmeldedaten oder dem Aktivierungscode an, den Sie mit Ihrer Einladung zur Anmeldung erhalten haben.
  • Vervollständigen Sie die Einkommenslisten und die Vermögensübersicht zum 31. Dezember (Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Wertberichtigungen) direkt online.
  • Laden Sie Belege hoch (Kontoauszüge, Wertpapierberichte, Immobilienbewertungen, Rentenübersichten usw.).
  • Reichen Sie den Antrag elektronisch ein; in den meisten Fällen ist bei vollständiger Online-Einreichung keine separate Unterschrift auf Papier erforderlich.

2) Papierrücklauf

  • Verwenden Sie die offiziellen Formulare, die Sie mit Ihrer Einladung zur Einreichung erhalten haben, oder drucken Sie die von eTaxes SG generierten Formulare aus.
  • Unterschreiben Sie die Rücksendung und fügen Sie Kopien der Belege bei; bewahren Sie die Originale für Ihre Unterlagen auf.
  • Senden Sie die ausgefüllte Steuererklärung an die auf der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung angegebene Adresse oder reichen Sie sie über Ihr Finanzamt ein.

Erweiterungen

Wenn Sie den Antrag nicht bis zum regulären Fälligkeitstermin stellen können, beantragen Sie eine Erweiterung (Fristerstreckung) von der Steuerverwaltung St. Gallen. Der Kanton bietet Online- und schriftliche Verlängerungsmöglichkeiten an.

  • Online-Anfrage: Stellen Sie einen Verlängerungsantrag über das eTaxes SG Portal oder den speziellen Online-Beratungsdienst.
  • Typisches Maximum (Einzelpersonen): Verlängerungen werden in der Regel gewährt bis zu 30. September.
  • Weitere Erweiterungen: Mit Begründung möglich, manchmal gebührenpflichtig.
  • Unternehmen: Erweiterungen für Unternehmen sind in der Regel über 30. Juni, vorbehaltlich der Genehmigung.
  • Antrag vor dem Fälligkeitstermin: Reichen Sie den Verlängerungsantrag vor dem 31. März (oder dem gedruckten Termin) ein, um Mahnungen und geschätzte Veranlagungen zu vermeiden.
  • Sanktionen: Werden die Unterlagen trotz Mahnung nicht eingereicht, können Mahngebühren, Bußgelder und Ermessensentscheidungen fällig werden.

Vorläufige Zahlungen, Zinsen und Anpassungen

St. Galler Themen vorläufige Raten auf der Grundlage früherer Beurteilungen oder geschätzter Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Wenn sich Ihre Situation wesentlich ändert, können Sie eine Anpassung beantragen. Nach Einreichung und Prüfung wird eine endgültige Bewertung und Rechnung ausgestellt wird; bei verspäteten Zahlungen fallen Zinsen an.

  • Zahlungshinweise: Verwenden Sie die QR-Rechnung oder die auf jeder Rechnung aufgedruckte Referenz für die richtige Zuordnung.
  • Teilweise Zahlungen: Normalerweise zulässig; bewahren Sie Bestätigungen und Rechnungen für den Abgleich auf.
  • Einwände (Einsprache): Wenn Sie mit dem endgültigen Bescheid nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Frist schriftlich Einspruch ein.

Gebietsfremde mit St. Gallen-Situs Vermögen

Gebietsfremde mit Wohnsitz in St. Gallen Immobilien oder Betriebsvermögen im Allgemeinen eine begrenzte Rendite nur für Einkommen und Vermögen mit Sitz in der Schweiz. Oft ist eine Schweizer Korrespondenzadresse oder ein Steuervertreter erforderlich. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige.

Dokument-Checkliste (Bereich Vermögen)

Bereiten Sie die folgenden Unterlagen vor und laden Sie sie hoch, um Ihre Vermögensaufstellung zum 31. Dezember zu belegen:

  • Bank- und Wertpapierauszüge (Stichtag 31. Dezember)
  • Offizielle Kursreferenzen (ESTV-Listen) für börsennotierte Wertpapiere/Kryptowährungen
  • Auszüge aus der Immobilienbewertung oder Steuerwerte (amtlicher Wert)
  • Bestätigungen des Hypothekensaldos (31. Dezember)
  • Private Darlehensverträge und Zinsabrechnungen
  • Vorsorgeübersichten (2. Säule und Säule 3a)
  • Arbeitsblätter für die Bewertung von Unternehmen in Privatbesitz (Praktiker-Methode)
  • Offizielle FX-Tabelle für Nicht-CHF-Aktiva und -Passiva
  • Frühere Bewertungen und Zahlungsreferenzen
  • Vertreterbestellung oder Vollmacht (wenn ein Berater in Ihrem Namen einreicht)
Tipp: Fassen Sie bei der Einreichung über eTaxes SG die Belege in klar gekennzeichneten PDF-Bündeln zusammen, um die Überprüfung zu vereinfachen und Rückfragen zu minimieren.

Jährliche Änderungen

eTaxes SG-Module, Fristen und kommunale Multiplikatoren werden jährlich aktualisiert. Überprüfen Sie die Anforderungen und Termine des laufenden Jahres auf dem offiziellen Portal der St. Galler Steuerverwaltung, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen.