St. Galler Vermögenssteuer Leitfaden für Nichtansässige
St. Galler Vermögenssteuer: Leitfaden für Nichtansässige
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland, die Immobilien oder Geschäftsvermögen in St. Gallen besitzen - Verständnis der beschränkten Steuerpflicht in der Schweiz, der kantonalen Bewertungsregeln und der Abkommensentlastung.
Nichtansässige unterliegen der St. Galler Vermögenssteuer auf Vermögenswerten, die wirtschaftlich mit dem Kanton verbunden. . In der Praxis betrifft diese beschränkte Steuerpflicht hauptsächlich Immobilien und Betriebsvermögen die sich in St. Gallen befinden, während ausländische Portfolios und bewegliches Vermögen im Ausland im Kanton nicht besteuert werden.
Dieser Leitfaden fasst den Anwendungsbereich, den Bewertungsrahmen und die Compliance-Anforderungen für das Steuerjahr 2025 für nicht ansässige natürliche Personen mit Vermögen im Kanton St. Gallen zusammen.
1. Umfang der beschränkten Steuerpflicht
Eine nicht in St. Gallen ansässige Person wird vermögenssteuerpflichtig, wenn sie eines der folgenden Güter besitzt:
- Wohn- oder Gewerbeimmobilien im Kanton St. Gallen
- Grundstücke oder landwirtschaftliche Liegenschaften innerhalb von St. Gallen
- Betriebsstätten oder feste Geschäftsräume (z.B. Werkstätten, Büros, Hotels, Restaurants, Geschäfte) im Kanton
- Geschäftsvermögen, das einer St. Galler Niederlassung, Betriebsstätte oder dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung zugeordnet ist
Vermögen im Ausland - wie z.B. ausländische Wertschriften, ausländische Immobilien und ausländische Bankkonten - sind von der St. Galler Vermögensbemessungsgrundlage ausgeschlossen, obwohl sie im Wohnsitzstaat für die Steuerprogression oder die Berichterstattung relevant sein können.
2. Bemessungsgrundlage
St. Gallen wendet kantonale Bewertungsregeln an, die mit dem Bundesrecht harmonisiert sind, aber von der kantonalen Steuerverwaltung lokal umgesetzt werden:
- Immobilien: Kantonaler Steuerwert (Steuerwert), die in der Regel unter dem Verkehrswert liegen und von der St. Galler Steuerverwaltung festgelegt werden
- Wertpapiere und Bankvermögen: Steuerwert am Jahresende unter Verwendung der offiziellen Steuerwertlisten des Bundes und der Devisenkurse
- Geschäftsvermögen: Buch- oder Marktwert nach Schweizer Rechnungslegungsvorschriften, gegebenenfalls mit St. Galler spezifischen Anpassungen
- Vorsorgevermögen: Kapital aus der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a ist in der Regel bis zur Auszahlung von der Vermögenssteuer befreit
Die Steuerwert für Immobilien spiegelt einen Bruchteil des Marktwertes wider, der sich nach Lage, Nutzung und Objektart richtet und von der St. Galler Steuerverwaltung festgelegt wird. Für weitere technische Details zur Bewertung in diesem Kanton siehe Regeln für die Bewertung.
3. Schuldzuweisung
Die Schuldenzuteilung für Gebietsfremde in St. Gallen folgt dem schweizerischen Prinzip der wirtschaftlicher Zusammenhang kombiniert mit einer proportionalen Zuteilung:
- Hypotheken, die auf St. Galler Liegenschaften lasten, sind vom vermögenssteuerlichen Wert dieser Liegenschaften abzugsfähig.
- Andere Schulden sind nur insoweit abzugsfähig, als sie wirtschaftlich mit schweizerischen Vermögenswerten verbunden oder anteilig zugeordnet werden können.
- Besitzt der Steuerpflichtige Immobilien in mehreren Schweizer Kantonen, so wird die Gesamtschuld auf die Kantone entsprechend dem relativen Steuerwert dieser Vermögenswerte aufgeteilt.
Schuldzinsen sind einkommenssteuerrelevant und werden unter Bezugnahme auf die in der Schweiz belegenen Vermögenswerte und Einkünfte, einschließlich der interkantonalen Zuweisung, auf die verschiedenen Rechtsordnungen aufgeteilt.
4. Freibeträge und Ausnahmeregelungen
Nicht ansässige Steuerpflichtige in St. Gallen haben in der Regel nicht in den Genuss aller persönlichen Freibeträge und Sozialabzüge kommen, die gebietsansässigen Personen gewährt werden. Bestimmte Gegenstände sind jedoch in der Regel von der Vermögensteuer-Bemessungsgrundlage ausgeschlossen:
- Steuerbefreites Vorsorgekapital (2. Säule und Säule 3a) bis zum Vorbezug
- Normaler Hausrat und persönliche Gegenstände
- Kleinere technische Ausnahmen nach harmonisiertem kantonalem Recht erforderlich
Für Auswärtige wird die effektive St. Galler Vermögenssteuerbelastung vor allem durch den Steuerwert der Liegenschaft, die kantonalen und kommunalen Steuertarife sowie die Schuldenzuweisung bestimmt.
5. Doppelbesteuerungsabkommen
Nach den Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz ist die Besteuerung von unbewegliches Vermögen wird in der Regel dem Staat zugewiesen, in dem sich die Immobilie befindet. Damit behält St. Gallen das Recht, im Kanton gelegene Grundstücke und dazugehörige Betriebsstätten zu besteuern, auch wenn der Eigentümer im Ausland ansässig ist.
Die Hilfe wird in der Regel im Wohnsitzland gewährt:
- Freistellung mit Progression, oder
- Ausländische Steuergutschrift für die St. Galler Vermögenssteuer gegen die inländischen Vermögens- oder Grundsteuern.
Es ist wichtig, das spezifische Abkommen zwischen der Schweiz und Ihrem Wohnsitzland zu prüfen und die St. Galler Steuerbescheide und Quittungen als Nachweis für die gezahlten Schweizer Steuern aufzubewahren.
6. Schweizer Steuervertreter
Gebietsfremde müssen in der Regel eine Schweizer Korrespondenzadresse oder einen Steuervertreter im Verkehr mit den St. Galler Steuerbehörden bestellen.
- Schweizer Treuhänder, Steuerberater oder Rechtsanwälte können als Bevollmächtigte auftreten.
- Der amtliche Schriftverkehr und die Bescheide werden in deutscher Sprache erstellt.
- Die Einschaltung eines Vertreters hilft bei der Einhaltung von Fristen, bei sprachlichen Problemen und bei eventuellen Einsprüchen oder Beschwerden.
7. Ablage und Einhaltung
Nicht in St. Gallen ansässige Eigentümer von Immobilien oder Geschäftsvermögen hinterlegen eine beschränkte Schweizer Steuererklärung die das Einkommen und das Vermögen der Schweizerinnen und Schweizer erfasst. Der Vermögenssteueranteil konzentriert sich auf das in St. Gallen gelegene steuerbare Nettovermögen am 31. Dezember.
- Amtliche Bestätigung des Steuerwerts der Immobilie (Steuerwert)
- Hypotheken- und Darlehensbestätigungen zum Jahresende
- Aufstellung der Mieteinnahmen und -ausgaben für vermietete Immobilien
- Unternehmensbilanz und Vermögensaufstellungen, wenn eine St. Galler Betriebsstätte besteht
Die Einreichungsfristen entsprechen weitgehend denen für gebietsansässige Steuerpflichtige. Verlängerungen sind in der Regel auf Antrag möglich, der häufig über einen Schweizer Vertreter gestellt wird.
8. Beispiel - Nichtansässiger Eigentümer von Wohneigentum
Profil: Wohnhaft in Deutschland, besitzt ein Wohneigentum im Kanton St. Gallen.
- Steuerwert (Steuerwert): CHF 820'000
- Saldo der Hypothek: CHF 520'000
- Kombinierter kantonaler/kommunaler Multiplikator (illustrativ): 1,50 (150 % der einfachen Steuer)
Schritt 1 - Steuerpflichtiges Nettovermögen: CHF 820.000 - CHF 520.000 = CHF 300.000
Schritt 2 - Einfache Vermögenssteuer (illustrativer progressiver Satz): 3,0‰ von 300'000 CHF = 900 CHF
Schritt 3 - Anwendung von Multiplikatoren: CHF 900 × 1,50 = CHF 1.350
→ Indikative effektive Belastung von etwa 0,45 % des steuerpflichtigen Nettovermögens (nur zur Veranschaulichung; die tatsächlichen Sätze hängen vom Jahr und der Gemeinde ab).
9. Beendigung der St. Galler Steuerpflicht
Die Vermögenssteuerpflicht in St. Gallen endet in der Regel mit der Veräusserung, der Übertragung oder der anderweitigen Veräusserung des im Kanton gelegenen Grundstücks oder Betriebsvermögens. A endgültige beschränkte Steuererklärung müssen eingereicht und die verbleibenden Vermögens- und Grundstücksgewinnsteuern beglichen werden.
Das St. Galler Steueramt sollte zeitnah über die Veräußerung informiert werden, um weitere Veranlagungen aufgrund veralteter Eigentumsdaten zu vermeiden.
10. Einblicke in die Planung für Nichtansässige
- Holen Sie vor dem Erwerb einer Immobilie eine Schätzung des St. Galler Steuerwertes und der lokalen Multiplikatoren ein.
- Stimmen Sie die Struktur der Hypotheken und die Verteilung der Schulden mit Ihrer allgemeinen grenzüberschreitenden Vermögens- und Nachlassplanung ab.
- Überprüfen Sie, wie die St. Galler Vermögenssteuer mit den Regeln des Heimatlandes und den relevanten Doppelbesteuerungsabkommen zusammenspielt.
- Beauftragen Sie einen Schweizer Steuervertreter mit der Verwaltung der Unterlagen, der Koordinierung mit Ihrem Berater im Heimatland und der Abwicklung der deutschsprachigen Korrespondenz.
