St. Galler Vermögenssteuersätze
St. Galler Vermögenssteuer: Tarife & kommunale Multiplikatoren
St. Gallen verwendet einen einfachen, pauschalen Vermögenssteuersatz von 1.7‰ auf das steuerpflichtige Nettovermögen, multipliziert mit einer 105% der kantonalen Steuer und dem Steuersatz der jeweiligen Gemeinde. Das Ergebnis ist ein Mittlere effektive Belastung, mit der Stadt St. Gallen auf etwa 0,35-0,41% des steuerpflichtigen Vermögens in den typischen High-Net-Worth-Gruppen.
Die Vermögenssteuer in St. Gallen richtet sich nach Ihrem steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Für Gebietsansässige, Das steuerpflichtige Nettovermögen entspricht dem weltweiten Vermögen abzüglich der abzugsfähigen Schulden und der kantonalen Freibeträge. Der Kanton wendet einen lineare (nicht-progressive) einfache Vermögenssteuer von 1,7‰ (0,17%) auf das zu versteuernde Nettovermögen. Diese einfache Steuer wird dann mit multipliziert:
- die kantonaler Steuersatz (105% der einfachen Steuer), und
- Ihr Steuersatz der Gemeinde (Gemeindesteuerfuss), die als Prozentsatz der einfachen Steuer festgelegt wird.
In der Praxis bedeutet dies, dass die gesamte Vermögenssteuer proportional zum steuerpflichtigen Vermögen oberhalb des Freibetrags ist, aber die effektiver Prozentsatz variiert je nach Kommune. In Vergleichstabellen liegt die Stadt St. Gallen auf rund 0,35% des steuerbaren Vermögens bei CHF 500'000 und ungefähr 0,40-0,41% bei 1-5 Mio. CHF (ohne Kirchensteuer).
Kantonale einfache Vermögenssteuer (pauschal 1,7‰)
Im Gegensatz zu Kantonen mit progressiven Vermögenssteuerstufen gilt in St. Gallen eine einfacher Pauschalsatz:
- Einfache Vermögenssteuer: 1.7‰ (0,17%) des steuerpflichtigen Nettovermögens pro Jahr
- Linearer Tarif: der Satz ist unabhängig von der Höhe des Vermögens gleich hoch
Vor der Anwendung des Satzes von 1,7‰ wird ein Freibetrag auf das Nettovermögen gewährt (der vom Familienstand und Kinder). Unterhalb des kombinierten Freibetrags wird keine kantonale oder kommunale Vermögenssteuer fällig.
Die nachstehende Tabelle zeigt die einfache kantonale Vermögenssteuer (100% einfache Steuer, vor etwaigen Steuerfüssen) bei ausgewählten Niveaus des steuerpflichtigen Nettovermögens. Diese Beträge dienen der Veranschaulichung und setzen voraus, dass Freibeträge bereits berücksichtigt sind.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Einfache Vermögenssteuer @ 1,7‰ (CHF) | Ungefährer Durchschnitt Kantonal % |
|---|---|---|
| Bis zur Freibetragsgrenze | 0 | 0% |
| 100,000 | ≈ 170 | 0.17% |
| 500,000 | ≈ 850 | 0.17% |
| 1,000,000 | ≈ 1,700 | 0.17% |
| 3,000,000 | ≈ 5,100 | 0.17% |
Diese Beträge stellen nur die einfache kantonale Vermögenssteuer (100%). Die tatsächliche kantonale und kommunale Steuer ist höher, wenn die kantonalen und kommunalen Steuerfüsse angewendet werden.
Kantonale und kommunale Steuersätze (Steuerfüsse)
Die tatsächlich zu zahlende Vermögenssteuer in St. Gallen ergibt sich aus der Multiplikation der einfachen Steuer mit dem kantonaler Steuerfuss und die Ihrer Kommune kommunaler Steuerfuss:
Gesamte Vermögenssteuer (ohne Kirche) ≈ Einfache Vermögenssteuer × (Kantonaler Steuerfuss + Kommunaler Steuerfuss).
Wichtige Parameter:
- Kantonaler Steuerfuss: 105% der einfachen Steuer.
- Kommunale Steuerfüsse: Die meisten Gemeinden legen Tarife zwischen etwa 60% und 145% der einfachen Steuer, je nach ihren Haushaltsentscheidungen.
- Dies impliziert eine kombinierte kantonale + kommunale Vielfache im Allgemeinen im Bereich von ~1,65× bis ~2,50× die einfache Vermögenssteuer (ohne Kirchensteuer).
Externe Vergleiche drücken diese kombinierten Effekte als einen effektiver Vermögenssteuersatz in Promille des steuerpflichtigen Vermögens. Eine weit verbreitete Vergleichstabelle weist für 2024 marginale Vermögenssteuersätze von: 4,1‰ in der Stadt St. Gallen, 2,8‰ im steuergünstigen Balgach und 4,3‰ im höher besteuerten Wartau. Dies entspricht etwa 0,41%, 0,28% und 0,43% an steuerpflichtigem Vermögen jeweils am oberen Ende der Progression.
| Kommune (Beispiele) | Indikative kombinierte Vermögenssteuer (‰ des Vermögens) | Ungefähres Vielfaches der einfachen Steuer* | Kommentar |
|---|---|---|---|
| St. Gallen (Stadt) | ≈ 4.1‰ | ≈ 2.4× (4.1 / 1.7) | Kantonshauptstadt; effektive Belastung rund 0,35-0,41% bei CHF 0,5-5 Mio., im Mittelfeld der Schweizer Hauptstädte. |
| Balgach | ≈ 2.8‰ | ≈ 1.65× | Eine der Gemeinden mit den niedrigsten Steuern, die deutlich unter dem effektiven Steuersatz der Hauptstadt liegen. |
| Wartau | ≈ 4.3‰ | ≈ 2.5× | Hochsteuergemeinde im Rheintal; nahe dem oberen Ende der St. Galler Kette. |
| Rapperswil-Jona | ≈ 3,3-3,6‰ (indikativ) | ≈ 1.9-2.1× | Attraktive Stadt am See; mäßige bis leicht höhere Belastung als steuergünstige Rheingemeinden. |
| Wil / Gossau | ≈ 3,5-3,9‰ (indikativ) | ≈ 2.0-2.3× | Regionale Zentren; etwa der kantonale Durchschnitt bei der effektiven Vermögenssteuer. |
*Näherungsweise ein Vielfaches der einfachen Steuer von 1,7‰ bei höherem Vermögen; die Werte sind Richtwerte und können und können je nach Steuerjahr und Profil des Steuerpflichtigen leicht variieren. Die Kirchensteuer (zusätzliche Steuerfüsse für Mitglieder) ist ausgeschlossen.
Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele
Für St. Galler Einwohnerinnen und Einwohner beträgt die kombinierte kantonale und kommunale Vermögenssteuer (ohne Kirche) angenähert werden:
Gesamtvermögensteuer ≈ Steuerbares Nettovermögen × 1,7‰ × Kombinationsfaktor, wobei die kombinierter Faktor ist die Summe der kantonalen und kommunalen Steuerfüsse, ausgedrückt als ein Vielfaches der einfachen Steuer.
Die folgenden Beispiele dienen dem Vergleich:
- a steuergünstige Kommune wie Balgach (Faktor ≈ 1,65), und
- die Stadt St. Gallen (Faktor ≈ 2,40).
Sie gehen davon aus, dass das zu versteuernde Nettovermögen bereits die Freibeträge widerspiegelt und ignorieren die Kirchensteuer.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Niedrigsteuer-Kommune (Faktor ≈ 1,65) | Stadt St. Gallen (Faktor ≈ 2,40) | Ungefährer effektiver %-Bereich |
|---|---|---|---|
| 500,000 | Einfach: 500,000 × 1.7‰ = 850 → 850 × 1.65 ≈ 1.400 CHF | 850 × 2.40 ≈ CHF 2'040 | ~0,28% vs. ~0,41% |
| 1,000,000 | Einfach: 1.000.000 × 1,7‰ = 1.700 → 1.700 × 1,65 ≈ 2.800 CHF | 1,700 × 2.40 ≈ 4.080 CHF | ~0,28% vs. ~0,41% |
| 3,000,000 | Einfach: 3,000,000 × 1.7‰ = 5,100 → 5,100 × 1.65 ≈ 8.415 CHF | 5,100 × 2.40 ≈ CHF 12'240 | ~0,28% vs. ~0,41% |
Diese Werte stimmen mit Vergleichstabellen überein, die die Stadt St. Gallen bei rund 0,35% des steuerbaren Vermögens bei CHF 500'000 und ungefähr 0,40-0,41% bei 1-5 Mio. CHF, ohne Kirchensteuer und Sonderabgaben.
Anmerkungen und Vorbehalte
- Zulagen und familiäre Situation: Privatpersonen profitieren von kantonalen Vermögenssteuerfreibeträgen, die vom Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängen Kinderzahl. Unterhalb des kombinierten Freibetrags wird keine kantonale oder kommunale Vermögenssteuer fällig. Siehe Zulagen und Abzüge.
- Die Verschuldung reduziert die Basis: Die am 31. Dezember ausstehenden Hypotheken, Margenkredite und sonstigen vollstreckbaren Forderungen sind vom Bruttovermögen abzugsfähig. Bruttovermögen. Bei Vermögenswerten, die in mehreren Kantonen oder Ländern belegen sind, wird das steuerpflichtige Vermögen wie folgt aufgeteilt Steuerausscheidung. Siehe Zulagen.
- Regeln für die Bewertung: Börsennotierte Wertpapiere werden in der Regel zu Marktpreisen am Jahresende bewertet; Immobilien werden zu kantonalen Steuerwerten angesetzt. Immobilien werden zu den kantonalen Steuerwerten bewertet, und Beteiligungen an privaten Unternehmen werden nach spezifischen Bewertungsmethoden für die Vermögens- und Einkommenssteuer bewertet. Siehe Regeln für die Bewertung.
- Kirchensteuer: Anerkannte Religionsgemeinschaften erheben zusätzliche Steuerfüsse, die auf dieselbe einfache Steuer angewendet werden. Diese sind nicht in den obigen Zahlenbeispielen enthalten und gelten nur für Mitglieder.
- Jahresspezifische Zahlen: Der einfache Satz von 1,7‰ ist stabil, aber die kantonalen und kommunalen Steuerfüsse und Freibeträge können im Laufe der Zeit angepasst werden. Ermitteln Sie immer den aktuellen Tarif und die Steuerfüsse für Ihre Gemeinde anhand der offiziellen St. Galler Steuerpublikationen oder dem kantonalen Steuerrechner.
