Tessiner Fälle von Vermögenssteuer
Tessiner Vermögenssteuer: Fälle & Praxisbeispiele
Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die progressive Vermögenssteuer des Tessins mit 1 bis 3‰ und dem Spitzensteuersatz von 2,5‰ funktioniert, in Kombination mit den kommunalen Multiplikatoren in der Praxis für typische Profile von Einwohnern und Nicht-Einwohnern funktionieren.
Der Kanton Tessin erhebt eine progressive Vermögenssteuer auf dem steuerbaren Nettovermögen. Der kantonale Basistarif gilt in Klammern ab 1‰ bis 3‰ bis zu 1.380.000 CHF des steuerpflichtigen Nettovermögens und dann eine pauschale 2,5‰ (0,25%) über diesem Niveau. Diese Basissteuer wird multipliziert mit dem Kantonskoeffizient und von jeder der Kommune kommunaler Multiplikator.
Es gibt eine allgemeine Mindestfreistellung so dass Nettovermögen unter CHF 200'000 ist nicht vermögenssteuerpflichtig. Hinzu kommen noch die Sozialabzüge (gerundet): 60'000 CHF für Ehepaare Zusammenleben und CHF 30'000 für jedes minderjährige Kind. Schulden sind immer absetzbar.
Die Kombination von kantonalen und kommunalen Faktoren in Zentrumsgemeinden wie Lugano, Bellinzona oder Locarno führen typischerweise zu effektiven Vermögenssteuersätzen um 0,20-0,35% des steuerpflichtigen Nettovermögens auf Planungsebene. Die nachstehenden Beispiele verwenden Richtwerte für 2025 und gerundete Multiplikatoren zur Veranschaulichung.
Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Steuerklassen, Multiplikatoren und Sozialabzüge vereinfacht für Planungszwecke - immer mit dem offiziellen Tessiner Rechner überprüfen und den aktuellen kommunalen Steuersätzen.
Fall A - Alleinstehende Fachkraft in Lugano
- Kommune: Lugano (attraktive Einkommenssteuer, moderate Vermögenssteuer; kommunaler Multiplikator ≈ 77%)
- Vermögen: CHF 1'000'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
- Passiva: keine
- Mindestfreistellung: 200.000 CHF
- Zusätzlicher Sozialabzug für Alleinstehende: keine (nutzt nur den Mindestfreibetrag)
| Nettovermögen | CHF 1.000.000 |
|---|---|
| Abzüglich Mindestfreistellung | - 200.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Nettovermögen | 800.000 CHF |
| Kantonale Basis-Vermögenssteuer | Progressiv 1-3‰ innerhalb der ersten CHF 1.38m →. Durchschnitt ≈ 2,0‰ auf CHF 800'000 → ≈ CHF 1'600 |
| Indikativer kombinierter Faktor (Kanton + Lugano) | ≈ ×1.40 |
| Fällige Vermögenssteuer | ≈ CHF 2.250 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,23% des Nettovermögens |
Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Bellinzona
- Gemeinde: Bellinzona (Kantonshauptstadt; etwas höherer Multiplikator als Lugano)
- Vermögen: CHF 2'700'000 (Hauptwohnsitz + Wertschriftendepot)
- Passiva: CHF 900'000 Hypothek
- Mindestfreistellung: 200.000 CHF
- Sozialabzüge: 60'000 CHF (Verheiratete) + 2 × 30'000 CHF (Kinder) = 120'000 CHF
| Nettovermögen | 1.800.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Mindestfreistellung | - 200.000 CHF |
| Weniger Sozialabzüge | - CHF 120'000 |
| Steuerpflichtiges Vermögen | 1.480.000 CHF |
| Kantonale Basis-Vermögenssteuer |
Erste CHF 1'380'000 bei progressiven 1-3‰, restliche CHF 100'000 bei 2,5‰ →. einfache Steuer ≈ CHF 3'200 |
| Indikativer Bellinzona-Faktor (Kanton + Gemeinde) | ≈ ×1.40 |
| Geschätzte Vermögenssteuer | ≈ CHF 4.500 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,25% des Nettovermögens |
Fall C - Unternehmer mit Aktien eines Privatunternehmens in Locarno
- Kommune: Locarno (Seengebiet; mäßiger kommunaler Multiplikator)
- Nicht kotierte Aktien: CHF 3'500'000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
- Andere Vermögenswerte: CHF 700'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
- Passiva: CHF 1'600'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
- Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
- Mindestfreistellung: 200.000 CHF
- Sozialabzüge: CHF 60'000 (Ehepaar)
| Bruttovermögen | 4.200.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Verbindlichkeiten | - CHF 1.600.000 |
| Nettovermögen | 2.600.000 CHF |
| Abzüglich Mindestfreistellung | - 200.000 CHF |
| Weniger Sozialabzüge | - 60.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Vermögen | 2.340.000 CHF |
| Kantonale Basis-Vermögenssteuer |
CHF 1'380'000 bei Progression 1-3‰ (einfach ≈ CHF 3'450) + CHF 960'000 zu 2,5‰ (≈ CHF 2'400) → total einfach ≈ CHF 5'850 |
| Locarno-Faktor (Kanton + Gemeinde; indikativ) | ≈ ×1.40 |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ CHF 8.200 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,32% des Nettovermögens |
In der Praxis kann es vorkommen, dass private Unternehmensbeteiligungen nach der offiziellen Praxis vorsichtig bewertet werden. Dies kann die Steuerbemessungsgrundlage und damit die Vermögenssteuer erheblich beeinflussen.
Fall D - Gebietsfremder als Eigentümer einer Ferienwohnung in Ascona
- Steuerliche Verflechtung: Nichtansässiger mit nur Tessiner Eigentum
- Immobilienwert: CHF 1'300'000 (Vermögenssteuerwert auf Basis der amtlichen Schätzung)
- Hypothek: CHF 850'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Wohnung gebunden)
- Gemeinde: Ascona (Premium-Tourismusgemeinde; etwas höherer Multiplikator)
- Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
- Mindestfreibetrag: gilt für das Tessiner Nettovermögen
- Sozialabzüge: nicht vollständig modelliert für Gebietsfremde; vereinfachte Aufteilung
| Netto-Vermögen des Schweizer-Situs (Tessin) | 450.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Mindestfreistellung (zugewiesen) | - 200.000 CHF |
| Steuerbares Tessiner Vermögen | 250.000 CHF |
| Kantonale Basis-Vermögenssteuer | Innerhalb der progressiven 1-3‰-Bänder → einfach ≈ 2.0‰ von CHF 250'000 → ≈ CHF 500 |
| Ascona-Faktor (indikativ; Kanton + Gemeinde) | ≈ ×1.45 |
| Geschätzte Vermögenssteuer | ≈ 725 CHF |
| Effektivzins auf Schweizer Vermögen | ≈ 0,16% |
Fall E - Vergleich: Lugano vs. Bellinzona vs. Hochsteuerkommune
Verheiratete Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Nettovermögen von CHF 2'000'000 (nach allen Freibeträgen und Befreiungen)
| Lugano | Bellinzona | Beispiel mit hoher Steuerbelastung (z. B. kleine Berggemeinde) | |
|---|---|---|---|
| Kantonale Basisvermögenssteuer auf CHF 2'000'000 |
≈ CHF 4.450 (≈ CHF 3'450 auf den ersten CHF 1'380'000 + CHF 2'500‰ auf den restlichen CHF 620'000) |
||
| Indikativer Gesamtfaktor | ≈ ×1.35 | ≈ ×1.40 | ≈ ×1.55 |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ 6.000 CHF | ≈ CHF 6.230 | ≈ CHF 6.900 |
| Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) | ≈ 0.30% | ≈ 0.31% | ≈ 0,35% |
| Jährliche Differenz | Differenz von rund CHF 900 pro Jahr zwischen einer Gemeinde mit höherer Steuerbelastung und Lugano bei gleichem steuerbarem Vermögen | ||
Wichtigste Erkenntnisse
- Das Tessin wendet eine progressive Vermögenssteuer von 1‰ bis 3‰ bis zu CHF 1,38m, mit einer flachen 2.5‰ darüber.
- Eine allgemeine Mindestfreibetrag von 200.000 CHF plus Sozialabzüge (60'000 CHF für Ehepaare und 30'000 CHF pro Kind) schirmt ein bescheidenes Vermögen ab.
- Kombinierte Multiplikatoren von Kanton und Gemeinde ergeben in der Regel Effektivzinsen um 0,20-0,35% des Nettovermögens für Standardprofile.
- Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten reduzieren das steuerpflichtige Nettovermögen direkt und werden daher sowohl über die Progressionstabelle als auch über den Spitzensteuersatz von 2,5‰ berücksichtigt.
- Unternehmer müssen auf die Bewertung von Beteiligungen an privaten Unternehmen achten; sobald sie sich in der 2,5‰-Spanne befinden, hat zusätzliches Nettovermögen vorhersehbare Grenzkosten.
- Gebietsfremde werden nur auf dem Tessiner Vermögen besteuert; die Schuldenzuweisung und der Mindestfreibetrag spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Schweizer Steuerbasis.
- Ein Gesetz Vermögenssteuerobergrenze verknüpft die kombinierte Einkommens- und Vermögenssteuer mit einem Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens und bietet so eine zusätzliche Absicherung bei hohem Vermögen.
