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Tessiner Fälle von Vermögenssteuer

Tessiner Vermögenssteuer: Fälle & Praxisbeispiele

Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die progressive Vermögenssteuer des Tessins mit 1 bis 3‰ und dem Spitzensteuersatz von 2,5‰ funktioniert, in Kombination mit den kommunalen Multiplikatoren in der Praxis für typische Profile von Einwohnern und Nicht-Einwohnern funktionieren.

Der Kanton Tessin erhebt eine progressive Vermögenssteuer auf dem steuerbaren Nettovermögen. Der kantonale Basistarif gilt in Klammern ab 1‰ bis 3‰ bis zu 1.380.000 CHF des steuerpflichtigen Nettovermögens und dann eine pauschale 2,5‰ (0,25%) über diesem Niveau. Diese Basissteuer wird multipliziert mit dem Kantonskoeffizient und von jeder der Kommune kommunaler Multiplikator.

Es gibt eine allgemeine Mindestfreistellung so dass Nettovermögen unter CHF 200'000 ist nicht vermögenssteuerpflichtig. Hinzu kommen noch die Sozialabzüge (gerundet): 60'000 CHF für Ehepaare Zusammenleben und CHF 30'000 für jedes minderjährige Kind. Schulden sind immer absetzbar.

Die Kombination von kantonalen und kommunalen Faktoren in Zentrumsgemeinden wie Lugano, Bellinzona oder Locarno führen typischerweise zu effektiven Vermögenssteuersätzen um 0,20-0,35% des steuerpflichtigen Nettovermögens auf Planungsebene. Die nachstehenden Beispiele verwenden Richtwerte für 2025 und gerundete Multiplikatoren zur Veranschaulichung.

Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Steuerklassen, Multiplikatoren und Sozialabzüge vereinfacht für Planungszwecke - immer mit dem offiziellen Tessiner Rechner überprüfen und den aktuellen kommunalen Steuersätzen.


Fall A - Alleinstehende Fachkraft in Lugano

  • Kommune: Lugano (attraktive Einkommenssteuer, moderate Vermögenssteuer; kommunaler Multiplikator ≈ 77%)
  • Vermögen: CHF 1'000'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: keine
  • Mindestfreistellung: 200.000 CHF
  • Zusätzlicher Sozialabzug für Alleinstehende: keine (nutzt nur den Mindestfreibetrag)
NettovermögenCHF 1.000.000
Abzüglich Mindestfreistellung- 200.000 CHF
Steuerpflichtiges Nettovermögen800.000 CHF
Kantonale Basis-Vermögenssteuer Progressiv 1-3‰ innerhalb der ersten CHF 1.38m →. Durchschnitt ≈ 2,0‰ auf CHF 800'000 → ≈ CHF 1'600
Indikativer kombinierter Faktor (Kanton + Lugano)≈ ×1.40
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 2.250
Effektiver Satz≈ 0,23% des Nettovermögens
Beobachtung: Selbst bei CHF 1 Mio. bleibt die effektive Vermögenssteuer in Lugano moderat. Die progressiven Stufen sind bereits weitgehend ausgeschöpft, so dass zusätzliches Vermögen relativ linear skaliert.

Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Bellinzona

  • Gemeinde: Bellinzona (Kantonshauptstadt; etwas höherer Multiplikator als Lugano)
  • Vermögen: CHF 2'700'000 (Hauptwohnsitz + Wertschriftendepot)
  • Passiva: CHF 900'000 Hypothek
  • Mindestfreistellung: 200.000 CHF
  • Sozialabzüge: 60'000 CHF (Verheiratete) + 2 × 30'000 CHF (Kinder) = 120'000 CHF
Nettovermögen1.800.000 CHF
Abzüglich Mindestfreistellung- 200.000 CHF
Weniger Sozialabzüge- CHF 120'000
Steuerpflichtiges Vermögen1.480.000 CHF
Kantonale Basis-Vermögenssteuer Erste CHF 1'380'000 bei progressiven 1-3‰, restliche CHF 100'000 bei 2,5‰ →.
einfache Steuer ≈ CHF 3'200
Indikativer Bellinzona-Faktor (Kanton + Gemeinde)≈ ×1.40
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 4.500
Effektiver Satz≈ 0,25% des Nettovermögens
Planungswinkel: Im Tessin ist die Kombination aus einem Mindestfreistellung, Sozialabzüge und eine progressive Staffelung bedeutet, dass Hypotheken sehr effektiv sind: Jeder Franken an Schulden reduziert die Jeder Franken Verschuldung reduziert die Steuerbemessungsgrundlage, die über den Tarif 1-3‰ und ab 1,38 Mio. CHF den Spitzensatz von 2,5‰ läuft.

Fall C - Unternehmer mit Aktien eines Privatunternehmens in Locarno

  • Kommune: Locarno (Seengebiet; mäßiger kommunaler Multiplikator)
  • Nicht kotierte Aktien: CHF 3'500'000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 700'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'600'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
  • Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
  • Mindestfreistellung: 200.000 CHF
  • Sozialabzüge: CHF 60'000 (Ehepaar)
Bruttovermögen4.200.000 CHF
Abzüglich Verbindlichkeiten- CHF 1.600.000
Nettovermögen2.600.000 CHF
Abzüglich Mindestfreistellung- 200.000 CHF
Weniger Sozialabzüge- 60.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen2.340.000 CHF
Kantonale Basis-Vermögenssteuer CHF 1'380'000 bei Progression 1-3‰ (einfach ≈ CHF 3'450) +
CHF 960'000 zu 2,5‰ (≈ CHF 2'400) → total einfach ≈ CHF 5'850
Locarno-Faktor (Kanton + Gemeinde; indikativ)≈ ×1.40
Vermögenssteuer insgesamt≈ CHF 8.200
Effektiver Satz≈ 0,32% des Nettovermögens

In der Praxis kann es vorkommen, dass private Unternehmensbeteiligungen nach der offiziellen Praxis vorsichtig bewertet werden. Dies kann die Steuerbemessungsgrundlage und damit die Vermögenssteuer erheblich beeinflussen.

Planungswinkel: Für die Unternehmer ergibt sich aus der Tessiner Struktur eine relativ stabile Grenzbelastung, sobald die Grenze von 2,5‰ erreicht ist. Die wichtigsten Hebel sind die Bewertung der privaten Anteile, die Höhe der Verschuldung und die Wahl der Kommune.

Fall D - Gebietsfremder als Eigentümer einer Ferienwohnung in Ascona

  • Steuerliche Verflechtung: Nichtansässiger mit nur Tessiner Eigentum
  • Immobilienwert: CHF 1'300'000 (Vermögenssteuerwert auf Basis der amtlichen Schätzung)
  • Hypothek: CHF 850'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Wohnung gebunden)
  • Gemeinde: Ascona (Premium-Tourismusgemeinde; etwas höherer Multiplikator)
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
  • Mindestfreibetrag: gilt für das Tessiner Nettovermögen
  • Sozialabzüge: nicht vollständig modelliert für Gebietsfremde; vereinfachte Aufteilung
Netto-Vermögen des Schweizer-Situs (Tessin)450.000 CHF
Abzüglich Mindestfreistellung (zugewiesen)- 200.000 CHF
Steuerbares Tessiner Vermögen250.000 CHF
Kantonale Basis-Vermögenssteuer Innerhalb der progressiven 1-3‰-Bänder → einfach ≈ 2.0‰ von CHF 250'000 → ≈ CHF 500
Ascona-Faktor (indikativ; Kanton + Gemeinde)≈ ×1.45
Geschätzte Vermögenssteuer≈ 725 CHF
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0,16%
Tipp: Für Nichtansässige besteuert das Tessin nur das Tessiner Vermögen (in der Regel Immobilien). Nur der Teil der Schulden, der wirtschaftlich verbunden auf die Tessiner Liegenschaft ist abzugsfähig; globale Portfolios und andere Schulden bleiben in erster Linie im Wohnsitzland relevant.

Fall E - Vergleich: Lugano vs. Bellinzona vs. Hochsteuerkommune

Verheiratete Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Nettovermögen von CHF 2'000'000 (nach allen Freibeträgen und Befreiungen)

Lugano Bellinzona Beispiel mit hoher Steuerbelastung (z. B. kleine Berggemeinde)
Kantonale Basisvermögenssteuer auf CHF 2'000'000 ≈ CHF 4.450
(≈ CHF 3'450 auf den ersten CHF 1'380'000 + CHF 2'500‰ auf den restlichen CHF 620'000)
Indikativer Gesamtfaktor ≈ ×1.35 ≈ ×1.40 ≈ ×1.55
Vermögenssteuer insgesamt ≈ 6.000 CHF ≈ CHF 6.230 ≈ CHF 6.900
Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) ≈ 0.30% ≈ 0.31% ≈ 0,35%
Jährliche Differenz Differenz von rund CHF 900 pro Jahr zwischen einer Gemeinde mit höherer Steuerbelastung und Lugano bei gleichem steuerbarem Vermögen
Anmerkung: Der Tessiner Grundtarif ist kantonal und für alle Gemeinden gleich; die effektive Belastung unterscheidet sich hauptsächlich durch den kommunalen Multiplikator und die Interaktion mit der Einkommenssteuer über die “Vermögenssteuerobergrenze” (Begrenzung der kombinierten Einkommens- und Vermögenssteuer im Verhältnis zum Einkommen).

Wichtigste Erkenntnisse

  • Das Tessin wendet eine progressive Vermögenssteuer von 1‰ bis 3‰ bis zu CHF 1,38m, mit einer flachen 2.5‰ darüber.
  • Eine allgemeine Mindestfreibetrag von 200.000 CHF plus Sozialabzüge (60'000 CHF für Ehepaare und 30'000 CHF pro Kind) schirmt ein bescheidenes Vermögen ab.
  • Kombinierte Multiplikatoren von Kanton und Gemeinde ergeben in der Regel Effektivzinsen um 0,20-0,35% des Nettovermögens für Standardprofile.
  • Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten reduzieren das steuerpflichtige Nettovermögen direkt und werden daher sowohl über die Progressionstabelle als auch über den Spitzensteuersatz von 2,5‰ berücksichtigt.
  • Unternehmer müssen auf die Bewertung von Beteiligungen an privaten Unternehmen achten; sobald sie sich in der 2,5‰-Spanne befinden, hat zusätzliches Nettovermögen vorhersehbare Grenzkosten.
  • Gebietsfremde werden nur auf dem Tessiner Vermögen besteuert; die Schuldenzuweisung und der Mindestfreibetrag spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Schweizer Steuerbasis.
  • Ein Gesetz Vermögenssteuerobergrenze verknüpft die kombinierte Einkommens- und Vermögenssteuer mit einem Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens und bietet so eine zusätzliche Absicherung bei hohem Vermögen.