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Thurgauer Vermögenssteuerfreibeträge

Thurgauer Vermögenssteuer: Freibeträge & Abzüge

Wie der Thurgau das steuerbare Nettovermögen ermittelt - gesetzliche Freibeträge, Schuldenverrechnungen und Bewertungsregeln der kantonalen Steuerbehörden.

Der Kanton Thurgau erhebt eine Vermögenssteuer auf Nettovermögen die am 31. Dezember gehalten werden, d. h. das weltweite Bruttovermögen abzüglich abzugsfähiger Schulden und gesetzlich Steuerfreibeträge. Die korrekte Klassifizierung von Vermögen, Verbindlichkeiten und der persönlichen Freibeträge kann sich spürbar auf Ihre kombinierte kantonale und kommunale Vermögenssteuerbelastung auswirken.

Dieser Überblick spiegelt die Praxis im Rahmen der Steuergesetz des Kantons Thurgau (StG TG) - insbesondere § 53 über steuerfreie Freibeträge - und die von der Kommission herausgegebenen Leitlinien Steuerverwaltung Thurgau. Kommunale Steuermultiplikatoren (Steuerfüsse) und bestimmen dann das effektive Steuerniveau am Wohnsitz.


Gesetzliche Freibeträge (§ 53 StG TG)

Der Thurgau bietet gesetzliche Steuerfreibeträge die vom Nettovermögen nach Abzug der Schulden abgezogen werden. Der Freibetrag richtet sich nach dem Familienstand und der Anzahl der nicht selbständig steuerpflichtigen Kinder am Ende des Steuerzeitraums.

Status der Einreichung Steuerfreibetrag (gesetzlich) Anmerkungen
Verheiratetes Paar in ungeteilter Ehe 200.000 CHF Gilt für Ehegatten, die in rechtlich und faktisch ungeteilter Ehe leben; das Vermögen minderjähriger Kinder wird mit dem der Eltern zusammengerechnet.
Alle anderen Steuerzahler 100.000 CHF Standardfreibetrag für alleinstehende, geschiedene, verwitwete oder getrennt veranlagte Steuerpflichtige.
Pro unselbstständig besteuertes Kind 100.000 CHF Zusätzlicher Freibetrag für jedes Kind, der nicht gesondert besteuert wird; das Vermögen des Kindes wird bei der Vermögenssteuer den Eltern zugerechnet.

Zur Ermittlung des Nettovermögens werden zunächst die Schulden vom Bruttovermögen abgezogen. Die oben genannten steuerfreien Beträge werden dann abgezogen von Nettovermögen abgezogen, um zu erhalten steuerpflichtiges Vermögen. Die persönliche Situation am 31. Dezember ist ausschlaggebend dafür, welcher Freibetrag gilt.

Praktischer Hinweis: Im Thurgau gelten diese Freibeträge zusätzlich zu den Schuldenabzügen. Stellen Sie sicher, dass Ihr E-Filing den Zivilstand und alle nicht selbständig steuerpflichtigen Kinder korrekt wiedergibt, damit die vollen Freibeträge gewährt werden.

Abzüge von Schulden

Thurgau erlaubt den Abzug von rechtlich durchsetzbare Forderungen die am 31. Dezember bestehen und eindeutig dokumentiert sind. Typische abzugsfähige Verbindlichkeiten sind:

  • Hypotheken auf schweizerischen oder ausländischen Immobilien
  • Bankkredite, Investitionskredite und Margenkredite
  • Privatkredite, die durch schriftliche Vereinbarungen und Zinsdokumente gesichert sind
  • Aufgelaufene, aber nicht bezahlte Schweizer Steuerschulden (Bund, Kantone, Gemeinden)

Schulden in Fremdwährungen müssen zum Wechselkurs umgerechnet werden. offizielle Wechselkurse zum Jahresende veröffentlicht von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Eventualverbindlichkeiten oder informelle Verpflichtungen (z. B. Bürgschaften) sind im Allgemeinen nicht abzugsfähig, bis sie sich in einer tatsächlichen einklagbaren Schuld.

Pensionsguthaben & Pensionskonten

Der Thurgau folgt der in der Schweiz üblichen Praxis der vollständig befreiend bestimmte Altersvorsorgevermögen von der Vermögenssteuer zu befreien:

  • Guthaben der beruflichen Vorsorge (2und Säule)
  • Gebundene individuelle Altersvorsorgekonten (Säule 3a)

Diese Vermögenswerte werden erst bei Auszahlung der Leistungen in das steuerpflichtige Vermögen einbezogen. Ungebundene Spar- und Anlageprodukte (Pfeiler 3b) bleiben voll steuerpflichtig.

Einzahlungen in die Pensionskasse und Beiträge in die Säule 3a dienen vor allem dazu Einkommensteuer Entlastung; Auswirkungen auf die Vermögenssteuer ergeben sich durch Veränderungen der Salden von steuerpflichtigen und steuerfreien Konten.

Wertberichtigungen

Die Bewertungsregeln, die Thurgau auf die verschiedenen Vermögensklassen anwendet, können das steuerbare Vermögen erheblich beeinflussen:

  • Nicht börsennotierte Unternehmensbeteiligungen: in der Regel nach den Methoden der Schweizer Praktiker bewertet (Ertragswert und Nettoinventarwert), was dazu führen kann, dass der steuerpflichtige Wert unter dem theoretischen Marktwert liegt.
  • Immobilien: mit dem amtlichen Steuerwert besteuert (amtlicher Wert), die in der Regel unter dem Marktwert liegen und somit eine natürliche Entlastung darstellt.
  • Bewegliches Eigentum: Gewöhnlicher Hausrat ist steuerfrei; bedeutende Kunstwerke, Schmuck und Sammlungen sind zum Marktwert zu versteuern.
  • Kryptowährungen und Edelmetalle: in der Regel zu den offiziellen Jahresendpreisen der ESTV oder anderen nachprüfbaren Marktnotierungen.

Eheliches Vermögen und familiärer Kontext

Verheiratete Paare und eingetragene Partner, die zusammenleben, werden im Thurgau gemeinsam besteuert. Nach dem Grundsatz der Familienbesteuerung Nach dem Prinzip der Familienbesteuerung wird das Vermögen von minderjährigen Kindern bei der Vermögenssteuer mit demjenigen der Eltern zusammengerechnet.

Während des Jahres erhaltene Schenkungen und Erbschaften werden in das Jahresendvermögen einbezogen, es sei denn, sie fallen unter eine besondere Ausnahmeregelung (z. B. bestimmte Renten- oder Versicherungsleistungen).

Dokumentation und Einhaltung der Vorschriften

Die Thurgauer Steuerverwaltung erwartet zusammenhängende Dokumentation sowohl für Aktiva als auch für Passiva. Typische Nachweise umfassen:

  • Bank- und Depotauszüge zum 31. Dezember
  • Hypotheken- und Kreditsaldobestätigungen
  • Private Darlehensverträge und Zinsübersichten
  • Rentenabrechnungen (2und Säule und Säule 3a)

Wenn Sie sicherstellen, dass die Angaben zu Einkommen und Vermögen in der gesamten Erklärung konsistent sind, vermeiden Sie Rückfragen und Anpassungen bei der Veranlagung.

Einblicke in die Planung

  • Die relativ hohen gesetzlichen Steuerfreibeträge im Thurgau (insbesondere für Familien) bedeuten, dass Schuldenverteilung und familiäre Strukturierung kann das steuerpflichtige Vermögen erheblich beeinflussen.
  • Kommunale Steuermultiplikatoren (Steuerfüsse) bestimmen die effektive Belastung; die Wahl der Gemeinde kann die die Vermögenssteuer für größere Portfolios spürbar verändern.
  • Die Überprüfung von amtlichen Immobilienwerten und Unternehmensbewertungen kann einfache Entlastungen ohne komplexe Planungsstrukturen.
  • Die Koordination der Vermögenssteuerplanung mit den Erbschafts-, Schenkungs- und Einkommenssteuerstrategien ist besonders relevant für Thurgauer Unternehmer und Investoren.
Nächster Schritt: erkunden Sie die Regeln für die Bewertung und Seite planen für Strategien zur Optimierung Ihrer Thurgauer Vermögenssteuerposition.