Bewertung Bewertung

Bewertung der Waadtländer Vermögenssteuer

Waadtländer Vermögenssteuer: Bewertungsregeln

Wie der Kanton Waadt die Vermögenswerte für die Vermögenssteuer ermittelt - von Immobilien über Wertpapiere bis hin zu Privatvermögen.

Der Kanton Waadt folgt der nationalen Praxis mit kantonalen Anpassungen für Immobilien und Privatunternehmen. Alle Werte werden ab dem 31. Dezember des Steuerjahres. Die Belege müssen aufbewahrt werden, auch wenn sie elektronisch eingereicht werden.

Das Prinzip: Melden Sie Vermögenswerte zu ihrem offizieller Steuerwert (fiskalische Wertigkeit) oder ein anerkanntes Marktäquivalent zum Jahresende.

1. Immobilien

Die in der Waadt gelegenen Liegenschaften werden zu ihrem fiskalische Wertigkeit (offizieller Steuerwert). Dieser Wert wird von den kantonalen oder kommunalen Behörden festgelegt und liegt in der Regel zwischen 60-80% des Marktwerts.

  • Besorgen Sie sich eine aktuelle fiskalische Wertigkeit Bescheinigung der Gemeinde oder des ACI vor der Einreichung.
  • Die Eigentumsanteile (z. B. 50%) müssen ausdrücklich angegeben werden.
  • Renovierungen oder Neubauten können eine Neubeurteilung auslösen.
  • Liegenschaften ausserhalb der Waadt werden zur Zuteilung angemeldet, sind aber von der Waadtländer Basis ausgeschlossen.
Tipp: Wo die fiskalische Wertigkeit wesentlich von der Marktrealität abweicht, können die Steuerpflichtigen eine Überprüfung oder Korrektur beantragen, die durch Bewertungsnachweise belegt wird.

2. Börsennotierte Wertpapiere und Fonds

Börsennotierte Aktien, Anleihen, ETFs und Investmentfonds werden mit ihrem Wert bewertet. offizieller Schlusskurs am 31. Dezember. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht jährlich die von allen Kantonen akzeptierten Preis- und Ertragslisten.

  • Verwenden Sie die offiziellen ISIN-basierten Werte aus der FTA Kursliste.
  • Bei nicht börsennotierten Fonds ist der von der Depotbank bestätigte Nettoinventarwert (NAV) vom 31. Dezember zu verwenden.
  • Gegebenenfalls sind die aufgelaufenen Zinsen anzugeben.

Die Angaben von Online-Brokern sind akzeptabel, wenn sie mit der offiziellen Liste abgeglichen werden.

3. Aktien von Privatunternehmen (nicht börsennotiert)

Der Kanton Waadt wendet das nationale Praktiker-Methode (Arbeitsweise von Praktikern), die den Nettoinventarwert und die kapitalisierten Erträge kombiniert. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) aktualisiert die Formel periodisch.

  • Formel: (2 × Ertragswert + 1 × Substanzwert) ÷ 3
  • Die Erträge werden in der Regel mit 7-9% kapitalisiert, je nach Risikoprofil und Stabilität.
  • Die Bewertung erfolgt auf der Ebene des gesamten Unternehmens; der Wert je Aktie wird um Minderheitsbeteiligungen oder Beschränkungen bereinigt.

Pflege von Arbeitsblättern mit Bilanzen, GuV und Bewertungsparametern. Die Behörden können die Daten bei der Prüfung der Steuererklärungen anfordern.

4. Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte

Kryptowährungen werden zu ihrem Marktwert zum 31. Dezember. Die ESTV veröffentlicht jährlich indikative Wechselkurse für die wichtigsten Münzen (BTC, ETH usw.), denen die Waadt folgt.

  • Verwenden Sie den von der ESTV veröffentlichten CHF-Referenzpreis oder verlässliche Börsendaten, falls diese nicht aufgeführt sind.
  • Legen Sie Screenshots oder Depotauszüge vor, um die Bestände zu dokumentieren.
  • Für Token-Vermögenswerte gilt die gleiche Regel: Marktwert in CHF am Jahresende.

5. Sonstige bewegliche Vermögenswerte

  • Edelmetalle: Verwenden Sie den offiziellen CHF-Preis vom 31. Dezember (Tabellen der Schweizerischen Münzanstalt oder der ESTV).
  • Fahrzeuge, Boote, Kunst: Zum Marktwert deklariert; für ältere Gegenstände kann eine Abschreibung vorgenommen werden.
  • Rückkaufswerte von Versicherungen: Einschließlich der Angaben aus dem Abschluss des Versicherers zum 31. Dezember (sofern nicht an die Säule 3a gebunden).

6. Ausländische Vermögenswerte und Währungsumrechnung

Für Gebietsansässige müssen alle weltweiten Vermögenswerte in CHF umgerechnet werden, wobei die offizielle FTA-Wechselkurse zum 31. Dezember. Gebietsfremde melden nur das Vermögen in der Schweiz, müssen aber aus Gründen der Vergleichbarkeit dennoch einheitliche Wechselkurse anwenden.

  • Verwenden Sie die jährliche Währungstabelle der ESTV (Wandelgang).
  • Wenden Sie denselben Kurs für Aktiva und Passiva an, die auf eine Fremdwährung lauten.
  • Dokumentieren Sie zu Prüfzwecken die Quelle und das Datum des Kurses.

7. Dokumentation und Verifizierung

  • Bewahren Sie alle Jahresendabrechnungen auf (Banken, Makler, Pensionsfonds, Versicherungen).
  • Bewertungen von Privatunternehmen sollten vom Ersteller oder Treuhänder unterzeichnet werden.
  • Bewertungsdifferenzen aus früheren Jahren sollten in den Anmerkungen kurz erläutert werden, wenn sie wesentlich sind.
  • Die Behörden können die gemeldeten Werte mit den FTA- oder SSK-Tabellen abgleichen.
Nächste: Weiter zu Waadtländer Vermögenssteuer-Rechner oder erkunden Planungsstrategien für die bewertungsorientierte Optimierung.