Fälle Fälle

Walliser Vermögenssteuerfälle

Walliser Vermögenssteuer: Fälle und Praxisbeispiele

Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die progressive Walliser Vermögenssteuer 1-3‰ und die kommunale Multiplikatoren in der Praxis funktionieren, von Sitten bis zu Alpengemeinden wie Verbier und Zermatt.

Der Kanton Wallis erhebt eine progressive Vermögenssteuer auf das steuerbare Nettovermögen. Der kantonale Basistarif reicht von etwa 1‰ bis 3‰ des steuerpflichtigen Vermögens. Die Basis-Vermögenssteuer wird dann mit multipliziert:

  • a kantonaler Indexierungsfaktor, und
  • jeder Kommune kommunaler Multiplikator (in der Regel 100-150% der kantonalen Steuer).

Die effektiven kantonalen und kommunalen Vermögenssteuersätze in Sitten betragen rund 0,53% zu CHF 1.000.000 und 0,63% zu CHF 5.000.000 des Nettovermögens (Ehepaar, ohne Kirchensteuer), womit das Wallis im mittleren bis oberen Bereich der Schweizer Kantone liegt.

Die Standardbefreiungen (gerundet) sind: 30'000 CHF für alleinstehende Steuerpflichtige und 60'000 CHF für Ehepaare. Die Gemeinden können ihre eigenen Multiplikatoren anwenden, so dass die genaue Belastung zwischen attraktiven Ferienorten (z. B. Verbier) und hoch besteuerten Bergdörfern (z. B. Kippel).

Alle nachstehenden Zahlen sind Richtwerte für das Jahr 2025 und dienen nur der Veranschaulichung. Steuerklassen, kommunale Multiplikatoren und Freibeträge sind vereinfacht; die Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Für genaue Ergebnisse verwenden Sie bitte die Walliser Steuertabellen und den Schweizer Vermögenssteuerrechner.


Fall A - Alleinstehender Fachmann in Sion

  • Gemeinde: Sion (Kantonshauptort; Referenzgemeinde in der TaxRep-Übersicht)
  • Vermögen: CHF 1.000.000 (börsennotierte Wertpapiere und Bargeld)
  • Passiva: keine
  • Freibetrag: CHF 30'000 (einmaliger Freibetrag)
NettovermögenCHF 1.000.000
Abzüglich Zulage- 30.000 CHF
Steuerpflichtiges NettovermögenCHF 970.000
Kantonale Basis-Vermögenssteuer Progressiv 1-3‰; Durchschnitt ≈ 2,3‰ auf CHF 970'000 → ≈ CHF 2'231
Indikativer Faktor von Sion (Kanton + Gemeinde)≈ ×2.30
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 5.130
Effektiver Satz≈ 0,51% des Nettovermögens
Beobachtung: In Sitten liegt der effektive Gesamtsteuersatz bei CHF 1 Mio. bei etwas über 0,5%, was in etwa den Dies entspricht in etwa den Walliser Vergleichswerten und ist deutlich höher als in Niedrigsteuerkantonen wie Nidwalden oder Schwyz.

Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Verbier

  • Gemeinde: Verbier (Tourismusort; relativ attraktive Steuerbelastung innerhalb des Wallis)
  • Vermögen: CHF 2'500'000 (Chalet + Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'000'000 Hypothek auf dem Chalet
  • Status der Anmeldung: Verheiratet, zwei Kinder
  • Zulagen: 60'000 CHF (Verheiratete) + 2 × 30'000 CHF (Kinder) = 120'000 CHF
Bruttovermögen2.500.000 CHF
Abzüglich Verbindlichkeiten- CHF 1.000.000
Nettovermögen1.500.000 CHF
Abzüglich Zulagen- CHF 120'000
Steuerpflichtiges Vermögen1.380.000 CHF
Kantonale Basis-Vermögenssteuer Progressiv 1-3‰ bis zu ≈ CHF 1,9 Mio.; durchschnittlich ≈ 2,3‰ auf CHF 1'380'000 → ≈ CHF 3'174
Faktor Verbier (Kanton + Gemeinde; attraktiv)≈ ×2.25
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 7.140
Effektiver Satz≈ 0,48% des Nettovermögens
Planungswinkel: Öffentliche Beispiele für Verbier zeigen effektive Sätze von etwa 0,44% bei CHF 500.000 und 0,60% bei CHF 2.000.000 des steuerpflichtigen Vermögens. Der obige Fall liegt im gleichen Korridor und zeigt, wie Schulden und Familienabzüge Der obige Fall liegt im selben Korridor und zeigt, wie Schulden und Familienabzüge die Auswirkungen des progressiven Tarifs im Wallis selbst in einer Feriengemeinde abschwächen.

Fall C - Unternehmer mit Anteilen an einem Privatunternehmen in Martigny

  • Gemeinde: Martigny (Walliser Mittelklasse-Gemeinde)
  • Nicht kotierte Aktien: CHF 3'500'000 (lokale Betriebsgesellschaft, Wert nach der Praxis-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 700.000 (Bargeld und diversifiziertes Portfolio)
  • Passiva: CHF 1'700'000 (Geschäftskredite und Hypotheken)
  • Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
  • Zulage: CHF 60'000 (verheiratet)
Bruttovermögen4.200.000 CHF
Abzüglich Verbindlichkeiten- CHF 1.700.000
Nettovermögen2.500.000 CHF
Abzüglich Zulage- 60.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen2.440.000 CHF
Kantonale Basis-Vermögenssteuer CHF 1'900'000 innerhalb der progressiven Bandbreiten von 1-3‰, plus CHF 540'000 im oberen Bereich der Skala;
Durchschnitt ≈ 2,5‰ → ≈ CHF 6'100
Faktor Martigny (Kanton + Gemeinde; Indikativ)≈ ×2.40
Vermögenssteuer insgesamt≈ CHF 14.640
Effektiver Satz≈ 0,59% des Nettovermögens

In der Praxis können qualifizierte Beteiligungen konservativ bewertet werden oder in den Genuss spezifischer Erleichterungen in Anspruch nehmen, was die Steuerbemessungsgrundlage und die daraus resultierende Vermögenssteuer im Vergleich zu diesem diesem vereinfachten Beispiel.

Planungswinkel: Sobald die oberen Vermögensklassen erreicht sind, ist die Grenzbelastung im Wallis relativ stabil. Für die Unternehmer sind die wichtigsten Stellschrauben Bewertung von Aktien privater Unternehmen, Gemeindewahl und die Höhe der abzugsfähigen Schulden.

Fall D - Gebietsfremder als Eigentümer eines Chalets in Zermatt

  • Steuerliche Verflechtung: Nichtansässiger mit nur Walliser Eigentum
  • Wert der Immobilie: CHF 2'000'000 (Vermögenssteuerwert; vereinfacht)
  • Hypothek: CHF 1'400'000 (Darlehen wirtschaftlich an das Chalet gebunden)
  • Gemeinde: Zermatt (Spitzenort; relativ hoher kommunaler Multiplikator)
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
  • Zulage: Einmalige Zulage von 30'000 CHF für das Wallis (vereinfacht)
Nettovermögen der Schweizer (Wallis)CHF 600.000
Abzüglich Zulage- 30.000 CHF
Steuerbares Schweizer Vermögen570.000 CHF
Kantonale Basis-Vermögenssteuer Im oberen Bereich der Skala 1-3‰; Durchschnitt ≈ 2,4‰ auf CHF 570'000 → ≈ CHF 1'370
Faktor Zermatt (Kanton + Gemeinde; höheres Niveau)≈ ×2.60
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 3'560
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0,59%
Tipp: Bei Nichtansässigen besteuert das Wallis nur das Walliser Vermögen (in der Regel Immobilien). Schulden sind nur insoweit abzugsfähig, als sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Walliser Vermögen stehen. Die daraus resultierende Vermögenssteuer ist bedeutend, aber in der Regel gering im Vergleich zu den Kosten für Besitz und Unterhalt eines Zermatter Chalets.

Fall E - Vergleich: Verbier vs. Sion vs. Kippel

Verheiratete Steuerpflichtige mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)

Verbier (attraktiver Ferienort) Sion (Kantonshauptstadt) Kippel (Dorf mit höherer Steuerbelastung)
Indikativer effektiver Satz ≈ 0,60% ≈ 0,63% ≈ 0,72%
Total Vermögenssteuer @ CHF 2'000'000 ≈ 12.000 CHF ≈ CHF 12'600 ≈ 14.400 CHF
Jährliche Differenz Bei gleichem steuerpflichtigen Vermögen kann ein Wechsel von einer höher besteuerten Gemeinde wie Kippel in eine attraktivere Gemeinde auf Verbier-Niveau kann die jährliche Vermögenssteuer um rund CHF 2'000-2'500 reduzieren.
Anmerkung: Im Wallis ist die kantonal Tarif ist für alle Steuerpflichtigen gleich. Die kommunaler Multiplikator erklärt weitgehend die Spanne bei den effektiven Steuersätzen - die besonders deutlich wird, wenn das Vermögen die oberen Einkommensschichten erreicht.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Das Wallis wendet eine progressive Vermögenssteuer von etwa 1-3‰ auf das steuerpflichtige Nettovermögen, wobei die kombinierten Sätze von Kanton und Gemeinde bei typischer Planung oft 0,5-0,7% erreichen.
  • Die effektiven Preise in Sion liegen bei 0,53% zu 1 Mio. CHF und 0,63% zu 5 Mio. CHF, in einigen kleinen Berggemeinden höher und in attraktiven Ferienorten wie Verbier ähnlich oder niedriger.
  • Steuerfreie Freibeträge in Höhe von rund CHF 30'000 (einfach) und CHF 60'000 (verheiratet), plus Standardabzüge, schützen ein bescheidenes Vermögen.
  • Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten reduzieren das steuerpflichtige Nettovermögen im Verhältnis eins zu eins und sind besonders wichtig für immobilienintensive Profile (Chaletbesitzer, Unternehmer).
  • Für Unternehmer sind die Bewertung privater Unternehmensbeteiligungen und das Kommunalwahlrecht von zentraler Bedeutung für die Bewältigung der Vermögenssteuerlast, sobald die oberen Stufen erreicht sind.
  • Gebietsfremde werden nur auf dem Walliser Vermögen besteuert; die Zuordnung der Schulden zum Walliser Vermögen und die gewählte Gemeinde bestimmen zusammen das Ergebnis der Schweizer Vermögenssteuer.
  • Bei langfristiger Planung kann der Unterschied zwischen einer höher und einer niedriger besteuerten Gemeinde im Wallis bei einem Millionenvermögen mehrere tausend Franken pro Jahr ausmachen.