Formulare und Fristen der Walliser Vermögenssteuer
Walliser Vermögenssteuer: Formulare & Fristen
Wichtige Daten, Schritte zur Einreichung von eTax VS, Verlängerungsoptionen, Zahlungsmechanismen und Nachweis-Checklisten für den Kanton Wallis.
Im Wallis wird die Vermögenssteuer (Vermögensabgabe (impôt sur la fortune) / Vermögenssteuer) wird zusammen mit der persönliche Einkommensteuererklärung. Die Steuerpflichtigen können ihre Unterlagen elektronisch einreichen unter eTax VS, das kantonale E-Filing-System für natürliche Personen. Papiererklärungen sind weiterhin möglich. Die kommunalen und kantonalen Steuern werden gemeinsam veranlagt und basieren auf dem Einkommen und dem Nettovermögen.
Zeitplan für die Einreichung (typischer Zyklus)
- Februar-März: Das Wallis lädt zur Hinterlegung ein und veröffentlicht das laufende Jahr eTax VS Software.
- Ordentliches Fälligkeitsdatum - Einzelpersonen: Die Einkommens- und Vermögenserklärung ist in der Regel fällig bis 31. März des Jahres, das auf das Steuerjahr folgt.
- Ordentliches Fälligkeitsdatum - Unternehmen: Körperschaftssteuererklärungen sind in der Regel fällig bis 30. Juni.
- Erweiterungsfenster: Verlängerungen können online oder schriftlich beantragt werden. In der Praxis sind in der Regel Verlängerungen bis etwa 30. September (Einzelpersonen) und 31. Dezember (Unternehmen).
- Bewertung und Abrechnung: Das Wallis kann während des Jahres vorläufige Rechnungen ausstellen; die endgültigen Bescheide folgen nach der Überprüfung. Für verspätete Zahlungen fallen Zinsen an und es können Mahngebühren anfallen.
Prüfen Sie die auf der Einladung zur Abgabe der Anmeldung aufgedruckte Frist, da die Gemeinden bestimmte Termine festlegen können.
Wie man im Wallis anmeldet
1) eTax VS (empfohlen)
- Herunterladen eTax VS auf der Website der Walliser Steuerverwaltung.
- Vervollständigen Sie die Einkommenslisten und die Vermögensübersicht zum 31. Dezember (Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Wertberichtigungen).
- Fügen Sie Belege bei (Kontoauszüge, Wertpapierbestände, Immobilienbewertungen usw.).
- Die Einreichung erfolgt elektronisch über die integrierte E-Filing-Funktion.
- Bewahren Sie den Bestätigungsbeleg und die eTax-Datendatei für Ihre Unterlagen auf.
2) Papierrücklauf
- Verwenden Sie die offiziellen Formulare, die der Aufforderung zur Einreichung der Unterlagen beiliegen (FR/DE/IT-Versionen verfügbar).
- Fügen Sie Kopien aller Nachweise bei.
- Unterschreiben Sie die Erklärung und senden Sie sie an die angegebene Adresse (je nach Gemeinde das Gemeindesteueramt oder die kantonale Dienststelle).
Erweiterungen
Können Sie den Antrag nicht fristgerecht einreichen, müssen Sie einen Antrag auf Erweiterung (Prolongation / Fristerstreckung). Das Wallis bietet Online- und schriftliche Anfragen an.
- Online-Erweiterung: Reichen Sie Ihr Gesuch über die offizielle kantonale Website oder das Verlängerungsformular Ihrer Gemeinde ein.
- Typisches Maximum - Einzelpersonen: Verlängerungen werden oft bis etwa 30. September.
- Typische Höchstwerte - Unternehmen: Verlängerungen werden in der Regel gewährt bis 31. Dezember.
- Antrag vor dem Fälligkeitstermin: Reichen Sie den Antrag vor dem 31. März ein (bzw. vor der gedruckten lokalen Frist).
- Sanktionen: Fehlende oder verspätete Anmeldungen können zu Mahngebühren, Bußgeldern und Schätzungen führen.
Vorläufige Zahlungen, Zinsen und Anpassungen
Walliser Themen vorläufige Steuerbescheide auf der Grundlage von Daten oder Schätzungen aus den Vorjahren. Wenn sich Ihr Einkommen oder Vermögen erheblich ändert, können Sie eine Anpassung beantragen. Nach der Einreichung wird eine abschließende Bewertung bestimmt den endgültig geschuldeten Betrag.
- Zahlungshinweise: Verwenden Sie die QR-Rechnungsreferenz auf jeder Rechnung.
- Teilweise Zahlungen: Erlaubt; Quittungen für den Abgleich aufbewahren.
- Verspätete Zahlungen: Sie werden zum kantonalen Satz verzinst; es können Mahngebühren anfallen.
- Einwände: Einreichen einer Einspruch / Einsprache innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Frist.
Gebietsfremde mit Wallis-Situs-Vermögenswerten
Gebietsfremde mit Eigentum im Wallis Immobilien oder Betriebsvermögen muss eine beschränkte Steuererklärung für Einkommen und Vermögen in der Schweiz. Oft ist ein Schweizer Vertreter oder eine lokale Korrespondenzadresse erforderlich. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige.
Dokument-Checkliste (Bereich Vermögen)
Bereiten Sie für Ihre Vermögenserklärung zum 31. Dezember Folgendes vor und laden Sie es hoch bzw. bewahren Sie es auf:
- Bank- und Wertpapierauszüge (Stichtag 31. Dezember)
- Offizielle Wertschriftenbewertungen der ESTV (für börsenkotierte Titel und Kryptowährungen)
- Auszüge aus der Immobilienbewertung (fiskalischer Wert / amtlicher Wert)
- Hypothekenbestätigungen (31. Dezember)
- Private Darlehensverträge & jährliche Zinsbestätigungen
- Zusammenfassungen der Pensionskasse & 3a
- Arbeitsblätter zur Bewertung von Privatunternehmen (Praktiker-Methode)
- Offizielle FX-Tabelle für Nicht-CHF-Artikel
- Veranlagungs- und Zahlungsaufzeichnungen aus dem Vorjahr
- Vertretungsvollmacht (falls von einem Berater eingereicht)
Jährliche Änderungen
eTax VS-Software, Fristen, Freibeträge und Multiplikatoren werden jährlich aktualisiert. Überprüfen Sie vor der Einreichung immer die Anforderungen und Daten des laufenden Jahres auf der Website der Walliser Steuerverwaltung.
