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Walliser Vermögenssteuer-Rechner

Walliser Vermögenssteuer-Rechner 2025

Schätzen Sie Ihre jährliche Vermögenssteuer im Kanton Wallis - progressiver kantonaler Tarif 1-3‰ kombiniert mit dem Vermögenssteuerkoeffizienten Ihrer Gemeinde.

Das Wallis (*Wallis*) erhebt eine Vermögenssteuer auf Ihre weltweites Nettovermögen zum 31. Dezember (für Gebietsansässige). Vom Bruttovermögen ziehen Sie vollstreckbare Schulden ab und Freibeträge bei der Walliser Vermögenssteuer - typischerweise CHF 30'000 für alleinstehende Steuerpflichtige und CHF 60'000 für Ehepaare oder Alleinerziehende mit unterhaltsberechtigten Kindern, plus eine zusätzliche Vergütung von rund CHF 8'000 pro Kind. Nur das Nettovermögen, das diesen Freibetrag übersteigt, unterliegt der Vermögenssteuer.

Der Kanton wendet eine progressiver Vermögenssteuertarif zwischen 1‰ und 3‰ auf das zu versteuernde Nettovermögen. Die gleiche Barème wird dann auf kommunaler Ebene widergespiegelt, wo jede Gemeinde ihre eigenen Gemeindekoeffizient (in der Regel zwischen 1,0 und 1,5), um den kommunalen Anteil an der Vermögensteuer zu ermitteln. Die effektive Gesamt-Vermögenssteuer für das Jahr 2025 liegt in der Regel im Bereich von ≈0,35-0,70 % des steuerpflichtigen Nettovermögens, je nach Gemeinde und Vermögensniveau.

Formel (vereinfacht):
Schritt 1 - Nettovermögen = Vermögen - Schulden
Schritt 2 - Freibetrag = Grundfreibetrag (30k/60k) + Kindergeld (≈8k pro Kind)
Schritt 3 - Steuerpflichtiges Vermögen = max(0, Nettovermögen - Freibetrag)
Schritt 4 - Kantonale Vermögenssteuer (Basis) ≈ Steuerbares Vermögen × progressiver Tarif 1-3‰
Stufe 5 - Gesamte Vermögenssteuer ≈ Kantonale Bemessungsgrundlage × (1 + Kommunaler Koeffizient)
Die kommunalen Koeffizienten für Walliser Gemeinden wie Verbier oder Kippel liegen typischerweise zwischen 1,0 und 1,5, was zu effektiven Gesamtsteuersätzen von etwa 0,35-0,72 % bei einem steuerbaren Nettovermögen von 50k-2 Millionen CHF des steuerpflichtigen Nettovermögens in aktuellen Beispielen.

Interaktiver Rechner

Geben Sie Ihr Nettovermögen (Vermögen minus Schulden), wählen Sie Ihren Steuerstatus und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, und legen Sie einen indikativen Koeffizient der kommunalen Vermögenssteuer. Das Skript modelliert die Walliser Berechtigungen und einen vereinfachten progressiven Tarif von 1-3‰, der auf den Wallis Raten & Koeffizienten Seite.

Beispiel-Szenarien

Beispiel A - Alleinstehend, Nettovermögen CHF 1'000'000, keine Kinder, gemeinschaftlicher Koeffizient 1.20 (Profil vom Typ Verbier)

Nettovermögen CHF 1'000'000.
Grundfreibetrag (ledig) ≈ CHF 30'000 → steuerbares Vermögen ≈ CHF 970'000.
Kantonale Vermögenssteuer (Basis, progressiv 1-3‰) ≈ CHF 2'100-2'300 (gerundet).
Kommunaler Koeffizient 1,20 → Gesamtfaktor (1 + 1,20) = 2,20 → Gesamtvermögensteuer ≈ CHF 4'600-5'100 (effektiver Satz ≈ 0,46-0,51 % des Nettovermögens, ohne Kirchensteuer).

Beispiel B - Verheiratet, 2 Kinder, Nettovermögen CHF 3'000'000, Gemeindekoeffizient 1.50 (Berggemeinde mit höherer Steuerbelastung)

Nettovermögen CHF 3'000'000.
Grundzulage (verheiratet) ≈ CHF 60'000 + Kinderzulage 2 × CHF 8'000 = CHF 16'000 → Gesamtzulage ≈ CHF 76'000.
Steuerbares Vermögen ≈ CHF 2'924'000.
Kantonale Vermögenssteuer (Basis, progressiv) ≈ CHF 7'000-7'500.
Kommunaler Koeffizient 1,50 → Gesamtfaktor (1 + 1,50) = 2,50 → Gesamtvermögensteuer ≈ CHF 17'500-18'750 (effektiver Satz ≈ 0,58-0,63 % des Nettovermögens, ohne Kirchensteuer).

Diese Szenarien sind gerundet und basieren auf dem obigen vereinfachten Zeitplan. Für eine genaue Planung geben Sie bitte Ihre eigenen Zahlen in den Rechner ein und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem offiziellen Walliser Steuerrechner oder den aktuellen Barème 3-Tabellen für das betreffende Steuerjahr.

Planung Verwendung

  • Verwenden Sie die Gemeindekoeffizient Schieberegler zum Vergleich von Gemeinden mit niedrigen und höheren Steuern (z.B. Verbier vs. hocheffiziente Berggemeinden) auf demselben Niveau des Nettovermögens.
  • Kombinieren Sie diesen Rechner mit dem Zulagen und Abzüge und Regeln für die Bewertung Seiten zur Verfeinerung Ihres steuerpflichtigen Nettovermögens (Hypotheken, Investitionsdarlehen, Pensionsvermögen, Unternehmensbewertungen).
  • Einspeisung der Ausgabe in breitere Planungsstrategien - Wahl der Gemeinde, Hebelwirkung und Finanzierung, Strukturierung von Eigentum und Geschäftsinteressen sowie grenzüberschreitende Überlegungen.
  • Bei komplexen Fällen (mehrere Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, grenzüberschreitende Vermögenswerte), erwägen Sie eine maßgeschneiderte Prüfung über die Einkommensteuerdienst Wallis .