Formulare und Fristen Formulare und Fristen

Formulare & Fristen der Vermögenssteuer Zug

Zuger Vermögenssteuer: Formulare & Fristen

Wichtige Daten, E-Filing-Schritte, Verlängerungsmöglichkeiten, Zahlungsmodalitäten und Beweis-Checklisten für den Kanton Zug.

In Zug wird die Vermögenssteuer zusammen mit der Steuererklärung eingereicht. persönliche Einkommensteuererklärung. . Der Kanton unterstützt E-Filing, online Erweiterungen, und anpassbare vorläufige Zahlungen. . Die kommunalen Multiplikatoren werden bei der Veranlagung und Abrechnung angewendet.

Umfang: Auf dieser Seite werden die Standardverfahren für natürliche Personen (Gebietsansässige und Gebietsfremde mit Zuger Vermögen) beschrieben. Für Unternehmen und Sonderregelungen gelten angepasste Verfahren.

Zeitplan für die Einreichung (typischer Zyklus)

  1. Januar-Februar: Zug veröffentlicht die Einladungen zur Einreichung und öffnet die E-Filing-Module des Jahres.
  2. Ordentliches Fälligkeitsdatum: Generell in März für das vorangegangene Steuerjahr (das genaue Datum wird jährlich vom Kanton festgelegt).
  3. Erweiterungsfenster: Erste Verlängerungen sind in der Regel online möglich, weitere auf begründeten Antrag oder über ein Beratermandat.
  4. Bewertung und Abrechnung: Es können vorläufige Rechnungen ausgestellt werden; die endgültige Veranlagung erfolgt nach Prüfung. Für verspätete Zahlungen fallen Zinsen an.

Überprüfen Sie vor der Anmeldung immer die Daten des laufenden Jahres auf dem Portal der Zuger Steuerverwaltung.

Wie man in Zug anmeldet

1) e-Filing (empfohlen)

  • Loggen Sie sich auf dem kantonalen E-Filing-Portal (Steuerverwaltung Zug) ein.
  • Vervollständigen Sie die Einkommenslisten und die Vermögensübersicht zum 31. Dezember (Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Wertberichtigungen).
  • Laden Sie unterstützende PDF-Dateien (Kontoauszüge, Bewertungsauszüge) hoch und reichen Sie sie elektronisch ein.

2) Papierrücksendung (falls zutreffend)

  • Verwenden Sie amtliche Formulare für das betreffende Steuerjahr.
  • Fügen Sie Kopien der Auszüge bei; bewahren Sie die Originale für Ihre Unterlagen auf.
  • Senden Sie den Antrag an die auf der Einladung zur Einreichung angegebene Adresse oder an die vom Finanzamt angegebene Adresse.

Erweiterungen

Wenn Sie den Antrag nicht bis zum regulären Fälligkeitstermin stellen können, beantragen Sie eine Erweiterung über das Online-Portal. Zug gewährt in der Regel eine erste Fristverlängerung; für weitere Fristen kann eine kurze Begründung oder die Vorlage eines Beraters erforderlich sein.

  • Antrag vor dem Fälligkeitstermin: Verhindert Mahnungen und geschätzte Bewertungen.
  • Mandat des Beraters: Ihr Vertreter kann Verlängerungen für Sie beantragen und verfolgen.
  • Sanktionen: Verspätete oder fehlende Rückgaben können Gebühren und Schätzungen auslösen.

Vorläufige Zahlungen, Zinsen und Anpassungen

Zugfragen vorläufige Raten die auf früheren Daten oder Schätzungen beruhen. Sie können diese anpassen, wenn sich Ihr Einkommen oder Vermögen ändert. Nach der Einreichung und Überprüfung wird eine Schlussrechnung ausgestellt wird. Auf verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe des kantonalen Satzes erhoben.

  • Zahlungshinweise: Verwenden Sie die genaue QR/ISR-Referenz auf Ihrer Rechnung.
  • Teilweise Zahlungen: Erlaubt; bewahren Sie die Bestätigungen zum Abgleich auf.
  • Einwände (Einsprache): Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Frist Widerspruch einlegen.

Nichtansässige mit Zug-Situs-Vermögen

Gebietsfremde, die Zug besitzen Immobilien oder Betriebsvermögen in der Regel eine begrenzte Rendite für Einkommen und Vermögen aus der Schweiz. Oft ist eine Schweizer Korrespondenzadresse oder ein Steuervertreter erforderlich. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige.

Dokument-Checkliste (Bereich Vermögen)

Bereiten Sie die folgenden Unterlagen vor und laden Sie sie hoch, um Ihre Vermögensaufstellung zum 31. Dezember zu belegen:

  • Bank- und Wertpapierauszüge (Stichtag 31. Dezember)
  • Offizielle Kursreferenzen (ESTV-Listen) für börsennotierte Wertpapiere/Kryptowährungen
  • Auszüge aus der Immobilienbewertung (amtlicher Wert)
  • Bestätigungen des Hypothekensaldos (31. Dezember)
  • Private Darlehensverträge und Zinsabrechnungen
  • Vorsorgeübersichten (2. Säule und Säule 3a)
  • Arbeitsblatt für die Bewertung von Privatunternehmen (Praktiker-Methode)
  • Offizielle FX-Tabelle für Nicht-CHF-Artikel
  • Frühere Bewertungen und Zahlungsreferenzen
  • Bestellung eines Vertreters (falls von einem Berater eingereicht)
Tipp: Achten Sie auf die Konsistenz zwischen Ihrer Vermögensaufstellung und den Ertragsplänen (z. B. Wertpapierbestand), um Rückfragen zu vermeiden.

Jährliche Änderungen

Die Formulare, E-Filing-Module und kommunalen Multiplikatoren werden jährlich aktualisiert. Vergewissern Sie sich vor der Einreichung auf dem offiziellen Zuger Portal über die Anforderungen und Fristen des laufenden Jahres.