Schweizer Objektsteuer Service

Schweizer Objektsteuer Service

Schweizer Objektsteuer Service - Aktueller Stand

Zurzeit bieten wir keinen speziellen Schweizer Grundsteuerdienst an. Grundsteuerfragen werden nur dann behandelt, wenn sie Teil eines umfassenderen Mandats sind, zum Beispiel Erbschaftssteuer oder umfassende Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuer-Mandate.


Derzeitiger Anwendungsbereich: keine eigenständigen Objektmandate

Wir übernehmen derzeit keine Schweizer Vermögenssteuerangelegenheiten als separate, eigenständige Dienstleistung. Unsere Schweizer Privatkundenpraxis konzentriert sich auf:

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Kantonsebene
  • Vermögenssteuer für vermögende Privatpersonen
  • Grenzüberschreitende Steuerangelegenheiten mit der Schweiz, den USA oder Deutschland

Immobilien können im Rahmen dieser Mandate berücksichtigt werden - zum Beispiel, wenn die Immobilie Teil eines Teil eines Schweizer Nachlasses sind, die Vermögenssteuerbelastung erhöhen oder für die grenzüberschreitende Einkommenssteuer Planung relevant ist. In solchen Fällen werden immobilienbezogene Fragen als integriertes Element als integrierter Bestandteil des gesamten Mandats behandelt, nicht als separater Dienstleistungsbereich.

Wo man stattdessen beginnen sollte

Wenn Ihr Hauptanliegen die Besteuerung von Schweizer Immobilien ist, ist es oft hilfreich zu klären, ob das Thema primär zur Erbschafts-, Vermögens- oder Einkommenssteuer gehört. Je nach Ihrem Profil, können die folgenden Seiten weitere Anhaltspunkte bieten:

Sprechen Sie mit uns über Ihre Schweizer Immobilie

Wenn Ihre Situation die Erbschafts-, Vermögens- oder grenzüberschreitende Einkommensteuer berührt, klären wir gerne abklären, ob Ihre Vermögensfragen im Rahmen eines umfassenderen Mandats behandelt werden können. Eine reine Schweizer Vermögenssteuerberatung bieten wir derzeit jedoch nicht an.

Klären Sie Ihren Fall