Valais Erbschaftssteuer Leitfaden Formulare & Fristen Walliser Erbschaftssteuerleitfaden Formulare & Fristen

Walliser Erbschaftssteuerformulare & Fristen

Walliser Erbschaftssteuer - Formulare, Fristen & Ablageorte (2025)

Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025

Walliser Erbschaftssteuer - Formulare & Fristen

Offizielle Links, Einreichungsportale, Adressen und Fälligkeitstermine für die Erbschaftssteuer des Kantons Wallis (Wallis) (Erbschaftssteuer). Diese Seite ist Teil der Erbschaftssteuer-Drehscheibe Wallis.

Hinweis zur Dienstleistung: Schweizer Erbschaftssteuerdienstleistungen werden erbracht von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG (Schweiz).

Offizielle Seiten und Formulare

Über die nachstehenden Links haben Sie Zugang zu den aktuellen Erbschafts- und Schenkungssteuerressourcen des Wallis. Wir halten den Hub auf dem neuesten Stand; überprüfen Sie immer die offizielle Seite auf die neuesten Versionen.

  • Überblick über die Erbschaftssteuer: (siehe die offizielle Linkliste auf dem Hub dieser Website, die regelmäßig aktualisiert wird)
  • Erklärungs-/Rückgabeformulare: Anmeldung des Begünstigten oder Testamentsvollstreckers - PDF-Datei zum Herunterladen oder Online-Portal, sofern verfügbar.
  • Formulare für die Schenkungssteuer: Für Übertragungen zu Lebzeiten, die der kantonalen Schenkungssteuer unterliegen.
  • Vollmachten und Anhänge: Repräsentation, Schätzgutachten, Grundbuchauszüge.

Konsolidierte Verweise und Deep Links finden Sie in der Drehscheibe Wallis und die obige Service-Seite.

Fristen & Verlängerungen

  • Standard-Fälligkeitsdatum: Wird in der Regel durch einen Bescheid festgelegt, der dem Finanzamt nach einem Todesfall oder einer steuerpflichtigen Übertragung zugestellt wird.
  • Benachrichtigung: Die Erblasser/Begünstigten sollten das Walliser Steueramt umgehend benachrichtigen, um die Erteilung von Anweisungen für die Hinterlegung zu veranlassen.
  • Erweiterungen: In der Regel auf schriftlichen Antrag vor dem Fälligkeitstermin erhältlich; bei verspäteter Einreichung oder Zahlung können Zinsen/Strafgebühren anfallen.
  • Raten: Eine Auszahlung in Tranchen ist auf Anfrage möglich; es gelten die Zinsregeln.

Bewahren Sie Kopien aller Verlängerungsgenehmigungen auf und vermerken Sie geänderte Fälligkeitstermine, um Verzugszinsen zu vermeiden.

Wer archiviert und wo

Wer archiviert: Der Vollstrecker/Verwalter (Willensvollstrecker) oder Begünstigte je nach Fallgestaltung. Bei ausländischen Nachlässen mit Walliser Vermögenswerten (insbesondere Immobilien) kann eine Walliser Hinterlegung erforderlich sein, auch wenn der Hauptnachlass anderswo geregelt ist.

SzenarioWalliser Ablage?Anmerkungen
Alle Parteien mit Wohnsitz im WallisJaVollständige lokale Ablage.
Erblasser mit Wohnsitz ausserhalb des Wallis, Walliser LiegenschaftenJa (situs)Die lokale Anmeldung beschränkt sich auf die Vermögenswerte des Wallis-Situs.
Nichtansässiger Nachlass mit nur immateriellen Gütern im WallisNormalerweise nichtDie meisten immateriellen Güter folgen dem Wohnsitz; überprüfen Sie die Fakten.

Erforderliche Dokumente (Checkliste)

  • Sterbeurkunde und Erbschein (Erbbescheinigung).
  • Testament, Kodizille und etwaige Erbschaftsverträge (Erbvertrag).
  • Inventar der Aktiva und Passiva zum Zeitpunkt des Todes; Bank- und Portfolioauszüge.
  • Immobilien: Grundbuchauszug, Schätzung/Gutachten, Mietaufstellungen.
  • Unternehmensbeteiligungen: Jahresabschlüsse, Bewertungsgutachten, Partnerschafts-/Aktionärsvereinbarungen.
  • Schenkungen innerhalb des Rückblickzeitraums, mit Dokumentation.
  • Ausweise und Adressen der Begünstigten; Vollmachten, falls vertreten.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Banküberweisung / QR-Rechnung: Verwenden Sie den Verweis auf die Bewertung.
  • Online-Portal: Falls vorhanden, bezahlen Sie über das E-Service-Konto des Kantons.
  • Ratenzahlung / Stundung: Schriftlicher Antrag mit Liquiditätsbegründung.

Adressen und Kontakt

Die aktuellen Kontaktdaten und das E-Government-Portal finden Sie über die offiziellen Links der Drehscheibe. Halten Sie die Referenznummern der Korrespondenz bei allen Einreichungen einheitlich.

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FAQs

Welches ist der übliche Termin für die Einreichung?

die das Walliser Steueramt in seinem Bescheid festlegt. Wenn Sie keinen Bescheid erhalten haben, wenden Sie sich an das Amt und fordern Sie Anweisungen zur Einreichung an.

Kann ich eine Verlängerung online beantragen?

In vielen Fällen ja; andernfalls stellen Sie einen schriftlichen Antrag vor dem ursprünglichen Fälligkeitstermin. Bewahren Sie die Genehmigung für Ihre Unterlagen auf.

Wer zahlt die Steuer - Nachlass oder Begünstigter?

Das Wallis erhebt eine Erbschaftssteuer, die von jedem Erben auf seinen Anteil getragen wird, vorbehaltlich von Ausnahmen und Freibeträgen.

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