Valais Erbschaftssteuerleitfaden-Rechner Walliser Erbschaftssteuerleitfaden-Rechner

Walliser Erbschaftssteuer-Rechner

Walliser Erbschaftssteuer - Rechner

Zuletzt aktualisiert am: 15 Nov 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Walliser Erbschaftssteuer - Rechner

Dieser schnelle Rechner schätzt Kanton Wallis (Wallis) Erbschaftssteuer mit Hilfe eines praktischen Modellierungsansatzes: Wählen Sie den Wohnsitz, geben Sie die Wallis-situs Anteil (oder leiten Sie ihn ab), fügen Sie Abzüge und steuerfreie Anteile hinzu, legen Sie den Anteil fest, der an steuerpflichtig (nicht steuerbefreit) Begünstigten, und wenden Sie eine angenommene Rate nach der Klasse des Erben. Nur für Bildungszwecke - die tatsächliche Bewertung hängt von den kantonalen/kommunalen Vorschriften und den Unterlagen der Service cantonal des contributions Wallis/Wallis. Schweizer Dienstleistung von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG.

Achtung!. Im Wallis, Ehepartner/eingetragener Partner und oft direkte Nachkommen kommen in den Genuss einer Steuerbefreiung/eines Steuerfreibetrags; andere Erbenklassen können zu kantonalen/kommunalen Sätzen besteuert werden. Mit diesem Tool können Sie daher (1) die Anteil für steuerpflichtige Erben und (2) eine Kursannahme nach Klasse. Für Nicht-Einwohner, nur eingeben Wallis-situs Vermögenswerte (z.B. Walliser Immobilien/Sachwerte). Für Einwohner, können Sie den Zähler um die Nicht-Walliser Realitäten reduzieren, um einen Walliser Schwerpunkt zu modellieren.

Walliser Erbschaftssteuer - Schnellrechner

Berechnet sofort während Sie tippen. Lehrmodell; reale Fälle (Erbschaftsklasse, kommunale Zuschläge, grenzüberschreitende Fragen, Zeitplan) können abweichen.

1) Verstorbener & Nachlass

2) Abzüge und Steuerbefreiungen

3) Begünstigte (steuerpflichtiger Anteil & Satz)

Tipp: Setzen Sie 0% für befreite Erben (Ehepartner/eingetragener Partner oder direkte Nachkommen).

4) Ergebnisse

Wallis-Fokus Basis (Zähler)
CHF 0
Basis nach Abzug der Steuern
CHF 0
Steuerpflichtiger Anteil (nach Freibeträgen & Anteil)
CHF 0
Angewandte Rate
0.0%
Geschätzte Walliser Erbschaftssteuer
CHF 0
Effektivzins auf Basis Wallis-Fokus
0.00%
-

So verwenden Sie den Taschenrechner

1) Wohnsitz auswählen & Vermögenswerte eingeben
Wählen Sie Resident und geben Sie die weltweites Bruttovermögen; subtrahieren Sie alle Nicht-Walais real/materiell für dieses Modell auf das Wallis zu konzentrieren.
Wählen Sie Gebietsfremde und geben Sie nur Wallis-situs Immobilien/Sachwerte.
2) Abzüge/Freistellungen hinzufügen
Geben Sie Schulden/Verwaltung, Ehegatten-/Partnerunterstützung, wohltätige Vermächtnisse und den Anteil an direkte Nachkommen (oft befreit), um die Basis zu reduzieren.
3) Zuteilung an steuerpflichtige Erben
Stellen Sie die % Aktie der (nach Abzug der) Basis, die an nicht freigestellt Begünstigte (z.B. Geschwister, Nichtverwandte). Verwenden Sie 0%, wenn alles an steuerbefreite Erben geht.
4) Legen Sie eine angenommene Rate fest
Wählen Sie eine Erbenklasse und passen Sie die angenommene Rate (%), um die kantonale/kommunale Praxis für diesen Fall widerzuspiegeln. Die Schätzung wendet diesen Satz auf den steuerpflichtigen Anteil an.
5) Lesen Sie die Ausgaben
Wallis-Fokus Basis zeigt den Zähler für dieses Modell. Basis nach Abzug der Steuern spiegelt Ausnahmen/Abzüge wider. Steuerpflichtiger Anteil wendet Ihr % auf steuerpflichtige Erben an, und die Geschätzte Steuer verwendet Ihren Tarif.

Tipps & Einschränkungen

  • Dies ist eine Lehrkalkulator. Die Bewertung von Immobilien hängt von der kantonalen Gesetzgebung, der kommunalen Praxis, der Erbenklasse, den Freibeträgen und den Nachweisen (Schätzungen, Beziehungsdokumente, Rechnungen) ab.
  • Ausgenommene Klassen: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und oft auch direkte Nachkommen sind von der Steuer befreit; verwenden Sie die Eingaben, um diese Anteile aus der Steuerbemessungsgrundlage zu entfernen.
  • Fokus auf Nichtansässige: Nur Modell Wallis-situs Vermögenswerte (z. B. Walliser Immobilien/Sachwerte). Immaterielle Güter von Nichtansässigen fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich, es sei denn, es wird ein Geschäftssitz begründet.
  • Dokumentation: Bewahren Sie Gutachten, Grundbuchauszüge, Rechnungen und Beziehungsnachweise auf, da diese die Grundlage für Abzüge und Freistellungsanträge bilden.
  • Zeitpunkt der Zahlung: Planen Sie Liquidität für die Fälligkeitsdatum der Bewertung (oft ~30 Tage); nach diesem Datum fallen Verzugszinsen an.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestätigen Sie die aktuellen Walliser Regeln und alle kommunalen Modifikatoren für das Sterbedatum mit der Kantonaler Dienst für Beiträge.

Verwandte Seiten: Formulare & Fristen - Ratgeber für Nichtansässige - Planung - Fälle