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Zuger Erbschaftssteuer-Rechner

Zuger Erbschaftssteuer - Rechner

Zuletzt aktualisiert am: 15 Nov 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Zuger Erbschaftssteuer - Rechner

Dieser schnelle Rechner schätzt Kanton Zug Erbschaftssteuer mit Hilfe eines praktischen Modellierungsansatzes: Wählen Sie den Wohnsitz, geben Sie die Zug-situs Anteil (oder leiten Sie ihn ab), fügen Sie Abzüge und steuerfreie Anteile hinzu, legen Sie den Anteil fest, der an steuerpflichtig (nicht steuerbefreit) Begünstigten, und wenden Sie eine angenommene Rate nach Erbenklasse. Nur für den Schulgebrauch - die tatsächliche Bewertung hängt von den kantonalen/kommunalen Vorschriften und den Unterlagen der Steuerverwaltung des Kantons Zug ab.

Achtung!. In Zug, Ehepartner/eingetragener Partner und oft direkte Nachkommen kommen in den Genuss einer Steuerbefreiung/eines Steuerfreibetrags; andere Erbenklassen können zu kantonalen/kommunalen Sätzen besteuert werden. Mit diesem Tool können Sie daher (1) die Anteil für steuerpflichtige Erben und (2) eine Kursannahme nach Klasse. Für Nicht-Einwohner, nur eingeben Zug-situs Vermögenswerte (z. B. Zuger Immobilien/Sachwerte). Für Einwohner, können Sie den Zähler um nicht-Zug real/tangible reduzieren, um einen Zug-Fokus zu modellieren.

Zuger Erbschaftssteuer - Schnellrechner

Berechnet sofort, während Sie tippen. Übungsmodell; reale Fälle (Erbschaftsklasse, kommunale Zuschläge, grenzüberschreitende Probleme, Zeitplan) können abweichen.

1) Verstorbener und Nachlass

2) Abzüge und Befreiungen

3) Begünstigte (steuerpflichtiger Anteil und Satz)

Tipp: Setzen Sie 0% für befreite Erben (Ehepartner/eingetragener Partner oder direkte Nachkommen).

4) Ergebnisse

Zug-Fokus-Basis (Zähler)
CHF 0
Basis nach Abzug der Steuern
CHF 0
Steuerpflichtiger Anteil (nach Freibeträgen & Anteil)
CHF 0
Angewandte Rate
0.0%
Geschätzte Zuger Erbschaftssteuer
CHF 0
Effektivzins auf Zug-Fokus-Basis
0.00%
-

So verwenden Sie den Taschenrechner

1) Wohnsitz wählen & Vermögen eingeben
Wählen Sie Resident und geben Sie die weltweites Bruttovermögen; subtrahieren Sie alle nicht-Zug real/konkret für dieses Modell auf Zug zu konzentrieren.
Wählen Sie Gebietsfremde und geben Sie nur die Zug-situs Immobilien/Sachwerte.
2) Abzüge/Freistellungen hinzufügen
Geben Sie Schulden/Verwaltung, Ehegatten-/Partnerunterstützung, wohltätige Vermächtnisse und den Anteil an direkte Nachkommen (oft befreit), um die Basis zu reduzieren.
3) Zuteilung an steuerpflichtige Erben
Stellen Sie die % Aktie der (Post-Deduktions-) Basis, die an nicht freigestellt Begünstigte (z.B. Geschwister, Nichtverwandte). Verwenden Sie 0%, wenn alles an steuerbefreite Erben geht.
4) Legen Sie eine angenommene Rate fest
Wählen Sie eine Erbenklasse und passen Sie die angenommene Rate (%), um die kantonale/kommunale Praxis in diesem Fall widerzuspiegeln. Die Schätzung wendet diesen Satz auf den steuerpflichtigen Anteil an.
5) Lesen Sie die Ausgaben
Die Zug-Fokus-Basis zeigt den Zähler für dieses Modell. Die Basis nach Abzug der Steuern spiegelt Befreiungen/Abzüge wider. Die Steuerpflichtiger Anteil wendet Ihr % auf steuerpflichtige Erben an, und die Geschätzte Zuger Erbschaftssteuer verwendet den von Ihnen gewählten Tarif.

Tipps und Einschränkungen

  • Dies ist eine Lehrkalkulator. Die Immobilienbewertung hängt vom kantonalen Recht, der kommunalen Praxis, der Erbenklasse, den Ausnahmen und den Nachweisen (Gutachten, Beziehungsdokumente, Rechnungen) ab.
  • Ausgenommene Klassen: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und oft auch direkte Nachkommen sind von der Steuer befreit; verwenden Sie die Eingaben, um diese Anteile von Ihrer Modellierung auszuschließen.
  • Fokus auf Nichtansässige: Nur Modell Zug-situs Vermögenswerte (z.B. Zuger Immobilien/Sachwerte). Immaterielle Güter von Nichtansässigen liegen typischerweise außerhalb der Zuger Bemessungsgrundlage.
  • Dokumentation: Bewahren Sie Gutachten, Grundbuchauszüge, Rechnungen und Beziehungsnachweise auf, da diese für die Abzüge und die Gültigkeit der Ansprüche maßgeblich sind.
  • Zeitpunkt der Zahlung: Sicherstellung der Liquidität für die Fälligkeitsdatum der Bewertung; Bei Verzug können Verzugszinsen anfallen.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Erkundigen Sie sich bei der Steuerverwaltung des Kantons Zug nach den aktuellen Zuger Regeln und allfälligen kommunalen Modifikatoren für das Sterbedatum.

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