Deutsche Einkommensteuer: Renten und andere Einkünfte Deutsche Einkommensteuer: Renten und andere Einkünfte

Deutsche Einkommensteuer: Renten & andere Einkünfte

Deutsche Einkommensteuer: Renten & andere Einkünfte (inkl. private Veräußerungen & Krypto)

Deutscher Leitfaden zur Einkommensteuer - Kapitel: Einkommensarten

Pensionen & sonstige Erträge (inkl. private Veräußerungen & Krypto)

Auf einen Blick: Gesetzliche Renten werden besteuert nach §22 EStG mit einer kohortenbasierten steuerpflichtiger Anteil (z.B., 83.5% für den ersten Rentenbeginn in 2025; volle Besteuerung von 2058). Private lebenslange Annuitäten werden von der Steuerbehörde Ertragsanteil Tabelle. “Sonstige Einkünfte” umfassen auch private Veräußerungen unter §23 EStG: Immobilien (10-Jahres-Regel mit Ausnahmen für Eigennutzung) und bewegliche Vermögenswerte wie Krypto (im Allgemeinen 1-Jahres-Regel). Ab dem Veranlagungsjahr 2024, die De-minimis-Regelung Freigrenze steigt auf €1.000 pro Jahr. Kryptowährungen verlängern die 1-Jahres-Frist nicht (laut BMF 2025). Die Beiträge zur Basis-Altersvorsorge sind 100% Selbstbeteiligung ab 2023 innerhalb der gesetzlichen Obergrenzen.

Einführung

Zwei Eimer innerhalb von “Sonstiges Einkommen”

“Die ”sonstigen Einkünfte" im deutschen Steuerrecht umfassen sehr unterschiedliche Posten. Die beiden häufigsten für Privatkunden sind: (1) Renteneinkommen-gesetzliche Renten und private Renten, die nach §22 EStG besteuert werden-und (2) private Veräußerungen nach §23 EStG, die Gewinne aus Immobilien, die innerhalb von zehn Jahren verkauft werden, und Gewinne aus beweglichen Vermögenswerten wie Gold, Kunstwerken oder Kryptowährungen, die innerhalb eines Jahres verkauft werden, umfassen. Trotz der gleichen Überschriftenkategorie unterscheiden sich die Regeln, Fristen und Erleichterungen.

Übergangsregeln & Kohorten

Seit der Reform von 2005 sind die gesetzlichen Renten zu einer nachgelagerten Besteuerung mit einem kohortenspezifischen steuerpflichtigen Anteil übergegangen. Die Reform von 2024 (Teil des Gesetzes über die Wachstumschancen) verlangsamt den Anstieg: der Anteil steigt nur um 0,5 Prozentpunkte pro Kohorte, und erreicht 100% ab 2058. Diese Nuance bestimmt, wie viel von Ihrer Bruttorente lebenslang steuerpflichtig ist.

Entsorgungen: Denken in Zeitleisten

Bei privaten Veräußerungen geht es um Haltefristen und die jährliche De-minimis-Regelung. Für Immobilien gilt eine Zehn-Jahres-Regel, mit wichtigen Ausnahmen für selbst genutzte Immobilien. Für bewegliche Güter (einschließlich Kryptowährungen) gilt eine Ein-Jahres-Regelung; ab 2024 bleiben Nettogewinne von insgesamt bis zu 1.000 € pro Kalenderjahr aufgrund der De-minimis-Schwelle steuerfrei (eine Freigrenze, nicht ein Abzug). Verluste werden in dieser Kategorie erfasst.

Inhaltsverzeichnis

  1. Rechtliche Grundlagen & wichtige Quellen
  2. Renten nach §22 EStG
  3. Private Annuitäten (Ertragsanteil)
  4. Private Veräußerungen nach §23 EStG
  5. Krypto Spezifika
  6. Anschauliche Beispiele
  7. Checkliste & Links zur Einhaltung der Vorschriften
  8. FAQ

2) Renten nach §22 EStG

  • Gesetzliche Renten (GRV) besteuert werden durch eine kohortenspezifischer steuerpflichtiger Anteil im Jahr nach Rentenbeginn festgelegt. Beispiel: erstes volles Jahr in 2025 → 83.5% steuerpflichtig, 16,5% wird zu einem dauerhaften persönlichen Freibetrag. Die volle Besteuerung gilt für Rentenbeginn ab 2058. :contentReference[oaicite:7]{index=7}
  • Nachgelagertes System & Beiträge: Beiträge zur Grundsicherung im Alter (z.B. GRV, Rürup) sind 100% Selbstbeteiligung ab 2023 innerhalb der jährlichen Obergrenzen, wodurch Bedenken hinsichtlich der Doppelbesteuerung gemildert werden. :contentReference[oaicite:8]{index=8}
  • Andere gesetzesähnliche Renten (z.B. Invalidität, Hinterbliebene) werden in der Regel mit der gleichen Kohortenmethode besteuert, nicht über den Ertragsanteil. :contentReference[oaicite:9]{index=9}
  • Betriebliche Altersversorgung können unterschiedlich besteuert werden (oft als Arbeitseinkommen/Versorgungsbezüge); informieren Sie sich über die Regeln Ihres speziellen Plans.

3) Private Annuitäten (Ertragsanteil)

Für private lebenslange Rentenversicherungen außerhalb des gesetzlichen Systems nur der zinsähnliche Anteil (Ertragsanteil) ist nach §22 steuerpflichtig; der Prozentsatz hängt vom Alter bei der ersten Zahlung ab (siehe die Tabelle in §22/§55 EStDV; z.B. etwa 18-22% im Alter von 60-65 Jahren). :contentReference[oaicite:10]{index=10}

Abgekürzte Leibrenten verwenden die separate §55 EStDV-Tabelle. Prüfen Sie immer, ob es sich bei einem Produkt wirklich um eine einkommensteuerlich qualifizierte Rente handelt. :contentReference[oaicite:11]{index=11}

4) Private Veräußerungen nach §23 EStG

Immobilien

  • 10-Jahres-Regel: Gewinne aus privat gehaltenen Immobilien sind steuerpflichtig, wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb erfolgt. :contentReference[oaicite:12]{index=12}
  • Ausnahmen bei Eigennutzung: Steuerfrei bei Nutzung ausschließlich für eigene Wohnzwecke durchgehend, oder für eigene Wohnzwecke genutzt im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren (keine vollen 36 Monate erforderlich; ununterbrochene Nutzung im mittleren Jahr reicht aus). :contentReference[oaicite:13]{index=13}

Bewegliche Vermögenswerte (einschließlich Gold, Kunst, Krypto)

  • 1-Jahres-Regel: Gewinne sind steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb veräußert werden; nach einem Jahr sind sie steuerfrei, vorbehaltlich der Missbrauchsbekämpfung und besonderer Vorschriften. :contentReference[oaicite:14]{index=14}
  • Jährliche De-minimis-Regelung (Freigrenze): Ab dem Veranlagungsjahr 2024, ist der gesamte Nettogewinn aus allen privaten Veräußerungen steuerfrei, wenn er weniger als €1.000 (Freigrenze-wenn genau 1.000 € oder mehr, die vollständig Gewinn ist steuerpflichtig). :contentReference[oaicite:15]{index=15}
  • Verlustausgleich: Verluste aus privaten Veräußerungen können nur mit Gewinnen innerhalb der gleiche Kategorie (§23), nicht die Lohn- oder Kapitalertragsteuer. :contentReference[oaicite:16]{index=16}

5) Krypto-Besonderheiten

  • Klassifizierung: Krypto-Vermögenswerte werden als “andere Vermögenswerte” behandelt (andere Wirtschaftsgüter) für §23 Zwecke. :contentReference[oaicite:17]{index=17}
  • Haltefrist: Veräußerungsgewinne sind steuerfrei nach 1 Jahr. Die 10-Jahres-Verlängerung gilt nicht für Einsätze/Kredite-Klarstellung des BMF (Aktualisierung des Schreibens aus dem Jahr 2022). :contentReference[oaicite:18]{index=18}
  • De minimis: Ab 2024 wird der €1,000 Die jährliche Freigrenze gilt für alle Ihre §23-Gewinne (einschließlich Kryptowährungen). :contentReference[oaicite:19]{index=19}
  • Einnahmen aus Wetten/Verleih/Airdrops: Es kann zu einer gesonderten Qualifikation kommen (z.B. sonstige Einkünfte oder Kapitalart je nach Struktur); prüfen Sie die Definitionen und Beispiele des BMF-Schreibens. :contentReference[oaicite:20]{index=20}

6) Illustrative Beispiele (2025)

Beispiel A - Gesetzliche Rente, erstes volles Jahr 2025

Fakten: Jährliche Bruttorente 18.000 €; keine weiteren Einkünfte.
Ergebnis: Steuerpflichtiger Anteil 83,5% ⇒ 15.030 € steuerpflichtig; dauerhafter persönlicher Freibetrag 16,5% ⇒ 2.970 € steuerfrei. Der Grundfreibetrag gilt dann bei der Veranlagung. :contentReference[oaicite:21]{index=21}

Beispiel B - Private lebenslange Leibrente im Alter von 65 Jahren

Fakten: Jährliche Rente 12.000 € ab 65 Jahren.
Ergebnis: Der steuerpflichtige Anteil entspricht dem Ertragsanteil pro Tisch (~18% in diesem Alter) ⇒ ca. €2.160 steuerpflichtig, Rest nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag. :contentReference[oaicite:22]{index=22}

Beispiel C - Selbst genutzte Wohnung nach 7 Jahren verkauft

Fakten: Selbstnutzung im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren; kurze Vermietung früher.
Ergebnis: Der Verkauf ist im Rahmen der Eigennutzungsausnahme steuerfrei; die 10-Jahres-Regel gilt in diesem Fall nicht. :contentReference[oaicite:23]{index=23}

Beispiel D - Krypto nach 14 Monaten verkauft, plus kleiner Goldgewinn

Fakten: Bitcoin gewinnen 900 € nach 14 Monaten; Goldmünzen gewinnen 120 € nach 8 Monaten.
Ergebnis: Bitcoin-Gewinn ist steuerfrei (>1 Jahr). Gesamt §23 Gewinne = €1.020 → übersteigt die €1.000 Freigrenze ⇒ die vollständig 1.020 € sind steuerpflichtig (nicht nur der Selbstbehalt). :contentReference[oaicite:24]{index=24}

7) Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften & nützliche Links

  • Bestätigen Sie Ihr Rentenkohorte (Jahr der ersten vollständigen Zahlung), um den steuerpflichtigen Anteil auf Lebenszeit festzulegen.
  • Bestimmen Sie bei privaten Rentenversicherungen die Ertragsanteil nach Alter bei Beginn und dem richtigen Tabelleneintrag.
  • Für Entsorgungen, verfolgen Sie Erwerb/Veräußerungstermine, Nutzungs-/Eigentümerstatus, und führen Sie Aufzeichnungen über die Kosten.
  • Aggregieren Sie alle §23-Gewinne/Verluste pro Kalenderjahr, um die 1.000 € Freigrenze (ab 2024).
  • Bei Kryptowährungen dokumentieren Sie Wallets/Txids; ermitteln Sie Einkünfte und Veräußerungsgewinne; beachten Sie die aktuellen BMF-Schreiben.

8) FAQ

ℹ️ Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort anzuzeigen:

Wie viel von meiner gesetzlichen Rente ist steuerpflichtig, wenn ich im Jahr 2025 anfange?

83,5% sind steuerpflichtig; 16,5% werden zu einem festen persönlichen Freibetrag. Für die Jahre ab 2058 sind 100% steuerpflichtig (nachgelagertes System).

Wie werden private Leibrenten besteuert?

Nur der zinsähnliche Anteil (“Ertragsanteil”) ist steuerpflichtig. Der Prozentsatz richtet sich nach Ihrem Alter bei der ersten Auszahlung, wie in der gesetzlichen Tabelle angegeben.

Wann ist ein Grundstücksverkauf steuerfrei?

Bei einem Besitz von mehr als 10 Jahren sind Verkäufe im Allgemeinen steuerfrei. Selbst innerhalb von 10 Jahren sind Verkäufe von Eigenheimen steuerfrei, wenn sie während des gesamten Jahres oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Sind Kryptogewinne nach einem Jahr steuerfrei, auch wenn sie als Wertpapier eingesetzt werden?

Ja. Das BMF bestätigt, dass die 1-Jahres-Regel gilt; durch den Einsatz oder das Ausleihen wird der Zeitraum nicht auf 10 Jahre verlängert. Ab 2024 gilt die De-minimis-Regelung von 1.000 € für alle §23-Gewinne.

Können Verluste aus privaten Veräußerungen mein Arbeits- oder Kapitaleinkommen verringern?

Nein. Verluste nach §23 EStG können nur mit Gewinnen der gleichen Kategorie im gleichen oder in anderen Jahren verrechnet werden (vorbehaltlich der üblichen Übertragungsregeln).

Autor: Alexander Foelsche, CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Teil des Deutscher Einkommensteuer-Leitfaden auf taxrep.us.