Glarus Erbschaftssteuerformulare & Fristen Glarner Erbschaftssteuerformulare & Fristen

Glarner Erbschaftssteuerformulare & Fristen

Glarner Erbschafts- und Schenkungssteuer - Formulare, Fristen & Einreichung (2025)

Zuletzt aktualisiert: 12 Nov 2025

Glarus Erbschafts- & Schenkungssteuer - Formulare, Fristen & Einreichung

Was Erben, Testamentsvollstrecker und Berater wissen müssen, wenn sie einen Antrag auf :contentReference[oaicite:0]{index=0} (GL) Erbschafts- und Schenkungssteuer stellen: erforderliche Formulare, wer einen Antrag stellen muss, Fristen, Bewertungen, Zahlungen und häufige Fallstricke.

Wer muss melden?

  • Jeder steuerpflichtige Begünstigte (Erbe oder Vermächtnisnehmer) muss das Erbschafts-/Schenkungssteuerformular für seinen Anteil einreichen, es sei denn, er ist vollständig befreit (z. B. Ehegatte/eingetragener Lebenspartner oder direkter Nachkomme).
  • Bevollmächtigte (Testamentsvollstrecker, Vormünder) können sich koordinieren und im Namen mehrerer Begünstigter einreichen, wenn sie dazu beauftragt sind.
  • Für Gebietsfremde mit GL-situiertem Vermögen kann die Anmeldung speziell für das in Glarus gelegene Vermögen ausgelöst werden.

Fristen und Verlängerungen

VeranstaltungDeadlineAnmerkungen
Tod (Erbe)Kurz nach der offiziellen Einladung/Benachrichtigung durch die SteuerbehördeBei Nichteinhaltung der Fristen werden häufig Strafen oder Zinsen fällig.
Schenkung auf Lebenszeit (GL-situs)Innerhalb einer bestimmten Frist nach der Schenkungsurkunde/dem notariellen AktÜberprüfen Sie das in der Einladung angegebene Datum.
Einreichung der BewertungAuf Anfrage der BehördeDie Gutachten müssen vom Kanton/Gemeinde akzeptiert werden.

Tipp: Wenn Sie die angegebene Anmelde-/Zahlungsfrist nicht einhalten können, stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung **vor** der ursprünglichen Frist, um Zuschläge zu vermeiden.

Formulare und Ablageorte

Zugang zu den Formularen

  • Glarus Online-Schalter: Download der Erbschaftssteuer-Formular und Schenkungssteuer-Formular (PDF) von der offiziellen Website.
  • Prüfen Sie, ob eine elektronische Einreichung möglich ist: Einige Gemeinden oder der Kanton erlauben die elektronische Einreichung.

Route der Einreichung

  • Schicken Sie die ausgedruckten Formulare (oder, falls verfügbar, die elektronischen Formulare) an die im Einladungsschreiben oder auf der offiziellen Website angegebene Adresse.
  • Vergewissern Sie sich, dass die auf dem Bescheid angegebene Referenznummer auf dem Zahlschein und dem Formular angegeben ist.

Dokumente & Bewertung

ArtikelZweck
Erbenbescheinigung/NachlasszeugnisBestätigt die gesetzlichen Erben und ihre Anteile.
Testament, Erbvertrag, KodizilDefiniert Vermächtnisse, Nießbrauch und Klauseln, die sich auf die Steuerbemessungsgrundlage auswirken.
Inventar der Vermögenswerte (zum Zeitpunkt des Todes oder der Schenkung)Auflistung aller Vermögenswerte, einschließlich GL-situs Immobilien/Sachwerte.
Bewertung/Beurteilung von unbeweglichem VermögenMarktwert von Kanton/Gemeinde akzeptiert; reduziert das Risiko einer Anfechtung.
Nachweis der Verschuldung (Hypotheken, Pfandrechte)Reduziert die Steuerbemessungsgrundlage für das jeweilige Wirtschaftsgut, dem die Schulden zugeordnet sind.
Aufzeichnungen über frühere SchenkungenVerfolgt die Regeln zur Missbrauchsbekämpfung oder die Abzugsgrenzen im Laufe der Zeit.
Begünstigtenausweis/AufenthaltsnachweisBestimmt die Beziehungsklasse und den entsprechenden Tarif.

Bezahlung und Bewertung

  • Nach der Einreichung erhält jeder steuerpflichtige Begünstigte einen Bescheid, der den Steuerbetrag, die Referenznummer und das Zahlungsdatum enthält.
  • Die Zahlung muss mit den zur Verfügung gestellten Belegen/Details erfolgen; bei Verspätung können Zinsen anfallen.
  • Einsprüche gegen die Veranlagung müssen innerhalb der im Steuerbescheid genannten Frist eingereicht werden.

Bußgelder und Zinsen

  • Bei verspäteter Einreichung oder Zahlung können ab dem Fälligkeitsdatum Strafen oder Zinsen fällig werden.
  • Eine zu niedrige Angabe von Vermögenswerten oder eine falsche Bewertung kann zu einer erneuten Veranlagung und zusätzlichen Kosten führen.
  • Die Nichtbeachtung des Bescheids kann zu einer Säumnisveranlagung führen (die Steuerbehörde schätzt die Bemessungsgrundlage im Voraus).

Checklisten

Testamentsvollstrecker / Nachlasskoordinator
  • Prüfen Sie, ob der Erblasser/Spender eine Glarner Hinterlegung ausgelöst hat (GL-Situs-Vermögen prüfen).
  • Sammeln von Erbschafts-/Nachlass- und Testament-/Erbvertragsunterlagen.
  • Beauftragung oder Einholung von Wertgutachten für GL-Immobilien/Sachwerte; Zuordnung von Schulden.
  • Erstellung eines Inventars von Vermögenswerten und Bestimmung von steuerfreien und steuerpflichtigen Begünstigten.
  • Reichen Sie für jeden Begünstigten das richtige Formular ein; verfolgen Sie Referenznummern und Provisionen.
  • Geben Sie den Zahlungstermin an und beantragen Sie bei Bedarf eine frühzeitige Verlängerung.
  • Bewahren Sie den Nachweis der Einreichung und Zahlung bis zur Verjährung auf.
Einzelner Begünstigter
  • Bestätigen Sie, ob Sie steuerbefreit (Ehegatte/eingetragener Partner oder direkter Nachkomme) oder steuerpflichtig sind.
  • Geben Sie dem Testamentsvollstrecker/Koordinator Ihren Ausweis/Wohnsitz und die Bedingungen für die gemeinsame Nutzung bekannt.
  • Prüfen Sie die Einzelheiten der Bewertung; wenn Sie sie nicht kennen, stimmen Sie sich mit Ihrem Berater ab.
  • Zahlen Sie bis zum Fälligkeitstermin und bewahren Sie die Zahlungsbestätigung auf.

FAQs

Wer meldet sich, wenn ich eine steuerfreie Überweisung erhalte?

Auch wenn Sie von der Meldepflicht befreit sind, müssen Sie je nach Kanton/Gemeinde ein Meldeformular einreichen; prüfen Sie die Einladung oder die offiziellen Anweisungen.

Was passiert, wenn ich die Anmeldefrist verpasse?

Die Steuerbehörde kann einen Versäumnisbescheid erlassen; dabei können Zinsen oder Strafen anfallen. Beantragen Sie nach Möglichkeit vor Ablauf der Frist eine Fristverlängerung.

Gibt es in Glarus Möglichkeiten der digitalen/e-Filing?

Einige Gemeinden/Kantone bieten die elektronische Einreichung von Erbschafts-/Schenkungssteuerformularen an; prüfen Sie den Glarner Online-Schalter oder die Einladung.

Gibt es einen Standardabzug pro Begünstigtem?

Glarus kennt keinen einheitlichen Begünstigtenabzug wie die CHF 5'000 in anderen Kantonen; vergewissern Sie sich anhand der amtlichen Wegleitung über die für Ihr Todesjahr/Übertragungsjahr geltenden Regeln.

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