Glarus Leitfaden zur Erbschaftsteuer für Nichtansässige Glarner Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige

Glarner Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige

Glarner Erbschaftssteuer - Nichtansässiger (Situs) Leitfaden (2025)

Zuletzt aktualisiert: 12 Nov 2025

Glarner Erbschaftssteuer - Nichtansässiger (Situs) Leitfaden

Wie der Kanton Glarus (GL) Erbschaften und Schenkungen besteuert, wenn der Erblasser/Schenker seinen Wohnsitz ausserhalb des Kantons Glarus oder der Schweiz hat: Was gilt als GL-Erbschaft, wer meldet und zahlt, typische kantonsübergreifende/grenzüberschreitende Muster und praktische Planungshinweise.

Regeln für Nichtansässige - auf einen Blick

Wer ist “gebietsfremd”?
Erblasser/Spender mit Wohnsitz in einem anderen Schweizer Kanton oder im Ausland zum Zeitpunkt des Todes/der Übertragung.
Was besteuert der GL?
Vor allem unbewegliches Vermögen in Glarus (Immobilien und bestimmte dingliche Rechte). Das bewegliche Vermögen (Bargeld, Wertpapiere) folgt normalerweise dem letzten Wohnsitz und wird bei Gebietsfremden nicht besteuert.
Steuersubjekt
Die Erbschafts-/Schenkungssteuer wird auf jede Begünstigter (pro Anteil/Erbe), nicht auf den Nachlass als Ganzes. Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Nachkommen in gerader Linie sind in der Regel freigestellt.
Steuerfuss
Für nicht steuerbefreite Begünstigte (z. B. Geschwister, nicht verwandte Personen) gelten verwandtschaftsbezogene Tabellen. Bestätigen Sie die Tabelle, die für das Datum des Todes/der Übertragung gilt.
Abzug
Schulden, die an unbewegliche Güter (z. B. Hypotheken) gebunden sind, verringern die Steuerbemessungsgrundlage des Empfängers; legen Sie entsprechende Belege vor.

Was ist Glarus-Situs Eigentum?

Asset-TypBehandlung von Gebietsfremden in GlarusAnmerkungen
Liegenschaften in GL Steuerpflichtig in GL Häuser, Wohnungen, Grundstücke und dingliche Rechte (z. B. Nießbrauch) an GL-Immobilien.
Bewegliche materielle Güter, die normalerweise in GL aufbewahrt werden In der Regel steuerpflichtig in GL Fahrzeuge, Kunst, die im GL aufbewahrt werden; Nachweis des Standorts/der Verwahrung.
Bankkonten, Wertpapiere, Depotwerte Im Allgemeinen nicht besteuert durch GL Die Besteuerung erfolgt nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers/Spenders.
Anteile an Unternehmen Typischerweise folgen sie dem Wohnsitz Mögliche Verbindung, wenn Aktien tatsächlich Rechte an Immobilien des GL darstellen; Überprüfung der Fakten.
Erlöse aus Lebensversicherungen In der Regel außerhalb des Geltungsbereichs des Globaldarlehens für Nichtansässige Prüfen Sie den Versicherungsnehmer/Begünstigten und die örtlichen Vorschriften.

Schlüsselidee: Immobilien werden dort besteuert, wo sie sich befinden; die meisten anderen Vermögenswerte werden am letzten Wohnsitz des Erblassers besteuert. Bei gemischten Nachlässen müssen Sie mit parallelen Veranlagungen und Entlastungsmechanismen rechnen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Gemischtkantonale und grenzüberschreitende Zuteilung

  • Interkantonale Fälle (innerhalb der Schweiz): Der Kanton des letzten Wohnsitzes veranlagt in der Regel Mobilien, Glarus veranlagt GL-Liegenschaften. Für den GL-Anteil gelten die Berechnungen pro Begünstigtem.
  • Internationale Fälle: Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, besteuert GL das unbewegliche Vermögen, während das Heimatland den weltweiten Nachlass besteuern kann. Beantragen Sie verfügbare Gutschriften/Entlastungen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Schulden und Kosten: Verteilen Sie Hypotheken und Verkaufskosten, die an die GL-Immobilie gebunden sind, um die Steuerbemessungsgrundlage in GL zu reduzieren (legen Sie Unterlagen vor).

Praktizierte Beispiele (Nicht-Einwohner)

1) Zürcher mit einer Glarner Ferienwohnung

Standort: GL-Immobilien - Begünstigte: Schwester (nicht steuerbefreit)

Das Ergebnis: Glarus besteuert den Wohnungswert, der auf die Schwester übergeht, mit dem geltenden Verwandtschaftssatz. Zürich behandelt Mobilien am Domizil. Die Hypothek reduziert die GL-Basis, wenn sie an die Wohnung gebunden ist.

Praktisch: Legen Sie ein Gutachten zum Zeitpunkt des Todes, Hypothekenauszüge und die Erbschaftsunterlagen vor.

2) In Deutschland ansässig mit GL-Depot und GL-Grundstück

Belegenheitsort: unbewegliche vs. bewegliche Sachen - Begünstigter: nicht verwandter Freund

Das Ergebnis: Wertpapiere folgen normalerweise dem Domizil (Deutschland), während das Glarner Land in GL besteuert wird. Der Freund ist nicht steuerbefreit; wenden Sie die GL-Sätze auf den Landanteil an.

Praktisch: Entlastung mit deutscher Erbschaftsteuer abstimmen; ausländische Steuerbescheide für Anrechnungsansprüche aufbewahren.

3) Französischer Einwohner verschenkt eine Glarner Mietwohnung unter Lebenden

Geschenk des GL unbeweglich

Das Ergebnis: Für die Schenkungssteuer ist Glarus für die unbewegliche Sache zuständig. Ehegatten/eingetragene Partner oder Verwandte in gerader Linie können von der Schenkungssteuer befreit werden; andere werden nach Verwandtschaft besteuert.

Praktisch: Die notarielle Urkunde löst die Einreichung aus; prüfen Sie die Fristen und geben Sie eine Bewertung ab.

4) Erblasser mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich und in Glarus gelagerten Kunstwerken

Bewegliche Sachanlagen, die im Globaldienst gehalten werden

Das Ergebnis: Wenn das Kunstwerk normalerweise im GL aufbewahrt wurde, kann es für den Empfänger GL-steuerpflichtig sein; bestätigen Sie die Aufbewahrungsunterlagen und die Bewertung.

Praktisch: Bereitstellung von Provenienzen, Lagerverträgen und Sachverständigengutachten.

Einreichung von Mechanismen und Dokumenten (Nichtansässige)

  • Wer archiviert: Der steuerpflichtige Begünstigte (oder der ernannte Vertreter) für seinen Anteil am GL-situs Vermögen.
  • Fristen: Die Fristen für die Einreichung/Zahlung sind in der Bekanntmachung der Behörde festgelegt; beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig eine Verlängerung.
  • Wo Sie einreichen und bezahlen können: Glarner Steueramt, das auf der Einladung/Veranlagung angegeben ist; verwenden Sie die angegebenen Referenznummern.
  • Dokumente: Erbenbescheinigung/Nachlassdokumente, Testament/Kodizille, Vermögensverzeichnis, GL-Immobilienbewertung (zum Zeitpunkt des Todes/der Schenkung), Schuldennachweis, Begünstigten-ID/Wohnsitz und alle ausländischen Steuerbescheide für Kredite.
  • Vertretung: Gebietsfremde ernennen oft einen Schweizer Ansprechpartner/Vertreter für Mitteilungen und Koordination.

Planungsideen für Nicht-Einwohner

  • Eigentümerschaft und Gestaltung der Begünstigten. Wenn Sie GL-Immobilien an nicht steuerbefreite Erben vererben, sollten Sie die Auswirkungen des kantonalen Steuersatzes modellieren und eine gemeinnützige Verrechnung in Betracht ziehen.
  • Eingetragene Partnerschaft / Ehegattenweg. Übertragungen an Ehegatten/eingetragene Lebenspartner sind in der Regel von der Steuer befreit; durch den Status kann die Erbschafts-/Schenkungssteuer auf das GL-Situsvermögen entfallen.
  • Nutzbau/Reststrukturen. Nutzung durch einen steuerbefreiten Ehegatten/Lebenspartner mit Restzahlung an andere; Gewährleistung der Einhaltung der zivilrechtlichen Vorschriften und ordnungsgemäßen Bewertung.
  • Verschuldung. Behalten Sie eine eindeutige hypothekarische Bindung an die GL-Immobilie bei, um die Steuerbemessungsgrundlage zu verringern.
  • Beweise für Kredite. Bei grenzüberschreitenden Nachlässen sollten Sie ausländische Steuernachweise aufbewahren, um Steuererleichterungen in Anspruch zu nehmen und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

FAQs

Besteuert Glarus Nichtansässige auf Schweizer Bankkonten?

In der Regel nein. Das bewegliche Vermögen folgt in der Regel dem letzten Wohnsitz des Erblassers, nicht demjenigen von Glarus.

Wer besteuert eine Glarner Wohnung, die einem nicht ansässigen Erblasser gehört?

Glarus besteuert Liegenschaften mit GL-Sitz. Der Wohnsitzkanton/-staat besteuert in der Regel Mobilien; beantragen Sie eine Entlastung, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Werden Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Kinder besteuert, wenn der Erblasser nicht ansässig war?

Übertragungen an Ehegatten/eingetragene Partner und Abkömmlinge in gerader Linie sind in Glarus generell steuerbefreit, auch wenn das Vermögen GL-situs ist.

Welche Unterlagen werden von der Behörde angefordert?

Erbschafts-/Nachlasspapiere, GL-Vermögensbewertungen, Schuldennachweise, Begünstigten-IDs/Wohnsitz und alle ausländischen Steuerbescheide für Kreditforderungen.

Sprechen Sie mit einem Berater - Glarus Nonresident Cases Kontakt