Aargauer Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige
Zuletzt aktualisiert: 12 Nov 2025
Aargauische Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige
Wie Gebietsfremde (oder Nachlässe von gebietsfremden Erblassern) der Steuer ausgesetzt werden können Erbschaftssteuer des Kantons Aargau: Wer wird besteuert, was gilt als Aargau-situs Immobilien, Koordination mit anderen Kantonen und Ländern, Ablagemechanismen und praktische Planungshinweise.
Wer wird als Nichtansässiger besteuert?
In der Schweiz ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer in erster Linie eine kantonale Angelegenheit. Für den Kanton Aargau ist eine Gebietsfremde Die Gefährdung tritt im Allgemeinen ein, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz hatte außerhalb des Aargaus (in einem anderen Schweizer Kanton oder im Ausland), aber ein Vermögen hinterlassen hat, das bei seinem Tod als im Aargau belegen gilt (Situs).
Aargau-Situs Immobilien: Was zählt
| Asset-Typ | Behandlung von Nichtansässigen im Aargau | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Grundstücke (unbeweglich) im Aargau | Im Aargau steuerpflichtig | Hauptverantwortlicher für die Exposition von Gebietsfremden; umfasst im Kanton gelegene Grundstücke und Gebäude. |
| Materielle bewegliche Güter physisch im Aargau | Im Allgemeinen steuerpflichtig | Beispiele: Kunstwerke, Fahrzeuge, Wertgegenstände, die normalerweise im Aargau aufbewahrt werden. Praktisches Engagement ist weniger verbreitet als Immobilien. |
| Betriebsstätte / feste Einrichtung im Aargau | Potenziell steuerpflichtig | Verfügt ein Unternehmen über feste Einrichtungen im Aargau, so kann die örtliche Zuweisung auf das diesem Standort zurechenbare Betriebsvermögen angewendet werden. |
| Immaterielle Vermögenswerte (Bankkonten, Aktien, Anleihen, Forderungen) | Typischerweise nicht Aargau-situs | Bei Nichtansässigen folgt das immaterielle Vermögen in der Regel dem Wohnsitz des Erblassers und fällt nicht in den Geltungsbereich des Aargaus. |
| Liegenschaften ausserhalb des Aargaus | Nicht Aargau-situs | Kann vom Kanton/Land besteuert werden, in dem es sich befindet; relevant für die interkantonale/ausländische Zuweisung. |
Unterm Strich: Das Aargauer Engagement von Gebietsfremden beschränkt sich in der Regel auf Aargauer Immobilien (sowie bestimmte Sachwerte) und Vermögenswerte, die funktional mit einer festen Geschäftspräsenz im Kanton verbunden sind.
Zuteilung und Vermeidung von Doppelbesteuerung
- Interkantonale Zuweisung. Die Schweiz wendet das Kollisions- und Verteilungsprinzip an, um eine Doppelbesteuerung zwischen Kantonen zu vermeiden. Der Aargau beschränkt seine Steuerbemessungsgrundlage auf Vermögen mit Sitz im Aargau.
- Ausländische Überschneidungen. Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland (z.B. EU/Großbritannien/USA) und besaß aargauische Immobilien, können zwei Systeme zur Anwendung kommen: Der Aargau besteuert die aargauischen Liegenschaften; der Heimatstaat kann je nach seinen Regeln das weltweite Vermögen mit ausländischen Steuererleichterungen besteuern. Die Koordinierung ist fallbezogen.
- Nachlass- vs. Erbschaftsmechanismen. In einigen Ländern wird der Nachlass besteuert, in anderen die Begünstigten. Verfolgen Sie bei der Kombination von Systemen sorgfältig die Bewertungsdaten, Steuerbefreiungen und verhältnismäßigen Sätze.
Ablagemechanismen und Beweise
Wer feilt?
In der Regel reicht der Willensvollstrecker/Verwalter (oder bei bestimmten Vermächtnissen der Begünstigte) die Aargauer Erbschaftssteuererklärung ein wenn Aargauisches Vermögen ist vorhanden. Wird ein Nachlass im Ausland verwaltet, so kann für das aargauische Vermögen dennoch eine aargauische Hinterlegung erforderlich sein.
Abgabetermin. Der Aargau legt die Melde-/Einreichungsfristen per Gesetz/Verwaltungspraxis fest. Wenn ein Fristsetzungsschreiben vom Steueramt eingeht (Steueramt), halten Sie diesen Termin ein oder beantragen Sie umgehend eine Verlängerung. Wenn kein Schreiben eingegangen ist, melden Sie dies der Behörde bald nach dem Tod oder der Versetzung.
Zu sammelnde Dokumente
- Sterbeurkunde; Nachlasseröffnung (oder gleichwertiges ausländisches Dokument).
- Liegenschaftsauszüge für Aargauer Liegenschaften (Grundbuch) und aktuelle Schätzungen.
- Mietverträge, Rechnungen von Versorgungsunternehmen oder Belegungsinformationen (falls für die Bewertung/Nutzung relevant).
- Nachweise für bewegliche/sachliche Gegenstände, die sich im Aargau befinden.
- Nachweis des ausländischen Wohnsitzes (Wohnsitzbescheinigungen, Steuererklärungen), um die Zuordnung des Sitzes zu unterstützen.
- Kopie allfälliger ausländischer/anderer Kantonsmeldungen zur Koordination von Entlastungen und Bewertungen.
Formulare, Adressen und E-Filing-Portale für den Aargau sind auf der Seite der Geschwister gesammelt Formulare & Fristen.
Praktische Beispiele
| Szenario | Ergebnis |
|---|---|
| In der EU ansässiger Erblasser besitzt eine Mietwohnung in Baden (AG) sowie Wertpapiere im Heimatland. | Der Aargau besteuert die Wohnung in Baden. Wertschriften sind für einen Nichtansässigen in der Regel nicht aargau-situs. Das Ausland kann weltweites Vermögen besteuern; die Entlastungsmechanismen hängen von seinem Recht ab. |
| Erblasser mit Wohnsitz in Zürich mit einem Ferienhaus am See im Aargau. | Interkantonale Zuordnung: Zürich (Domizil) besteuert das domizilgebundene Vermögen; der Aargau besteuert die Aargauer Liegenschaften. Die Doppelbesteuerung wird durch die Aufteilung der Besteuerungsrechte vermieden. |
| Nichtansässiger Kunstsammler lagert eine wertvolle Skulptur langfristig in einer Aargauer Residenz. | Die Skulptur kann als eine im Aargau befindliche bewegliche Sache behandelt werden und fällt somit in den Anwendungsbereich. |
| Ausländischer Unternehmer besitzt Aktien einer Offshore-Gesellschaft, die Immobilien im Aargau hält. | Das Durchschaurisiko ist unterschiedlich. Wenn das Unternehmen ein echter separater rechtlicher Eigentümer ist, folgen die Aktien (immaterielle Güter) dem Wohnsitz; allerdings können die schweizerischen Anti-Vermeidungs-/Bewertungsdoktrinen und Grunderwerbssteuern relevant sein. Fallbezogene Beratung erforderlich. |
Planungshinweise für Nichtansässige
- Der Standort von Vermögenswerten ist wichtig. Ein Verkauf, eine Schenkung oder eine Umstrukturierung von Aargauer Liegenschaften hat Auswirkungen auf das Risiko. Koordinieren Sie sich mit den Grunderwerbssteuern und den ertragssteuerlichen Konsequenzen.
- Bewertung & Rabatte. Erhalten Sie solide, vertretbare Bewertungen für unbewegliches Vermögen und eng mit dem Aargau verbundenes Betriebsvermögen.
- Zeitplan und Dokumentation. Bewahren Sie Nachweise über den ausländischen Wohnsitz, den Familienstand und die Verwandtschaft mit den Erben auf (viele Schweizer Kantone gewähren Ermäßigungen oder Befreiungen für nahe Verwandte; der Aargau befreit in der Regel Ehegatten/Abkömmlinge, während andere besteuert werden).
- Grenzüberschreitende Hilfe. Stellen Sie dar, wie das Heimatland die kantonalen Erbschaftssteuern in der Schweiz anrechnet/entlastet; die Reihenfolge der Anrechnungen kann die Nettobelastung verändern.
- Nachlass-Logistik. Wenn der Hauptnachlass im Ausland verwaltet wird, planen Sie eine parallele aargauische Hinterlegung, die sich auf das aargauische Vermögen beschränkt, und holen Sie vor Eigentumsübertragungen die lokale Steuererklärung ein.
Für eine schrittweise Umsetzung, siehe Aargau Erbschaftssteuerplanung, oder buchen Sie eine Beratung zum Festpreis bei Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG über unser Aargau Service-Seite.
FAQs (Nicht-Einwohner & Aargau)
Besteuert der Aargau Nichtansässige?
Ja - wenn der Nachlass Folgendes enthält Aargau-situs Vermögenswerte (meist Immobilien im Kanton). Immaterielles Vermögen folgt in der Regel dem Wohnsitz des Erblassers und ist für Nichtansässige nicht aargauisch.
Welche Vermögenswerte sind in der Regel Aargau-situs?
Unbewegliches Vermögen (Immobilien) im Aargau, bewegliches Sachvermögen, das sich physisch im Aargau befindet, und Betriebsvermögen, das einer festen Einrichtung im Aargau zuzuordnen ist.
Zahlen Ehepartner/Kinder im Aargau Erbschaftssteuer?
In den deutschsprachigen Kantonen sind Ehegatten und Nachkommen häufig von der Steuer befreit oder stark begünstigt. Im Aargau sind Ehegatten/Abkömmlinge in der Regel von der Steuer befreit, während Übertragungen an entferntere Verwandte und nicht verwandte Begünstigte mit progressiven Sätzen besteuert werden. Die genauen Steuersätze/Freistellungen sind im kantonalen Recht festgelegt und können sich ändern.
Wie vermeide ich eine kantons- oder länderübergreifende Doppelbesteuerung?
Durch die Anwendung der schweizerischen interkantonalen Zuteilung (Standort vs. Domizil) und die Koordination der ausländischen Gutschriften/Entlastungen. Aargauer und ausländische Behörden mit einheitlichen Bewertungen und Dokumentationen versorgen.
Wann ist die Frist für die Einreichung?
Der Aargau setzt die Fristen per Gesetz/Verwaltungspraxis und verweist oft auf einen Bescheid oder ein Beurteilungsschreiben. Wenn Sie eine Frist erhalten, halten Sie diese ein oder beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung. Im Zweifelsfall benachrichtigen Sie das Aargauer Steueramt unverzüglich nach dem Tod oder der Übertragung.
Wer kann mir bei der Einreichung helfen?
Sesch TaxRep GmbH (Buchs SG) erbringt unsere Schweizer Erbschaftssteuerdienstleistungen im Aargau und in anderen Kantonen. Siehe die Pauschalpreise Aargauer Dienst Seite.
