Die Wahl des richtigen Fahrzeugs für eine deutsche Investition in den USA

Deutsche Investitionen in den U.S.A.

Die Wahl des richtigen Fahrzeugs für eine deutsche Investition in den USA.

Strukturierung von U.S.-Investitionen durch deutsche Einzelpersonen oder Unternehmen - Vergleich von LLCs, C-Corporations und Partnerschaften. Wichtige steuerliche, rechtliche und vertragliche Aspekte für ausländische Investoren im Rahmen des Steuerabkommens zwischen den USA und Deutschland.


Übersicht

Deutsche Privatpersonen und Unternehmen, die in den USA investieren, sind mit einer komplexen Mischung aus föderalen, bundesstaatlichen und lokalen Steuersystemen konfrontiert. Die Wahl des Unternehmens - typischerweise LLC, C-Körperschaft, oder Partnerschaft - bestimmt nicht nur das Steuerrisiko, sondern auch die gesetzliche Haftung, die Meldepflichten und die Anwendung der U.S.-Deutschland Steuerabkommen.

Welches Vehikel am besten geeignet ist, hängt von Faktoren wie dem Investitionsvolumen, dem Aktivitätsgrad (aktiv oder passiv), der erwarteten Gewinnrückführung und davon ab, ob es sich bei den deutschen Investoren um Privatpersonen oder Unternehmen handelt.

LLC (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

LLCs sind aufgrund ihrer Flexibilität und beschränkten Haftung bei US-Investoren beliebt. Für deutsche Investoren schaffen sie jedoch oft steuerliche InkongruenzenIn den USA wird eine LLC als "pass-through" (transparent) behandelt, es sei denn, sie entscheidet sich für die Besteuerung als Kapitalgesellschaft, während sie in Deutschland im Allgemeinen wie eine Kapitalgesellschaft behandelt wird.

  • Vorteile: einfache Gründung, beschränkte Haftung, flexible Gewinnverteilung.
  • Nachteile: mögliche Doppelbesteuerung; kein Abkommensschutz, wenn Deutschland den Pass-Through-Status nicht anerkennt; komplizierte Einreichungen (Formular 5472, 1120).

C-Körperschaft

Die Standardform für Nicht-US-Investoren, die einen klaren vertraglichen Schutz und eine Trennung der Haftung anstreben. Eine C-Corporation ist in den USA steuerlich ansässig und unterliegt der Körperschaftssteuer (≈ 21% Bundes- und Landessteuern). Ausschüttungen an deutsche Aktionäre unterliegen in der Regel der 30% U.S.-Quellensteuer auf Dividenden, reduziert auf 5 %-15 % im Rahmen des Abkommens zwischen den USA und Deutschland.

  • Vorteile: klare Unternehmensform, vertragsfähig, vorhersehbare Einhaltung der Vorschriften.
  • Nachteile: mögliche Doppelbesteuerung von Dividenden; laufende bundesstaatliche und bundesstaatliche Einreichungen.

Partnerschaften (LP / LLP)

Wird für Immobilien- oder Joint-Venture-Investitionen verwendet. Partnerschaften sind für US-Steuerzwecke transparent: Das Einkommen wird auf der Ebene der Partner besteuert. Für deutsche Investoren kann dies direkte US-Steuererklärungspflichten (z. B. Formulare 8805, 1040NR/1120-F) und die Anerkennung von “Effectively Connected Income (ECI)” auslösen.

  • Vorteile: Flow-Through-Besteuerung, flexible Zuweisung von Gewinnen/Verlusten.
  • Nachteile: direkte U.S.-Anmeldepflichten; potenzielle deutsche Doppelbesteuerung, wenn nicht ordnungsgemäß strukturiert.

Steuerabkommen U.S.-Deutschland

Das bilaterale Steuerabkommen regelt die Besteuerung von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Unternehmensgewinnen. Wichtigste Punkte:

  • In den USA steuerpflichtige Unternehmensgewinne nur dann, wenn es eine ständige Niederlassung.
  • Ermäßigte Quellensteuersätze: 5 % für bedeutende Unternehmensaktionäre, 15 % für Einzelpersonen.
  • Steuergutschriften in Deutschland für gezahlte U.S.-Steuern.
  • Informationsaustausch und Anforderungen zur Einhaltung von FATCA/CRS.

Einbehaltung und Berichterstattung

Deutsche Investoren müssen die richtigen Formular W-8BEN (Einzelperson) oder W-8BEN-E (Rechtsträger), um Vertragsvorteile zu beanspruchen. U.S.-Zahlungspflichtige wenden ansonsten 30 % Standardeinbehalt an.

Weitere Verpflichtungen können sein:

  • FATCA-Registrierung (falls zutreffend)
  • U.S. EIN-Antrag für Unternehmen
  • U.S. Steuererklärungen (Formulare 1120-F, 5472, 1040NR, 8805)

Vergleichstabelle: LLC vs. C-Corp vs. Partnerschaft

Aspekt LLC C-Körperschaft Partnerschaft
U.S. steuerliche Behandlung Standardmäßig Pass-Through; kann Körperschaftsteuer wählen Steuer auf Ebene der Körperschaft (21 % + Staat) Durchleitung
Deutsche Steuersicht Körperschaft (kein Pass-Through) Unternehmen Partnerschaft (transparent)
Vertraglicher Schutz Begrenzt / ungewiss Vollständig Abhängig von der Struktur
Typische Verwendung Kleinunternehmen, Immobilien Betriebsgesellschaft, langfristiges Halten Joint Venture, Fonds, passive Beteiligung

Wen wir beraten

  • Deutsche Unternehmen gründen Tochtergesellschaften in den USA (Delaware, Kalifornien, Florida usw.).
  • Private Investoren, die US-Immobilien erwerben oder sich an US-Gesellschaften beteiligen.
  • Family Offices und Holdingstrukturen, die einen effizienten grenzüberschreitenden Aufbau anstreben.

FAQ

Erkennt Deutschland U.S. LLCs an?

In Deutschland wird eine LLC in der Regel wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, nicht wie ein transparentes Unternehmen. Dies kann zu hybriden Ungleichgewichten und Doppelbesteuerung führen, wenn sie nicht richtig strukturiert ist.

Kann ein deutscher Investor eine U.S. C-Corporation nutzen?

Ja. C-Corporations sind die gebräuchlichste Struktur für deutsche Inbound-Investitionen und bieten klare Trennungs- und Vertragsvorteile.

Fallen Beteiligungen an Personengesellschaften unter das Abkommen?

Generell ja, aber die Zuordnung und die US-Berichterstattung müssen sorgfältig gehandhabt werden, um Klassifizierungskonflikte zu vermeiden und die Anrechenbarkeit von US-Steuern in Deutschland zu gewährleisten.