Die Wahl des richtigen Vehikels für eine deutsche Investition in der Schweiz

Deutsche Investitionen in der Schweiz

Die Wahl des richtigen Vehikels für eine deutsche Investition in der Schweiz

Strukturierung von Investitionen in der Schweiz durch deutsche Privatpersonen oder Unternehmen - Vergleich von AG-, GmbH- und Niederlassungsoptionen. Wichtige steuerliche, rechtliche und vertragliche Aspekte des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Schweiz.


Übersicht

Deutsche Investoren, die in die Schweiz expandieren, sehen sich mit einer besonderen Rechts- und Steuerlandschaft konfrontiert: niedrige kantonale Körperschaftssteuersätze, ein zweistufiges Steuersystem (Bund + Kantone) und besondere Beteiligungserleichterungen für grenzüberschreitende Beteiligungen. Die Wahl zwischen einem Schweizer AG, GmbH, oder Zweigstelle bestimmt das Steuerrisiko, die Einbehaltung, die Einhaltung der Vorschriften und die Behandlung der Gewinnrückführung nach dem Steuerabkommen Deutschland-Schweiz.

Die Schweiz ist nach wie vor ein attraktiver Standort für Holding-, Handels- und Finanzierungsgesellschaften - aber die richtige Strukturierung ist entscheidend für den Zugang zu Abkommen und die Inanspruchnahme deutscher Steuererleichterungen.

AG (Gesellschaft)

Die Aktiengesellschaft (AG) ist die gängige Schweizer Gesellschaftsform für Investoren aus dem Ausland. Sie bietet beschränkte Haftung, einen guten Ruf und breite Anerkennung. Die AG unterliegt der eidgenössischen und kantonalen Körperschaftssteuer, die sich in der Regel auf 11 - 18 % je nach Standort.

  • Vorteile: Uneingeschränkter Zugang zu den Verträgen, eigene Rechtspersönlichkeit, einfacher Mechanismus für die Dividendenausschüttung, hohe Glaubwürdigkeit.
  • Nachteile: Höhere Gründungskosten und höheres Kapital (100 000 CHF); formale Anforderungen an die Unternehmensführung (Verwaltungsrat, Audit-Schwellenwerte).
  • Anwendungsfälle: Operative Tochtergesellschaften, Holding- oder Finanzgesellschaften, Markteintrittsplattformen.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bietet eine beschränkte Haftung mit geringerem Kapital (mindestens 20 000 CHF) und eine einfachere Verwaltung. Die steuerliche Behandlung ist dieselbe wie bei einer AG; die Unterschiede liegen hauptsächlich im Gesellschaftsrecht und in der Wahrnehmung.

  • Vorteile: Geringere Kosten, flexibler Besitz, gleiche steuerliche Behandlung wie AG.
  • Nachteile: Die Namen der Aktionäre werden öffentlich bekannt gegeben; weniger Prestige bei großen Transaktionen.
  • Anwendungsfälle: KMU, Dienstleistungsniederlassungen und langfristige Unternehmensgründungen.

Niederlassung (Betriebsstätte)

Deutsche Unternehmen können in der Schweiz über eine Zweigstelle (Zweigniederlassung) ohne eine eigene Gesellschaft zu gründen. Die Zweigniederlassung ist im schweizerischen Handelsregister eingetragen und wird mit den Gewinnen besteuert, die der schweizerischen Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind.

  • Vorteile: Einfacher Aufbau, kein Aktienkapital, direkte Kontrolle durch die deutsche Zentrale.
  • Nachteile: Keine beschränkte Haftung; die Gewinnzurechnung nach den OECD-PE-Regeln kann komplex sein; kann die Inanspruchnahme deutscher Steuererleichterungen erschweren.
  • Anwendungsfälle: Pilotbetrieb, Projektarbeit, kurzfristige Präsenz.

Steuerabkommen Deutschland-Schweiz

Das Abkommen regelt die Zuweisung von Besteuerungsrechten und sieht Mechanismen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung zwischen den beiden Ländern vor:

  • Geschäftliche Gewinne: In der Schweiz nur steuerpflichtig, wenn sie einer Schweizer Betriebsstätte zuzurechnen sind.
  • Dividende: Einbehaltung reduziert auf 5 % für qualifizierte Unternehmensaktionäre (≥ 10 % Aktienbesitz) und 15 % für andere.
  • Zinsen / Tantiemen: In der Regel von der schweizerischen Quellensteuer gemäß dem Abkommen befreit.
  • Relief in Deutschland: Freistellungs- oder Anrechnungsmethode im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung des Abkommens in Deutschland.

Einbehaltung und Berichterstattung

Die Schweiz erhebt Abgaben 35 % Quellensteuer auf Dividenden (Verrechnungssteuer). Im Rahmen des Abkommens können deutsche Anleger diese Steuer zurückfordern oder auf den geltenden Satz (5 % / 15 %) reduzieren, indem sie das offizielle Erstattungsformular (Formular 82 - E / DE) bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

  • Sorgen Sie für eine korrekte Wohnsitzbescheinigung der deutschen Steuerbehörden.
  • Schweizer Unternehmen müssen ordnungsgemäße Dividendenbeschlüsse fassen und Bericht erstatten.
  • Deutsche Anleger unterliegen weiterhin der deutschen Steuer auf weltweite Einkünfte (mit ausländischer Steueranrechnung oder -befreiung).

Vergleichstabelle: AG vs. GmbH vs. Niederlassung

Aspekt AG GmbH Zweigstelle
Rechtsform Gesonderte Rechtsperson Gesonderte Rechtsperson Teil der deutschen Muttergesellschaft
Haftung Beschränkt auf das Grundkapital Beschränkt auf das Grundkapital Unbegrenzt für die Muttergesellschaft
Schweizerische Besteuerung Körperschaftssteuer (Bund + Kantone) Körperschaftssteuer (Bund + Kantone) PE-Gewinne werden in der Schweiz besteuert
Quellensteuer auf Dividenden 35 % (5 %/15 % Vertrag) 35 % (5 %/15 % Vertrag) Keine (bei internen Transfers)
Typische Verwendung Holding / operative Tochtergesellschaft KMU-Tochtergesellschaft / Dienstleistungen Befristete Tätigkeit oder Pilotprojekt

Wen wir beraten

  • Deutsche Unternehmen gründen Schweizer Tochtergesellschaften (AG / GmbH).
  • Deutsche Privatinvestoren und Family Offices mit Schweizer Vermögen oder Immobilien.
  • Deutsche Unternehmen, die Schweizer Unternehmen für Holding-, Handels- oder Finanzfunktionen nutzen.

FAQ

Kann ein deutsches Unternehmen eine Schweizer AG oder GmbH gründen?

Ja. Ausländische Aktionäre und Direktoren sind zugelassen; mindestens ein in der Schweiz ansässiger Direktor (mit Zeichnungsberechtigung) ist in der Regel für die Registrierung erforderlich.

Wie kann die schweizerische Verrechnungssteuer von 35 % reduziert werden?

Im Rahmen des deutsch-schweizerischen Abkommens können qualifizierte Anteilseigner einen ermäßigten Steuersatz (5 % / 15 %) oder eine Erstattung mittels des Formulars 82 - E / DE beantragen, das von der deutschen Steuerbehörde beglaubigt wird.

Ist eine Zweigniederlassung einer Schweizer Einheit vorzuziehen?

Für kurzfristige oder projektbezogene Aktivitäten kann eine Niederlassung effizient sein. Für dauerhafte Tätigkeiten oder aus Reputationsgründen wird im Allgemeinen eine AG / GmbH bevorzugt.