Swiss Investment in Germany
Die Wahl des richtigen Vehikels für eine Schweizer Investition in Deutschland
Strukturierung deutscher Investitionen durch Schweizer Privatpersonen oder Unternehmen - Vergleich von GmbH/AG, Personengesellschaften (GmbH & Co. KG) und Niederlassungen. Die wichtigsten deutschen steuerlichen, rechtlichen und vertraglichen Aspekte des Steuerabkommens Schweiz-Deutschland.
Übersicht
Schweizer Privat- und Unternehmensinvestoren, die nach Deutschland kommen, müssen sich mit der deutschen Körperschaftssteuer (Körperschaftssteuer), Gewerbesteuer (Gewerbesteuer), Solidaritätszuschlag, Mehrwertsteuer (USt), Gehaltsabrechnung und örtliche Zulassungsvorschriften. Das von Ihnen gewählte Fahrzeug - GmbH/AG, GmbH & Co. KG, oder eine Zweigstelle - die Haftung, das Steuerprofil, den Zugang zu Verträgen und den Arbeitsaufwand für die Einhaltung der Vorschriften.
Als Faustregel gilt, dass für operative Tätigkeiten mit Personal oder Räumlichkeiten in Deutschland eher Entitätslösungen (GmbH / GmbH & Co. KG) in Frage kommen. Eine passive Beteiligung oder projektbezogene Präsenz kann über eine Zweigniederlassung möglich sein, doch müssen die Betriebsstättenregeln sorgfältig geprüft werden.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Das deutsche Arbeitspferd für Inbound-Investoren. Die GmbH bietet eine beschränkte Haftung, eine klare Unternehmensform und eine vorhersehbare Besteuerung auf Unternehmensebene (Körperschaftsteuer + Solidaritätszuschlag + Gewerbesteuer, was je nach Gemeinde zu einer Gesamtbelastung von Mitte der 20er bis Anfang der 30er Jahre führt).
- Vorteile: Starker Haftungsschutz, der von den Vertragspartnern akzeptiert wird, unkomplizierter Vertragszugang für Dividenden/Zinsen/Royalties.
- Nachteile: Besteuerung auf Unternehmensebene und Einbehaltung von Ausschüttungen; Kapitalisierungs- und Governance-Anforderungen; laufende Rechnungslegung nach HGB und Einreichungen.
- Anwendungsfälle: Operative Tochtergesellschaften, Markteintritt in Deutschland mit Mitarbeitern, Vertriebszentren.
AG & UG (Körperschaften)
Eine AG spiegelt das Steuerprofil der GmbH wider, eignet sich aber für größere oder börsenfähige Strukturen mit einem Aufsichtsrat. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Mini-GmbH-Variante mit geringerem Anfangskapital, aber ähnlicher Compliance.
- Vorteile: Weithin anerkannte Gesellschaftsform; vertragsfähig; skalierbare Governance.
- Nachteile: Mehr Formalitäten (AG); Dividenden unterliegen der deutschen Quellensteuer (Erleichterungen durch Abkommen möglich).
- Anwendungsfälle: Größere Unternehmungen (AG) oder kapitalschwache Startups (UG), die später in eine GmbH umgewandelt werden.
Personengesellschaften (GmbH & Co. KG / KG)
Üblich für Joint Ventures und Holding-/Immobilienstrukturen. A GmbH & Co. KG kombiniert das Flow-Through-Konzept einer Personengesellschaft mit dem Haftungsschutz einer Kapitalgesellschaft (GmbH als Komplementärin).
- Vorteile: Flexible Gewinn-/Verlustzuweisung, mögliche Gewerbesteuerplanung in bestimmten Konstellationen, die Banken und Investoren bekannt sind.
- Nachteile: Registrierung und Compliance sowohl für die KG als auch für die GmbH GP; sorgfältige Vertragsanalyse für die Gesellschafter; mögliche deutsche Anmeldungen auf Gesellschafterebene.
- Anwendungsfälle: JV-Vehikel, Vermögensverwaltung, Family-Office-Strukturen.
Niederlassung (Betriebsstätte)
Über ein deutsches Zweigstelle eines Schweizer Unternehmens kann für Pilotphasen effizient sein. Gewinne, die der deutschen Betriebsstätte zuzurechnen sind, werden in Deutschland besteuert; separate Buchführung, Mehrwertsteuerregistrierung, Gehaltsabrechnung und lokale Registrierungen sind typischerweise erforderlich.
- Vorteile: Kein separates Aktienkapital; einfachere Abwicklung als bei einer Aktiengesellschaft; Vermeidung von Dividendeneinbehalten bei internen Überweisungen.
- Nachteile: Direkte Zurechnung von Gewinnen nach den PE-Vorschriften; potenzielle Komplexität der Doppelbesteuerung Schweiz/Deutschland ohne solide Dokumentation.
- Anwendungsfälle: Frühzeitige Markterprobung, Dienstleistungsprojekte mit begrenzter Dauer.
Steuerabkommen Schweiz-Deutschland
Das bilaterale Abkommen regelt die Zuweisung von Besteuerungsrechten, die Definition der Betriebsstätte und die Reduzierung der Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zahlungen. Typische Themen für Schweizer Investoren im Ausland:
- Geschäftliche Gewinne: In Deutschland nur steuerpflichtig, soweit sie einer deutschen Betriebsstätte/Niederlassung zuzurechnen sind.
- Dividende: Die deutsche Quellensteuer kann für qualifizierte Aktionäre von Schweizer Unternehmen reduziert werden; natürliche Personen haben Zugang zu reduzierten Standardsätzen im Rahmen des Abkommens (in der Regel innerhalb einer Spanne von 5-15%; die genaue Berechtigung hängt von der Beteiligung und den Unterlagen ab).
- Zinsen und Tantiemen: Ermäßigung oder Befreiung in bestimmten Fällen gemäß den vertraglichen Bestimmungen.
- Entlastungsmethode in CH: Anrechnungs-/Freistellungsmechanismen nach schweizerischem Recht; Wohnsitzbescheinigung sicherstellen.
Einbehaltung und Berichterstattung
Ausschüttungen von deutschen Unternehmen unterliegen grundsätzlich der deutschen Quellensteuer (Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Für die Erleichterung/Erstattung sind in der Regel Bescheinigungen über die steuerliche Ansässigkeit in der Schweiz und Anträge über das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (Bundeszentralamt für Steuern).
Weitere Berührungspunkte mit der Compliance:
- Deutsche Mehrwertsteuerregistrierung und -anmeldung für lokale Lieferungen/Dienstleistungen.
- Lohnsummen- und Lohnsteuer bei Beschäftigung von Personal in Deutschland.
- HGB-Buchhaltung, Jahresabschluss, E-Bilanz und Körperschafts-/Gewerbesteuererklärungen.
- Verrechnungspreisdokumentation für grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verbundenen Parteien.
Vergleichstabelle: GmbH/AG vs. GmbH & Co. KG vs. Niederlassung
| Aspekt | GmbH / AG | GmbH & Co. KG | Branche (PE) |
|---|---|---|---|
| Haftung | Begrenzt auf Unternehmensebene | Limitiert über GmbH Komplementärin | Kein separates Schild (dieselbe juristische Person) |
| Deutsches Steuerniveau | Körperschafts- und Gewerbesteuer auf Ebene der Körperschaft | Personengesellschaft Flow-Through; Gewerbesteuer beim Unternehmen, wenn Unternehmen | PE-Gewinne werden in Deutschland besteuert |
| Zugang zum Vertrag | Frei für Dividenden/Zinsen/Honorare (mit Bedingungen) | Abhängig von Partnern und Einkommenscharakter | Durch Zuschreibung an den Schweizer Hauptsitz |
| Typische Verwendung | Operative Tochtergesellschaften, langfristig gehalten | JV, Vermögens-/Immobilienbesitz, Family Office | Pilotbetrieb, Projektdurchführung |
Wen wir beraten
- Schweizer Unternehmen, die deutsche Tochtergesellschaften (GmbH/UG/AG) gründen.
- Schweizer Family Offices und Holdings, die deutsche Vermögenswerte oder Immobilien strukturieren.
- Private Investoren, die sich an deutschen Partnerschaften oder JVs beteiligen.
FAQ
Ist eine GmbH in der Regel besser als eine Filiale?
Bei aktiven Betrieben mit Mitarbeitern oder größeren Kunden bietet eine GmbH eine klarere Haftungstrennung und Vertrauen in die Gegenseite. Zweigniederlassungen können für begrenzte, kurzfristige Projekte eingesetzt werden.
Wie werden Dividenden von einer deutschen GmbH in der Schweiz besteuert?
Es gilt der deutsche Steuerrückbehalt, der jedoch im Rahmen des deutsch-schweizerischen Abkommens reduziert werden kann, wenn die Teilnahme- und Dokumentationsanforderungen erfüllt sind; die endgültige Behandlung in der Schweiz erfolgt nach den innerstaatlichen Vorschriften der Schweiz.
Wann wird ein Schweizer Anleger mit deutschen Anmeldungen konfrontiert?
Wenn es eine deutsche Betriebsstätte, Einkünfte aus Deutschland oder eine lokale Einheit gibt, umfassen die Einreichungen in der Regel Körperschafts-/Gewerbesteuer, Mehrwertsteuer, Lohnbuchhaltung (falls zutreffend) und HGB-Abschlüsse.
