Schutz

(1) Beschützer der Interessen des Stifters

Statt der Stiftungsverwaltung übernehmen wir auch gerne die Position des Aufsichtsrats der Stiftung. Der Aufsichtsrat wacht darüber, dass der Stiftungsrat den vom Stifter bestimmten Willen ausführt.

(2) Erfüllung der Verpflichtungen 

Als Aufsichtsrat wachen wir über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch den Stiftungsrat.